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Frage zu DB-Monatskarte und Gültigkeit in Berlin
geschrieben von sejutti 
Hallo zusammen,
mit folgender Monatskarte für den Fernverkehr
[www.directupload.net]

darf man ja sicher folgende Züge nutzen:

IC Berlin-Spandau <> Stendal
S Spandau <> Westkreuz
S Westkreuz <> Wannsee

Aber darf man auch

IC Berlin Hbf. <> Stendal
RE Wannsee <> Berlin Hbf.

bzw.
S/RE Spandau <> Charlottenburg
S/RE Charlottenburg <> Wannsee

nutzen?
Oder sogar bis zum Ostbahnhof fahren?

Was meint Ihr? 8 DB-Mitarbeiter (DB Fernverkehr, Regio und Schalter) wurden befragt, es steht derzeit 4 ja : 4 nein.


Vielen Dank und beste Grüße
Andreas
Ganz klare Antwort: JA!

Der Tarifpunkt "Berlin" wird hier mit der Wegevorschrift WK (Westkreuz) SK (Südkreuz) OK (Ostkreuz) und GB (Gesundbrunnen) zusammengefasst. Er umfasst alle (S-)Bahn-Strecken innerhalb des Rings + Nöldnerplatz und Lichtenberg. Du darfst damit also auch S/RB/RE/IC/EC im Hbf besteigen.

Im weiteren sind Spandau und Wustermark angegeben, was mich zu einer viel spannderen Frage führt:
Dürftest du mit dieser Fahrkarte auch die RB21 über Potsdam Hbf und Golm nach Wustermark nutzen?

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Als nicht-DB-Mitarbeiter würde ich die Abkürzungen bei „über“ wie folgt deuten:
Du darfst von Berlin Wannsee entweder über Berlin Westkreuz (BWK) oder über Berlin Südkreuz (BOK)–Ostkreuz (BOK)–Berlin Gesundbrunnen (BGS) nach Berlin-Spandau (BSP) und dann weiter über Wustermark fahren.
Ob ich alle Abkürzungen richtig gedeutet habe und die Satzzeichen richtig interpretiert habe, bin ich mir nicht sicher. Aber bei den Satzzeichen wüsste ich jetzt auch keine andere sinnvolle Interpretation.

Soweit ich weiß, darfst du dann zwischen den Alternativen Westkreuz und Südkreuz–Ostkreuz–Gesundbrunnen auch alle dazwischen liegenden Strecken benutzen, sofern du dich auf das Fahrziel zubewegst.

Also dürfte der IC Berlin Hbf–Stendal unproblematisch sein, da die Route Wannsee–Schöneberg(–Südkreuz)–Potsdamer Platz–Hbf–Jungfernheide–Spandau zwischen den beiden Alternativen liegt.

Beim RE Wannsee–Berlin Hbf hätte ich auf den ersten Blick Zweifel, weil in der Wegevorschrift nach Westkreuz ja gleich Spandau kommt, also nur die S-Bahn über Olympiastadtion als zulässiger Weg in Frage käme. Andererseits liegt der Abschnitt Westkreuz–Berlin Hbf ja komplett innerhalb der Grenzen Wannsee–Westkreuz–Spandau einerseits und Wannsee–Südkreuz–Ostkreuz–Gesundbrunnen–Spandau andererseits. Und wenn's fahrplanmäßig passt, sollte der Weg doch auch möglich sein.
Gleiches müsste auch für die Verbindungen von und nach Charlottenburg gelten.

(Das ganze gilt natürlich auch für die Rückfahrt von Stendal nach Wannsee, dann natürlich in umgekehrter Reihenfolge der Stationen)
Kann es sein, daß die Wegevorschrift "(BWK/BSK*BOK*BGS)*BSP*WUM" fehlerhaft ist? Der erste, in Klammern gesetzte Teil gibt eine räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der Fahrkarte wieder, allerdings fehlt mir hier der zweite Schrägstrich, der die Sache rund machen würde. "(BWK/BSK*BOK/BGS)" würde nach meinem Dafürhalten eine Gültigkeit der Fahrkarte auf Stadt-, Ring- und Nordsüdbahn bedeuten. "(BWK/BSK*BOK*BGS)" hingegen würde bedeuten, daß Du ab Wannsee über Westkreuz oder Südkreuz sowie Ostkreuz und Gesundbrunnen nach Spandau fahren müßtest, was keinen Sinn ergibt, zumal der letzte Teil dann auch nicht in der Klammer stehen bräuchte. Desweiteren ist mir schleierhaft, warum es von Spandau erstmal nach Ueckermünde (WUM) gehen soll, das ja in entgegengesetzter Richtung liegt.
Zitat
Alter Köpenicker
Kann es sein, daß die Wegevorschrift "(BWK/BSK*BOK*BGS)*BSP*WUM" fehlerhaft ist? Der erste, in Klammern gesetzte Teil gibt eine räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der Fahrkarte wieder, allerdings fehlt mir hier der zweite Schrägstrich, der die Sache rund machen würde. "(BWK/BSK*BOK/BGS)" würde nach meinem Dafürhalten eine Gültigkeit der Fahrkarte auf Stadt-, Ring- und Nordsüdbahn bedeuten. "(BWK/BSK*BOK*BGS)" hingegen würde bedeuten, daß Du ab Wannsee über Westkreuz oder Südkreuz sowie Ostkreuz und Gesundbrunnen nach Spandau fahren müßtest, was keinen Sinn ergibt, zumal der letzte Teil dann auch nicht in der Klammer stehen bräuchte.

Ich würde die Raumbegrenzung so lesen: von Wannsee aus erstmal zur Ringbahn (entweder über Wetzlarer Bahn oder Wannseebahn). Bei der ersten Alternative geht's dann über die S-Bahn-Strecke via Olympiastation nach Spandau. Bei der 2. Alternative steht die ganze Ringbahn über Südkreuz, Ostkreuz, Gesundbrunnen zur Verfügung, von Gesundbrunnen dann via Lehrter Bahn nach Spandau.

Alle Strecken dazwischen (also Fernbahn Charlottenburg–Spandau, Stadtbahn, Nord-Süd-Fern- und -S-Bahn sind ebenso zulässig).

Zitat
Alter Köpenicker
Desweiteren ist mir schleierhaft, warum es von Spandau erstmal nach Ueckermünde (WUM) gehen soll, das ja in entgegengesetzter Richtung liegt.

Die Abkürzungen in der Raumbegrenzung stimmen oftmals nicht mit den DS100-Abkürzungen überein.
Zitat
Jay
Im weiteren sind Spandau und Wustermark angegeben, was mich zu einer viel spannderen Frage führt:
Dürftest du mit dieser Fahrkarte auch die RB21 über Potsdam Hbf und Golm nach Wustermark nutzen?

So wie ich das Prinzip der Wegevorschriften verstehe, würde ich sagen: Nein.
Denn dann würde ja der Bereich der Raumbegrenzung (den ich im vorigen Posting beschrieben habe) verlassen werden, bzw. gar nicht erst erreicht.
Zitat
Alter Köpenicker
Kann es sein, daß die Wegevorschrift "(BWK/BSK*BOK*BGS)*BSP*WUM" fehlerhaft ist? Der erste, in Klammern gesetzte Teil gibt eine räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der Fahrkarte wieder, allerdings fehlt mir hier der zweite Schrägstrich, der die Sache rund machen würde. "(BWK/BSK*BOK/BGS)" würde nach meinem Dafürhalten eine Gültigkeit der Fahrkarte auf Stadt-, Ring- und Nordsüdbahn bedeuten. "(BWK/BSK*BOK*BGS)" hingegen würde bedeuten, daß Du ab Wannsee über Westkreuz oder Südkreuz sowie Ostkreuz und Gesundbrunnen nach Spandau fahren müßtest, was keinen Sinn ergibt, zumal der letzte Teil dann auch nicht in der Klammer stehen bräuchte. Desweiteren ist mir schleierhaft, warum es von Spandau erstmal nach Ueckermünde (WUM) gehen soll, das ja in entgegengesetzter Richtung liegt.

Das sind KEINE Ril100-Kürzel! WUM steht hier ganz einfach für Wustermark.

Der Slash ist auch an der richtigen Stelle, da der Raum hier eingegrenzt wird. Auf der einen Seite liegt Westkreuz, der restliche Rand besteht aus dem weiteren Ring.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Ich kann das Foto leider nicht sehen, da der Filehoster nicht vertrauenswürdig ist.

Zitat
Jay
Ganz klare Antwort: JA!

Der Tarifpunkt "Berlin" wird hier mit der Wegevorschrift WK (Westkreuz) SK (Südkreuz) OK (Ostkreuz) und GB (Gesundbrunnen) zusammengefasst. Er umfasst alle (S-)Bahn-Strecken innerhalb des Rings + Nöldnerplatz und Lichtenberg. Du darfst damit also auch S/RB/RE/IC/EC im Hbf besteigen.

Im weiteren sind Spandau und Wustermark angegeben, was mich zu einer viel spannderen Frage führt:
Dürftest du mit dieser Fahrkarte auch die RB21 über Potsdam Hbf und Golm nach Wustermark nutzen?

Bei der Deutschen Bahn gibt es für die Ringbahn + alles innerhalb + Nöldnerplatz & Lichtenberg den Leitpunkt "B". Ist es kein "B" ist auch nicht Lichtenberg und Nöldnerplatz dabei.

Zitat
Alter Köpenicker
Kann es sein, daß die Wegevorschrift "(BWK/BSK*BOK*BGS)*BSP*WUM" fehlerhaft ist? Der erste, in Klammern gesetzte Teil gibt eine räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der Fahrkarte wieder, allerdings fehlt mir hier der zweite Schrägstrich, der die Sache rund machen würde. "(BWK/BSK*BOK/BGS)" würde nach meinem Dafürhalten eine Gültigkeit der Fahrkarte auf Stadt-, Ring- und Nordsüdbahn bedeuten. "(BWK/BSK*BOK*BGS)" hingegen würde bedeuten, daß Du ab Wannsee über Westkreuz oder Südkreuz sowie Ostkreuz und Gesundbrunnen nach Spandau fahren müßtest, was keinen Sinn ergibt, zumal der letzte Teil dann auch nicht in der Klammer stehen bräuchte. Desweiteren ist mir schleierhaft, warum es von Spandau erstmal nach Ueckermünde (WUM) gehen soll, das ja in entgegengesetzter Richtung liegt.

Für eine Freigabe eines Streckenraumes genügt ein "/", denn dieses spannt das Trapez über zwei Leitpunkte auf. Zum Beispiel wäre B*(L/H)*F legitim. Die Strecke darf hier entweder über Hannover, über Leipzig oder irgendwas dazwischen gewählt werden.
"(BWK/BSK*BOK*BGS)" spannt in dem Fall die Freigabe auf den kompletten Ring auf.
Vielen Dank für Eure Erläuterungen bezüglich der Raumaufteilung. Mir war das ja fast schon klar, aber eine Raumaufteilung mit sovielen Komponenten ist mir noch nicht untergekommen. Offenbar haben ja selbst DB-Mitarbeiter Schwierigkeiten damit, wie der Thema-Eröffner mitteilt.
Frage bei der DB solange schriftlich an bis du die Auskunft hast, die du brauchst... Und dann fährst du so. Falls mal einer Stunk machtu, ziehst du die Auskunft aus der Tasche.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Frage bei der DB solange schriftlich an bis du die Auskunft hast, die du brauchst... Und dann fährst du so. Falls mal einer Stunk machtu, ziehst du die Auskunft aus der Tasche.

Darauf würde ich es auf gar keinen Fall ankommen lassen. Schließlich ist die Fahrkarte bereits abgelaufen. ;-)
Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Alter Köpenicker
Kann es sein, daß die Wegevorschrift "(BWK/BSK*BOK*BGS)*BSP*WUM" fehlerhaft ist? Der erste, in Klammern gesetzte Teil gibt eine räumliche Ausdehnung des Geltungsbereiches der Fahrkarte wieder, allerdings fehlt mir hier der zweite Schrägstrich, der die Sache rund machen würde. "(BWK/BSK*BOK/BGS)" würde nach meinem Dafürhalten eine Gültigkeit der Fahrkarte auf Stadt-, Ring- und Nordsüdbahn bedeuten. "(BWK/BSK*BOK*BGS)" hingegen würde bedeuten, daß Du ab Wannsee über Westkreuz oder Südkreuz sowie Ostkreuz und Gesundbrunnen nach Spandau fahren müßtest, was keinen Sinn ergibt, zumal der letzte Teil dann auch nicht in der Klammer stehen bräuchte. Desweiteren ist mir schleierhaft, warum es von Spandau erstmal nach Ueckermünde (WUM) gehen soll, das ja in entgegengesetzter Richtung liegt.

Für eine Freigabe eines Streckenraumes genügt ein "/", denn dieses spannt das Trapez über zwei Leitpunkte auf. Zum Beispiel wäre B*(L/H)*F legitim. Die Strecke darf hier entweder über Hannover, über Leipzig oder irgendwas dazwischen gewählt werden.
"(BWK/BSK*BOK*BGS)" spannt in dem Fall die Freigabe auf den kompletten Ring auf.

Genau, eine Raumbegrenzung in Klammern ist so zu lesen, dass durch den Schrägstrich die beiden äußersten "Ränder" des Raumes beschrieben werden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es für Zeitkarten da abweichende Regelungen gibt, soweit ich weiß, nicht.

Im konkreten Fall sind die Ränder der Raumbegrenzung dann:
"Linker" Rand: Wannsee - Westkreuz - Spandau - Wustermark - Stendal
"Rechter" Rand: Wannsee - Südkreuz - Ostkreuz - Gesundbrunnen - Wustermark - Stendal

Neben den konkret bezeichneten Rändern darf dazwischen dann jede Strecke, wie Jumbo schon sagt, mit Richtung auf dein Fahrziel befahren werden. Das ist nicht streng im geografischen Sinne auszulegen, sondern, ob dich im Rahmen des Eisenbahnverkehr quasi auf einem verkehrsüblichen Weg bewegst.

Für den RE1 zum Ostbahnhof müsste dann im Zweifelsfall also eine plausible Reiseroute gefunden werden, bei der du vom Ostbahnhof weiterfährst Richtung Ostkreuz und dort in den Ring einsteigst, um beispielsweise in Jungfernheide den Regionalverkehr Richtung Spandau zu erreichen.

Grundsätzlich sollte es dir aber auch erlaubt sein, dass du eine Zeitkarte nur auf einer Teilstrecke innerhalb des Geltungsbereiches nutzt. Dann ist es wohl auch zulässig, dahin den kürzesten Weg zu nehmen. Ostbahnhof darfst du im Rahmen der Raumbegrenzung ja scheinbar befahren, also müsste man dort auch direkt hinfahren dürfen, da man den Geltungsbereich nicht verlässt.

Zur Strecke über Golm: Ich habe mal gehört, dass die früher geltende Regelung, dass man grundsätzlich einen kürzeren Weg als den auf dem Ticket angegeben wählen darf, irgendwann entfallen ist, ich hab aber noch nicht das große schwere Regelwerk danach durchsucht ;)

Fraglich ist auch, ob das nur entfallen ist, um den Tarif schlank zu halten, da ich mich grau an Berichte und Bilder von 0-Euro-Umwegkarten erinnere. Ich weiß gar nicht, ob man einen (einmaligen) Umweg auch zu einer Zeitkarte erwerben kann. Wenn ja, kannst du dir ja einfach mal eine Umwegkarte über Golm im Reisezentrum kaufen und dann (auch abgelaufen) für die künftigen Fälle dabei haben, das wird dich vermutlich argumentativ unterstützen ;)
Zitat
Arec
Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Alter Köpenicker
Grundsätzlich sollte es dir aber auch erlaubt sein, dass du eine Zeitkarte nur auf einer Teilstrecke innerhalb des Geltungsbereiches nutzt. Dann ist es wohl auch zulässig, dahin den kürzesten Weg zu nehmen. Ostbahnhof darfst du im Rahmen der Raumbegrenzung ja scheinbar befahren, also müsste man dort auch direkt hinfahren dürfen, da man den Geltungsbereich nicht verlässt.

Zur Strecke über Golm: Ich habe mal gehört, dass die früher geltende Regelung, dass man grundsätzlich einen kürzeren Weg als den auf dem Ticket angegeben wählen darf, irgendwann entfallen ist, ich hab aber noch nicht das große schwere Regelwerk danach durchsucht ;)

Fraglich ist auch, ob das nur entfallen ist, um den Tarif schlank zu halten, da ich mich grau an Berichte und Bilder von 0-Euro-Umwegkarten erinnere. Ich weiß gar nicht, ob man einen (einmaligen) Umweg auch zu einer Zeitkarte erwerben kann. Wenn ja, kannst du dir ja einfach mal eine Umwegkarte über Golm im Reisezentrum kaufen und dann (auch abgelaufen) für die künftigen Fälle dabei haben, das wird dich vermutlich argumentativ unterstützen ;)

So wie die Routenvorschrift freigegeben ist, darf man bei Zeitkarten auch den Fahrschein benutzen. Das bedeutet, dass man mit dem Fahrschein auch von Gesundbrunnen einen Abstecher nach Ostbahnhof machen darf, um danach in Halensee via Friedrichstraße und Südkreuz einkaufen zu gehen. Beim Fahrschein bezahlt man schließlich die Leitpunkte. Der Besitzer hat in diesem Fall die Freigabe auch für die Innenstadt gekauft. Da darf er diese auch nutzen. Wenn es die einzige Variante ist, um die Strecke darzustellen, dann ist es sein Glück. Theoretisch wäre es ja auch möglich nur den Leitpunkt Westkreuz zu inkludieren.

Und andere Strecken als die durch die Leitpunkte vorgegebenen darf man nicht nutzen. Da muss man vorsichtig sein.
Das beste Beispiel hierfür ist die Strecke Köln - Frankfurt. Die Strecke über Montabaur ist teurer als über Koblenz. Es ist auch die kürzere und schnellere. Doch wenn in deiner Routenvorschrift die Rheinstrecke mit KOB drinsteht, darfst du auf der Taunus-Strecke im Zug nachlöhnen. Auch umgekehrt kommt es auf den guten Willen des Zugbegleiters an. Man fährt zwar länger, doch Tarif ist Tarif.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2016 14:22 von Trittbrettfahrer.
Ich sehe eine Zeitkarte Wannsee nach Stendal mit dem dort definierten Bereich über den oben so trefflich diskutiert wird.
Diese Karte kann dann doch auch für Fahrten innerhalb Berlins verwenden. Sicherlich nicht mit allen Verkehrsmitteln, aber mit S-Bahn und RE/RB dürfte das kein Problem darstellen.
Konkretes Anwendungsbeispiel:
Hauptwohnung in Stendal, Arbeit in Berlin. Arbeitsstelle in Berlin Hbf, Wohnung in Berlin in Nilolassee.

Bäderbahn
Zitat
Arec
Zur Strecke über Golm: Ich habe mal gehört, dass die früher geltende Regelung, dass man grundsätzlich einen kürzeren Weg als den auf dem Ticket angegeben wählen darf, irgendwann entfallen ist, ich hab aber noch nicht das große schwere Regelwerk danach durchsucht ;)

Fraglich ist auch, ob das nur entfallen ist, um den Tarif schlank zu halten, da ich mich grau an Berichte und Bilder von 0-Euro-Umwegkarten erinnere. Ich weiß gar nicht, ob man einen (einmaligen) Umweg auch zu einer Zeitkarte erwerben kann. Wenn ja, kannst du dir ja einfach mal eine Umwegkarte über Golm im Reisezentrum kaufen und dann (auch abgelaufen) für die künftigen Fälle dabei haben, das wird dich vermutlich argumentativ unterstützen ;)

Dass man den kürzeren Weg nicht mehr ohne weiteres nutzen darf, habe ich auch schon gehört. Begründung war, dass es inzwischen oft Relationspreise gibt, die nicht mehr von der tatsächlichen Entfernung abhängen und daher die kürzere Strecke teurer sein kann.

Auf [fahrkarten.bahn.de] kann man sich ja die Preise von Monatskarten (nebst Raumbegrenung als Abkürzung und im Klartext) anzeigen lassen. Danach kostet eine Fahrkarte über Golm 40 ct mehr als die im Ausgangsposting gezeigte Fahrkarte und würde nur für den Nahverkehr gelten. (Interessanterweise hat diese Fahrkarte trotz der via-Eingabe Golm die Wegevorschrift Berlin–Wustermark).
Zitat
Jumbo
Auf [fahrkarten.bahn.de] kann man sich ja die Preise von Monatskarten (nebst Raumbegrenung als Abkürzung und im Klartext) anzeigen lassen. Danach kostet eine Fahrkarte über Golm 40 ct mehr als die im Ausgangsposting gezeigte Fahrkarte und würde nur für den Nahverkehr gelten. (Interessanterweise hat diese Fahrkarte trotz der via-Eingabe Golm die Wegevorschrift Berlin–Wustermark).

Interessant finde ich auch, dass man keine Zeitkarten mit ICE-Nutzung zwischen Berlin und Stendal kaufen kann, obwohl diese in Tagesrandlagen alternativlos sind.
Zitat
Bäderbahn
Diese Karte kann dann doch auch für Fahrten innerhalb Berlins verwenden. Sicherlich nicht mit allen Verkehrsmitteln, aber mit S-Bahn und RE/RB dürfte das kein Problem darstellen.
Konkretes Anwendungsbeispiel:
Hauptwohnung in Stendal, Arbeit in Berlin. Arbeitsstelle in Berlin Hbf, Wohnung in Berlin in Nilolassee.

Ja, kann problemlos in Berlin (definierte Stichstrecken + Ring + Innenstadt) genutzt werden. Dann allerdings auch nur für Nahverkehr der Eisenbahngesellschaften ohne BVG (Zugkategorie C)

Zitat
Lopi2000
Zitat
Jumbo
Auf [fahrkarten.bahn.de] kann man sich ja die Preise von Monatskarten (nebst Raumbegrenung als Abkürzung und im Klartext) anzeigen lassen. Danach kostet eine Fahrkarte über Golm 40 ct mehr als die im Ausgangsposting gezeigte Fahrkarte und würde nur für den Nahverkehr gelten. (Interessanterweise hat diese Fahrkarte trotz der via-Eingabe Golm die Wegevorschrift Berlin–Wustermark).

Interessant finde ich auch, dass man keine Zeitkarten mit ICE-Nutzung zwischen Berlin und Stendal kaufen kann, obwohl diese in Tagesrandlagen alternativlos sind.

Doch, das geht. B*BGS*BWK*BSP*WUM*SDL in Kategorie A (ICE). Kostet bspw. 97,90 EUR für die Wochenkarte in 2. Klasse



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2016 16:26 von Trittbrettfahrer.
Zitat
Trittbrettfahrer
Doch, das geht. B*BGS*BWK*BSP*WUM*SDL in Kategorie A (ICE). Kostet bspw. 97,90 EUR für die Wochenkarte in 2. Klasse

Tatsache, ich hatte nur angenommen, dass mir das angezeigt wird, wenn ich die Auswahl auf der Anfrageseite entsprechend anpasse und statt "IC/EC..." "ICE/IC/EC..." auswähle. Es wird aber nur angezeigt, wenn ich auf der nächsten Seite nochmal um weitere Angebote bitte.

Ein stolzer Aufpreis dafür, dass es nur wenige Tagesrandhalte meist eher leerer Zügen sind.
Zitat
sejutti
Hallo zusammen,
mit folgender Monatskarte für den Fernverkehr
[www.directupload.net]

darf man ja sicher folgende Züge nutzen:

IC Berlin-Spandau <> Stendal
S Spandau <> Westkreuz
S Westkreuz <> Wannsee

Aber darf man auch

IC Berlin Hbf. <> Stendal
RE Wannsee <> Berlin Hbf.

bzw.
S/RE Spandau <> Charlottenburg
S/RE Charlottenburg <> Wannsee

nutzen?
Oder sogar bis zum Ostbahnhof fahren?

Alles ja. Für den vorgeschlagenen Weg via Außenring bräuchtest du einen Umwegfahrschein, der für 0 Euro erhältlich ist.
Zitat
Trittbrettfahrer
So wie die Routenvorschrift freigegeben ist, darf man bei Zeitkarten auch den Fahrschein benutzen. Das bedeutet, dass man mit dem Fahrschein auch von Gesundbrunnen einen Abstecher nach Ostbahnhof machen darf, um danach in Halensee via Friedrichstraße und Südkreuz einkaufen zu gehen. Beim Fahrschein bezahlt man schließlich die Leitpunkte. Der Besitzer hat in diesem Fall die Freigabe auch für die Innenstadt gekauft. Da darf er diese auch nutzen. Wenn es die einzige Variante ist, um die Strecke darzustellen, dann ist es sein Glück. Theoretisch wäre es ja auch möglich nur den Leitpunkt Westkreuz zu inkludieren.

Das erscheint in Kombination mit…
Zitat
Jumbo
Zitat
Arec
Zur Strecke über Golm: […]
[E]ine Fahrkarte über Golm [kostet] 40 ct mehr als die im Ausgangsposting gezeigte Fahrkarte und würde nur für den Nahverkehr gelten.

…logisch. Die IC-Fahrkarte kostet übrigens 296 € und hat statt Westkreuz Potsdam als westliche Raumbegrenzung. Danach kann man schon davon ausgehen, dass die Fahrkarte wie Trittbrettfahrer sagt, freizügig genutzt werden kann. Sonst würde es ja gar keinen Sinn machen, dass die zusätzliche (kürzere) Strecke 16 € mehr kostet.

Zitat
Jumbo
(Interessanterweise hat diese Fahrkarte trotz der via-Eingabe Golm die Wegevorschrift Berlin–Wustermark).

Wie bei Normalpreisen auch scheinen bestimmte Via-Angaben "verschluckt" zu werden. Ich habe schon mal für einen Fahrschein mit expliziter Via-Angabe mehr bezahlen müssen als für einen Fahrschein, wo der Viapunkt ohnehin durch die Raumbegrenzung abgedeckt war.

Im konkreten Beispiel konnte ich auch keine Wegvorschrift mit Start Potsdam über Ostkreuz erzeugen, auch ein paar andere Halte zwischen Südkreuz und Gesundbrunnen, die ich testweise probiert haben, schafften das nicht, es wird grundsätzlich Potsdam-Westkreuz-Spandau ausgegeben. Da Potsdam-Golm/Westkreuz-Stendal teurer ist als Wannsee-Potsdam/Ostkreuz-Stendal gehe ich mal davon aus, dass die Ausgabe, welche Strecken jetzt genau zum Geltungsbereich gehören, etwas unvollständig ist. Mehr Klarheit würde eine explizite Auflistung der Gültigkeit nach Streckenabschnitten bringen.
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