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Nochmal: zur Frage zum Fahrscheinverkauf
geschrieben von Harald Tschirner 
Zu diesem Thema ging mir eine Information zu, die ich hier gerne weiter gebe und die alle Bedenken zerstreut:

Dieser Fahrscheinverkauf und das Stempeln erfolgt mit Billigung der BVG. Es handelt sich um Originalfahrscheine, die selbstverständlich mit der BVG abgerechnet werden. Da sie auch mit einem gültigen Stempelabdruck versehen werden, ist gegen diese Vorgehensweise auch nichts einzuwenden.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Anonymer Benutzer
...
12.08.2010 17:29
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:57 von 54E.
Hier Abschließend folgende Informationen:

Die Blockfahrscheine werden dann verkauft, wenn der Drucker defekt oder völlig außer Betrieb ist, was, in Ermangelung einer entsprechenden Zahltischvorrichtung (wie früher) ein etwas mühsameres Unterfangen ist.

Die BVG freut sich, dass bei Druckerdefekt somit auch Fahrscheine verkauft werden. Dies ist z.B. allen Schaffnern im Kontrolldienst bekannt. Die Fahrscheine werden abgerechnet und müssen im Voraus bezahlt werden. Deshalb müssen sie z.B. auch kurz vor etwaigen Tarifumstellungen verkauft werden, dann allerdings auch auf allen Linien und auch ohne Druckerdefekt, denn schließlich will die BVG ihre teuer gedruckten Blockfahrscheine auch noch loswerden.

Der Handstempel wird benutzt, wenn der Entwerter unleserlich stempelt oder außer Betrieb ist. Der Handstempel ist genauso gültig wie der handschriftliche Vermerk eines Kollegen (unterschrieben mit seiner Personalnummer) auf einem Vorverkaufsfahrschein. Wenn der betreffende Kollege keinen Handstempel hat, sollte er eigentlich handschriftlich entwerten.

Ich denke, damit ist alles gesagt und ich werde mich zu diesem Thema nicht weiter äußern.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Anonymer Benutzer
...
12.08.2010 17:57
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:57 von 54E.
Also, immer wenn ich in einen Bus mit defekten Drucker eingestiegen bin, hat mich der Fahrer gleich durchgewunken, sofern ich keinen Fahrschein zum Entwerten hatte. Mal eine Frage am Rande: Sind die Entwerter an der 2. Tür nicht mehr vorhanden? Bei meinen letzten Fahrten meine ich dort keine mehr gesehen zu haben.

Dennis
Anonymer Benutzer
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12.08.2010 19:07
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:57 von 54E.
@ 54E .. stimmt nur noch bedingt..

Seit ca. 2 Jahren, also bei den Citaro LE 09 und bei den DL 09 von NEOMAN wurden nur noch je 1 Entwerter eingebaut.
Und ich nehme an das wird in Zukunft so bleiben.


BVG = Alle meckern drüber, aber ohne geht es nicht !

Jut jemeinte Jrüße
Nico
BVG_Berlin schrieb:
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> @ 54E .. stimmt nur noch bedingt..
>
> Seit ca. 2 Jahren, also bei den Citaro LE 09 und
> bei den DL 09 von NEOMAN wurden nur noch je 1
> Entwerter eingebaut.

Bei allen Wagen ab DL05 gibt es nur noch einen Entwerter, bei den DL05 wurden sie sogar wieder am Multifunktionsabteil entfernt.

Letzter Neuwagen mit 2 Entwerter ist 4231.
@54E: Dir kann geholfen werden. Wie der Titel bereits sagt, spielt Harald auf einen anderen Thread Namens "Frage zum Fahrscheinverkauf" an.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Die BVG freut sich, dass bei Druckerdefekt somit auch Fahrscheine verkauft werden. Dies ist z.B. allen Schaffnern im Kontrolldienst bekannt. Die Fahrscheine werden abgerechnet und müssen im Voraus bezahlt werden. Deshalb müssen sie z.B. auch kurz vor etwaigen Tarifumstellungen verkauft werden, dann allerdings auch auf allen Linien und auch ohne Druckerdefekt, denn schließlich will die BVG ihre teuer gedruckten Blockfahrscheine auch noch loswerden.

Der Handstempel wird benutzt, wenn der Entwerter unleserlich stempelt oder außer Betrieb ist. Der Handstempel ist genauso gültig wie der handschriftliche Vermerk eines Kollegen (unterschrieben mit seiner Personalnummer) auf einem Vorverkaufsfahrschein. Wenn der betreffende Kollege keinen Handstempel hat, sollte er eigentlich handschriftlich entwerten.


Wie schön, dass die BVG nach wie vor denkt, sie sei das einzige Verkerhsunternehmen auf dieser Welt. Insofern ist es natürlich völlig uninteressant, was die 40 anderen Verkehrsunternehmen bzw. deren Kontrollleure davon halten. Ist diese Verfahrensweise verbundweit oder wenigstens im Bereich Berlin ABC bekanntgegeben? Wenn ich das schon lese ... der handschriftliche Vermerk eines Kollegen (unterschrieben mit seiner Personalnummer) ... handschriftlich entwerten ... darum sollte sich mal der VBB kümmern!

Viele Grüße von Matze
Matze schrieb:
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> Die BVG freut sich, dass bei Druckerdefekt somit
> auch Fahrscheine verkauft werden. Dies ist z.B.
> allen Schaffnern im Kontrolldienst bekannt. Die
> Fahrscheine werden abgerechnet und müssen im
> Voraus bezahlt werden. Deshalb müssen sie z.B.
> auch kurz vor etwaigen Tarifumstellungen verkauft
> werden, dann allerdings auch auf allen Linien und
> auch ohne Druckerdefekt, denn schließlich will die
> BVG ihre teuer gedruckten Blockfahrscheine auch
> noch loswerden.
>
> Der Handstempel wird benutzt, wenn der Entwerter
> unleserlich stempelt oder außer Betrieb ist. Der
> Handstempel ist genauso gültig wie der
> handschriftliche Vermerk eines Kollegen
> (unterschrieben mit seiner Personalnummer) auf
> einem Vorverkaufsfahrschein. Wenn der betreffende
> Kollege keinen Handstempel hat, sollte er
> eigentlich handschriftlich entwerten.
>
> Wie schön, dass die BVG nach wie vor denkt, sie
> sei das einzige Verkerhsunternehmen auf dieser
> Welt. Insofern ist es natürlich völlig
> uninteressant, was die 40 anderen
> Verkehrsunternehmen bzw. deren Kontrollleure davon
> halten. Ist diese Verfahrensweise verbundweit oder
> wenigstens im Bereich Berlin ABC bekanntgegeben?
> Wenn ich das schon lese ... der handschriftliche
> Vermerk eines Kollegen (unterschrieben mit seiner
> Personalnummer) ... handschriftlich entwerten ...
> darum sollte sich mal der VBB kümmern!


Diese Regel ist mit dem VBB abgesprochen. Und auch der (KIN) bei DB Regio geht
so ähnlich vor bei nicht Entwerteten Fahrscheinen.Zangenstempel + Uhrzeit und
Unterschrift.
Diese Regel ist mit dem VBB abgesprochen. Und auch der (KIN) bei DB Regio geht
so ähnlich vor bei nicht Entwerteten Fahrscheinen.Zangenstempel + Uhrzeit und
Unterschrift.


Dann wird es bestimmt auch eine entsprechende Mitteilung an alle Verkehrsunternehmen geben ...

Viele Grüße von Matze
Matze schrieb:
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> Diese Regel ist mit dem VBB abgesprochen. Und auch
> der (KIN) bei DB Regio geht
> so ähnlich vor bei nicht Entwerteten
> Fahrscheinen.Zangenstempel + Uhrzeit und
> Unterschrift.
>
> Dann wird es bestimmt auch eine entsprechende
> Mitteilung an alle Verkehrsunternehmen geben ...


Richtig und ja.
Zu dem undeutlichen Stempeln habe ich mal ne kurze Frage:

gestern in der S-Bahn war Fahrkartenkontrolle und eine Frau zeigte ihren Fahrausweis vor.
Der Kontrolleur hält sich den Zettel ganz genau prüfend vor die Nase und sagt sinngemäß "Junge Frau, der Fahrschein ist ja noch jungfräulich. Da bräucht ich mal den Personalausweis bitte!"
Die Frau ganz entgeistert. Sie schnappt sich den Fahrschein und starrt darauf. Sinngemäße Antwort "Aber ich hab doch geknippst. Ich hab geknippst und bin dann grad noch in die S-Bahn gesprungen. Da hab ich nicht mehr drauf geguckt."
Kurze Pause und der Kontrolleur erwidert. "Naja, da ist nichts drauf, ich kann nichts erkennen. Tut mir leid."

Nun mal dahin gestellt, ob sie geknippst hatte oder nicht.
Mir als Dauernutzer der 4-Fahrten-Karte passiert es leider sowohl bei BVG als auch bei S-Bahn häufig genug, dass der Aufdruck so schwach ist, dass ich Angst habe, mein Angstschweiß verschmiert das letzte bisschen Farbe und mir passiert selbiges. Und damit meine ich sowohl den Knippserdruck als auch (gerade bei der S-Bahn) den Fahrscheindruck am Automaten.

a) Ist das Unternehmen in der Bringschuld für einen ordnungsgemäßen Druck? Und wenn ja, wie kann man bei Papierfahrscheinen solche Missgeschicke verhindern?
b) Was mache ich in dem Fall, dass zu schwach/ nicht lesbar gedruckt ist? Nochmal drüber knippsen? Einen neuen Fahrschein nehmen? Kann ich mir den Fehlknipps dann erstatten lassen?

Ich danke euch für eure Gedanken und wünsche einen guten Start in die Woche.
Lg Chris-Logan



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.08.2010 13:53 von Chris-Logan.
Am Besten du schickst mal eine Mail an den VBB und fragst dort nach - immerhin ist der VBB für den Tarif zuständig.

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