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RE/RB: Zwangsschließen
geschrieben von Lehrter Bahnhof 
Hallo,

welche Regelungen gibt es für das Zwangsschließen durch den Tf, also den Fall, dass die Türöffner von Fahrgästen weiterhin betätigt werden?

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Hallo,

welche Regelungen gibt es für das Zwangsschließen durch den Tf, also den Fall, dass die Türöffner von Fahrgästen weiterhin betätigt werden?

Bei einer Zwangsschließung kannst du den Türöffner nicht mehr betätigen, wäre auch etwas witzlos.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Normalerweise warten die Tf, bis die Türen per TAV geschlossen sind, und nehmen dann die Türfreigabe zurück.

Unter welchen Bedingungen dürfen sie, während jemand noch aktiv den Türknopf betätigt, die Türen schließen lassen?

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Nicht-dynamische Signatur
Na ich hoffe doch dann, wenn der Zug Verspätung hat und keinen Anschluss abwarten muss.
Wie wird hierbei sichergestellt, dass keine Personen zu Schaden kommen? Es wird wohl niemand aus Jux den Türtaster betätigen.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wie wird hierbei sichergestellt, dass keine Personen zu Schaden kommen? Es wird wohl niemand aus Jux den Türtaster betätigen.

Wie kommst du beim betätigen des Türtasters zu schaden? Krallst du dich dran fest? Drückst du noch drauf, wenn der Zug schon fährt? :D
Zitat
Lehrter Bahnhof
Wie wird hierbei sichergestellt, dass keine Personen zu Schaden kommen? Es wird wohl niemand aus Jux den Türtaster betätigen.

Durch den Überlebenstrieb eines Menschens, der einem eigentlich verbieten sollte sich in sich schließende Türen zu drängeln, Evtl. in der Tür festklemmende Taschen von außen festzuhalten und mit dem Zug mitrennen, sich einem fahrenden Zug zu nähern, etc.
Bis vor ein paar Jahren war ja noch der Zugbegleiter für die Abfertigung zuständig. Nun soll es also der Überlebenstrieb der Opfer richten, okay.

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Nicht-dynamische Signatur



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.07.2019 14:59 von Lehrter Bahnhof.
Anonymer Benutzer
Re: RE/RB: Zwangsschließen
29.07.2019 15:07
Zitat
Lehrter Bahnhof
Bis vor ein paar Jahren war ja noch der Zugbegleiter für die Abfertigung zuständig. Nun soll es also der Überlebenstrieb der Opfer richten, okay.

Das Zwangsschließen darf immer dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass keine Personen oder Gegenstände eingeklemmt sind. Also andersrum: Kann der Tf den Zug nicht einsehen, kann er auch nicht einfach so zwangsschließen.
Ich muss gestehen, und mich entschuldigen: Ich hab es gestern ein paar Mal ausprobiert, sorry.

Nachdem er beim ersten Mal etwas gewartet hat, hat er bei den folgendne Bahnhöfen dann einfach sofort zwansgeschlossen. Ob er dabei rausgeschaut hat, weiß ich nicht. In Wannsee hat der Mann mit der roten Käppi verdutzt geguckt, und ist zu meiner Tür gelaufen, konnte sich das Nichtschließen offenbar nicht erklären. Er gab dem Tf kein Zeichen.

Am Hbf hab ich mich mal in die Tür gestellt, nachdem die öA gepfiffen hatte. Die hat dann nur verdutzt geguckt, und der Tf hat zwangsgeschlossen ohne zu schauen. In dem Moment bin ich dann in den Wagen getreten.

Sorry, aber das waren nun mal einmalige experimentelle Versuche. Mir scheint, man achtet hier nicht sonderlich auf die Vorschriften.

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Nicht-dynamische Signatur
Verdienter Querulantenfahrgast des Volkes....
Musste testen, ob die Abfertigung ohne Aufsichten / ZuB vernünftig funktioniert. Nein, funktioniert sie nicht.

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Nicht-dynamische Signatur
Deshalb wird man keine Aufsichten etc. wieder einführen, nur weil einer an den Türknöpfen herumspielt.
Bei meiner Bahn wärst Du ab der dritten Haltestelle Fußgänger gewesen.

T6JP
Anonymer Benutzer
Re: RE/RB: Zwangsschließen
29.07.2019 16:30
@Lehrter Bahnhof: Der Tf muss, wenn er abfertigt, immer raus schauen, auch bei dezentralem Schließen. Nennt sich Serviceblick.

In Hauptbahnhof, so schreibst du doch selbst, fertigt eine Aufsicht ab? Warum soll er dann rausgucken?

Und davon ab : Die Aufsichten haben sich immer alle an die Vorschriften gehalten? ;) Was möchtest du denn beweisen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.07.2019 16:30 von Railroader.
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Lehrter Bahnhof
Hallo,

welche Regelungen gibt es für das Zwangsschließen durch den Tf, also den Fall, dass die Türöffner von Fahrgästen weiterhin betätigt werden?

Bei einer Zwangsschließung kannst du den Türöffner nicht mehr betätigen, wäre auch etwas witzlos.

Man kann aber die Schließung der Tür verhindern, indem man z.B. eine Hand dazwischenhält.

Man sollte dabei auf keinen Fall eine flache Hand senkrecht halten, die wird u.U. eingeklemmt und die Tür gilt als verschlossen: der Zug fährt ab. Lebensgefahr!
Wenn schon, dann quer, oder als Faust.

Aber: Verspätungen werden auf diese Weise von den Fahrgästen produziert.


immer noch keine richtige sig
Zitat
L.Willms
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Lehrter Bahnhof
Hallo,

welche Regelungen gibt es für das Zwangsschließen durch den Tf, also den Fall, dass die Türöffner von Fahrgästen weiterhin betätigt werden?

Bei einer Zwangsschließung kannst du den Türöffner nicht mehr betätigen, wäre auch etwas witzlos.

Man kann aber die Schließung der Tür verhindern, indem man z.B. eine Hand dazwischenhält.

Man sollte dabei auf keinen Fall eine flache Hand senkrecht halten, die wird u.U. eingeklemmt und die Tür gilt als verschlossen: der Zug fährt ab. Lebensgefahr!
Wenn schon, dann quer, oder als Faust.

Aber: Verspätungen werden auf diese Weise von den Fahrgästen produziert.

Ja, das probiere ich nicht aus, das wäre wirklich ein störender Eingriff in den Bahnbetrieb.

Bei meinen Drückereien sehe ich das anders: Niemand hat "Zurückbleiben bitte" gerufen oder gepfiffen. Ich finde es gut, wenn die Abfahrt auf diese Weise angekündigt wird. Es ist unwürdig, auf einen stehenen Zug zuzulaufen, deren Knopflämpchen in dem Moment erlischen, in dem die Tür erreicht.

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Nicht-dynamische Signatur
Anonymer Benutzer
Re: RE/RB: Zwangsschließen
29.07.2019 17:47
Zitat
Lehrter Bahnhof
Niemand hat "Zurückbleiben bitte" gerufen oder gepfiffen.

Na wie denn nun?. ;)

Zitat
Lehrter Bahnhof

Am Hbf hab ich mich mal in die Tür gestellt, nachdem die öA gepfiffen hatte.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Es ist unwürdig, auf einen stehenen Zug zuzulaufen, deren Knopflämpchen in dem Moment erlischen, in dem die Tür erreicht.

Was wäre denn deiner Würdig?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.07.2019 18:41 von Bumsi.
Zitat
Bumsi
Zitat
Lehrter Bahnhof
Es ist unwürdig, auf einen stehenen Zug zuzulaufen, deren Knopflämpchen in dem Moment erlischen, in dem die Tür erreicht.

Was wäre denn deiner Würdig?

Sicher eine ÖA die einen roten Teppich ausgerollt hat, bis der Herr Reisende geruht das Fahrzeug zu erreichen,
und dabei je nach Jahreszeit huldvoll ein Kalt oder Heissgetränk reicht, während der Reisende an seinen Platz geführt wird.
Zum Ausstieg das Procedere ihm die Tür zu öffnen und den Teppich....

T6JP
Hallo Lehrter Bahnhof, hallo zusammen!

Zitat
Lehrter Bahnhof
Niemand hat "Zurückbleiben bitte" gerufen oder gepfiffen. Ich finde es gut, wenn die Abfahrt auf diese Weise angekündigt wird. Es ist unwürdig, auf einen stehenen Zug zuzulaufen, deren Knopflämpchen in dem Moment erlischen, in dem die Tür erreicht.

Das Schließen der Türen wird so angekündigt, nicht die Abfahrt. Den Warnruf "Zurückbleiben bitte" gibt es ja ohnehin nur bei S-Bahnen und das mit wenigen Ausnahmen vermutlich nur noch bei Altfahrzeugen ohne TAV. In Frankfurt a.M. beispielsweise gar nicht mehr und in München nur noch an den meines Wissen drei verbliebenen Stationen mit örtlicher Aufsicht. Im letzteren Fall dient das zur Übermittlung der Information an das Zugpersonal, dass die Aufsicht den Fahrgastwechsel als beendet ansieht und die Türfreigabe zurückgenommen werden kann. Wobei in München allerdings auch wieder 420er im Einsatz sind ...

Der Pfiff (Zp1) bedeutet ja auch schlicht nur "Achtung!" und dient lediglich dazu, Aufmerksamkeit zu erregen. Auch wenn im konkreten Fall jeder weiß, was im nächsten Moment passieren wird.

Wenn man beides aber als "Last call for boarding" ansieht (was es eben nicht ist), kann man es so sehen wie Lehrter Bahnhof. Tatsächlich gibt es etwas ähnliches ja bei der U-Bahn der BVG mit dem "Einsteigen bitte".


Vor einigen Jahren hatte ich mal ein sehr lustiges Erlebnis am Alex. Ich vermute, dass ich das im Forum schon mal zum Besten gegeben habe:

S-Bahn steht am Bahnsteig (ich drin), ein Pärchen kommt die Treppe heraufgerannt, er vorne, sie ein paar Schritte hinter ihm. Währenddessen ertönte das "Zurückbleiben bitte". Er ist gerade noch durch die sich schließende Tür gekommen, sie nicht mehr. Worauf sie ihm lautstark und für jeden im Wagen hörbar von außen zurief: "Du Idiot!". Die Bahn ist dann abgefahren, er drinnen, sie draußen.

Das war entwürdigend für den Typen. Zu Recht. So viele abschätzige Blicke hatte der sicher noch nie auf sich gezogen. Es wird ihm hoffentlich eine Lehre gewesen sein.


Dass ab der Rücknahme der Türfreigabe die Drücker abgeschaltet werden und es so nicht mehr möglich ist, eine zuvor bereits geschlossene Tür erneut zu öffnen, halte ich aus der Praxis heraus für sehr sinnvoll. "Damals" (im Sinne der Baureihe 420) gab es nur "Türen freigeben" und "Türen schließen", sodass zwischen dem Ruf "Zurückbleiben bitte" und dem (damals ausschließlich möglichen Zwangs-)Schließen erneut Türen geöffnet werden konnten, was weder der Pünktlichkeit noch der Sicherheit zuträglich war. In diesem Fall führte das Betätigen von "Türen schließen" zum unmittelbaren Reversieren der betreffenden Tür.


Egal, wie man es macht, gibt es aber immer einen Entscheidungszeitpunkt - sowohl für das Türenschließen bzw. Freigabe zurücknehmen als auch für das "noch hinrennen".

Das Verfahren, das ich damals in München erlebt habe, hat es dem Zugpersonal erlaubt, den Zeitpunkt für das tatsächliche Schließen genau abzupassen. Zielmarke nach dem "Zurückbleiben bitte" waren drei Sekunden, aber wie viele Sekunden es dann tatsächlich waren, lag im Ermessen des Personals. Später (kurz vor Ende meiner Dienstzeit dort) wurde ein Piepton vor dem Schließen der Türen getestet (im Prinzip wie der hier bei der S-Bahn übliche "La-lü-la"-Ton). Die Folge war: Wenn Du den Schließvorgang abbrechen musstest, waren wieder alle Türen freigegeben und das Spiel begann von vorne. Auf stark frequentierten Stationen schnell ein Problem. Zur Oktoberfestzeit am Bahnhof Hackerbrücke haben wir das damals als ein Ding der Unmöglichkeit empfunden*.


Mein Fazit: Man könnte die Rücknahme der Türfreigabe durch irgendein Signal ankündigen. Nur: Dann würdest Du doch lediglich Deine Entscheidung, loszurennen oder zurückzubleiben, zeitlich entsprechend verlagern. Das Ergebnis wäre doch dasselbe.

Viele Grüße
Manuel


*Wir haben das damals (vor Einführung der Pieptöne) dort so gemacht: "Schließen" drücken und unmittelbar danach wieder auf "Freigabe". Dadurch schlossen sich die Türen unmittelbar um etwa zehn Zentimeter und blieben so stehen. Das dann so lange wiederholen, bis alle Türen ganz geschlossen waren. So hat man niemand eingeklemmt, höchstens ein bisschen gezwickt, und nur so hat man die Türen dort zeitnah geschlossen bekommen.
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