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Faltliegerad in der VBB
geschrieben von silentsurfer 
Guten Tag,

wer weiss, wie die aktuellen Betimmungen zum Thema Transport von Falträder in den Öffentlichen in Berlin ist? Muss ich das Rad einpacken oder nur "falten"?

Es handelt sich dabei um ein Liegerad, was gefaltet werden kann.

Ich fahre eigentlich nur mit dem Rad, will aber vielleicht doch mal mit der Bahn raus aus Berlin fahren.

Danke!
Tja interessante Frage...fragt sich wo eine sogenannte Traglast aufört und ein Fahrrad anfängt.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Jay
Re: Faltliegerad in der VBB
01.06.2008 16:26
Logital schrieb:
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> Tja interessante Frage...fragt sich wo eine
> sogenannte Traglast aufört und ein Fahrrad
> anfängt.

Ich denke mal wenn es eingepackt ist, dann ist es ein Gepäckstück. So jedenfalls wirds bei der DBAG gehandhabt, wo ja in vielen Fernzügen keine Fahrräder mitgenommen werden dürfen. Insofern wäre damit die Fahrradfahrkarte gespart.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
aus § 11 Abs. 1 der [url=http://www.vbbonline.de/download/pdf/tarif/08vbbtarif.pdf
aktuellen Beförderungsbedingungen[/url]]
Zusammengeklappte Fahrräder, die in handelsüblichen Fahrradtaschen, Fahrradsäcken o.Ä. verpackt sind ... gelten als Handgepäck.

D.h. Du musst das Fahrrad falten und einpacken, brauchst dann aber auch keine Fahrradkarte.
Hat Jay also schon richtig vermutet.
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