"Kein Anspruch auf Schadenersatz
Wenig Hoffnung macht die Verbraucherzentrale Berlin all jenen Fahrgästen, die nun Geld von der S-Bahn fordern.
Einen Anspruch auf Schadenersatz oder die Rückerstattung von Zahlungen, die Stammkunden für Jahres- und Zeitkarten geleistet haben, gibt es nicht. Das sagte Eva Klaar, Juristin in der Verbraucherzentrale, der Berliner Zeitung. "Ich sehe da keine rechtlichen Möglichkeiten", teilte sie mit.
Die Fahrgäste würden immer noch von der S-Bahn befördert - wenn auch nur im 20-Minuten-Takt. Notfalls gebe es Busse, U- und Regionalbahnen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Fahrplan oder einen Sitzplatz bestünde nicht [...]"
BLZ 09.07.09
Gut, da gehts zwar um Schadensersatz, aber ich denke, dass bei der Kündigung des Abos die gleichen Argumente gelten würden...
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.2009 17:15 von Adenosin.