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Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
geschrieben von murkelpurkel 
Heute früh wurden in der U6 gegen 7 die Fahrausweise kontrolliert.
Ein Fahrgast neben mir hatte offenbar Probleme seine Fahrausweis zu finden.
Als ABO Kunde erklärte ich dem Kontrollierenden dass ich den Fahrgast auf mein ABO mitnehme.
Daraufhin bekomme ich die Antwort ich müsste dazu Name und Geburtsdatum des Fahrgastes kennen. Das würde so in den AGB stehen.
Ich habe mal versucht irgendwas das diese Aussage belegt auf den Seiten von BVG oder VBB zu finden.
Leider ist mir das nicht gelungen. Die FAQ zum "Ferien-Vorteil" enthält auch diese absurde Bedingung nicht.
Kennt jemand einen Beleg für die Behauptung des Kontrollierenden?


Vielen Dank.
Halte ich für schwachsinnig. Wenn sie den Menschen unbedingt hätten abkassieren wollen, hätten sie einfach mitfahren müssen bis sich eure Wege trennen...

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Zitat
Philipp Borchert
Halte ich für schwachsinnig. Wenn sie den Menschen unbedingt hätten abkassieren wollen, hätten sie einfach mitfahren müssen bis sich eure Wege trennen...

Ich war von der Behauptung so verblüfft, dass ich gar nicht weiter diskutiert habe.
So früh war ich nicht so streitsüchtig. :-)
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 11:42
Die Regelung gibt es auch nicht. Allerdings scheint mir der Fall auch nicht ganz eindeutig, da die Person bereits zu verstehen gegeben hat, dass sie keinen Fahrausweis hat bzw ihn nicht findet und nicht gesagt hat, sie fährt bei dir mit. Nun kannst du natürlich sagen, dass du sie mitnimmst, allerdings ist der Verdacht der Erschleichung ja dennoch erstmal begründet und die Mitnahme dürfte dann unzulässig sein. Auf manchen Tickets der DB steht glaube auch, dass die Mitnahme vorher klar sein muss.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.10.2021 11:43 von Railroader.
Zitat
Railroader
Die Regelung gibt es auch nicht. Allerdings scheint mir der Fall auch nicht ganz eindeutig, da die Person bereits zu verstehen gegeben hat, dass sie keinen Fahrausweis hat bzw ihn nicht findet und nicht gesagt hat, sie fährt bei dir mit. Nun kannst du natürlich sagen, dass du sie mitnimmst, allerdings ist der Verdacht der Erschleichung ja dennoch erstmal begründet und die Mitnahme dürfte dann unzulässig sein. Auf manchen Tickets der DB steht glaube auch, dass die Mitnahme vorher klar sein muss.

Ich bin mir gar nicht sicher ob er einen Fahrausweis hatte.
Er hat nur ewig gebuddelt. Da hab ich dann gesagt ich nehme ihn mit.
Wir waren auch zusammen Friedrichstr. eingestiegen.
Zitat
murkelpurkel
Kennt jemand einen Beleg für die Behauptung des Kontrollierenden?

Wenn man das wirklich durchkämpfen will, bleibt wohl nur, den Kontrollierenden zu bitten, diesen Beleg zu erbringen (was er nicht können wird). Ich würde z.B. auch nicht von jedem Freund, den ich spontan und legal auf eine Mitfahrt einlade, das Geburtsdatum im Kopf haben.

Wenn die Person, der ich auf diese Weise durch die Kontrolle helfen will, nicht spontan genug mitspielt, damit es glaubwürdig wirkt, würde ich mir die Mühe allerdings auch nicht unbedingt machen. In letzter Konsequenz würde es wohl klappen, aber wenn dafür erstmal mit ausgestiegen werden muss oder andere Unannehmlichkeiten drohen, wird es halt leider lästig.

Dank Outsourcing mit "Fangquoten" und/oder ähnlichem, werden leider für die Kontrollierenden Fehlanreize geschaffen möglichst selten ein Auge zuzudrücken oder eben auch mit falschen Angaben zu den AGB zum Ziel zu kommen.
Alles klar.
Ich glaube das Thema ist damit durch.

Vielen Dank.
Ich glaube ihr macht es euch zu einfach. Unter §6 Absatz 2 ist geregelt, dass jeder Fahrgast vor Fahrtantritt ein gültigen Fahrausweis zu erwerben hat bzw. im Besitz dessen ist. Das lag demnach nicht vor und das ihr nicht zusammengehört, dürfte den Kontrolleure ersichtlich geworden sein.
Zitat
Lopi2000
Wenn man das wirklich durchkämpfen will, bleibt wohl nur, den Kontrollierenden zu bitten, diesen Beleg zu erbringen (was er nicht können wird). Ich würde z.B. auch nicht von jedem Freund, den ich spontan und legal auf eine Mitfahrt einlade, das Geburtsdatum im Kopf haben.

Wenn die Person, der ich auf diese Weise durch die Kontrolle helfen will, nicht spontan genug mitspielt, damit es glaubwürdig wirkt, würde ich mir die Mühe allerdings auch nicht unbedingt machen. In letzter Konsequenz würde es wohl klappen, aber wenn dafür erstmal mit ausgestiegen werden muss oder andere Unannehmlichkeiten drohen, wird es halt leider lästig.

Dank Outsourcing mit "Fangquoten" und/oder ähnlichem, werden leider für die Kontrollierenden Fehlanreize geschaffen möglichst selten ein Auge zuzudrücken oder eben auch mit falschen Angaben zu den AGB zum Ziel zu kommen.

Wo sind denn in dem konkreten Fall die "Fehlanreize" gesetzt worden? Im konkreten Fall halte ich es für völlig legitim seitens des Kontrollpersonals, die Daten des Reisenden aufzunehmen. Dass die zwei nicht zusammengehören, dürfte jedenfalls völlig offensichtlich gewesen sein...

Was soll er denn sonst sagen? "Jaja, is klar, verarschen kann ich mich selber. Ausweis bitte" wäre auch nicht verkehrt gewesen ;-)
Zitat
FlO530

Was soll er denn sonst sagen? "Jaja, is klar, verarschen kann ich mich selber. Ausweis bitte" wäre auch nicht verkehrt gewesen ;-)

Ob wir zusammen gehören oder nicht entscheidet sich doch nur dadurch, dass ich als Abonnent sage wir gehören zusammen. Für alles andere fehlt die Rechtsgrundlage. In den AGB steht nix.
Welchen begründeten Zweifel hat der Kontrollierende? Entgangene Prämien mögen ihn anders motivieren. Eine Grundlage kann ich nicht erkennen. Deshalb meine Frage ob jemand was in den AGB gefunden hat. Ich fand nix.
Zitat
FlO530
Was soll er denn sonst sagen?

"Alles klar, gute Fahrt!" und sich über ersparte Schreib-/Tipparbeit freuend dem nächsten Fahrgast zuwenden.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Barnimer
Ich glaube ihr macht es euch zu einfach. Unter §6 Absatz 2 ist geregelt, dass jeder Fahrgast vor Fahrtantritt ein gültigen Fahrausweis zu erwerben hat bzw. im Besitz dessen ist. Das lag demnach nicht vor und das ihr nicht zusammengehört, dürfte den Kontrolleure ersichtlich geworden sein.

Erstens wurde es so geschildert, dass ein Vorhandensein des gültigen Fahrausweises möglich wäre - er wurde nur bis zum Zeitpunkt der zitierten Frage nicht gefunden. Zweitens mag es vielleicht in dem Moment so aussehen - ich gehe aber nicht davon aus, dass das Kontrollpersonal in irgendeiner Weise berechtigt ist, derartige Zusammenhänge zu hinterfragen. Und auch nicht in der Lage, sie einwandfrei festzustellen.

Ganz davon abgesehen dass es um diese rechtliche und/oder moralische Frage gar nicht ging sondern um die Aussage, man habe die Begleitung namentlich zu kennen sowie deren Geburtsdatum im Kopf.

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Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 16:55
Zitat
murkelpurkel

Ob wir zusammen gehören oder nicht entscheidet sich doch nur dadurch, dass ich als Abonnent sage wir gehören zusammen.

So einfach ist es eben nicht. Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat. Der Fahrgast hat dem Kontrolleur nicht gesagt, dass ihr zusammen gehört, sondern nach dem Ticket gesucht. Damit war die Sache dann klar. Er hat seine Fahrt ggf ohne gültigen Fahrausweis angetreten und allein das erfüllt den Tatbestand.
Zitat
Railroader
Zitat
murkelpurkel

Ob wir zusammen gehören oder nicht entscheidet sich doch nur dadurch, dass ich als Abonnent sage wir gehören zusammen.

So einfach ist es eben nicht. Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat. Der Fahrgast hat dem Kontrolleur nicht gesagt, dass ihr zusammen gehört, sondern nach dem Ticket gesucht. Damit war die Sache dann klar. Er hat seine Fahrt ggf ohne gültigen Fahrausweis angetreten und allein das erfüllt den Tatbestand.

Ich glaube er hat gar nichts gesagt. Muss er auch gar nicht. Wir sind zusammen eingestiegen. Als kontrolliert wurde habe ich erklärt er reist auf meinen Deckel. Ende.
Die Frage war ob die Kontrollierende eine Grundlage dafür haben nach tieferen Verbindungen zu forschen. Das zu fordern ist abseits der AGB.
Zitat
murkelpurkel
Ich war von der Behauptung so verblüfft, dass ich gar nicht weiter diskutiert habe.

Wurde der Mensch nun separat kontrolliert und hat er seinen Fahrschein noch gefunden? Tut zwar nichts zur Sache, interessiert mich dennoch.

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Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 17:25
Es gilt die Pflicht, vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis zu erwerben. Wenn dann jemand sucht und ihn nicht findet, ist es recht eindeutig, dass ihr eben nicht zusammen gehört und ggf versucht wurde, eine Leistung zu erschleichen. Von daher muss das auch gar nicht in den AGB explizit stehen.
Zitat
Railroader
Es gilt die Pflicht, vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis zu erwerben. Wenn dann jemand sucht und ihn nicht findet, ist es recht eindeutig, dass ihr eben nicht zusammen gehört und ggf versucht wurde, eine Leistung zu erschleichen. Von daher muss das auch gar nicht in den AGB explizit stehen.

Nun gibt es aber auch Leute, die reflexartig nach ihrem Fahrschein suchen obwohl sie bei einem anderen kostenfrei mitfahren. Ist mir schon mal so gegangen. Hatte auf dem Weg zur Haltestelle mitbekommen, das meine Monatskarte zu Hause lag. Nun war aber Wochenende und ich konnte auf der anderen Karte mitfahren. Prompt kam auch Kontrolle und der fing auch bei mir an. Da habe ich auch erst einmal angefangen zu suchen. Willst Du mir da auch eine Leistungserschleichung unterstellen oder wo ziehst Du die Grenze?
Ich habe selbst mal mitbekommen, dass sich Kontrolleure ihre eigenen Beförderungsbedingungen ausdenken. In dem Fall, den ich mitbekommen habe, hat der Fahrgast, als er die Kontrolleure gesehen hat schnell über die App ein Handyticket gelöst. Er hatte zu Fahrtbeginn keinen gültigen Fahrausweis, was ein erhöhtes Beförderungsentgelt rechtfertigt.

Es läuft ja sehr prominent über dem QR-Code die Zeit, die seit Ticketverkauf vergangen ist, mit. Der Kontrolleur hat in dem Fall behauptet, dass ein Handy-Ticket nur gültig ist, wenn es mindestens 2 Minuten vor Fahrtantritt gekauft wird. Das ist allerdings falsch. So eine Regel steht nicht in den AGB. Alles was die von sich geben stimmt dann auch leider nicht immer.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.10.2021 17:52 von hacklberry.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
11.10.2021 18:21
Zitat
Bd2001
. Willst Du mir da auch eine Leistungserschleichung unterstellen oder wo ziehst Du die Grenze?

Ich unterstelle auch dem anderen keine Leistungserschleichung. Das muss halt geklärt werden, im Zweifel hinterher. Allerdings ist es schon erkennbar, ob Fahrgäste zusammen gehören oder nicht. In dem beschriebenen Fall war es ja offensichtlich so, dass einer erstmal kein Ticket vorweisen konnte und ein anderer sagt, dann nehme ich den mit. Am Ende war es eben tatsächlich so wie es schien, es gab keine Absprachen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.10.2021 18:22 von Railroader.
Kann ich gar nicht sagen. Ich musste aussteigen. So sehr wollte ich gerade nicht Probleme anderer Leute lösen. ;-)
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