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Abo fristlos kündigen, geht das?
geschrieben von FrequencyBerlin 
Hallo,

ich habe eine Jahres-Abo bei der BVG welches monatlich abgebucht wird.
Für das Abo der BVG hatte ich mich entschieden, weil ich es seiner Zeit Online bestellen konnte. Ich nutze hauptsächlich jedoch die S-Bahn für meinen Weg von und zur Arbeit.

Seit Anfang Juni ist wegen der anhaltenden Probleme bei der Berliner S-Bahn nun nicht mehr möglich, so dass ich auf das Fahrrad umgestiegen bin.

Da der Vertrag vom einem der Vertragspartner aus dem VBB nun nicht erfüllt wird und es sich bei den Problemen nicht um "höhere Gewalt" handelt sondern um selbst verschuldete Versäumnisse des Nahverkehrsdienstleister "S Bahn Berlin GmbH", erwäge ich mein Abo fristlos zu kündigen.

Denn es ist nicht abseh- und kalkulierbar wann wieder mit einem normal funktionierenden, den Vertragsbedingungen gerechtem Verkehrsangebot zu rechnen ist.

Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?

Auf jeden Fall werde ich die Einzugsermächtigung zurückziehen.
"Kein Anspruch auf Schadenersatz

Wenig Hoffnung macht die Verbraucherzentrale Berlin all jenen Fahrgästen, die nun Geld von der S-Bahn fordern.

Einen Anspruch auf Schadenersatz oder die Rückerstattung von Zahlungen, die Stammkunden für Jahres- und Zeitkarten geleistet haben, gibt es nicht. Das sagte Eva Klaar, Juristin in der Verbraucherzentrale, der Berliner Zeitung. "Ich sehe da keine rechtlichen Möglichkeiten", teilte sie mit.

Die Fahrgäste würden immer noch von der S-Bahn befördert - wenn auch nur im 20-Minuten-Takt. Notfalls gebe es Busse, U- und Regionalbahnen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Fahrplan oder einen Sitzplatz bestünde nicht [...]"


BLZ 09.07.09

Gut, da gehts zwar um Schadensersatz, aber ich denke, dass bei der Kündigung des Abos die gleichen Argumente gelten würden...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.2009 17:15 von Adenosin.
Hm, das ist jetzt die Frage, ob man die Fahrterschwernisse, die die S-Bahn hier verursacht, als "besonderen oder nicht vorhersehbraren Fall" ansehen kann, also mit Krankheit, Unfall oder Tod des Zeitkarteninhabers auf eine Stufe stellen kann.

Wenn dem so wäre, kannst du die Zeitkarte nach § 10 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen zurück geben und würdest anteilig Das Geld zurück bekommen.


Ach, nein. Da geht es ja um Nicht-Abo-Zeitkarten.
Die Kündigung des Abos ist in Anlage 5, Punkt 9 geregelt. Danach kannst Du das Abo jederzeit schriftlich kündigen, indem Du die Wertabschnitte bzw. Wertmarken zurück gibst. Dann gibt es anteilig das Geld zurück.

Nur die Lastschrift (bei der Bank) zu widerrufen, ohne auch die Wertmarken zurückzuschicken, ist übrigens eine schlechte Idee. Dann wäre nämlich der Restbetrag der Abozahlungen auf einmal fällig.
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