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Bahncard 100 in Berlin
geschrieben von Am-Bhf-Schönholz 
Der VBB-Text schließt nicht aus die BC100 auch in B oder C zu nutzen. Es heißt: "mit der BC100 haben sie a u c h ein Cityticket. Mit den entsprechenden Funktionen. Zusätzlich lässt sich die BC100 auch auf dem gesamten S-Bahnnetz einsetzen.
Der Mehrwert liegt hier also darin, dass sich im Bereich A auch die BVG nutzen lässt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat

Zusätzlich lässt sich die BC100 auch auf dem gesamten S-Bahnnetz einsetzen.
Klar! Es seht ja auch nicht in welcher City. Also kann sie auch in Cottbus, Brandenburg und anderen Citys in Deutschland genutzt werden.

Viel Glück!
Hallo,

ich habe eine BC100 und fahre regelmäßig mit der S-Bahn in Berlin, Hamburg und in anderen Städten.

Unter [www.bahn.de] steht:

"Fahren Sie regelmäßig längere Strecken, ist die Mobility BahnCard 100 die richtige Wahl. Diese ermöglicht bis auf wenige Ausnahmen (z.B. DB Autozug) beliebig viele Fahrten in allen Zügen der Bahn und auf ausgewählten Buslinien und Bahnen vieler weiterer Verkehrsunternehmen. Im ICE Sprinter und im DB Nachtzug ist ein Aufpreis erforderlich."

Das die BC100 allerdings in Berlin B gelten soll, halte ich für ein Grücht!
Zitat

und auf ausgewählten Buslinien und Bahnen vieler weiterer Verkehrsunternehmen.
Ja, siehe mein Link im 5. Beitrag wie es sich im VBB verhält. Da steht eben nichts von der Benutzung der S Bahn nach Potsdam oder sonst wo hin. Es heiß dort nur:

Wo gilt das City-Ticket in Berlin?
Das City-Ticket gilt im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin, also innerhalb und einschließlich des S-Bahn-Ringes sowie bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf.

Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich B des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin AB oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und entwerten. Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf hinaus.

Wenn Sie Ihre Fahrt über den Teilbereich B hinaus in den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen wollen, benötigen Sie einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif."


KH
Karten-Harten schrieb:
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> Ja, siehe mein Link im 5. Beitrag wie es sich im
> VBB verhält. Da steht eben nichts von der
> Benutzung der S Bahn nach Potsdam oder sonst wo
> hin.

Was hat denn die BC 100 mit dem City-Ticket zu tun? (Abgesehen davon, dass BC100-Nutzer automatisch auch die City-Tickets haben.)

Mit der BC 100 kann das komplette S-Bahnnetz befahren werden, also auch die S-Bahn nach Potsdam. Mit einem "normalen" Fahrschein plus City-Ticket nur das Netz innerhalb/einschließlich Ring sowie Nöldnerplatz und Lichtenberg.

In dem Geltungsbereich des City-Tickets können auch die BVG-Verkehrsmittel benutzt werden, was dementsprechend auch für die BC 100 gilt.

Jens
Zitat

Was hat denn die BC 100 mit dem City-Ticket zu tun? (Abgesehen davon, dass BC100-Nutzer automatisch auch die City-Tickets haben.)
So wie es der VBB schreibt.
Zitat

Mit der BC 100 kann das komplette S-Bahnnetz befahren werden, also auch die S-Bahn nach Potsdam. Mit einem "normalen" Fahrschein plus City-Ticket nur das Netz innerhalb/einschließlich Ring sowie Nöldnerplatz und Lichtenberg.
Dann frage ich mal warum der VBB das so nicht schreibt bzw. worauf sich die nächste Fahrkartenkontrolle beziehen soll?
Hier nochmal:

"Besitzen Sie eine BahnCard 25 oder BahnCard 50 und zeigt Ihre DB-Fahrkarte den Aufdruck "[Stadt]+City"? Dann besitzen Sie automatisch ein City-Ticket.
Mit dem City-Ticket können Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel zur Weiterfahrt in Richtung Ihrer Zieladresse beziehungsweise auf der Rückfahrt für eine Fahrt in Richtung DB-Abfahrtsbahnhof nutzen. Mit der Mobility BahnCard 100 besitzen Sie auch ein City-Ticket und können beliebig viele Fahrten in den unten genannten Geltungsbereichen unternehmen."

Hier die Details:

Wo gilt das City-Ticket in Berlin?
Das City-Ticket gilt im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin, also innerhalb und einschließlich des S-Bahn-Ringes sowie bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf.


Bitte beachten Sie:
Möchten Sie Ihre Fahrt in den Teilbereich B des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen, so müssen Sie hierfür einen Einzelfahrausweis Berlin AB oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif kaufen und entwerten. Diese Regelung gilt auch für Fahrten über die Bahnhöfe S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf hinaus.

Wenn Sie Ihre Fahrt über den Teilbereich B hinaus in den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin fortsetzen oder diese dort beginnen wollen, benötigen Sie einen Einzelfahrausweis Berlin BC oder gegebenenfalls einen Einzelfahrausweis zum Kurzstreckentarif."

Aus [www.vbbonline.de]

Jetzt frage ich mich wo das steht, dass die BC100 für die gesamte S Bahn genutzt werden kann? Es muss ja irgendwo vermerkt sein. Auf vbbonline.de steht es jedenfalls nicht.
Es steht das sie im Citybereich und "einschließlich des S-Bahn-Ringes sowie bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf" gilt.
Was der Citybereich ist steht unter "Hier die Details".
KH
Jay
Re: Bahncard 100 in Berlin
05.12.2007 11:12
@KH: Ganz einfach, weil die BC100 kein Tarifangebot des VBB ist! Weiter oben hat doch bereits jemand den entsprechenden Passus aus den DB-Bestimmungen zitiert woraus auch deren klare Gültigkeit bei der Berliner S-Bahn hervor geht.

Im übrigen widerspricht das auch nicht dem zum x-ten Mal von dir zitierten Text denn dort steht ganz eindeutig:
"Mit der Mobility BahnCard 100 besitzen Sie auch ein City-Ticket und können beliebig viele Fahrten in den unten genannten Geltungsbereichen unternehmen."

Die anschließenden Absätze beschäftigt sich ausschließlich mit dem City-Ticket und sagt nichts zur BC100 ansich aus!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Karten-Harten schrieb:
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> Dann frage ich mal warum der VBB das so nicht
> schreibt bzw. worauf sich die nächste
> Fahrkartenkontrolle beziehen soll?

Hallo Karten-Harten,

zugegeben, die Formulierung des VBB ist schwammig bzw. lässt den Knackpunkt (Gültigkeit der BC100 bei der S-Bahn) mehr oder weniger aus. Allerdings ist es tatsächlich so, dass die BC100 im gesamten S-Bahn-Netz gilt, wie hier bereits einige versucht haben dir verständlich zu machen. Den Beweis liefern die Seiten der S-Bahn Berlin GmbH (Überraschung!) in unmissverständlicher Formulierung:
Zitat

„BahnCard 100-Inhaber benötigen keinen extra Fahrschein für die Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Tarifbereich A, sowie auf allen Linien der Berliner S-Bahn im gesamten Tarifbereich.“
In der Hoffnung damit zur Lösung des gordischen Knotens beigetragen zu haben,
Mercurio
Zitat

In der Hoffnung damit zur Lösung des gordischen Knotens beigetragen zu haben,
Ja hat du. Schick mal ne Mail zum VBB um auf den Fehler dort aufmerksam zu machen. :-)
Die Auskunft auf der Seite des VBB ist nicht nur schwammig, die ist schlichtweg falsch.
Zitat

Allerdings ist es tatsächlich so, dass die BC100 im gesamten S-Bahn-Netz gilt, wie hier bereits einige versucht haben dir verständlich zu machen.
Verständlich machen ist eine Sache. Ich wollte den Nachweis sehen, den du erbracht hast. Danke!

KH

"Mit Ihrer Mobility BahnCard 100 oder Mobility BahnCard 100 First können Sie alle Fern- und Regionalzüge sowie S-Bahnen im VBB-Gebiet nutzen. Im Rahmen der CityTicket-Funktion der BahnCard 100 können Sie im Tarifteilbereich Berlin A (einschließlich Bahnhöfe Lichtenberg und Nöldnerplatz), Cottbus AB und Potsdam AB auch alle übrigen VBB-Verkehrsmittel benutzen."

So steht es jetzt auf der VBB-Seite. Entweder wurde das aktualisiert oder ich habe es bisher überlesen. Damit ist das Ganze jetzt eindeutig.
Hallo,

offensichtlich wollen Sie es nicht begreifen. Sie schreibe doch selbst: Besitzen Sie eine BahnCard 25 oder BahnCard 50. Beides tue ich nicht!

Wie Jens Fleischmann es schon richtig schreibt, die BahnCard 100 hat mit dem VBB Tarif in keinster Weise etwas zu tun.

Die S-Bahn ist Bestandteil der Unternehmensgruppe Deutsche Bahn AG, wo die Fahrscheine des DB Tarifs volle Anwendung finden.

Jens Fleischmann schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mit der BC 100 kann das komplette S-Bahnnetz
> befahren werden, also auch die S-Bahn nach
> Potsdam. Mit einem "normalen" Fahrschein plus
> City-Ticket nur das Netz innerhalb/einschließlich
> Ring sowie Nöldnerplatz und Lichtenberg.
>
> In dem Geltungsbereich des City-Tickets können
> auch die BVG-Verkehrsmittel benutzt werden, was
> dementsprechend auch für die BC 100 gilt.


Hallo,
kann mit einem Bahn-Normalfahrschein+City-Ticket demzufolge auch der BVG-Bus 240 zwischen den Bahnhöfen Lichtenberg und Nöldnerplatz benutzt werden?

Darf an den Bushaltestellen Margaretenstr., Sophienstr., Münsterlandplatz und Lückstr./Weitlingstr. ein- und ausgestiegen werden, zwecks Feinverteilung?

Zwischen dem Bahnhof Nöldnerplatz und Neue Bahnhofstr. (Tarifgebiet A) bzw. S-Bhf. Ostkreuz (hier Linie 194) erscheint mir die Benutzung des City-Tickets ausgeschlossen, da beide Buslinien über den Bhf. Rummelsburg führen, richtig?


Gruss von Stefan
'Möckernbrücke'



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.03.2009 23:31 von Möckernbrücke.
Möckernbrücke schrieb:
-------------------------------------------------------
> kann mit einem Bahn-Normalfahrschein+City-Ticket
> demzufolge auch der BVG-Bus 240 zwischen den
> Bahnhöfen Lichtenberg und Nöldnerplatz benutzt
> werden?

Nein. Nur die S-Bahn!
Oso Blanco schrieb:
-------------------------------------------------------
> Möckernbrücke schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > kann mit einem
> Bahn-Normalfahrschein+City-Ticket
> > demzufolge auch der BVG-Bus 240 zwischen den
> > Bahnhöfen Lichtenberg und Nöldnerplatz benutzt
> > werden?
>
> Nein. Nur die S-Bahn!

Entstehungshistorisch mag das ein berechtigter Einwand sein, nach dem aktuellen VBB-Tarif ist es jedoch nicht so klar. Früher gehörte Lichtenberg ja zum Tarifpunkt (oder wie auch immer das hieß) "Berlin-Stadtbahn", insofern war die Strecke nach Lichtenberg bei Fernverkehrstickets ohnehin mit drin. Dies sollte wohl auch beim City-Ticket beibehalten werden.

In den VBB-Tarifbestimmungen heißt es zum Cityticket recht allgemein: Sie (DB-Fahrkarten mit Cityticket) gelten auch bis zu den Bahnhöfen Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg. Da es keine weiteren Einschränkungen gibt, müsste das eigentlich auch für die relativ direkt verkehrenden Buslinie 240, N94 und 194 (bis Nöldnerplatz) gelten, außerdem auch für U5 und N5.

Für das Cityticket erkennt die BVG dies auf ihrer Website auch eingeschränkt an und zwar für die U5. Für die Bahncard 100 heißt es dagegen dort nur "Tarifbereich A plus S-Bahn".

Da der Bahncard-100-Kunde seinen Beförderungsvertrag jedoch ohnehin mit der DB AG geschlossen hat, gilt für ihn zunächst mal was dort vereinbart wurde. Und da heißt es explizit: Cityticket inklusive. Also wäre die DB AG im Zweifel schadenersatzpflichtig, wenn der Kunde mit Bahncard 100 an der Magdalenenstraße kontrolliert wird und ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig wird. Der Fahrschein ist "inkl. Cityticket" verkauft worden, also hat die DB AG auch mit ihren Vertragspartnern dafür zu sorgen, dass dies auch so ist.

Laut VBB-Tarif hat die BVG diesen Bestimmungen auch zugestimmt, insofern sollte mindestens, was die U5 angeht, auch die großzügigere Regelung zur Anwendung kommen. An sich ist die Regelung auch für die Buslinien eindeutig: es gibt keine Einschränkung in den Tarifbestimmungen, die diese ausschließt, also gilt sie für alle Linien von DB, S-Bahn und BVG, wie in der Überschrift zum entsprechenden Abschnitt klargestellt.

Letzte noch offene Frage ist dann, ob man auch an den Unterwegsstationen aussteigen darf. Auch hier lese ich aus den Bestimmungen ein recht eindeutiges Ja, denn es heißt die Tickets gelten bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf. Würde man die Unterwegsstationen ausschließen wollen, müsste es einer "für die Fahrt zu den Stationen" oder ähnlich heißen.
Lopi2000 schrieb:

> Laut VBB-Tarif hat die BVG diesen Bestimmungen
> auch zugestimmt, insofern sollte mindestens, was
> die U5 angeht, auch die großzügigere Regelung zur
> Anwendung kommen.

Hatten wir schon mal, aber *mehrfach* gehört, dass interne BVG-Regelungen
generell Kulanz bei BC100 in Berlin B vorsehen. Ich kenne zwei Leute, die
regelmäßig in dem Bereich Bus fahren, in den letzten Jahren immer problemlos.

Kennt jemand Fälle, wo umgekehrt in den letzten Jahren BC100-Nutzer einen
40er in Berlin B zahlen mussten? Oder beim Busfahrer einen Fahrschein lösen
mussten?
Ich kenne den Fall, das war in auf dem 285 zwischen Bremer Straße und Rathaus Steglitz gewesen (sogar erkennbar zum nächsten Fernbahnhof, da viel Gepäck dabei)... der Busfahrer hat drauf bestanden, dass die Person nen Fahrschein kauft, da die BC 100 nicht ausreicht.

Hat den Bus ne schöne Verspätung bescherrt, weil die Dame das erst lange nicht einsah.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.03.2009 19:42 von RobertM.
Karten-Harten schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da man bei Bahncard 100- Besitzern von
> Geschäftsleuten aus geht, die geschäftlich
> meistens in die City wollen. Privatpersonen die so
> einen Haufen Geld für die "100" hinlegen könnten,
> nutzen eh ein Auto.
> KH

Ach, davon geht man aus, ja? Eher haben die tollen Geschäftsleute ein Auto, nicht die privaten Käufer der BC100.

______________________

Nicht-dynamische Signatur
Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------
> In den VBB-Tarifbestimmungen heißt es zum
> Cityticket recht allgemein: Sie (DB-Fahrkarten mit
> Cityticket) gelten auch bis zu den Bahnhöfen
> Nöldnerplatz und Berlin-Lichtenberg.

So steht es auf der Webseite der BVG, allerdings in anderem Zusammenhang.

Zur BahnCard 100 steht dort:

BahnCard 100-Inhaber benötigen keinen extra Fahrschein für die Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Tarifbereich A sowie auf allen Linien der Berliner S-Bahn im gesamten Tarifbereich.

Zum City-Ticket steht dort folgendes:

Das so genannte City-Ticket ist am Aufdruck "Berlin +City" auf der Fahrkarte der Deutschen Bahn zu erkennen. Mit diesem City-Ticket können Sie im Teilbereich A des Tarifbereichs Berlin alle öffentlichen Verkehrsmittel zur Weiterfahrt in Richtung Ihrer Zieladresse beziehungsweise auf der Rückfahrt für eine Fahrt in Richtung DB-Abfahrtsbahnhof nutzen. Auch die U5 über Magdalenenstraße von und nach Berlin-Lichtenberg darf benutzt werden.

Interessanterweise wird hier die S-Bahn nach Lichtenberg über Nöldnerplatz gar nicht erwähnt.

Dagegen ist beim VBB folgendes zu lesen:

Das City-Ticket gilt im Teilbereich A des Tarifbereiches Berlin, also innerhalb und einschließlich des S-Bahn-Ringes sowie bis zu den Stationen S Nöldnerplatz und S+U Lichtenberg Bhf.

Hier wird sich wiederum eindeutig auf die S-Bahnhöfe bezogen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.03.2009 08:05 von Oso Blanco.
Oso Blanco schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hier wird sich wiederum eindeutig auf die
> S-Bahnhöfe bezogen.

Ja, aber eben auf die Bahnhöfe und nicht die Linien. Und zu den Bahnhöfen kommt man aus dem Bereich A auch ziemlich direkt mit dem Bus.
Wer es ganz genau wissen will, der möge sich an Herrn Derrick Fulton bei der BVG wenden. Er hat uns auch 14 Tagen mit den Tarifen vertraut gemacht. Aber alles, vor allem das was men selber so gut wie nie braucht, vergißt man schnell wieder. ich selber möcht jetzt da nichts falsches sagen, deswegen schweige ich hier lieber.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

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