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Petition Heidekrautbahn
geschrieben von Marienfelde 
"Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern die Inbetriebnahme der Heidekrautbahn nach Wilhelmsruh bis 2021 und die Verlängerung nach Gesundbrunnen." Diesen Satz habe ich einer von der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Heidekrautbahn e.V. gestarteten internetgestützten Unterschriftenaktion entnommen.

Erstunterzeichner waren die Bürgermeister und die Bürgermeisterin der Städte Liebenwalde, Oranienburg, der Gemeinden Mühlenbecker Land, Wandlitz, Schorfheide und Glienicke/Nordbahn; außerdem der Geschäftsführer der Niederbarnimer Eisenbahn Betriebsgesellschaft und der Vorsitzende der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft.

Zur Zeit läuft die Unterschriftensammlung bis zum 31. März 2018. Heidekrautbahn nach Wilhelmsruh und Gesundbrunnen, die Strecke über das Karower Kreuz erhalten, die Option Liebenwalde nicht aufgeben - das passt.

Hier noch ein Link zur "Petition": [www.openpetition.de]

Einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Fehlt nur noch das Märkische Viertel und die Gemeinde Rosenthal.
Die Petition ist abgeschlossen und hat insgesamt 5929 Unterstützer gefunden.
Leider verzögert sich die für den 20.6. geplante Übergabe der Stimmen auf Grund der Nichtteilnahme von Infrastrukturministerin Frau Katrin Schneider an der Veranstaltung „VBB im Dialog 2018“ in Eberswalde: [www.openpetition.de]
Es wird ein neuer Termin gesucht.

so long

Mario
Dazu:
Für den Wiederaufbau des Bahnhofs Wilhelmsruh besitzt die NEB seit Jahren einen Planfeststellungsbeschluss, der bis 2021 gilt. Jetzt sollen für die übrigen Stationen und für die Strecke die Planungen beginnen, so Günther. „Dies könnte bis 2021 abgeschlossen werden, so dass man dann in den Bau einsteigen kann.“ – Quelle: [www.berliner-zeitung.de] ©2018

Hä? ich hatte das immer so verstanden dass die Planfeststellung für die gesamte Strecke vorliegt. Heißt das etwa, sie tut das nur für die letzten meter zwischen Pankow-Park und Wilhelmsruh? Und die restlichen Stationen wurden bisher noch gar nicht beplant?

Ich bin verwirrt.

Herzlichst,

Arian
Zitat
schallundrausch
Hä? ich hatte das immer so verstanden dass die Planfeststellung für die gesamte Strecke vorliegt. Heißt das etwa, sie tut das nur für die letzten meter zwischen Pankow-Park und Wilhelmsruh? Und die restlichen Stationen wurden bisher noch gar nicht beplant?

Der PFB bezieht sich ausschließlich auf den Abschnitt, der gegenüber der bestehenden Trasse abweicht. Das ist von südlich Pankow-Park bis zum neuen Bahnsteig in Wilhelmsruh. Bestehende Trasse meint hier auch die Abschnitte, wo derzeit kein Gleis mehr liegt, für diese wird zunächst mal ein Wiederaufbau gemäß ehem. Bestand unterstellt. Wenn jetzt unterwegs noch Haltepunkte dazukommen, dann muss man für diese natürlich weitere Planungs- und Genehmigungsaktivitäten starten.

Viele Grüße
André
Ah, das erklärt einiges. Ich hatte mich immer gefragt, warum man nicht einfach anfängt zu bauen, wenn alle Planungen und Genehmigungen vorliegen und damit quasi die Bestellung 'erzwingt'. Aber OK, ist anscheinend nicht so.
Zitat
schallundrausch
Ah, das erklärt einiges. Ich hatte mich immer gefragt, warum man nicht einfach anfängt zu bauen, wenn alle Planungen und Genehmigungen vorliegen und damit quasi die Bestellung 'erzwingt'. Aber OK, ist anscheinend nicht so.

Nun, das ginge schon. Dann könnte man eben nur bis Wilhelmsruh durchfahren bzw. an den bestehenden Brandenburger Bahnhöfen halten, und man müsste die ganzen unbeschrankten Bahnübergänge alle händisch sichern und im Schritttempo drüberfahren. Ich kann mir aber sogar vorstellen, dass Herr Bröcker das notfalls macht, wenn es der Sache dienlich ist ;-)

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
... und man müsste die ganzen unbeschrankten Bahnübergänge alle händisch sichern und im Schritttempo drüberfahren. Ich kann mir aber sogar vorstellen, dass Herr Bröcker das notfalls macht, wenn es der Sache dienlich ist ;-)

Sind bestehende unbeschrankte Bahnübergänge inzwischen nicht mehr zulässig? Das ist doch eine Nebenbahn und fährt nur mit 60 oder 80? km/h Höchstgeschwindigkeit.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
andre_de
... und man müsste die ganzen unbeschrankten Bahnübergänge alle händisch sichern und im Schritttempo drüberfahren. Ich kann mir aber sogar vorstellen, dass Herr Bröcker das notfalls macht, wenn es der Sache dienlich ist ;-)

Sind bestehende unbeschrankte Bahnübergänge inzwischen nicht mehr zulässig? Das ist doch eine Nebenbahn und fährt nur mit 60 oder 80? km/h Höchstgeschwindigkeit.

Doch klar, nur stehen die damit erzielbaren Fahrzeiten einem attraktiven Fahrplan und erst recht einem 30-Minuten-Takt doch etwas entgegen ;-) Man ist ja nicht auf dem leeren Land, wo man mit zweimal Pfeifen da drüber brettern kann. Zumindest bei den Sonderfahrten wird vor jedem BÜ angehalten, händisch gesichert und dann im Schritttempo drüber gefahren. Und wenn man sich anschaut, wie unübersichtlich die BÜs sind, ist das auch ganz gut so.

Edit: Ich sehe gerade, ich hatte mich in dem Posting davor unscharf ausgedrückt. Kritisch sind die BÜs natürlich nicht, weil sie unbeschrankt sind, sondern ungesichert, also auch kein Blinklicht oder so.

Viele Grüße
André



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.06.2018 21:53 von andre_de.
Zitat
andre_de

Edit: Ich sehe gerade, ich hatte mich in dem Posting davor unscharf ausgedrückt. Kritisch sind die BÜs natürlich nicht, weil sie unbeschrankt sind, sondern ungesichert, also auch kein Blinklicht oder so.

In der Regel gibt es keine ungesicherte Bü (Privatüberwege ausgenommen). Was Du meinst sind nicht technisch gesicherte Bü. Durch das Andreaskreuz gelten sie rechtlich als gesichert.
Zitat
andre_de
Zitat
schallundrausch
Ah, das erklärt einiges. Ich hatte mich immer gefragt, warum man nicht einfach anfängt zu bauen, wenn alle Planungen und Genehmigungen vorliegen und damit quasi die Bestellung 'erzwingt'. Aber OK, ist anscheinend nicht so.

Nun, das ginge schon. Dann könnte man eben nur bis Wilhelmsruh durchfahren bzw. an den bestehenden Brandenburger Bahnhöfen halten, und man müsste die ganzen unbeschrankten Bahnübergänge alle händisch sichern und im Schritttempo drüberfahren. Ich kann mir aber sogar vorstellen, dass Herr Bröcker das notfalls macht, wenn es der Sache dienlich ist ;-)

Braucht man denn für die bloße Nachrüstung technischer BÜ-Sicherungen, also der heute üblichen Kombination aus LSA und Halbschranken, nebst notwendiger Kabelkanäle etc. überhaupt ein vollwertiges PFV? Eigentlich müsste dafür doch ein behördeninternes Plangenehmigungsverfahren völlig ausreichen - zusätzliche Haltepunkte kann man doch später immer noch realisieren...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Zitat
schallundrausch
Ah, das erklärt einiges. Ich hatte mich immer gefragt, warum man nicht einfach anfängt zu bauen, wenn alle Planungen und Genehmigungen vorliegen und damit quasi die Bestellung 'erzwingt'. Aber OK, ist anscheinend nicht so.

Nun, das ginge schon. Dann könnte man eben nur bis Wilhelmsruh durchfahren bzw. an den bestehenden Brandenburger Bahnhöfen halten, und man müsste die ganzen unbeschrankten Bahnübergänge alle händisch sichern und im Schritttempo drüberfahren. Ich kann mir aber sogar vorstellen, dass Herr Bröcker das notfalls macht, wenn es der Sache dienlich ist ;-)

Braucht man denn für die bloße Nachrüstung technischer BÜ-Sicherungen, also der heute üblichen Kombination aus LSA und Halbschranken, nebst notwendiger Kabelkanäle etc. überhaupt ein vollwertiges PFV? Eigentlich müsste dafür doch ein behördeninternes Plangenehmigungsverfahren völlig ausreichen - zusätzliche Haltepunkte kann man doch später immer noch realisieren...

Mit derartigen Umbauten erlischt definitiv der Bestandsschutz. Fraglich wäre, inwiefern hier §2 Abs. 2 EBKrG anwendbar wäre, Abs. 1 besagt ja, daß im Regelfall Kreuzungen Niveaufrei auszuführen sind. Zudem, wenn ich zuvor gelesen habe, daß die BÜs eher unübersichtlich sind, dürfte §3 EBKrG wohl eine niveaugleiche Kreuzung verhindern.
Zitat
Eisenbahn-Kreuzungsgesetz (EBKrG)
§ 2 EBKrG
(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.

§ 3 EBKrG
Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder der Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren (§§ 6 und 7) Kreuzungen
1. zu beseitigen oder
2. durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten oder
3. durch den Bau von Überführungen, durch die Einrichtung technischer Sicherungen, insbesondere von Schranken oder Lichtsignalen, durch die Herstellung von Sichtflächen an Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind, oder in sonstiger Weise zu ändern.

Ein weiteres Problem wäre die Kostenverteilung - bei Umbauten könnte nicht nur der Bahninfrastrukturbetreiber, sondern auch die Stelle, die für die Straßenverkehrswege zuständig ist, an den Kosten beteiligt werden. Daher könnte aus dieser Richtung mit Widerstand zu rechnen sein.

Dennis
Hallo!

Immerhin ist man sich einig die Strecke über Berlin-Wilhelmsruh wieder aufzubauen. Die alten Kostenschätzungen lagen bei 45 Mio Euro, dürften nach 2021 sicherlich zwischen 80 Mio und 120 Mio Euro liegen.
Die Strecke sollte wenigstens für 80 Km/h, besser noch für 120 km/h ausgebaut werden.
Das einzig wirkliche Problem liegt im Bereich Wilhelmsruh in Höhe des Werkes von Stadlerrail Berlin-Pankow, Lessingstraße, wo neu trassiert werden muss um Höhe zur Kopenhagener Str. zu gewinnen.
Es sind alle Bfe. herzurichten, am Märkischen Viertel is ein größerer Umsteigpunkt zum Bus und ggf. zur U-bahn zu berücksichtigen. Der Güterbahnhof Berlin-Schönholz hat so viel Platz, das dort ein Regio Bahnhof mit Überholgleisen für den GV errichtet werden kann.
Bei der Gelegenheit sollte Stadlerrail rpüfen, ob eine Gleisverbindung S-Bahn Berlin-( heute S 25) in den Güterbahnhof Hennigsdorf möglich ist. das würde die Überführung von Fahrzeugen von Berlin-Pankow nach Velten (Mark) wesentlich verkürzen.

Gruß
Stephan
Zitat
stephan
Hallo!

Immerhin ist man sich einig die Strecke über Berlin-Wilhelmsruh wieder aufzubauen. Die alten Kostenschätzungen lagen bei 45 Mio Euro, dürften nach 2021 sicherlich zwischen 80 Mio und 120 Mio Euro liegen.
Die Strecke sollte wenigstens für 80 Km/h, besser noch für 120 km/h ausgebaut werden.
Das einzig wirkliche Problem liegt im Bereich Wilhelmsruh in Höhe des Werkes von Stadlerrail Berlin-Pankow, Lessingstraße, wo neu trassiert werden muss um Höhe zur Kopenhagener Str. zu gewinnen.
Es sind alle Bfe. herzurichten, am Märkischen Viertel is ein größerer Umsteigpunkt zum Bus und ggf. zur U-bahn zu berücksichtigen. Der Güterbahnhof Berlin-Schönholz hat so viel Platz, das dort ein Regio Bahnhof mit Überholgleisen für den GV errichtet werden kann.
Bei der Gelegenheit sollte Stadlerrail rpüfen, ob eine Gleisverbindung S-Bahn Berlin-( heute S 25) in den Güterbahnhof Hennigsdorf möglich ist. das würde die Überführung von Fahrzeugen von Berlin-Pankow nach Velten (Mark) wesentlich verkürzen.

Gruß
Stephan

Alles, was nicht der günstigsten Lösung entspricht, wäre ein Wunder.
Wow, ein Umsteigepunkt zu einer völlig utopischen U-Bahn soll berücksichtigt werden, die naheliegende Lösung mit der Straßenbahn dagegen nicht?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Ein Bahnhof an der Kreuzung zum Wilhelmsruher Damm dürfte auch unabhängig davon sinnvoller sein als einen an der Kreuzung zur Quickborner Straße.
Zitat
Arnd Hellinger
Braucht man denn für die bloße Nachrüstung technischer BÜ-Sicherungen, also der heute üblichen Kombination aus LSA und Halbschranken, nebst notwendiger Kabelkanäle etc. überhaupt ein vollwertiges PFV? Eigentlich müsste dafür doch ein behördeninternes Plangenehmigungsverfahren völlig ausreichen - zusätzliche Haltepunkte kann man doch später immer noch realisieren...

Ja, dafür braucht man defintiv Planrecht, denn es werden ja Interessen Dritter berührt. Mit etwas Glück reicht allerdings ein vereinfachtes Verfahren (Plangenehmigung) aus. In der Regel kein Planrecht benötigt man nur, wenn einzelne Komponenten getauscht werden, ohne dass sich der Gesamtcharakter des Bahnübergangs wesentlich ändert.
Zitat
drstar
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Zitat
schallundrausch
Ah, das erklärt einiges. Ich hatte mich immer gefragt, warum man nicht einfach anfängt zu bauen, wenn alle Planungen und Genehmigungen vorliegen und damit quasi die Bestellung 'erzwingt'. Aber OK, ist anscheinend nicht so.

Nun, das ginge schon. Dann könnte man eben nur bis Wilhelmsruh durchfahren bzw. an den bestehenden Brandenburger Bahnhöfen halten, und man müsste die ganzen unbeschrankten Bahnübergänge alle händisch sichern und im Schritttempo drüberfahren. Ich kann mir aber sogar vorstellen, dass Herr Bröcker das notfalls macht, wenn es der Sache dienlich ist ;-)

Braucht man denn für die bloße Nachrüstung technischer BÜ-Sicherungen, also der heute üblichen Kombination aus LSA und Halbschranken, nebst notwendiger Kabelkanäle etc. überhaupt ein vollwertiges PFV? Eigentlich müsste dafür doch ein behördeninternes Plangenehmigungsverfahren völlig ausreichen - zusätzliche Haltepunkte kann man doch später immer noch realisieren...

Mit derartigen Umbauten erlischt definitiv der Bestandsschutz. Fraglich wäre, inwiefern hier §2 Abs. 2 EBKrG anwendbar wäre, Abs. 1 besagt ja, daß im Regelfall Kreuzungen Niveaufrei auszuführen sind. Zudem, wenn ich zuvor gelesen habe, daß die BÜs eher unübersichtlich sind, dürfte §3 EBKrG wohl eine niveaugleiche Kreuzung verhindern.
Zitat
Eisenbahn-Kreuzungsgesetz (EBKrG)
§ 2 EBKrG
(1) Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die nach der Beschaffenheit ihrer Fahrbahn geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen.
(2) In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung mindestens zu treffen sind.
(3) Eine Kreuzung im Sinne des Absatzes 1 ist neu, wenn einer der beiden Verkehrswege oder beide Verkehrswege neu angelegt werden.

§ 3 EBKrG
Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder der Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren (§§ 6 und 7) Kreuzungen
1. zu beseitigen oder
2. durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten oder
3. durch den Bau von Überführungen, durch die Einrichtung technischer Sicherungen, insbesondere von Schranken oder Lichtsignalen, durch die Herstellung von Sichtflächen an Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind, oder in sonstiger Weise zu ändern.

Ein weiteres Problem wäre die Kostenverteilung - bei Umbauten könnte nicht nur der Bahninfrastrukturbetreiber, sondern auch die Stelle, die für die Straßenverkehrswege zuständig ist, an den Kosten beteiligt werden. Daher könnte aus dieser Richtung mit Widerstand zu rechnen sein.

Dieses Problem sehe ich hier nicht wirklich: Das Land Berlin ist sowohl Besteller bzw. Zuwendungsgeber für die fragliche Eisenbahninfrastruktur der NEB als auch durch seine Bezirksämter - die sind juristisch nicht selbstständig - Träger der Straßenbaulast. Mithin müsste Berlin (SenUVK) also ein EKrG-Verfahren gegen sich selbst veranstalten...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Das Land Berlin ist sowohl Besteller bzw. Zuwendungsgeber für die fragliche Eisenbahninfrastruktur der NEB als auch durch seine Bezirksämter - die sind juristisch nicht selbstständig - Träger der Straßenbaulast. Mithin müsste Berlin (SenUVK) also ein EKrG-Verfahren gegen sich selbst veranstalten...

Das Land Berlin ist nur für den Abschnitt Wilhelmsruh - Blankenfelde zuständig. Ab Stadtgrenze (Schildow) liegt die Zuständigkeit beim Land Brandenburg und dem Landkreis Oberhavel. Die am stärksten befahrenen Bahnübergänge befinden sich jedoch im Berliner Gebiet.

so long

Mario
Zitat
RathausSpandau
Ein Bahnhof an der Kreuzung zum Wilhelmsruher Damm dürfte auch unabhängig davon sinnvoller sein als einen an der Kreuzung zur Quickborner Straße.

Da dient die Straßenbahn eher als Zubringer zur Bahn vom Gebiet ab Pastor Niemöller Platz.
In der Gegenrichtung wird es kaum Fahrgäste von der Heidekrautbahn geben, die mit der 1 weiter in die Stadt durch Pankow zuckeln wollen.

T6JP
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