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Ausschreibung Netz Nord-Süd
geschrieben von Knut Rosenthal 
VBB-Pressemitteilung: [www.vbb.de]

[ted.europa.eu] 2021/S 179-466331
************************************

II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SPNV-Leistungen Netz Nord-Süd

II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
— RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle,
— RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster,
— RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde,
— RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund
Die Leistungen umfassen damit ca. 11,50 Mio. Zug km p. a.
Hinweis:
Bitte die weiteren Ausführungen unter II.2.4 beachten.
Am 10.05.21 haben die Auftraggeber die am 08.05.20 veröffentlichte und unter Ziff. IV.2.1) genannte Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
gem. Art. 7.2 der VO 1370/2007 unter der Nr. im ABl.: 2021/S 090-234372 berichtigt. Soweit der Inhalt dieser Bekanntmachung von dem Inhalt der
Veröffentlichung der Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge in ihrer zuletzt berichtigten Fassung abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung
der Veröffentlichung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 3 VO (EG) 1370/2007.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Es dürfen Lose wie folgt angeboten werden:
Einzellose: Los 1, Los 2, Los 3
Loskombinationen: Los 1 + Los 2, Los 1 + Los 3, Los 2 + Los 3, Los 1 + Los 2 + Los 3
Sofern eine Loskombination angeboten wird, müssen auch die dazugehörigen Einzellose angeboten werden.

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1
Los-Nr.: 1

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 1 umfassen die Linie RE3 Stralsund/Schwedt – Angermünde – Berlin – Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg/Halle
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 4,05 Mio. Zugkm p.a.
Hinsichtlich des Landes Berlin steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen
(allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der langen Dauer des Vergabeverfahrens, die einer Sicherung der
erforderlichen Haushaltsmittel schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung entgegensteht. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt
aufgehoben worden ist. Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das Vergabeverfahren
nach § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m.
§ 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.

Hinweise:
Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Fahrzeuge).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/12/2026
Ende: 11/12/2038
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Erhöhung der Kapazität einzelner Züge auf der Linie RE3

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2
Los-Nr.: 2

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebenen Leistungen des Loses 2 umfassen die Linie RE4 Stendal – Rathenow – Berlin – Jüterbog – Falkenberg/Elster für den Zeitraum vom
Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038
mit einem Umfang von insgesamt ca. 3,04 Mio. Zugkm p.a.
Hinsichtlich des Landes Berlin steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner
Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der langen Dauer des Vergabeverfahrens, die einer Sicherung der erforderlichen
Haushaltsmittel schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung entgegensteht. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt
aufgehoben worden ist. Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das
Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1 Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren
werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007
i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Hinweise:
Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen
nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Fahrzeuge).


II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/12/2026
Ende: 11/12/2038
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option 2: Zusätzliche einzelne Fahrten am Wochenende

II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3
Los-Nr.: 3


II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu vergebenen Leistungen des Loses 3 umfassen die Linien RE5 Rostock/Stralsund – Neustrelitz – Berlin – Ludwigsfelde und RE5C Berlin - Neustrelitz – Stralsund
für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit einem Umfang von insgesamt ca. 4,41 Mio. Zugkm p.a.
Hinsichtlich des Landes Berlin steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner
Haushaltsvorbehalt). Der Haushaltsvorbehalt begründet sich insbesondere mit der langen Dauer des Vergabeverfahrens, die einer Sicherung der erforderlichen Haushaltsmittel
schon zum Zeitpunkt der Ausschreibung entgegensteht. Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist.
Sollten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen, behalten sich die Aufgabenträger vor, das Vergabeverfahren nach § 63 Abs. 1
Satz 1 VgV aufzuheben. Kosten und Aufwendungen der Bewerber im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §
131 Abs. 1 Satz 1GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Hinweise:
Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf
des Verkehrsvertrags (Nachnutzungszusage Fahrzeuge).


II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 13/12/2026
Ende: 11/12/2038
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option 2: Zusätzliche einzelne Fahrten am Wochenende
Option 3: Änderungen in der Vertriebsinfrastruktur
Option 4: Vertrieb von Fahrausweisen der Produktklasse ICE sowie der Produktklasse IC/EC mit Fahrausweisautomaten

[...]

IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren

IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 090-215699

IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/02/2022
Ortszeit: 12:00

IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/05/2022

IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/02/2022
Ortszeit: 12:01



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.09.2021 14:24 von Knut Rosenthal.
Danke für die Info! Was genau hat es mit dem RE5C auf sich?
Zitat
Wutzkman
Danke für die Info! Was genau hat es mit dem RE5C auf sich?

Das ist nichts weiter als die heute schon vorhandene Verdichtung zwischen Neustrelitz und Stralsund zum Stundentakt.
Hier pendelt in der jeweiligen Stunde, wo der RE 5 nach Rostock statt nach Stralsund fährt, ein Takt zwischen Neustrelitz und Stralsund.

Zwischen Rostock und Neustrelitz sowie zwischen Neubrandenburg, Neustrelitz und Berlin Gesundbrunnen sollen darüber hinaus einzelne Fahrten (etwa zur HVZ) angeboten werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.09.2021 20:08 von Knut Rosenthal.
Details zur Ausschreibung gibt es hier:
[www.daisikomm.de]

Erläuterungen zum geplanten Verkehrsangebot finden sich zum Download im Link unter dem Dokument NOS2_028_LB_Anl_B01_2021-09-03.pdf,
Fahrplanentwürfe unter NOS2_029_LB_Anl_B01_Anh_1_2021-09-03... u.s.w.

Ingolf
Zitat
Knut Rosenthal
Zitat
Wutzkman
Danke für die Info! Was genau hat es mit dem RE5C auf sich?

Das ist nichts weiter als die heute schon vorhandene Verdichtung zwischen Neustrelitz und Stralsund zum Stundentakt.

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach dem Stralsunder Ast über Neubrandenburg eine eigene Liniennummer spendiert, anstatt so einen Murks zu machen. Immerhin hat man für den RE-3-Verstärker zwischen Züssow und Stralsund auch eine eigene Liniennummer (RE 10) vergeben.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Das C wird in der Fahrgastauskunft (hoffentlich) nicht auftauchen.

Ich find dem RE10 ja albern und würde ihn als RE3 bezeichnen. (Oder wieder die UBB durchbinden)
Anm.: Im Fahrplanentwurf - Danke Ingolf für den Tipp - sieht man auch, dass der RE5C ein Sommerausflugszugpaar beinhaltet mit dem Laufweg Gesundbrunnen - Angermünde - Züssow -Stralsund.

Der wird ja sicherlich dann nicht an der Anzeige mit RE5c bezeichnet werden. (Oder bin ich zu naiv?)
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Knut Rosenthal
Zitat
Wutzkman
Danke für die Info! Was genau hat es mit dem RE5C auf sich?

Das ist nichts weiter als die heute schon vorhandene Verdichtung zwischen Neustrelitz und Stralsund zum Stundentakt.

Ich verstehe nicht, warum man nicht einfach dem Stralsunder Ast über Neubrandenburg eine eigene Liniennummer spendiert, anstatt so einen Murks zu machen. Immerhin hat man für den RE-3-Verstärker zwischen Züssow und Stralsund auch eine eigene Liniennummer (RE 10) vergeben.

Nun ja. Der nicht durchgebundene RE5 fährt zwischen Neustrelitz und Stralsund aber keinen Deut anders als der durchgebunden.
Der RE10 wird ja dagegen zumindest zeitweise (vielleicht auch irgenwann mal öfter) am anderen Ende nach Rostock geführt, wo der RE3 nie hinkommt.
Zitat
Global Fisch
Der nicht durchgebundene RE5 fährt zwischen Neustrelitz und Stralsund aber keinen Deut anders als der durchgebunden.

Doch, doch. Die beiden verschiedenen Kurse verfolgen eine unterschiedliche Haltepolitik.

Zitat
Global Fisch
Der RE10 wird ja dagegen zumindest zeitweise (vielleicht auch irgenwann mal öfter) am anderen Ende nach Rostock geführt, wo der RE3 nie hinkommt.

Das geht aber aus dem Liniennetzplan nicht hervor. Dafür wird suggeriert, man könne dank immer gleicher Liniennummern von Rostock über Neustrelitz und Neubrandenburg nach Stralsund fahren.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Global Fisch
Der nicht durchgebundene RE5 fährt zwischen Neustrelitz und Stralsund aber keinen Deut anders als der durchgebunden.

Doch, doch. Die beiden verschiedenen Kurse verfolgen eine unterschiedliche Haltepolitik.

Zugkurse verfolgen keine Politik ;-). Ernsthaft: von all' den vielen Halten zwischen Stralsund und Neustrelitz gibt es Unterschiede nur in Cammin und Blankensee, wo nur die durchgebundenen Züge halten. Alles andere ist identisch.

Mit gleicher Logik müsste man dann auch dem RE5 südlich von Neustrelitz verschiedene Nummern geben, weil die Halte in Dannenwalde und Löwenberg alternieren.

Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Global Fisch
Der RE10 wird ja dagegen zumindest zeitweise (vielleicht auch irgenwann mal öfter) am anderen Ende nach Rostock geführt, wo der RE3 nie hinkommt.

Das geht aber aus dem Liniennetzplan nicht hervor.

Die Abfahrten Mo-Fr 8.11 und 16.11 ab Rostock (+Gegenleistungen) werden auch schon jetzt als RE10 geführt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.09.2021 10:45 von Global Fisch.
Zitat
Global Fisch
von all' den vielen Halten zwischen Stralsund und Neustrelitz gibt es Unterschiede nur in Cammin und Blankensee, wo nur die durchgebundenen Züge halten. Alles andere ist identisch.

Mit gleicher Logik müsste man dann auch dem RE5 südlich von Neustrelitz verschiedene Nummern geben, weil die Halte in Dannenwalde und Löwenberg alternieren.

Du verstehst mich falsch. Ich möchte keine neuen Nummern der alternierenden Halte wegen, obwohl mit diesem Argument die RE 10 zum RE 3 werden müßte; auch hier machen nur zwei zusätzliche Halte der Unterschied aus. Es gibt dort oben drei Mal den RE 5 mit unterschiedlichen Zielen, Wegstrecken und Halten, das gilt es zu entwirren, beispielsweise so:

  • RE 3 > Stralsund via Angermünde
  • RE 5 > Rostock via Neustrelitz
  • RE 31 Züssow <> Stralsund
  • RE 32 Neustrelitz <> Stralsund
  • RE 35 > Stralsund via Neustrelitz, Neubrandenburg


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
PassusDuriusculus
Anm.: Im Fahrplanentwurf - Danke Ingolf für den Tipp - sieht man auch, dass der RE5C ein Sommerausflugszugpaar beinhaltet mit dem Laufweg Gesundbrunnen - Angermünde - Züssow -Stralsund.

Der wird ja sicherlich dann nicht an der Anzeige mit RE5c bezeichnet werden. (Oder bin ich zu naiv?)

Der Zug über Angermünde, Züssow steht im Fahrplan nur als RE5 (ohne c) drin.
Aber ja: man wird das c nicht auf den Anzeigen sehen. Das tut man ja derzeit zwischen Neustrelitz und Stralsund
auch nicht. Das dient wohl nur der Veranschaulichung unterschiedlicher Linienabschnitte und Bedienangebote zu bestimmten
Jahreszeiten.
Zitat
Alter Köpenicker
Du verstehst mich falsch. Ich möchte keine neuen Nummern der alternierenden Halte wegen, obwohl mit diesem Argument die RE 10 zum RE 3 werden müßte; auch hier machen nur zwei zusätzliche Halte der Unterschied aus.

Wie gesagt, beim RE10 kommt die gelegentliche (und eventuell später häufigere, war mal so in Überlegung ) Führung nach Rostock als entscheidender Unterschied hinzu.

Und natürlich spielen (ebenso wie bei der verkehrlich sinnlosen Doppelnummerierung RB17/RE2 Wismar-Ludwigslust) die unterschiedlichen Betreiber mit hinein.

Vermutlich ist deswegen der Ausflugszug via Pasewalk beim RE5 mit drin, weil er zu dessen Los gehört und vielleicht mal nen anderen Betreiber kriegt als der RE3.

Zitat


Es gibt dort oben drei Mal den RE 5 mit unterschiedlichen Zielen, Wegstrecken und Halten, das gilt es zu entwirren, beispielsweise so:

  • RE 3 > Stralsund via Angermünde
  • RE 5 > Rostock via Neustrelitz
  • RE 31 Züssow <> Stralsund
  • RE 32 Neustrelitz <> Stralsund
  • RE 35 > Stralsund via Neustrelitz, Neubrandenburg

Du meinst RE52/53? Das sind ja Abzweige vom RE5.

Natürlich könnte man den Ästen von RE3/RE5 unterschiedliche Nummern geben (zumal die ja bei den Langläufern sogar an beiden Enden verschieden sind). Wobei es ja beim RE3 derzeit in beiden Richtungen wiederum unterschiedlich ist, also Wittenberg-Stralsund-Falkenberg-Schwedt-Wittenberg.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.09.2021 13:22 von Global Fisch.
Zitat
Global Fisch

Natürlich könnte man den Ästen von RE3/RE5 unterschiedliche Nummern geben (zumal die ja bei den Langläufern sogar an beiden Enden verschieden sind). Wobei es ja beim RE3 derzeit in beiden Richtungen wiederum unterschiedlich ist, also Wittenberg-Stralsund-Falkenberg-Schwedt-Wittenberg.

Das ist doch alles mehr als verwirrend. Bis eben dachte ich noch, der RE5 nach nur zwei unterschiedliche Streckenziele die sich hinter Neustrelitz trennen, aber jetzt wirds absurd.
Zitat
Global Fisch
Wie gesagt, beim RE10 kommt die gelegentliche (und eventuell später häufigere, war mal so in Überlegung ) Führung nach Rostock als entscheidender Unterschied hinzu.

Daß der Unterschied so entscheidend ist, wage ich zu bezweifeln, da dieser Umstand im Liniennetz gar nicht kommuniziert wird.


Zitat
Global Fisch
Zitat
Alter Köpenicker
  • RE 3 > Stralsund via Angermünde
  • RE 5 > Rostock via Neustrelitz
  • RE 31 Züssow <> Stralsund
  • RE 32 Neustrelitz <> Stralsund
  • RE 35 > Stralsund via Neustrelitz, Neubrandenburg

Du meinst RE52/53? Das sind ja Abzweige vom RE5.

Ich meinte das schon so, wie ich es aufgeschrieben habe, alles mit drei nach Stralsund, und die Fünf nach Rostock. Man kann es natürlich auch so machen, wie von Dir vorgeschlagen, Hauptsache, es wird etwas übersichtlicher.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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