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Frage zur U55
geschrieben von 182 004 
Lehrter Bahnhof schrieb:
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> Aha. Ist geplant, das System eventuell danach auch auf andere Strecken einzusetzen?

Nein, keinesfalls.

so long

Mario
Aber zumindest die H-Züge müssten damit ja irgendwann mal ausgerüstet werden, wenn sie mal in der Zeit nach 2020 auf der U5 fahren sollten.
Lehrter Bahnhof schrieb:
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> Aber zumindest die H-Züge müssten damit ja irgendwann mal ausgerüstet werden, wenn sie mal in
> der Zeit nach 2020 auf der U5 fahren sollten.

Nein, die besondere Abfertigung wurde speziell für die Kurzzüge der U55 vorgesehen, damit sie immer in Bahnsteigmitte halten können. Abfertigungsspiegel können nur am Bahnsteigende aufgestellt werden. Wenn nur noch 6-Wagenzüge fahren, erfolgt die Abfertigung wie auf den anderen Linien auch.

so long

Mario
Re: Frage zur U55
07.02.2008 14:17
der weiße bim schrieb:
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> Abfertigungsspiegel können nur am Bahnsteigende
> aufgestellt werden.

Seit wann denn das? Auf zahlreichen Bahnhöfen z.B. der U1 wurden doch auch Spiegel in der Mitte angebracht - für die dort verkehrenden Kurzzüge. Diese wurden eben an der Decke angebracht. Oder irre ich mich jetzt vollkommen? Das dürfte doch auch auf der U55 problemlos möglich sein oder ist der Abstand zwischen Spiegel und Decke zu groß?
Re: Frage zur U55
07.02.2008 14:29
der weiße bim schrieb:
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> Lehrter Bahnhof schrieb:
> --------------------------------------------------

> Nein, die besondere Abfertigung wurde speziell für
> die Kurzzüge der U55 vorgesehen, damit sie immer
> in Bahnsteigmitte halten können.

Hallo Mario,
muss nochmal nachfragen: Bist Du Dir sicher, dass die Außenkameras extra für den Einsatz auf der U55 installiert wurden? Soweit ich weiß, verfügen auch einige Drehstrom-F seit Jahren über diese Ausrüstung. Irgendjemand hatte mir auf Anfrage mal erzählt, dass ursprünglich ein Abfertigungsprozess mit Außenkameras vorgesehen war und es sich bei den entsprechenden Wagen um Testfahrzeuge handelt???

Besten Gruß,
Alex
Stichbahn schrieb:
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> Das dürfte doch auch auf der U55 problemlos möglich sein oder ist
> der Abstand zwischen Spiegel und Decke zu groß?

So ist es. Wo sollte
man hier:

oder hier:

Spiegel oder Monitore (dafür wären auch noch Kameras nötig) aufstellen oder hinhängen, ohne dass es total blöd aussieht?

In nur vier DTw Kameras einzubauen, ist sehr viel einfacher und es ist kein bestimmter Halteplatz genau einzuhalten, egal ob man mit 2 oder 4 Wagen fährt.

so long

Mario
Alex Steinert schrieb:
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> Bist Du Dir sicher, dass die Außenkameras extra für den Einsatz auf der U55 installiert wurden?

Bei den vier F79 trifft das sicher zu.

> Soweit ich weiß, verfügen auch einige Drehstrom-F seit Jahren über diese
> Ausrüstung. Irgendjemand hatte mir auf Anfrage mal erzählt, dass ursprünglich ein Abfertigungsprozess
> mit Außenkameras vorgesehen war und es sich bei den entsprechenden Wagen um Testfahrzeuge handelt?

Auch richtig. Du meinst diese Dinger, wie hier an 2895:



Ich denke, die Kosten für die Nachrüstung aller Großprofilwagen dürften zu hoch sein, nur einen Teil auszurüsten, schränkt die freizügige Einsatzmöglichkeit zu sehr ein.
Wegen des Vandalismus- und Sicherheitsproblems wird man zunächst überall Innenkameras installieren müssen.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.2008 00:36 von der weiße bim.
Ob sich das lohnt? Wär es nicht sinnvoller, ein paar Leute einzustellen, welche die Sprayer, die sich begeistert auf Seiten wie YouTube, MySpace und SchülerVZ inklusive Anschrift und Hobbys präsentieren, mit teuren Verwarnungen zu bombardieren? Das sollte zielführender sein als teure Kameras. Davon lassen die sich doch nicht abschrecken. Tuch über den Mund und es kann weiter ungestört gesprayt werden...
Re: Frage zur U55
07.02.2008 18:00
Lehrter Bahnhof schrieb:
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> Ob sich das lohnt? Wär es nicht sinnvoller, ein
> paar Leute einzustellen, welche die Sprayer, die
> sich begeistert auf Seiten wie YouTube, MySpace
> und SchülerVZ inklusive Anschrift und Hobbys
> präsentieren, mit teuren Verwarnungen zu
> bombardieren? Das sollte zielführender sein als
> teure Kameras. Davon lassen die sich doch nicht
> abschrecken. Tuch über den Mund und es kann weiter
> ungestört gesprayt werden...

...was willste machen? Die werden wohl kaum auf der Homepage schreiben "Hobbies: Züge besprühen". Besprühte Züge fografieren ist erlaubt, auch wenn man den Zug selbst besprüht hat. Nur leider wird man dem Fotgrafen die Tat kaum nachweisen können. Von daher frage ich mich wen willst du weswegen kostenpflichtig verwarnen? Und wer soll die Verwarnung aussprechen?

Ansonsten steht es jedem frei, Homepages die einem nicht gefallen auf Fehler zu untersuchen und die Homepage dann einem Abmahn-Abzocker zu mailen. Das ist meiner Meinung nach allerdings auch eine Form von Vandalismus!

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Och doch, machen sie: Kannst dich ja mal bei MySapce oder im Schülervz umsehen. Einladung kriegst du z.B. hier: [www.wege-zum-abitur.de] Z.B. Schülervz Gruppe "Berliner Drecksverein No.1 - Die BVG" -> "Sachbeschädigung an BVG"

Aber lassen wir's mal dabei. Ist ja ein anderes Thema hier.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.2008 18:29 von Lehrter Bahnhof.
Re: Frage zur U55
08.02.2008 16:22
Zitat

Danke für die Bilder von zukünftigen U-Bhf. Brandenburger Tor!

Ja, auch von meiner Seite!

Zitat

Klar wir sie verbunden. Wurde doch letztens entschieden, weiterzubauen.

Wird sie dann weiter U55 heißen? Eigtl. nicht, oder? Man hat die Verlängerung nach Pankow ja auch nicht eigens U22 genannt...

Zitat

Linksverkehr? Doch, es wird vermutlich nur eingleisig gefahren.
Auch sehr seltsam...

Zitat

Och doch, machen sie: Kannst dich ja mal bei MySapce oder im Schülervz umsehen. Einladung kriegst du z.B. hier: [www.wege-zum-abitur.de] Z.B. Schülervz Gruppe "Berliner Drecksverein No.1 - Die BVG" -> "Sachbeschädigung an BVG"

IP ermitteln, Rechner-Nummer und dann Hausdurchsuchung machen, das zieht und ist konsequent!

Außerdem natürlich mein altes Thema: Sprühdosen auf 50 EUR pro Stück erhöhen, Schmierstifte von 5cm-Dicke verbieten und Fotos von illegalen Schmierereien verbieten. Fensterkratzereien wird das nicht verhindern, weil das nicht kommerzielle Unterstützung bedarf, aber auch da gäbe es Mittel und Wege }wenn man nur wirklich wollte und das wollen sie alle nicht! Was ist mit BVG, DB usw., haben die mal eine Klage gegen die Baumärkte erhoben, gegen die Graffitiläden und Textilunternehmen,die nebenbei Graffitizubehör verkaufen? Nein, also: wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Stahldora schrieb:
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> Was ist mit BVG, DB usw.,
> haben die mal eine Klage gegen die Baumärkte
> erhoben, gegen die Graffitiläden und
> Textilunternehmen,die nebenbei Graffitizubehör
> verkaufen? Nein, also: wo ein Wille ist, ist auch
> ein Weg!
>
> D

Lachhaft! Wenn mich ein Auto an einem Fußgängerüberweg anfährt und ich nicht weiß, wer am Steuer saß, verklage ich natürlich den Autohersteller und anschließend die Verkehrswacht - ist ja logisch.
Ich glaube, was du brauchst, ist ein rechtsfreier Raum, um deine in dir brodelnden Selbstjustizpläne zur Geltung zu bringen. Jedenfalls scheinen sie dir, meiner Meinung nach, etwas die Wirklichkeit zu vertrüben.
Ich denke, BVG und DB haben andere Sinnereien im Kopf als einen Stapel voller Klagen gegen die Wand zu fahren.
Re: Frage zur U55
10.02.2008 17:56
Stahldora schrieb:
-------------------------------------------------------

> Was ist mit BVG, DB usw.,
> haben die mal eine Klage gegen die Baumärkte
> erhoben, gegen die Graffitiläden und
> Textilunternehmen,die nebenbei Graffitizubehör
> verkaufen? Nein, also: wo ein Wille ist, ist auch
> ein Weg!

Also wenn eine Sprühdose tatsächlich 50¤ kosten sollte, dann hätten wir zu den Schäden durch Vandalismus noch mehr Anzeigen wegen Ladendiebstahl oder Körperverletzung, weil die Kids sich gegenseitig die Dosen klauen. Auch kannst Du nicht pauschal sagen, dass mal eben schnell die IP gezogen werden und ne Hausdurchsuchung erfolgen sollte. Das meiste was von den entspr. Personen geschrieben wird ist zwar übel, dennoch nicht oder kaum strafbar oder beweisbar - wahrscheinlich auch sogar noch von nem Rechner aus dem Internetcafé geschrieben. Die wissen ja auch, dass man Beiträge zurückverfolgen kann.

Auch eine Klage der Bahn gegen Graffitiläden oder gar Baumärkte sind doch sinnlos. Der Verkauf von Textmakern, Sprühdosen oder Magazinen ist nicht strafbar - wogegen also sollte man da klagen???

Außerdem werden Sprüdosen etc. nicht nur von Sprayern genutzt.

Besten Gruß,
Alex
Re: Frage zur U55
10.02.2008 18:02
Alex Steinert schrieb:
-------------------------------------------------------
>Der Verkauf von
> Textmakern, Sprühdosen oder Magazinen ist nicht
> strafbar - wogegen also sollte man da klagen???
>

Bei Magazinen kommt es ja wohl auf den Inhalt an.
Re: Frage zur U55
10.02.2008 18:26
Trittbrettfahrer schrieb:
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> Stahldora schrieb:
> --------------------------------------------------
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>
> > Was ist mit BVG, DB usw.,
> > haben die mal eine Klage gegen die Baumärkte
> > erhoben, gegen die Graffitiläden und
> > Textilunternehmen,die nebenbei Graffitizubehör
> > verkaufen? Nein, also: wo ein Wille ist, ist
> auch
> > ein Weg!
> >
> > D
>
> Lachhaft! Wenn mich ein Auto an einem
> Fußgängerüberweg anfährt und ich nicht weiß, wer
> am Steuer saß, verklage ich natürlich den
> Autohersteller und anschließend die Verkehrswacht
> - ist ja logisch.
> Ich glaube, was du brauchst, ist ein rechtsfreier
> Raum, um deine in dir brodelnden Selbstjustizpläne
> zur Geltung zu bringen. Jedenfalls scheinen sie
> dir, meiner Meinung nach, etwas die Wirklichkeit
> zu vertrüben.
> Ich denke, BVG und DB haben andere Sinnereien im
> Kopf als einen Stapel voller Klagen gegen die Wand
> zu fahren.

Textteile entfernt

Aber ich mache mir trotzdem mal die Mühe auf den Unsinn einzugehen, nicht dass noch jmd. sagt, mir gehen die Argumente aus.

Zitat

Lachhaft! Wenn mich ein Auto an einem
> Fußgängerüberweg anfährt und ich nicht weiß, wer
> am Steuer saß, verklage ich natürlich den
> Autohersteller und anschließend die Verkehrswacht
> - ist ja logisch.

Du quetschst den Quatsch bis er quietscht! Die Läden, die Sprühdosen verkaufen, verkaufen sie zum Rumschmieren. Autos hingegen werden nicht zum Unfälle-Bauen hergestellt, das ist der megagroße Unterschied!!

Und ja, Sprühdosen werden hauptsächlich zum Rumschmieren hergestellt, anders kann ich mir ,,Terror-Schwarz" etc. nicht erklären, sowieso Dosen, die so produziert werden, dass Fingerabdrücke nicht haften. Alles andere ist eine nebensächliche Nutzung.

Zitat

Ich glaube, was du brauchst, ist ein rechtsfreier
> Raum, um deine in dir brodelnden Selbstjustizpläne
> zur Geltung zu bringen.

Selbstjustiz? Wie blöd ist das eigentlich? Wer redet von Selbstjustiz? Selbstjustiz wäre rohe Gewalt, nicht Ideen gegen den Wandalismus, wie sie von mir kamen!

Zitat

Ich denke, BVG und DB haben andere Sinnereien im
> Kopf als einen Stapel voller Klagen gegen die Wand
> zu fahren.

Ganz genau, was sind schon 12.000.000 EUR und trotzdem immer schmutzige und vollgesaute Züge und Busse jedes Jahr?! Das ist doch kein Problem!
Dein Beitrag strotzt doch vor Bodenlosigkeit, wann hast du zum letzten Mal in einem öffentlichen Verkehrsmittel gesessen, hm? Und damit meine ich nicht das Taxi!

Zitat

Also wenn eine Sprühdose tatsächlich 50¤ kosten sollte, dann hätten wir zu den Schäden durch Vandalismus noch mehr Anzeigen wegen Ladendiebstahl oder Körperverletzung,

Dann lass mal deine Ideen hören!

Zitat

Das meiste was von den entspr. Personen geschrieben wird ist zwar übel, dennoch nicht oder kaum strafbar oder beweisbar -

Aber absolut! Videos, Speicherkarten, Skizzen, Blackbooks, Bücher etc., das alles lagert bei fast jedem Sprüher zu Hause, das dürfte als Beweismittel vollkommen reichen!

Zitat

wahrscheinlich auch sogar noch von nem Rechner aus dem Internetcafé geschrieben.

Haha! Die Mühe macht sich vielleicht ein Neueinsteiger in der Szene, aber doch niemand, der jeden Tag seine nächtlichen Aktionen hochlädt! :D
Wozu auch? Die Polizei interessiert es nicht, die gehen gegen illegale Graffitiseiten nicht vor, da kannste lange warten!

Zitat

Der Verkauf von Textmakern, Sprühdosen oder Magazinen ist nicht strafbar - wogegen also sollte man da klagen???

Deswegen sollten Bahnbetrieb und Wohngenossenschaften das als neues Gesetz durchbringen, ganz einfach!

Zitat

Außerdem werden Sprüdosen etc. nicht nur von Sprayern genutzt.

Aber hauptsächlich und das wissen die Firmen auch!

Wenn die Schmierfinken ernsthaft denken würden, ihr Rumgekrakel sei Kunst, würden sie sie nicht auf Züge schmieren, wo klar ist, dass sie bald weggeworfen wird. ;)

D

Edit Forummaster BahnInfo-Berlin: Textteile wegen Diffammierung und Beleidigung entfernt.

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.02.2008 20:28 von Forummaster BahnInfo-Berlin.
Re: Frage zur U55
10.02.2008 18:55
Stahldora schrieb:
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> Dann lass mal deine Ideen hören!

Es müssen erstmal grundlegende Gesetze verabschiedet werden, damit man überhaupt in größerer Ordnung gegen jemanden vorgehen kann.

Sicherlich sind Sprühdosen ohne Klappergeräusch, dafür mit abgedruckten U-Bahn-Depots in erster Linie für eine bestimmte Zielgruppe gedacht. Nur dafür kann man auch nicht den Ladenbesitzer verantwortlich machen, sodern diejenigen, die die Herstellung erlauben. Die Verkehrsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften leiden darunter, dafür macht eine ganze Branche damit fette Gewinne. Da muss an ganzanderer Stelle was unternommen werden.

Ob der Besitz von Skizzenbüchern (Blackbooks) jetzt wirklich als Beweismittel zählt, ist zweifelhaft.

Besten Gruß,
Alex
Re: Frage zur U55
10.02.2008 19:03
Alex Steinert schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nur
> dafür kann man auch nicht den Ladenbesitzer
> verantwortlich machen,

Wieso nicht?
Re: Frage zur U55
10.02.2008 19:06
Zitat

Es müssen erstmal grundlegende Gesetze verabschiedet werden, damit man überhaupt in größerer Ordnung gegen jemanden vorgehen kann.

Das habe ich ja auch gesagt:

Zitat

Deswegen sollten Bahnbetrieb und Wohngenossenschaften das als neues Gesetz durchbringen, ganz einfach!

_________________________________

Zitat

Sicherlich sind Sprühdosen ohne Klappergeräusch, dafür mit abgedruckten U-Bahn-Depots in erster Linie für eine bestimmte Zielgruppe gedacht.

Sehr fein ausgedrückt.

Zitat

Nur dafür kann man auch nicht den Ladenbesitzer verantwortlich machen

Dann schon. Außerdem kann man auch von ihm erwarten, dass er mal seine Denkmaschine anschmeißt. Aber das ist eben Kapitalismus, Hauptsache Profit, alles andere steht an zweiter Stelle.

Zitat

Ob der Besitz von Skizzenbüchern (Blackbooks) jetzt wirklich als Beweismittel zählt, ist zweifelhaft.

Grafologen können sehr schnell herausfinden, wer was gemalt/gezeichnet hat. Aber selbst die braucht es nicht, weil sich die meisten Sprüher nicht sehr professionell anstellen. Man wird stadtbekannte Kürzel und Malstile in diesen kleinen Büchern wieder finden!

D

Im Übrigen empfiehlt es sich nicht, dass Thema noch länger fortzusetzen, sonst ist dieser Thread schneller dicht als wir ,,Bahninfo" sagen können und das wäre schade, ich finde das Thema U55 sehr interessant. Schade, dass das schon wieder in das leidige Thema Sachbeschädigung im öffentlichen Nahverkehr abrutschen musste. Und schade auch für jene, die dieses Thema bislang mit Beiträgen mit sachlichem Informationsgehalt und interessanten Bildern bestückt haben! Ich werde das Thema Wandalismus, von meiner Seite, in diesem Thema ablegen und hoffe, dass andere das auch tun, damit dieser Thread nicht geschlossen wird.

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Re: Frage zur U55
10.02.2008 19:10
Martin Kley schrieb:
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> Alex Steinert schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Nur
> > dafür kann man auch nicht den Ladenbesitzer
> > verantwortlich machen,
>
> Wieso nicht?

Wie willst Du das denn machen? Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es dem Ladenbetreiber verbietet, entsprechende Utensilien zu vertreiben. Selbst Adidas hat jetzt schon ne Sprühdosen-Collektion im Handtaschenformat herausgebracht. Da ist doch wirklich an anderer Stelle was nicht normal.

Ich würde den Ladenbetreibern auch garnicht mal unterstellen, dass sie das was sie verkaufen auch für gut heißen. Die haben für sich ne Marktlücke entdeckt, die sie nicht in die Illegalität treibt und trotzdem viel Geld einbringt.

Besten Gruß,
Alex
Re: Frage zur U55
10.02.2008 21:26
Von der U55 zur Spraydose - ein interessanter Themenwechsel...
Ich persönlich finde, dass ein so etwas wie ein "Spraydosenschein" eingeführt werden sollte, der zum Kauf einer Spraydose berechtigt. Aber zuerst muss solch ein Schein erarbeitet werden, indem man sich mit guter Disziplin u einigen Tests dafür qualifiziert. Derjenige, der beweisen kann, dass er Spraydosen für seinen Job braucht, bekommt solch einen Schein. Derjenige, der wegen Schbeschädigung oder -verschmutzung vorgestraft ist, bekommt nie einen, auch wenn er sich noch so doll darum bemüht. So ist zumindest meine Idee.
Dieses Thema wurde beendet.