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Firmenticket! BVG! Bei Kontrolle Trägerkarte vergessen und nun 7,00 ¤ zahlen?
geschrieben von icefire 
Hey ihr Experten,

ich habe gleich mehrere Fragen an Euch.

Ich wurde nach 3,5 Jahren und hunderten Kontrollen, das erste Mal nach einer Trägerkarte für mein Firmenticket gefragt. Meist nur nach dem Dienstausweis meiner Firma.
Hat vorher nie einen interessiert. Was solls, hab die ab sofort dabei.
Man wird ja wie ein Schwerstverbrecher bei der BVG behandelt. Die Kontrolleure der BVG / Securitas oder welcher Firma auch immer, sind echt ein peinliches Erscheinungsbild der BVG.

Nun soll ich schnieke 7,00 ¤ zahlen, irgendeine Bearbeitungsgebühren zahlen. Sehe ich nicht ein? Wie rechtens ist das? Gibt es Urteile, dass dieser Passus rechtens ok ist? Ich habe ja der BVG nicht geschädigt, weil gültiges Ticket dabei.

Wo in den VBB/ BVG / S-Bahn Beförderungsbedingungen steht drin, dass ich diese Trägerkarte bei mir tragen muss beim Firmenticket? Ich habe den Passus bis heute nicht gefunden.

Danke für eure Hilfe.

LG
René
Hm, glaub nicht, dass du da drumrum kommst. Viele Schüler wissen das auch nicht, und sind erstaunt, wenn sie 7 Euro zahlen sollen. Aber wirklich keine gute Regelung. Müsste die IGEB mal was machen.

Mit dem Erscheinungsbild und "Freundlichkeit" der Kontrolleure hast du recht. Aber man kann sich bei den ganz Doofen ja rächen: Erstmal ganz genau den Kontrolleursausweis kontrollieren, auch nach der Rückseite des Ausweises verlangen, dann ganz gemächlich in den verschiedenen Taschen nach dem Portemonnaie suchen, und ganz langsam aufschlagen und unter die Rübe halten.

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Nicht-dynamische Signatur
icefire schrieb:
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> Man wird ja wie ein Schwerstverbrecher bei der BVG
> behandelt. Die Kontrolleure der BVG / Securitas
> oder welcher Firma auch immer, sind echt ein
> peinliches Erscheinungsbild der BVG.

Die sollen ja auch Geld einbringen. Das erhöhte Beförderungsentgelt als Haushaltsposten...

> Nun soll ich schnieke 7,00 ¤ zahlen, irgendeine
> Bearbeitungsgebühren zahlen. Sehe ich nicht ein?
> Wie rechtens ist das? Gibt es Urteile, dass dieser
> Passus rechtens ok ist?

Da braucht es keine Urteile, das steht so, wenn nicht in den Beförderungsbedingungen des VBB, dann in der "BefBedV", was ausgeschrieben Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen heißt, in deren Paragraph 9 "Erhöhtes Beförderungsentgelt" die Sache geregelt ist (BVG ist ja keine Eisenbahn):
Zitat

(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 Euro, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, daß er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.

Wie das Firmenticket des VBB genau aussieht, weiß ich ortsüblich eben nicht, aber es ist ein persönliches Ticket, wo vermutlich eben das erwähnte Trägerdingens zur Personalisierung dabei sein muß. Genaueres müßte sich in dem Vertrag zwischen VBB und Firma finden, wobei der Mustervertrag dazu leider in der downloadbaren PDF-Version der VBB-Beförderungsbedingungen nicht enthalten ist.


MfG,
L.W.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2009 21:21 von L.Willms.
Hallo,
Wenn ich mich recht erinnere steht es in den Vertragsunterlagen, das Trägerkarte und Ticket mitzuführen sind. Und eventuell einen Dienstausweis.
Die Schüler mußten eine ganze Zeitlang:
1. den Schülerausweis
2. Die Trägerkarte der BVG/S-Bahn
3. Die Monatswertmarke
immer mitführen. Meiner Meinung nach dürfte das auch allgemein bekannt sein. Meine Kids jedenfalls wussten es von Anfang an. Und waren sauer das sie immer die drei einzelnen Teile mitnehmen mußten.
Da frage ich mich wirklich, warum die Verkehrsträger nicht wieder die Klebemarken verkauft. Die sind dann fest auf der Trägerkarte. Mann müsste die nur etwas leichter wieder ablösen können ohne die Trägerkarte zu beschädigen.
Besonders bei dem Sozticket ist es mir öfter passiert. Ich habe zwar die Trägerkarte und Ticket in einer Hülle, aber ab und zu rutscht das Ticket aus der Hülle, und das suchen beginnt. Aber irgend etwas werden sich die hohen Herren dabei gedacht haben. Und eine einfache Lösung für das Problem fällt mir im Augenblick auch nicht ein. Das normale ( übertragbare ) Monatsticket-Trägerkarte hat ja schon die Form einer Scheckkarte. Da frage ich mich, warum kann man sort nicht gleich das Monatsticket mit aufdrucken.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie ohne Kommentar behalt
Fahrgastbetreuer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
> Wenn ich mich recht erinnere steht es in den
> Vertragsunterlagen, das Trägerkarte und Ticket
> mitzuführen sind. Und eventuell einen
> Dienstausweis.
> Die Schüler mußten eine ganze Zeitlang:
> 1. den Schülerausweis
> 2. Die Trägerkarte der BVG/S-Bahn
> 3. Die Monatswertmarke
> immer mitführen.

Steht auf der Monatswertmarke die Ident-Nummer der Trägerkarte? Irgendwie muß ja die Personalisierung der Monatskarte hergestellt werden.

MfG,
L.W.
L.Willms schrieb:
-------------------------------------------------------
> Fahrgastbetreuer schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Hallo,
> > Wenn ich mich recht erinnere steht es in den
> > Vertragsunterlagen, das Trägerkarte und Ticket
> > mitzuführen sind. Und eventuell einen
> > Dienstausweis.
> > Die Schüler mußten eine ganze Zeitlang:
> > 1. den Schülerausweis
> > 2. Die Trägerkarte der BVG/S-Bahn
> > 3. Die Monatswertmarke
> > immer mitführen.
>
> Steht auf der Monatswertmarke die Ident-Nummer der Trägerkarte?

Die wird entweder am Schalter vom Verkäufer eingetragen,
oder muss wenn man das Ticket am Automaten kauft selbst von Hand eingetragen werden.

> Irgendwie muß ja die Personalisierung der Monatskarte hergestellt
> werden.

Wenn man das vergisst, oder spätestens bei der Kontrolle nicht nachholt wird es teuer. Dann gilt man nämlich als Schwarzfahrer.
>
> MfG,
> L.W.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

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So ich muss mich noch mal einschalten :)

Also bei den Schülertickets ist es eben ganz genau erklärt, was man alles mitzuführen hat. Bei den Firmentickets ist es nicht in den VBB Beförderungsbedingungen, zumindest finde ich diesen Absatz nicht.


Mit den 7,00 ¤ laut VBB Beförderungsbedingungen, dass man die zahlen soll ich auch klar, aber ist das rechtens auch wirksam?
icefire schrieb:
-------------------------------------------
> Also bei den Schülertickets ist es eben ganz genau
> erklärt, was man alles mitzuführen hat. Bei den
> Firmentickets ist es nicht in den VBB
> Beförderungsbedingungen, zumindest finde ich
> diesen Absatz nicht.

Ich hatte ja schon mal die Frage gestellt: ist die Quelle alleine die runterladbare PDF-Version der Beförderungsbedingungen? Dort stehen die Details ja ausdrücklich nicht drin, die findet man in dem jeweiligen Vertrag zwischen VBB und Firma. Dort wird schon stehen, daß die Personalisierung der persönlichen Monatskarte "Firmenticket" so läuft, daß erstens eine Ident-Nr auf der Trägerkarte und der Monatswertmarke übereinstimmen müssen und daß ggf. die Identität des Inhabers der Trägerkarte durch einen Firmenausweis nachgewiesen werden muß.

Steht das nicht vielleicht sogar auf Trägerkarte oder Wertmarke?

MfG,
L.W.
So eine Trägerkarte muß ja unheimlich schwer sein, daß man sich scheut, sie mit in die Brieftasche zu stecken, um sie ggf. vorzuzueigen.

Rechtswirksamkeit? Wenn es in den Beförderungsbedingungen drin steht, daß du
¤ 7,00 zu zahlen hast an Bearbeitungsgebühr, dann ist es so. Schließlich hast Du durch Dein Verhalten einen Verwaltungsakt in Gang gesetzt, dessen Kosten Du selbstverständlich dem Verkehrsunternehmen zu erstatten hast. Was soll denn dieses Getue?
Ein bisschen schwachsinnig ist es schon - das erinnert an die Kirche, die ihren Mitarbeitern Gehalt auszahlt und davon dann wieder die Kirchensteuer zurück haben will.


@icefire: Investiere die 7¤ einfach in deine Zukunft und unterstütze mit diesem Beitrag deinen Arbeitgeber mit dem Geld, das Du ebenfalls von ihm hast.
Im Übrigen hat sich das ja bei dem Schülerticket inzwischen vereinfacht. Es gab ja schon vor Jahren Proteste gegen diese 3er-Regelung (Monatsmarke, Trägerkarte, Schülerausweis). Inzwischen ist es möglich auf die Trägerkarte ein Foto aufkleben zu lassen, sodass der Schülerausweis nicht mehr benötigt wird.

Gruß,
Cornelius
Man könnte natürlich bei Monatskarten etwas ganz Revolutionäres einführen: Auf der "Trägerkarte" (man kann auch Monatskarte dazu sagen) hat man ein Foto und man kann die einzelnen Monatsmarken gleich mit aufkleben.

...ups... so etwas gab es ja früher schon mal!!! Also nix mit revolutionär....
Vollring über Westkreuz schrieb:
-------------------------------------------------------
> Man könnte natürlich bei Monatskarten etwas ganz
> Revolutionäres einführen: Auf der "Trägerkarte"
> (man kann auch Monatskarte dazu sagen) hat man ein
> Foto und man kann die einzelnen Monatsmarken
> gleich mit aufkleben.
>
> ...ups... so etwas gab es ja früher schon mal!!!
> Also nix mit revolutionär....

Bei den Personen gebundenen Umweltkarten ist es glaube ich wieder so. Aber nur wenn man sie im Abo erworben hat und zugeschickt bekommt. Ich glaube mein Schwiegersohn hat eine Karte mit Klebemarken.

mfg: Ihr Fahrgastbetreuer a.D (seit dem 29.09.2011)

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samm schrieb:
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> Ein bisschen schwachsinnig ist es schon - das
> erinnert an die Kirche, die ihren Mitarbeitern
> Gehalt auszahlt und davon dann wieder die
> Kirchensteuer zurück haben will.
...

Naja, es ist aber schwierig dann die Grenzen zu ziehen. Ich arbeite z.B. als Stadtplaner und Unternehmensberater letztlich in der Regel auch für die öffentliche Hand, wobei oftmals größere Unternehmen als Zwischenebene involviert sind. Wenn dann noch Dritte als Koauftraggeber im Boot sitzen, wirds endgültig kompliziert.
Zitat:
So eine Trägerkarte muß ja unheimlich schwer sein, daß man sich scheut, sie mit in die Brieftasche zu stecken, um sie ggf. vorzuzueigen.

Meine Antwort:
Ich fahre seit über 3 Jahren mit dem Firmenticket ohne Trägerkarte, keinen hat dieses bisher interessiert. Es ist sicherlich kein Problem die bei sich zu führen. Ich finde es richtig schön wie polemisch hier gepostet wird, statt die angefragten Fragen zu beantworten.

Zitat:

Rechtswirksamkeit? Wenn es in den Beförderungsbedingungen drin steht, daß du
¤ 7,00 zu zahlen hast an Bearbeitungsgebühr, dann ist es so. Schließlich hast Du durch Dein Verhalten einen Verwaltungsakt in Gang gesetzt, dessen Kosten Du selbstverständlich dem Verkehrsunternehmen zu erstatten hast. Was soll denn dieses Getue?

Meine Antwort:
Wenn es aus den VBB Beförderungsbedingungen inkl. Anhänge ersichtlich wäre, dass Trägerkarte inkl. Foto bzw. Trägerkarte inkl. Dienstausweis mitzuführen ist, hätte ich durch einen mich begangenen Fehler, kein Problem die 7,00 ¤ zu zahlen. Bisher konnte mir das aber die BVG noch nicht mal nachweisen.
icefire schrieb:

> Ich fahre seit über 3 Jahren mit dem Firmenticket
> ohne Trägerkarte, keinen hat dieses bisher
> interessiert.

Irgendwann ist es immer das erste Mal.

> Es ist sicherlich kein Problem die
> bei sich zu führen. Ich finde es richtig schön wie
> polemisch hier gepostet wird, statt die
> angefragten Fragen zu beantworten.

Nimm's nicht übel, aber wenn einer wegen 7 Euro bei persönlicher
Mitschuld so ein Gewese macht, proviziert das schon leicht heftige
Reaktionen.

Andere zahlen 40 Euro, weil sie aus Versehen mal ne Station zu weit
gefahren sind, oder weil sie ne übertragbare Monatskarte vergessen
haben.

> Wenn es aus den VBB Beförderungsbedingungen inkl.
> Anhänge ersichtlich wäre, dass Trägerkarte inkl.
> Foto bzw. Trägerkarte inkl. Dienstausweis
> mitzuführen ist, hätte ich durch einen mich
> begangenen Fehler, kein Problem die 7,00 ¤ zu
> zahlen.

wie hier schon gesagt wurde: maßgeblich ist der Vertrag, der vom
Partner (VBB, BVG oder S-Bahn) mit dem Betrieb abgeschlossen wurde.
Den solltest Du irgendwo haben, und das sollte das drinstehen.
Zitat:
Nimm's nicht übel, aber wenn einer wegen 7 Euro bei persönlicher
Mitschuld so ein Gewese macht, proviziert das schon leicht heftige
Reaktionen.
Meine Antwort:
Zahlt ihr gerne für was, was eventuell überhaupt nicht richtig ist?

Hier geht ja eindeutig, nicht darum, dass ich nicht zahlen will wenn es richtig ist oder wenn es nicht richtig ist, weil es nirgendwo steht, eben nicht zahlen will.
Der Rahmenvertrag ist mir nicht bekannt. Da wird aber meines Erachtens nur der Preis geregelt, wenn du dir das Muster auf der BVG Seite mal anguckst.
icefire schrieb:

> Hier geht ja eindeutig, nicht darum, dass ich
> nicht zahlen will wenn es richtig ist oder wenn es
> nicht richtig ist, weil es nirgendwo steht, eben
> nicht zahlen will.
> Der Rahmenvertrag ist mir nicht bekannt. Da wird
> aber meines Erachtens nur der Preis geregelt, wenn
> du dir das Muster auf der BVG Seite mal anguckst.

Es *ist* richtig. Vergleichbares ist mir auch passiert.
Details entnimmst Du bitte dem Vertrag, den der Arbeitgeber
mit dem Verkehrsunternehmen hat.

Und generell gilt: wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du
zur Nutzung eines Angebotes berechtigt bist, hast Du keinen
gültigen Fahrausweis. Dann zahlst Du 40 Euro. Das sind allgemeine
Regeln. Es "ermäßigt sich (mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten)
im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7,00 EUR, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war.

*Wie* der Nachweis konkret auszusehen hat, steht nicht in den
Bestimmungen (ewa §8 und §9 VBB-Tarif).
Wer ein Sozialticket (Hartz IV) hat, muß seine dazugehörige Lichtbildkarte (Sozialausweis?) mit sich führen. wer einen Schwerbeschädigtenausweis hat mit Kennzeichen "G" muß zusätzlich seine Wertmarke mit sich führen, bei Schülern ist ja wohl, soweit ich das hier verstanden habe auch so, daß sie drei Bestandteile mit sich führen müssen, nur du möchtest eine Extrawurst haben.

Du hast durch das Firmenticket schon einen Preisvorteil und spulst dich hier noch auf? Nimm die Trägerkarte in Zukunft mit und gut ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.01.2009 19:38 von Vollring über Westkreuz.
Wo ist denn das Problem? In den Tarifbestimmungen heißt es eindeutig, dass persönliche Zeitkarten (zu denen das Firmenticket zählt) aus einer Kundenkarte mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung sowie dazugehörigem ... Wertabschnitt.

Wer also nur die halbe Fahrkarte dabei hat, braucht sich nicht zu beschweren, wenn dies bei der Kontrolle nicht akzeptiert wird.
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