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Mein erstes Mal: Als Schwarzfahrer erwischt trotz gültigen Fahrscheins!
geschrieben von Nemo 
Hallo,

ich bin vor einigen Wochen mit der Bahn von Cottbus nach Berlin gefahren. In Berlin bin ich dann in der S-Bahn kontrolliert worden. Doch besser die Geschichte von Anfang an:

Gekauft hatte ich meinen Fahrschein morgens gegen 7.00 Uhr an einem Automaten von Cottbusverkehr. Die Fahrscheine, die Cottbusverkehr ausgibt, haben die eigentlich wünschenswerte Eigenheit, dass sie in der Gültigkeit nicht festgelegt sind, sie tragen nämlich oben deutlich den Hinweis "Bitte hier entwerten". Ich schreibe das nur, weil ja sonst bei den VBB-Fahrscheinen der Gültigkeitstag bereits feststeht, und die Fahrscheine daher nicht entwertet werden müssen. Ich habe den Fahrschein also vor Fahrtantritt um 16:15 entwertet. Mein Zug, der verspätete Wawel aus Krakau ist so gegen 16.40 abgefahren. Kontrolliert wurde ich dann in Berlin so gegen 18:30.

Der Herr hat folgendes bemängelt:

1. Gültigkeit nur 2h, also abgelaufen
2. ich bin älter als 14, also keine Nutzung des Ermäßigungstarifs möglich
3. Fahrschein wurde am Morgen gekauft, also habe ich ihn morgens schon benützt*.

Die hinzugerufenen Kollegen hatten eine ähnlich tiefe Tarifkenntnis. Einer Argumentation, dass die Bahn alleine für die Strecke Berlin-Cottbus 90min braucht, und somit diese Reisekette in 2 Std. nicht möglich ist, waren die Herren nicht zugänglich.

Naja, ich habe mich dann ausgewiesen, weil ich dachte, die sonst zu holende Bundespolizei hätte vielleicht besseres zu tun, die haben meinen Fahrschein einkassiert und mir diese Aufforderung zur Zahlung von 40 Euro in die Hand gedrückt. Zu Hause habe ich dann per Mail gleich einen Widerspruch an die S-Bahn geschrieben. Seit dem ist Funkstille. Wie lange dauert es denn bei denen, bis die einen verklagen, die Jungs von Moskau-Inkasso kommen oder die ihren Irrtum eingestehen? Hat da jemand Erfahrungen?


*:Ich habe den Fahrschein übrigens nur deshalb am Morgen gekauft, weil die DB am der Stadt zugewandten Hintereingang des Cottbuser Bahnhofs nur einen Automaten mit bargeldloser Zahlung aufgestellt hat, und dieser Automat zu dieser Zeit seit etwa vier Wochen defekt war.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Hallöchen.

Dein Fahrschein hättest du behalten sollen zur Beweissicherung.

Bis du Älter als 14 Jahre?

Zitat


Bis zu welchem Alter gilt der Ermäßigungsfahrschein?

Ermäßigungsfahrscheine gelten für Kinder von 6 bis 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren dürfen generell unentgeltlich mitgenommen werden (auf Fähren nur 3 Kinder).

GLG....................Tramy1

GLG.................Tramy1
Nemo schrieb:
-------------------------------------------------------

> Gekauft hatte ich meinen Fahrschein morgens gegen
> 7.00 Uhr an einem Automaten von Cottbusverkehr.
> Die Fahrscheine, die Cottbusverkehr ausgibt, haben
> die eigentlich wünschenswerte Eigenheit, dass sie
> in der Gültigkeit nicht festgelegt sind, sie
> tragen nämlich oben deutlich den Hinweis "Bitte
> hier entwerten".

Für Fahrscheine außerhalb der Städte und Großgemeinden ist das uninteressant, denn hier [www.vbbonline.de]

heißt es:

Wer nur gelegentlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, fährt mit dem Einzelfahrausweis am besten. Das Ticket ist gültig für eine Fahrt in eine Richtung. Rück- und Rundfahrten sind also nicht möglich.
In Berlin können Sie mit dem Einzelfahrausweis 2 Stunden unterwegs sein, in kreisfreien Städten 1 Stunde, in Orten mit Stadtlinienverkehr von 30 bis zu 60 Minuten. Ansonsten gilt der Einzelfahrausweis bis zum Erreichen des Fahrtziels. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind erlaubt.


Wichtig ist also nur das Datum der Reise. Vermutlich enthält das Cottbuser Fahrscheinmuster immer den Entwerterhinweis.


> Ich schreibe das nur, weil ja
> sonst bei den VBB-Fahrscheinen der Gültigkeitstag
> bereits feststeht, und die Fahrscheine daher nicht
> entwertet werden müssen. Ich habe den Fahrschein
> also vor Fahrtantritt um 16:15 entwertet. Mein
> Zug, der verspätete Wawel aus Krakau ist so gegen
> 16.40 abgefahren. Kontrolliert wurde ich dann in
> Berlin so gegen 18:30.
>
> Der Herr hat folgendes bemängelt:
>
> 1. Gültigkeit nur 2h, also abgelaufen

> 3. Fahrschein wurde am Morgen gekauft, also habe
> ich ihn morgens schon benützt*.

Na, und wenn es so wäre, wäre das auch nicht falsch. Daher: siehe oben, alles Quatsch!

>
> Die hinzugerufenen Kollegen hatten eine ähnlich
> tiefe Tarifkenntnis.

Toll!

> Einer Argumentation, dass die
> Bahn alleine für die Strecke Berlin-Cottbus 90min
> braucht, und somit diese Reisekette in 2 Std.
> nicht möglich ist, waren die Herren nicht
> zugänglich.

Wo haben die ihre Tarifkenntnisse her? Auch ein Einzelfahrschein von Cottbus z.B. nach Wittenberge ist nicht in 2 Stunden abzufahren. Vermutlich sind die Herren durch den, auf diesen Fahrscheinen unnötigen, Stempelabdruck, "verwirrt" worden, was aber eigentlich nicht vorkommen sollte.

Wie war das denn mit der Berechtigung des Ermäßigungsfahrscheins? BahnCard?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Harald Tschirner schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nemo schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Gekauft hatte ich meinen Fahrschein morgens
> gegen
> > 7.00 Uhr an einem Automaten von Cottbusverkehr.
> > Die Fahrscheine, die Cottbusverkehr ausgibt,
> haben
> > die eigentlich wünschenswerte Eigenheit, dass
> sie
> > in der Gültigkeit nicht festgelegt sind, sie
> > tragen nämlich oben deutlich den Hinweis "Bitte
> > hier entwerten".
>
> Für Fahrscheine außerhalb der Städte und
> Großgemeinden ist das uninteressant, denn hier
> [www.vbbonline.de]
> ar=480&id_language=1#anker1
>
> heißt es:
>
Umsteigen und Fahrtunterbrechungen
> sind erlaubt.

Lustig dazu ist folgende Zeile aus den Tarifbestimmungen S.45:
[www.vbbonline.de]

"(...)( Diese Einzelfahrausweise (außer Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg."

Also darf man in diesem Fall keine Fahrtunterbrechungen machen. Toll, wenn sich die Bestimmungen widersprechen!


>
> Wichtig ist also nur das Datum der Reise.
> Vermutlich enthält das Cottbuser Fahrscheinmuster
> immer den Entwerterhinweis.

Ja, dafür kann man aber in Cottbus auch nur Fahrscheine ab Cottbus kaufen!
>
> Wie war das denn mit der Berechtigung des
> Ermäßigungsfahrscheins? BahnCard?

BC habe ich natürlich!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Allerdings klingt das nach VBB-Tarif. Und da gilt die BahnCard doch gar nicht oder? Gilt die nicht nur beim DB-Tarif?
DanHo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Allerdings klingt das nach VBB-Tarif. Und da gilt
> die BahnCard doch gar nicht oder? Gilt die nicht
> nur beim DB-Tarif?

Doch, die BahnCard berechtigt zur Ermäßigung für Fahrten im VBB, es sei denn sie finden komplett innerhalb der Tarifbereiche ABC von Berlin, Potsdam, Brandenburg, Frankfurt oder Cottbus statt. Nemo durfte also ermäßigt fahren.

Siehe VBB-Tarif Abschnitt BahnCard
Nemo schrieb:
-------------------------------------------------------

>
> Lustig dazu ist folgende Zeile aus den
> Tarifbestimmungen S.45:
> [www.vbbonline.de]
> rif.pdf
>
> "(...)( Diese Einzelfahrausweise (außer
> Kurzstrecke) berechtigen zu einer Fahrt mit
> beliebigem Umsteigen unter Inanspruchnahme des
> jeweils nächstfolgenden Anschlusses in Richtung
> auf das Fahrtziel über den reiseüblichen oder
> durch die Fahrplanlage bedingten Weg."
>

Darunter steht aber>

Fahrtunterbrechungen sind innerhalb der nachfolgend aufgeführten Fahrzeitbegrenzung beliebig oft
gestattet:
– in Orten mit Stadtlinienverkehr 30 Minuten (in Fürstenwalde, Jüterbog, Luckenwalde, Schwedt/
Oder und Senftenberg 45 Minuten, in Lübbenau 60 Minuten)
– in Tarifbereichen der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und
Potsdam 60 Minuten
– im Tarifbereich Berlin 120 Minuten.

Daraus würde ich schließen, dass außerhalb der genannten Gebiete Fahrtunterbrechungen nicht begrenzt sind!?

> > Wichtig ist also nur das Datum der Reise.
> > Vermutlich enthält das Cottbuser
> Fahrscheinmuster
> > immer den Entwerterhinweis.
>
> Ja, dafür kann man aber in Cottbus auch nur
> Fahrscheine ab Cottbus kaufen!

Das hat doch aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit des einzelnen Fahrscheins: entwertet müssen nur die Fahrscheine Cottbus ABC werden!

> >
> > Wie war das denn mit der Berechtigung des
> > Ermäßigungsfahrscheins? BahnCard?
>
> BC habe ich natürlich!

Na, wenn die "Kontrollorgane" noch nicht mal wussten, dass die Bahncard zum Lösen von Ermäßigungsfahrscheinen berechtigen, sollten man sie einer verschärften Nachbildung unterziehen! Oder es weist darauf hin, dass die gar nicht kapiert haben, dass das kein Berlin ABC Fahrschein war!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Nemo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Naja, ich habe mich dann ausgewiesen, weil ich
> dachte, die sonst zu holende Bundespolizei hätte
> vielleicht besseres zu tun, die haben meinen
> Fahrschein einkassiert und mir diese Aufforderung
> zur Zahlung von 40 Euro in die Hand gedrückt. Zu
> Hause habe ich dann per Mail gleich einen
> Widerspruch an die S-Bahn geschrieben. Seit dem
> ist Funkstille. Wie lange dauert es denn bei
> denen, bis die einen verklagen, die Jungs von
> Moskau-Inkasso kommen oder die ihren Irrtum
> eingestehen? Hat da jemand Erfahrungen?

Fehler #1: sich ausweisen
-> dazu bist du nicht verpflichtet, selbst wenn du keinen gültigen Fahrausweis gehabt hättest

Fehler #2: den Fahrschein aushändigen
-> du bist nur zum vorzeigen verpflichtet, nicht zum aushändigen

Fehler #3: Polizei nicht angerufen
-> soweit ich das verstanden habe hat das Kontrollpersonal deinen Fahrschein gestohlen - es empfiehlt sich in so einem Fall die Polizei einzuschalten
(auch bei ungültigen Fahrscheinen wären sie dazu nicht berechtigt)
Nein, Fahrtunterbrechungen sind nur mit den entsprechend zeitlich begrenzten Fahrscheinen zulässig. Mit der Fahrkarte von Cottbus nach Berlin sind sie daher meinem Wissen nach nicht zulässig. Darum steht der Satz zu den Fahrtunterbrechungen ja auch unter dem generellen Satz - eben als Ausnahme.

Bezüglich der Entwertung: Ist ein Fahrausweis entwertbar (also mit entsprechendem Feld versehen), dann muss er zum Fahrtantritt auch entwertet werden, sofern das möglich ist. Ansonsten erfolgt die Entwertung meist durch die Zugbegleiter.

Sinnvoll wäre es gewesen, wenn du innerhalb der 7 Tage Einspruchsfrist zum Nordbahnhof gefahren wärst, um das dort zu klären.

Da du das nicht gemacht hast, würde ich an deiner Stelle wiederholt an die S-Bahn schreiben und auch die Rückgabe der Fahrkarte fordern. Sollte weiterhin "Funkstille" herrschen, so wende dich an die Schlichtungsstelle Ost für Nahverkehr. Da ist die S-Bahn Kooperationspartner - mit denen müssen sie also reden. ;)

Laut VBB sollte von den VU erstmal ne Mahnung kommen, bevor sie das Ganze ans Inkasso weiterleiten. Die Inkasso-Heinis aus Baden-Baden schicken dir dann einen lustigen Wunschzettel mit irgendwelchen unzulässigen Phantasiepreisen (ca. 80 Euro insgesamt). Aber so weit ist es ja noch nicht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Giovanni schrieb:

Fehler #1: sich ausweisen
-> dazu bist du nicht verpflichtet, selbst wenn du keinen gültigen Fahrausweis gehabt hättest

Fehler #2: den Fahrschein aushändigen
-> du bist nur zum vorzeigen verpflichtet, nicht zum aushändigen

Fehler #3: Polizei nicht angerufen
-> soweit ich das verstanden habe hat das Kontrollpersonal deinen Fahrschein gestohlen - es empfiehlt sich in so einem Fall die Polizei einzuschalten
(auch bei ungültigen Fahrscheinen wären sie dazu nicht berechtigt)


***

Hierzu bitte den VBB-Tarif lesen. Danke. Ich empfehle die §§ 8 und 9. Fehler 1 bis 3 sind damit geklärt.

Was die Notwendigkeit einer Mahnung betrifft: Da eine Zahlungs- und Einspruchsfrist von 14 Tagen gesetzt ist und Dir bekannt gegeben wurde, gibt es keine Mahnung. Bitte das hierzu das BGB lesen. Danke. Ich empfehle § 286 (2).

Du hast einen Widerspruch abgesendet? An ebe@s-bahn-berlin.de? Dann solltest Du eine automatische Eingangsbestätigung bekommen haben. Wenn nicht, dann den Widerspruch nochmals absenden. Sobald der Widerspruch eingegangen ist, ruht der Vorgang und Du kommst auch nicht in Verzug. Wie lange der Vorgang ruht, kann Dir egal sein, solange Du nichts von der S-Bahn hörst. Du kannst gerne auch an kundenbetreuung@s-bahn-berlin.de schreiben. Dort geht man Deinem Anliegen nach. Antwort sollte innerhalb von 5 Tagen kommen.

Viele Grüße von Matze
Jay schrieb:

> Sinnvoll wäre es gewesen, wenn du innerhalb der 7
> Tage Einspruchsfrist zum Nordbahnhof gefahren
> wärst, um das dort zu klären.

Veraltete Empfehlung, denn das Kundenbüro ist dort nicht mehr. Bitte auf den Beleg schauen, den der Kontrolleur ausgehändigt hat. Da steht alles drauf.

> Da du das nicht gemacht hast, würde ich an deiner
> Stelle wiederholt an die S-Bahn schreiben und auch
> die Rückgabe der Fahrkarte fordern. Sollte
> weiterhin "Funkstille" herrschen, so wende dich an
> die Schlichtungsstelle Ost für Nahverkehr. Da ist
> die S-Bahn Kooperationspartner - mit denen müssen
> sie also reden. ;)

Die S-Bahn redet auch mit den Kunden ... ;-)

> Laut VBB sollte von den VU erstmal ne Mahnung
> kommen, bevor sie das Ganze ans Inkasso
> weiterleiten. Die Inkasso-Heinis aus Baden-Baden

Laut VBB ... die sollten mal ihre eigenen Beförderungsbestimmungen lesen. ;-)

> schicken dir dann einen lustigen Wunschzettel mit
> irgendwelchen unzulässigen Phantasiepreisen (ca.
> 80 Euro insgesamt). Aber so weit ist es ja noch
> nicht.

Jaja ... natürlich. ;-)

Viele Grüße von Matze



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.08.2010 17:42 von Matze.
@Matze: Vielleicht sollest du da auch mal einen Blick reinwerfen. Die Mahnung ist in den Beförderugnsbedingungen mit 5 Euro aufgeführt. ;) Und dies wurde mir in der Tat auch schriftlich durch den VBB mitgeteilt.

Die fragwürdige Praxis der Inkassounternehmen ist kein Geheimnis. :(

PS: Wäre freundlich, wenn du uns den neuen Standort nennen könntest. Ich hab keine Lust mir ne 7¤-Quittung ausstellen zu lassen. ;)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.08.2010 19:07 von Jay.
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> @Matze: Vielleicht sollest du da auch mal einen
> Blick reinwerfen. Die Mahnung ist in den
> Beförderugnsbedingungen mit 5 Euro aufgeführt. ;)
> Und dies wurde mir in der Tat auch schriftlich
> durch den VBB mitgeteilt.

Ich bin überzeugt, Du und der VBB können lesen. Da steht doch klar und deutlich im § 9, Absatz 2:

Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht innerhalb der in der Zahlungsaufforderung gesetzten Frist entrichtet, wird für jede schriftliche Mahnung ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 5,00 EUR erhoben.

... mindestens ...

Da steht: "mindestens"!!! Schade, dass ich keine großen Buchstaben verwenden darf.

> Die fragwürdige Praxis der Inkassounternehmen ist
> kein Geheimnis. :(

Ich weiß nicht, welche Inkassounternehmen hier gemeint sind. Aber wenn Zahlungsaufforderungen ignoriert werden und auch kein schriftlicher Widerspruch vorliegt, was würdest Du als Gläubiger tun?

> PS: Wäre freundlich, wenn du uns den neuen
> Standort nennen könntest. Ich hab keine Lust mir
> ne 7¤-Quittung ausstellen zu lassen. ;)

Ich verstehe die Frage nicht. Wo man sich schriftlich, telefonisch oder persönlich hinwendet, steht auf der Zahlungsaufforderung.

Viele Grüße von Matze
Harald Tschirner schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das hat doch aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit des einzelnen Fahrscheins: entwertet
> müssen nur die Fahrscheine Cottbus ABC werden!

Ich kenne die Cottbusser Fahrscheine nicht, aber ich habe hier irgendwo noch einen Fahrschein rumliegen, den ich mal in Berlin-Schöneweide auf dem Bahnsteig am ODEG-Automaten gekauft habe für eine Fahrt von Berlin nach ${irgendwo auf der OE36, hinter Zernsdorf}, also von Berlin B nach außerhalb Berlin ABC. Dieser Fahrschein war zu entwerten!


Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bezüglich der Entwertung: Ist ein Fahrausweis entwertbar (also mit entsprechendem Feld
> versehen), dann muss er zum Fahrtantritt auch entwertet werden, sofern das möglich ist.

Das gilt leider auch nicht so allgemein. Ich habe kürzlich einen Fahrschein aus Brandenburg gesehen, da stand am Entwertungsfeld "bei Nutzung DB hier entwerten".
Bei dieser Beschriftung würde ich den Fahrschein erst dann entwerten, wenn ich in einen DB-Zug einsteige. Also z.B. bei einer Fahrt von Brandenburg nach Wustermark erst in Rathenow.


Hach, wie einheitlich ist doch unser VBB. :-(
Jumbo schrieb:

> Hach, wie einheitlich ist doch unser VBB. :-(

Nicht ganz. Der VBB-Tarif an sich ist schon nicht schlecht. Schwierig ist es eher mit den vielen Verkehrsunternehmen, die einfach mal hier und dort ihre eigenen Regeln erfinden, ohne dies verbundweit abzustimmen.

"bei Nutzung DB hier entwerten" ... das hab ich ja noch nie gesehen. Aber möglich ist (leider) alles. ;-)

Viele Grüße von Matze
Ebendrum, ich hab eine solche Zahlungsaufforderung nicht, würde aber trotzdem gern wissen, was da draufsteht.

Und bezüglich der Mahnung: Dafür gibts rechtliche Regeln, die unterbinden sollen, dass da irgendwelche Mondpreise verlangt werden. Die 5 Euro sind der "Anfangswert". Es ging mir aber vielmehr darum, dass überhaupt ersteinmal gemahnt und nicht ohne weiteres weiterverkauft wird.

Für Inkassounternehmen gilt Satz 1 des Absatz Mahnungen - mit dem Unterschied, dass einige dieser Unternehmen das Recht nicht so genau nehmen. Im übrigen spricht es nicht gerade für Seriösität, wenn auf dem Zahlschein ein anderes Inkassounternehmen steht, als das von dem dann die Post kommt. Und noch merkwürdiger wirds, wenn der dann schreibende "Rechtsanwalt" nur den Absender im Briefkopf austauscht, aber nichtmal in der Lage ist einen rechtsgültigen Brief zu verschicken.
Seriöse Inkassounternehmen müssen keine komischen Zusatzkosten erfinden und in jedem Brief erklären es wäre der letzte, bevor man einen Titel erwirkt, um dann erneut nen Monat später dasselbe zu schreiben und nur die Summe (ohne Angabe von Gründen) zu erhöhen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ebendrum, ich hab eine solche Zahlungsaufforderung
> nicht, würde aber trotzdem gern wissen, was da
> draufsteht.

Frag Nemo. Vielleicht scannt er Dir den Beleg ein. ;-)

> Und bezüglich der Mahnung: Dafür gibts rechtliche
> Regeln, die unterbinden sollen, dass da
> irgendwelche Mondpreise verlangt werden. Die 5
> Euro sind der "Anfangswert". Es ging mir aber
> vielmehr darum, dass überhaupt ersteinmal gemahnt
> und nicht ohne weiteres weiterverkauft wird.

Also, ich verstehe Dich richtig: Du weißt, was korrekt ist und die zwei großen Verkehrsunternehmen dieser Stadt brechen Recht und Gesetz mit ihrer Verfahrensweise? Darauf kann ich nichts mehr entgegnen. 1:0 für Dich.

> Für Inkassounternehmen gilt Satz 1 des Absatz
> Mahnungen - mit dem Unterschied, dass einige
> dieser Unternehmen das Recht nicht so genau
> nehmen. Im übrigen spricht es nicht gerade für
> Seriösität, wenn auf dem Zahlschein ein anderes
> Inkassounternehmen steht, als das von dem dann die
> Post kommt. Und noch merkwürdiger wirds, wenn der
> dann schreibende "Rechtsanwalt" nur den Absender
> im Briefkopf austauscht, aber nichtmal in der Lage
> ist einen rechtsgültigen Brief zu verschicken.
> Seriöse Inkassounternehmen müssen keine komischen
> Zusatzkosten erfinden und in jedem Brief erklären
> es wäre der letzte, bevor man einen Titel erwirkt,
> um dann erneut nen Monat später dasselbe zu
> schreiben und nur die Summe (ohne Angabe von
> Gründen) zu erhöhen.

Eindeutig 2:0 für Dich. Was soll ich da noch schreiben? Du kennst Dich eindeutig besser aus als ich.

Viele Grüße von Matze
Na da halt uns auf den laufenden. Aus der Nummer solltest du mit fetten Entschuldigungsschreiben wieder rauskommen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Nun, ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass eine automatische Antwortmail mir mitgeteilt hat, dass mein Vorgang nun erstmal zur Prüfung gestoppt wurde. Ich habe also zunächst von meiner Seite nichts zu tun. Am Fahrschein habe ich kein Interesse, denn auf meiner Quittung steht ja, dass er eingezogen wurde. Wenn die S-Bahn ihn dann verschwinden lässt, ist das nicht mein Problem, da die mir ja etwas beweisen müssen.

Ansonsten habe ich leider keine Zeit zu den Geschäftszeiten bei der S-Bahn vorbei zu schauen - ich lebe leider nichtmehr in Berlin, bin wenn dann nur am Wochenende da und dazu auch noch berufstätig!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Matze schrieb:
-------------------------------------------------------
> Giovanni schrieb:
>
> Fehler #1: sich ausweisen
> -> dazu bist du nicht verpflichtet, selbst wenn du
> keinen gültigen Fahrausweis gehabt hättest
>
> Fehler #2: den Fahrschein aushändigen
> -> du bist nur zum vorzeigen verpflichtet, nicht
> zum aushändigen
>
> Fehler #3: Polizei nicht angerufen
> -> soweit ich das verstanden habe hat das
> Kontrollpersonal deinen Fahrschein gestohlen - es
> empfiehlt sich in so einem Fall die Polizei
> einzuschalten
> (auch bei ungültigen Fahrscheinen wären sie dazu
> nicht berechtigt)
>
> ***
>
> Hierzu bitte den VBB-Tarif lesen. Danke. Ich
> empfehle die §§ 8 und 9. Fehler 1 bis 3 sind damit
> geklärt.

Was steht da drin und was ist davon überhaupt rechtlich zulässig?

Kein Fahrgast muss seine Personalien dem Kontrollpersonal mitteilen.
Das Kontrollpersonal ist allerdings berechtigt die Personalien von der Polizei aufnehmen zu lassen, die diese allerdings nur bei berechtigtem Interesse an das Verkehrsunternehmen weitergeben darf.

Das der Fahrschein auszuhändigen ist (statt vorzeigen) steht nicht in den Beförderungsbedingungen. Wäre allerdings wenig relevant, da dieser dann unverzüglich zurückzugeben wäre.

Der in §8 vorgesehene Einzug von Fahrausweisen ist auch nicht möglich, da es sich dabei um ein Beweismittel handelt. Der Einzug wäre höchstens durch die Polizei möglich.


Natürlich kann, wenn das Schwarzfahren auch im Nachhinein bewiesen wurde, das Verkehrsunternehmen die durch hinzuziehen der Polizei entstandenen Folgekosten gegenüber dem Schwarzfahrer geltend machen, weshalb diese Vorgehensweise für echte Schwarzfahrer natürlich ziemlich blöd wäre.

Da hier jedoch ein gültiger Fahrschein vorlag, könnten seitens des Kontrollpersonals die Tatbestände des Rufmords und Diebstahls erfüllt worden sein.
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