Zu diesem Thema habe ich kürzlich erst etwas bei DSO geschrieben, das ich hier mal zitieren möchte und womit sich vielleicht einige Klarheiten beseitigen lassen ;-)
Zuerst empfehle ich einmal diese Lektüre:
[
www.eisenbahn-bundesamt.de]
Hier ein Zitat daraus:
Bei Lokomotiven wendet das EBA folgende Systematik bei der
Fahrzeugnummernvergabe an:
2. Ziffer: Kennung gem. Triebfahrzeugtyp [P8]
5. bis 8. Ziffer: Kennung einer Lok-Bauart im Triebfahrzeugtyp
9. bis 11. Ziffer: laufende Nummer in dieser Lok-Bauart
- EBA legt einmalig eine Kennzeichnung der Bauart fest. Dabei werden
historisch gewachsene Baureihen- und Typenbezeichnungen der
Hersteller bzw. Betreiber soweit wie möglich berücksichtigt.
- Bei zukünftigen Bauarten legt das EBA in Abstimmung mit dem
Hersteller eine neue Bauartbezeichnung fest.
- Wird ein Fahrzeug z.B. umgebaut, obliegt es der Entscheidung des
EBA ob eine neue Fahrzeugnummer zu vergeben ist, weil es z.B. nicht
mehr der alten Baureihe angehört.
Zum Thema 5. Ziffer der UIC-Nummer: bei Bahnen, deren Nummern aus 6 Ziffern + 1 Kontrollziffer bestehen und bei denen diese Kontrollziffer möglichst unverändert bleiben soll, wird an 5. Stelle eine Ausgleichskontrollziffer eingefügt, die es ermöglicht, sowohl für die 11- als auch für die 6-stellige die gleiche Kontrollziffer zu verwenden.
Es ergeben sich für die einzelnen Fahrzeugarten in Deutschland folgende 5 Ziffern:
Sonstige Fahrzeuge (z.B. Dampflok)= 90 80 2
E-Lok über 100 km/h = 91 80 6
V-Lok über 100 km/h = 92 80 1
E-Triebzüge über 190 km/h = 93 80 5
E-Triebzüge unter 190 km/h = 94 80 0
V-Triebzüge = 95 80 (eigentlich 9, aber tatsächlich 0, siehe unten *)
Beiwagen = 96 80 4 (bisher nicht verwendet)
E-Rangierlok unter 100 km/h= 97 80 8
V-Rangierlok unter 100 km/h= 98 80 3
Sonderfahrzeuge 99 80 (eigentlich 7, aber tatsächlich 9, siehe unten *)
(Die Ausgleichskontrollziffer befand sich bei früherer Verwendung von 12-stelligen Nummern an zweiter Stelle und war bei 9X 80 die 4, weshalb es auch noch einige Loks mit der Anschrift z.B. 94 80 0XXX XXX-X gibt.)
Die Ausgleichskontrollziffer wird vom EBA der Baureihennummer vorangestellt. Das klappt für fast alle Fahrzeugarten: lediglich bei * Dieseltriebwagen klappt es in Deutschland nicht: bei der Errechnung der Ausgleichskontrollziffer für 95 80 ergibt sich eine 9. Laut diesem
[
ec.europa.eu]
Dokument, Anlage P, Ziffer 3, Tabelle auf Seite 153,
darf eine 9 an dieser Stelle aber nur bei *Sonderfahrzeugen (z.B. Dienst- und Baufahrzeuge) stehen, die Bahnen müssen sich also hier jeweils etwas einfallen lassen!
Bei den neuesten Lieferungen BR 648 kann man das schon sehen: an der Seite steht die lange Nummer, an der Stirnfront, wo ja nur die sechsstellige Nummer angegeben wird, fehlt die Kontrollziffer, da sie ja für diese Nummer nicht stimmen würde!
Beispiel: bei Nummer 648 301 nach bisherigerm System würde die Kontrollziffer 0 lauten, bei 95 80 0 648 301 lautet sie aber 9! Die Null ergäbe sich nur, wenn die lange Nummer verbotenerweise 95 80 9 648 301 lauten würde.
Bei Bahnen, die ein anderes Bezeichnungssystem haben, kann die 5. Ziffer beliebig gewählt werden, was das EBA offensichtlich auch macht.
Zur praktischen Ausführung der Systematik empfehle ich auch einen Blick
hierhin: [
drehscheibe-online.ist-im-web.de]
Um zur Eingangsfrage zurück zu kommen: Berliner S-Bahnzüge müssten also so beschriften werden:
94 80 0 481 XXX-X
D-DB
Offensichtlich hat man aber eingesehen, dass diese Gleichstromzüge einen festen Einsatzbereich haben, den sie mit eigener Kraft nicht verlassen können und eine UIC-Kennzeichnung daher überflüssig ist. Ähnlich sieht es bei der Hamburger S-Bahn aus: m.W. wurden da nur die Gleich-/Wechselstromzüge umgezeichnet, die reinen Gleichstromzüge nicht.
Beste Grüße
Harald Tschirner