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Dürfen Kinder auch normale Fahrkarten nutzen?
geschrieben von Ruhlebener 
JA.
Die Tarifbestimmungen sehen keine Mindestentfernung für Einzelfahrscheine vor.

Mal abgesehen von den Nachweisschwierigkeiten für das Verkehrsunternehmen, sofern der Einzelfahrschein ein AB/BC/ABC-Fahrschein ist. Dann hätte der Fahrgast seine Fahrt ja auch nur unterbrochen haben können und fährt mit einem der nächsten Busse/Züge weiter.
Jumbo schrieb:
> Bei den übrigen Einzelfahrscheinen und Tageskarten
> hab ich keine Angaben gefunden, für wen der
> Normalpreis gilt. Es gibt nur eine Regelung, dass
> der Ermäßigungstarif für Kinder von 6 bis 13
> Jahren gilt.

Weil eben kein normaler Formulierer von Beförderungsbedingungen auf die obskure Idee kommt, dass Leute mit Ermäßigungsberechtigung normal bezahlen wollen. Widerspricht wirklich dem ökonomischen 1 * 1. Deshalb kommt diese Situation in der Praxis auch nie vor oder ganz ganz selten. Höchstens z.B. ab 16 gilt Erwachsenentarif und einer ist 15 1/2 und hat keine Lust, den Ausweis mitzuschleppen oder sowas.


> Daraus könnten findige Juristen wohl
> wirklich einen Strick drehen, weil die spezielle
> Regelung für Kinder der allgemeinen Regelung
> vorgeht. - Ob das aber eine gute Werbung ist, wage
> ich zu bezweifeln.

Der Richter, der sich auf diese Argumentation einlässt, gehört ... (ich will nicht beleidigend werden). Leute, bitte etwas gesunden Menschenverstand.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Seit wann besitzen Menschen Verstand?

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Hallo allerseits,


histor schrieb:
>...Höchstens z.B. ab 16 gilt Erwachsenentarif und einer ist 15 1/2 und hat keine Lust, den Ausweis mitzuschleppen oder sowas.
>

als Vater 2er Schulpflichtiger Kinder über 13 weis ich, das jeder Schüler ab dem 14. Lebensjahr voll Zahlen muss und nur bei der Monatskarte der Ermäßigungstarif gilt.
Nix mit Ermäßigungtarif in Zusammenhang mit dem Schülerausweis wie zu meiner Schulzeit - sehr bedauerlich!!

Zum Thema 6 bis 13-jährige mit der Umweltkarte unterwegs kann ich nur sagen, das gerade am Wochenende die "großen" Schwestern (mit Schülermonatskarte) mit dem 8-jährigen Bruder mit dem BUS unterwegs sind und die Umweltkarte noch nie beanstandet wurde.

Dummheit kennt keine Grenzen, aber verdammt viele Leute.
@ Bahnsimulant
16 Jahre war nur ein Beispiel für die Grenze Kind / Erwachsener. Das kann in der Praxis je nach Verkehrsbetrieb natürlich auch 12 oder 14 oder sonstwas sein.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
>
> Ging da nicht vor einiger Zeit mal ein Fall durch
> die Medien, wo jemand 40¤ zahlen sollte, weil er
> in einer fremden Stadt mit einem falschen
> Fahrschein unterwegs war, der zwar teurer war als
> der richtige, aber auf dieser Strecke nicht galt?
> Wimre hatte dann ein Gericht das erhöhe
> Beförderungsentgelt für unrechtmäßig erklärt und
> dabei auf die fehlende Ortskenntnis verwiesen.
> (Das kann hier übrigens auch passieren, wenn
> jemand mit einem BC-Fahrschein z.B. von Bernauer
> Straße nach Cottbusser Platz fährt, also
> eigentlich den billigereren AB-Fahrschein
> bräuchte.)
>
das kann ich trotzdem noch nachvollziehen, auch wenn es auf den ersten blick unlogisch klingt. denn auch wenn die fahrkarte teurer ist als die benötigte, ist sie trotzdem noch nicht gültig in dem tarifbereich. punkt.

in dem ersten beitrag hier ging es jedoch darum, dass die fahrkarte in dem tarifgebiert gültig ist, wenn auch normaltarif.
Zwar nicht im VBB, aber es gibt auch Ausnahmen von der eigentlich logischen Antwort: "Zeitkarten für Erwachsene sind übertragbar, jedoch nicht auf Kinder (6 bis unter 14 Jahre)." heißt es in den Tarifbestimmungen des Stadtverkehr Lübeck.

Hintergrund war, soweit ich mich erinnere, dass möglichst viele Schüler auch diese Fahrscheine nutzen sollten, damit die Landessubventionen ausgereizt werden (oder so.) Mag sein, dass diese Subventionen höher sind als die Differenz zwischen Schüler- und Umweltkarte oder weitere Zuschüsse anhand der verkauften Schülerkarten ermittelt werden.
Inzwischen hat sich etwas bei der BVG geändert: ab den 1.4. dürfen Kinder bis Alter 14 (bisher 13) ermäßigt fahren bzw. ab 20 Uhr und am Wochenende zu dritt mit einem Erwachsener auf seiner Umweltkarte fahren.
also bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (ein tag vorm 15. geburtstag), richtig?

aber war es doch bei der umweltkarte auch schon: in der woche ab 20:00 und am wochenende ganztägig dürfen bis zu fünf personen mit der umweltkarte fahren, wobei aber nur maximal 2 erwachsen sein dürfen.
Wutzkman schrieb:
-------------------------------------------------------
> also bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (ein tag
> vorm 15. geburtstag), richtig?

Beides kann gar nicht richtig sein, da zum vollendeten 14. Lebensjahr der 14. Geburtstag gehört. Ganz leicht nachzurechnen bei Babys: Der erste Geburtstag steht schließlich auch am Ende des ersten Lebensjahrs.

Somit gilt zukünftig: "im Alter von 6 bis 14 Jahren" oder "vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr".


EDIT: Huch, ja, Ihr habt natürlich recht. Da hab ich mich vertippt, was bei der entscheidenden, korrigierten Zahl natürlich etwas peinlich ist ;)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.2008 14:44 von Lopi2000.
Auch falsch:
"im Alter von 6 bis 14 Jahren" oder "vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr" wäre demnach richtig

Dennis
Ja, ihr habt natürlich recht. Ich hatte in meinem Eifer wohl auf die Taste links neben der richtigen gehauen.

richtig müsste meine aussage dann lauten:
also bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (ein tag vorm 15. geburtstag)

gruß
Jepp, so ist es. Hatte Dir auch keine Absicht unterstellen wollen, wollte nur den Hinweis korrigieren, bevor noch jemand schreibt, er habe wegen dieser Information ein besonderes Ticket erhalten. ;-)

Dennis
Ja nee, ist klar. Dafür ist das Forum ja auch da. Zum einen die gegenseitige konstruktive Förderung, die ich sehr zu schätzen weiß.

Aber andererseits will ich auch nicht auf die tägliche Action verzichten müssen, die hier so abgeht (an der ich zugegebenermaßen momentan nicht ganz unschuldig bin).

Aber wo wie gerade beim Thema Tarife sind.
Kumpel A hat mir mal erzählt, dass er von Kumpel B seine restlichen Monatskarten (vom Jahresabo glaub ich. Jedenfalls da, wo man alle 12 Karten gleich zu Anfang nach Hause geschickt bekommt) für einen Freundschaftspreis von - weiß nicht genau - 30 Euro bekommen hat.
Diese sind ja laut Tarifbestimmungen nicht übertragbar, da es sich nicht um eine Umweltkarte handelte, sondern um irgendeine personengebundene Variante (ich weiß nicht mehr welche).
Können denn die Kontrolleure überhaupt rausbekommen, ob diese Karte eigentlich gar nicht Kumpel A gehört, sondern Kumpel B? Oder hat er damit wirklich ein echtes Schnäppchen gelandet??

Zur zusätzlichen Info: Die Bedingung für die Nutzung dieser Karte erfüllen beide.
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ich hol es nochmal nach oben, weil frage gestellt.

gruß
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