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Bundesgerichtshof kippt Direktvergabe an Deutsche Bahn
geschrieben von murkelpurkel 
BGH urteilt: Direktvergabe an die DB ist nicht rechtmäßig.
Mal sehen was das für den Senat bedeutet.

Handelsblatt-Link
Das Prpblem dürfte im Grunde aber damit nicht aus der Welt sein. Was nützt uns dann ein ander bisher vielleicht unbekannter Anbieter, der sich erst mal den geeigneten Fuhrpark beschaffen muss, weil eben Berlin eine "Sonder- S-Bahn" hat. Ich wüßte jedenfalls in Deutschland außer Berlin nur noch Hamburg die Ihre S-Bahn mit der seitlichen Stromschiene betreibt. Oder gibt es da doch noch andere.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Es geht bei dem Urteil auch nicht darum ein Problem zu lösen. :-)
Wenn das Urteil Auswirkungen auf Berlin hat dann dürfte es die
Möglichkeiten des Senats für den neuen Verkehrsvertrag allerdings
etwas einschränken. Die Abendschau gestern Abend hatte dann auch
die Gehirnblähungen von berliner Politikern dazu. Am blödesten war
eine Tante von den Grünen die eine komplette Ausschreibung des
gesamten S-Bahnbetriebes gefordert hat. Daß es nirgendwo in der Welt
bis zum Termin genügend neue Züge für den kompletten Betrieb zu
kaufen gibt war ihr offenbar egal. Da brauchte sich dann auch nur die
Bahn zu bewerben. Fakten würden die Dame wahrscheinlich
nur verwirren. :-) Aber Hauptsache 'ne Meinung und im Fernsehen.
Zitat
Fahrgastbetreuer
Das Problem dürfte im Grunde aber damit nicht aus der Welt sein. Was nützt uns dann ein ander bisher vielleicht unbekannter Anbieter, der sich erst mal den geeigneten Fuhrpark beschaffen muss, weil eben Berlin eine "Sonder- S-Bahn" hat. Ich wüßte jedenfalls in Deutschland außer Berlin nur noch Hamburg die Ihre S-Bahn mit der seitlichen Stromschiene betreibt. Oder gibt es da doch noch andere.

Naja, also seitliche Stromschiene mit 750 Volt Gleichstrom gibt es bei vielen U-Bahnen auf der Welt. Da sind andere Systeme eher die Ausnahme. Ein Inselsystem ist nur dann ein Problem bei Ausschreibungen, wenn man den Betreiber in kürzerer Zeit wechseln möchte als die Lebensdauer der Fahrzeuge lang ist. Außerdem muss der Betrieb nicht an Fahrzeugbesitz gekoppelt sein. Bombardier oder Stadler wären sicher in der Lage auch auf 25 Jahre 600 verfügbare Viertelzüge zu garantieren, wenn man ihnen dafür eine jährliche Summe zahlt. Nur falls hier jetzt jemand erzählt, dass Berlin ja kein Geld hat, um adhoc neue Fahrzeuge zu bezahlen.

Es gibt immer viele Alternativen. Es gibt auch meistens viele gute Alternativen. Meistens ist nichts alternativlos...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.2011 10:35 von Nemo.
Zitat
Fahrgastbetreuer
Das Prpblem dürfte im Grunde aber damit nicht aus der Welt sein. Was nützt uns dann ein ander bisher vielleicht unbekannter Anbieter, der sich erst mal den geeigneten Fuhrpark beschaffen muss, weil eben Berlin eine "Sonder- S-Bahn" hat. Ich wüßte jedenfalls in Deutschland außer Berlin nur noch Hamburg die Ihre S-Bahn mit der seitlichen Stromschiene betreibt. Oder gibt es da doch noch andere.

Es kommt nicht so sehr auf die Stromschiene an, sondern mehr auf das Zugsicherungssystem. Ein elekrischer Zug, der keine mechanische Fahrsperre hat (z.B. ein britischer Triebzug; dort gibt es knapp 1800 km zusammenhängendes Netz mit Stromschiene) darf nur auf Sicht fahren, während ein (hypothetischer) dieselgetriebener Zug mit mechanischer Fahrsperre Vmax fahren darf. Das Berliner Zugsicherungssystem ist wirklich weltweeit einmalig, oder?

MTB

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Bitte beachten Sie beim AS den HU zwischen Z und BSK!
.-
09.02.2011 18:27
..



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 23:18 von André Loop.
Wer geht schon zum eigenen Metzger?
Der Deutsche, denn es könnte ja für ihn noch ein Schulterklopfen vor der eigenen Schlachtung herausspringen.
Wenn nicht die DB die S-Bahn betreiben wird, darf sie dann weiter als S-Bahn verkehren? Soweit ich weiß, hat die DB ja den Begriff "S-Bahn" schützen lassen.
Glaub ich nicht. Die S-Bahn bleibt die S-Bahn. Das wär ja noch schöner. Und die Tfs und Aufsichten, so es sie dann noch gibt, werden sich kaum weigern, da sie bestimmt übernommen würden...
S-Bahn ist ein Markenrechtlich geschützter Begriff. Das der so wie "Tempo" benutzt wird für alle Taschentücherarten, ist natürlich eine andere Frage ...
Zitat
DaniOnline
Wenn nicht die DB die S-Bahn betreiben wird, darf sie dann weiter als S-Bahn verkehren? Soweit ich weiß, hat die DB ja den Begriff "S-Bahn" schützen lassen.

Ja, denn der Markenschutz ist fraglich und daher hat die DB 2010 vorsorglich die Nutzung ihrer Marken gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr freigegeben. Die basiert allerdings auf der Kilometerleistung und hört sich damit zwar gering an (wenn ichs recht im Kopf hab 0,8 Cent/km), ist aber in der Summe natürlich trotzdem teuer.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Und wenn der neue Betreiber einfach S.Bahn sagt? Als Akronym für SchnellBahn?

Die Linien werden ja doch weiterhin S41 etc. heißen dürfen, oder?
Was hat das jetzt für Auswirkungen? Man kann nicht mehr Teile des Netzes ausschreiben, sondern nur komplett? Also MÜSSEN bis 2017 neue Züge für das Gesamtnetz her, falls die DB nicht gewinnt? Oder wie oder wo oder was?

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Nicht-dynamische Signatur
Hat dieses Urteil auch Auswirkungen auf die Vergabe von anderen Verkehrsmitteln? (Bus, U-Bahn, Straßenbahn)
Zitat
Lehrter Bahnhof
Was hat das jetzt für Auswirkungen? Man kann nicht mehr Teile des Netzes ausschreiben, sondern nur komplett? Also MÜSSEN bis 2017 neue Züge für das Gesamtnetz her, falls die DB nicht gewinnt? Oder wie oder wo oder was?

Wie immer gilt: Urteilsbegründung abwarten!

Das Urteil sagt nur, dass Direktvergaben über den Zeitraum von 12 Jahren hinaus nicht zulässig sind. Eine Ausschreibung in Losen ist also weiterhin möglich (und sinnvoll). Neue Fahrzeuge für das Gesamtnetz sind auf einen Schlag nicht lieferbar, die Auslieferung erfolgt immer stückweise.

Die Ausschreibungsbedingungen legt der Aufgabenträger fest. Sofern ein entsprechender Fahrplan für die komplette Ausschreibung vorliegt, wird keiner dagegen klagen, dass die S-Bahn 2/3 weiterbetreibt, denn die Alternative wäre die Zulassung von Altfahrzeugen für die komplette Ausschreibung und damit hätte die S-Bahn einen deutlichen Vorteil.

@Peterl: Nein, das Urteil betrifft nur das AEG (Allgemeine Eisenbahn Gesetz). Für den Rest ist das PBefG zuständig und das war nicht Gegenstand der Entscheidung.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.2011 23:39 von Jay.
Na ich weiß nicht, wenn ich mir jetzt vorstelle der S-Bahnbetrieb wird in Einzelteilen vergeben.
Den Ring bekommt dann die PEG, den Nord-Süd- Verkehr die NEB und den West-Ost-Verkehr die ODEG.
Es wird dann ziemlich bunt auf den Bahnhöfen.

Ich jedenfalls würde mir das nicht so gerne vorstellen wollen.

Aber ich hoffe und wünsche das es nicht ganz so schlimm kommt.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Ist woanders normal und da funktioniert es ja auch @mehrere fahren in einem Netz.

Und zumindest der VBB hat mMn ausreichend Erfahrung in den letzten Jahren in anderen Ausschreibungen gesammelt, wie eine solche Ausschreibung aufgebaut werden muss.
.-
10.02.2011 08:17
..



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 23:19 von André Loop.
Woran machst du diese Erfahrung fest? Ich finde daran fehlt es noch vielerorts. So bin ich der Meinung dass man auch eine Mindestbeinfreiheit festschreiben sollte.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Was hat das jetzt für Auswirkungen? Man kann nicht mehr Teile des Netzes ausschreiben, sondern nur komplett? Also MÜSSEN bis 2017 neue Züge für das Gesamtnetz her, falls die DB nicht gewinnt? Oder wie oder wo oder was?

Sowas ähnliches habe ich auch verstanden. Auf eine Ausschreibung des Gesamtnetzes
braucht sich dann allerdings auch niemand anderes als DB zu bewerben.
Warten wir mal das .pdf ab in dem das dann genauer steht.
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