Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 20:55 |
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 21:00 |
Zitat
Philipp Borchert
Das Ticket gibt es meines Erachtens nur für Schüler und Schulabgänger aus der Region.
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 21:01 |
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 21:09 |
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 21:15 |
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 21:20 |
Zitat
900
Weil ich die Antwort ziemlich schnell, also jetzt bräuchte...
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 22.07.2011 21:59 |
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 23.07.2011 10:48 |
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 23.07.2011 11:08 |
Zitat
fairsein
Da es ein Abschlusszeugnis ist, bist Du nicht mehr Schüler und hast keinen Anspruch auf das Schülerticket.
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 23.07.2011 12:34 |
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
fairsein
Da es ein Abschlusszeugnis ist, bist Du nicht mehr Schüler und hast keinen Anspruch auf das Schülerticket.
Falsch.
[www.vbbonline.de]
"Das Schülerferienticket ist nur in Verbindung mit deinem Schülerausweis, dem Schüler-Fahrausweis oder einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 2010 / 2011 bzw. 2011 / 2012 gültig."
Auch wenn man gerade ein Schuljahr hinter sich hatte, darf man das Ticket noch nutzen.
Zitat
Vollring über Westkreuz
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist seine Schulzeit beendet. da hier die Rede von einem Abschlußzeugnis war. In dem Augenblick, wo Du Deinen Schulabschluß gemacht hast (Abitur, mittlere Reife oder sonst was) bist Du kein Schüler mehr!!!!
Zitat
Vollring über Westkreuz
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist seine Schulzeit beendet. da hier die Rede von einem Abschlußzeugnis war. In dem Augenblick, wo Du Deinen Schulabschluß gemacht hast (Abitur, mittlere Reife oder sonst was) bist Du kein Schüler mehr!!!!
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 23.07.2011 13:54 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Vollring über Westkreuz
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist seine Schulzeit beendet. da hier die Rede von einem Abschlußzeugnis war. In dem Augenblick, wo Du Deinen Schulabschluß gemacht hast (Abitur, mittlere Reife oder sonst was) bist Du kein Schüler mehr!!!!
Solange der Schülerausweis noch gültig ist, wird er beim VBB als Schüler anerkannt. Siehe Beitrag oben.
Viele Grüße
Florian Schulz
Edit meckert über falsch gesetzten Tag.
Re: Schülerferienticket Berlin-Brandenburg 2011 - Fragen dazu 24.07.2011 19:56 |
Zitat
VBB
"Das Schülerferienticket ist nur in Verbindung mit deinem Schülerausweis, dem Schüler-Fahrausweis oder einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 2010 / 2011 bzw. 2011 / 2012 gültig."
Zitat
5.5 Schülerferienticket
Durch alle in Tarifteil B, Ziffer 1 genannten Verkehrsunternehmen wird das Schülerferienticket in den Sommerferien der Länder Brandenburg und Berlin angeboten.
Das Schülerferienticket gilt auf allen Linien, die von Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs in den Ländern Brandenburg und Berlin befahren werden.
Das Schülerferienticket gilt auch im Verkehr mit den in der Anlage 1.2 genannten Orten, sofern in der jeweiligen Verbindung auch Zeitkarten ausgegeben werden.
Das Schülerferienticket können alle Schüler und Schulabgänger des Jahrgangs 2011 von allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland (Grund-, Haupt-, Gesamt- und Realschulen, integrierte Sekundarschulen, Förderschulen, Gymnasien, Fachgymnasien und diesen Schulen gleichgestellte Privatschulen – keine Volkshochschulen) bis einschließlich Klassenstufe 13 erwerben.
Das Angebot kann nicht von Auszubildenden oder Studierenden genutzt werden.
Das Schülerferienticket ist nicht übertragbar. Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum müssen im Fahrausweis eingedruckt bzw. unauslöschlich eingetragen sein. Das Schülerferienticket ist nur mit einem gültigen Schülerausweis bzw. einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 2010/2011 bzw. 2011/2012 der Klassenstufen 1 bis 13 oder mit einem Schüler-Fahrausweis für das Schuljahr 2010/2011 gültig. Dieser/diese ist auf der Fahrt mitzuführen und bei der Fahrausweisprüfung vorzuzeigen.
Das Schülerferienticket berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades. Für die Mitnahme von Fahrrädern gilt Teil B, Punkt 5.4.
Die Nichtausnutzung des Sonderangebots begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
Die Nutzung der 1. Wagenklasse mit Übergangskarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse und dem Schülerferienticket ist nicht gestattet.
Für verloren gegangene Schülerferientickets wird kein Ersatz geleistet.
Preis: 29,90 EUR
Das Angebot gilt vom 29. Juni 2011, 00:00 Uhr bis 14. August 2011, 24:00 Uhr.