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? zum Kurzstreckentarif
geschrieben von sejutti 
? zum Kurzstreckentarif
10.05.2010 10:15
Hallo zusammen,
mal ein paar Fragen zum Kurzstreckentarif an Euch (die ich auch dem VBB gestellt habe), vllt kann sie mir jemand von Euch beantworten bzw. lade ich Euch ein, mal über die Thematik zu diskutieren:

"Ich fahre einmal wöchentlich zwischen Kleinmachnow und Berlin sechs Stationen mit dem Bus. Für diese sechs Stationen benötige ich einen Einzelfahrausweis BC zu 2,50 EUR. Würde ich NUR auf Berliner Stadtgebiet oder NUR auf Kleinmachnower Gebiet lediglich sechs Stationen mit dem Bus zurücklegen, könnte ich mir ein nicht einmal halb so teures Kurzstreckenticket (für Berlin 1,30 EUR) kaufen. Aber leider quere ich die Berliner Stadtgrenze und somit eine Tarifgrenze. Das ist unlogisch: Mit einem Kurzstreckenticket darf ich die Tarifgrenze Berlin A-B queren, aber nicht die Tarifgrenze B-C, warum ?
Gibt es eine tarifliche Alternative für mich, sodass ich nicht gleich einen BC-Einzelfahrausweis lösen muss?

Ich möchte bei Ihnen anfragen, warum es nicht möglich ist, mit einem Kurzstreckenticket Berlin beispielweise sechs Stationen, z.B. mit der Buslinie 629 (siehe Beispielgrafik im Anhang) vom S-Bf Mexikoplatz bis Kleinmachnow, Uhlenhorst fahren zu dürfen (und umgekehrt). Ich finde, Kurzstreckenfahrausweise müssten einheitlich in ganz Berlin ABC (!) gelten - oder zumindest insoweit, dass man mindestens ab der letzten Station auf Berliner Gebiet ein Kurzstreckenticket lösen dürfte und dann bis sechs Stationen mit dem Bus ins Tarifgebiet C hineinfahren darf.

Ebenfalls verwirrend (und hinderlich) finde ich die Regelung, dass man mit einem Berliner Kurzstreckenticket zwar zwischen S-Bahn und U-Bahn umsteigen darf, aber nicht einmal zwischen zwei verschiedenen Buslinien... warum ist das so?"

Viele Grüße,
Andreas





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.05.2010 10:16 von sejutti.


Berechtigte Fragen, sehr schön in der Grafik zusammengefasst und wieder ein Kuriosum unseres schlechten Tarifsystems. Das Problem dürfte im Allgemeinen mit Linien existieren, die in B einfahren und nicht von der BVG betrieben werden.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Logital schrieb:
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> Berechtigte Fragen, sehr schön in der Grafik
> zusammengefasst und wieder ein Kuriosum unseres
> schlechten Tarifsystems. Das Problem dürfte im
> Allgemeinen mit Linien existieren, die in B
> einfahren und nicht von der BVG betrieben werden.

Ich hab gerad durch Recherche herausgefunden, dass anscheinend das Tarifsystem insoweit geändert wurde, dass man neuerdings (anscheinend?? wer weiß mehr?) zwischen Berlin B und Berlin C auch eine Kurzstrecke lösen im Bus lösen kann (zumal sie verkauft wird, was wohl nur in BVG-Bussen der Fall sein wird).
Weiß jemand, ob Havelbus vorne beim Busfahrer im Sortiment auch die Berliner Kurzstrecke anbietet.. ich glaube kaum?

Umsteigen darf ich trotzdem nicht zwischen zwei Buslinien... weiß jemand warum das so ist?

Interessant ist nämlich: Mit einer Kurzstrecke Potsdam DARF man umsteigen und auch bis zu sechs Stationen fahren (die Angaben in der ViP-Internetseite lassen aber offen, ob diese sechs Stationen auch nach Berlin rein gelten. Falls ja, könnte ich bei Havelbus eine Potsdamer Kurzstreckenkarte lösen, mit der ich dann IN BERLIN sogar auf einen anderen Bus umsteigen darf, sofern ich insgesamt nicht weiter als 6 Station fahre, richtig? :)
Falsch gedacht, der VBB schreibt in seiner Tarifbroschüre:
"In Potsdam* bedeutet Kurzstrecke: drei Kilometer
Fahrt bei dem Verkehrsunternehmen Havelbus bzw. eine
Fahrt bis sechs Haltestellen bei den Linien der ViP. Umsteigen
ist nur innerhalb des Linienangebotes von Havelbus oder   ­
­nnerhalb des ­ inienangebots von ViP erlaubt. 
*Die Regelung bezieht sich auf alle Tarifteilbereiche (AB, BC bzw. ABC).

Also wieder ein Widerspruch: Ich darf sechs Haltestellen auf den Linien der ViP fahren, aber NICHT aus dem Tarifbereich Potsdam ABC heraus. Nun gibt es östlich von Potsdam, auf Berliner Gebiet, das eigentlich im Südwesten Potsdam C sein müsste (Wannsee müsste geografisch sogar Potsdam B sein), keinen C-Bereich: Aber hier fahren auch durch die ViP betriebene Linien (wie die Linie 118). Hier gilt die ViP-Kurzstrecke aber nicht. ;)

VG Andreas



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.05.2010 10:56 von sejutti.
Jay
Re: ? zum Kurzstreckentarif
10.05.2010 11:03
Die Kurzstrecke ansich ist ja ein Kuriosum. Da ist schon seit langem eine Reform sinnvoll. Das Umsteigeverbot dürfte noch aus der Zeit stammen, als man mit der "Kurzstrecke" im Ostteil der Stadt sogar eine komplette Linie befahren durfte.

Die Berliner Kurzstrecke gilt z.B. auch nicht bei der SRS, wo sie auch nicht verkauft wird. Wäre auch ein stückweit ungerecht, denn die lange haltefreie Waldstrecke bekäme man dann "geschenkt".

Meine Idee:
Kurzstrecke gilt für 10 Stationen, S+U Bahn zählen doppelt, sodass auch zwischen Bus/Strab und S/U-Bahn umgestiegen werden kann. Daraus ergibt sich, dass für S+U Bahn 5 Stationen gelten.
Der Übergang nach C bleibt natürlich ein Problem, da die Kurzstrecke eben ein Berliner Stadttarif ist. Da muss man sich was einfallen lassen, um eine übersichtliche Lösung zu finden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Der Übergang nach C bleibt natürlich ein Problem,
> da die Kurzstrecke eben ein Berliner Stadttarif
> ist. Da muss man sich was einfallen lassen, um
> eine übersichtliche Lösung zu finden.

Lt. bvg.de gilt die Kurzstrecke neuerdings sogar auch für Fahrten zwischen Berlin B und Berlin C (was ich bei meiner ursprünglichen Anfrage noch nicht wusste). Lt. BVG.de müsste die Kurzstrecke also AUCH auf der SRS gelten:

Wofür gilt die Kurzstrecke?

    * Für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes (Berlin AB)
    * Für Fahrten zwischen Berliner Stadtgebiet (Teilbereich B) und Umland (Teilbereich C)
    * Für Fahrten im Umland (Teilbereich C) nur auf den S-Bahn-Linien

[www.bvg.de]
Jay
Re: ? zum Kurzstreckentarif
10.05.2010 12:36
Lange Zeit behauptete BVG.de auch, dass das Brandenburg-Berlin-Ticket im gesamten VBB gelten würde, obwohl es bei der SRS nicht gilt.

Ich hab nun mal schnell das 130-Seiten-"Handbuch" aufgeschlagen, das jeder Fahrgast im Kopf haben sollte. ;) ("Der VBB-Tarif")

Seite 44 Punkt 5.3.4: "[...] Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils ausgebenden Verkehrsunternehmen. [...]"

weiterhin wird auf "Anlage 6" verwiesen.

In Anlage 6 (Seite 124) gibts die Punkte 1 BVG/S-Bahn, 2 ViP, 3 Havelbus

Unter 1 ist jener von der aufgeführter Punkt zu finden - heißt, der gilt ausschließlich bei der BVG!

Unter 2 und 3 steht nur eine Gültigkeit von 6 Stationen (ca. 3 km) bei der ViP und 3 km bei Havelbus. Umsteigen ist bei beiden gestattet. Daraus schließlich ich, dass du diese Kurzstrecke auch in Berlin nutzen kannst, allerdings nur in ViP bzw. Havelbus-Linien/Fahrzeugen.

Für die SRS folgt:
Die Kurzstrecke ist in Berlin AB gültig, also für eine Station von S Friedrichshagen nach Brösener Str. - hier ist der Haustarif mit 1¤ für eine Gemeinde aber etwas günstiger.
Mit dem Bus 161 kannst du dagegen vom S Rahnsdorf aus die 6 Stationen Richtung Schöneiche (oder Erkner) ausfahren.

Da kommt mir aber gleich die nächste Frage:
Wie wird die Stichfahrt des 161 zum S Wilhelmshagen gewertet? Hier wird man ja automatisch zur "Rückfahrt" gezwungen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
@Jay

Muss ich diese Tarifbroschüre *als Fahrgast* im Kopf haben. Die Informationen auf der BVG Seite sehen doch schon sehr allumfassend aus und nicht nach Kurzfassung. Wenn ich mir also eine vorgedruckte Kurzstrecke kaufe und nur noch abstempel um mich anschließend auf die Info der BVG Webseite berufe...
Naja aber schön, dass jedes Unternehmen die Tarife mit eigenen Erklärungen verkauft. Der schlaue Fahrgast kann sich die Information so herausnehmen wie sie ihm gerade passt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat

Jay schrieb:

...

Da kommt mir aber gleich die nächste Frage:
Wie wird die Stichfahrt des 161 zum S
Wilhelmshagen gewertet? Hier wird man ja
automatisch zur "Rückfahrt" gezwungen.

...

Hallöchen @Jay

Das ist gut, auch mit jedem Ticket ist das ja eigentlich eine Rückfahrt?

Im Sinne:

Zitat


...darf nicht zum Ausgangspunkt zurück gefahren werden...

Wenn man sich das so genau durchliest in den Tarifbestimmungen, müßte es eine

Rückfahrt zum Ausgangspunkt sein.

Darauf bin ich noch nicht gekommen. Gibt es noch mehr solche Situationen in

Berlin wie beim 161´er zum S Wilhelmshagen?

Dann, dürfte ich mit einer Kurzstrecke Berlin nach Erkner fahren, aber nicht von

Erkner nach Hessenwinkel mit Tarif des Erkner-Verkehrsbetrieb?

Ist das so Richtig?

Tramy1

GLG.................Tramy1
Ich glaube nicht, dass das eine Rückfahrt wäre, denn man fährt hinsichtlich der Linienführung weiter vorwärts.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Jay
Re: ? zum Kurzstreckentarif
10.05.2010 14:06
Ja, aber du fährst ja mehrere Stationen doppelt an, was ja dann eigentlich eine unzulässige Fahrt wäre. Und die Frage, wie die Stationen denn nun gezählt werden, bleibt natürlich offen. Kann man die Stichfahrt beim Zählen weglassen, zählt man sie nur einfach, oder gar doppelt?

@Logital: Theoretisch ja! Immerhin erkennst du mit dem Betreten des Fahrzeugs, bzw. der Bahnanlagen u.a. diese 130 Seiten an und schließt mit dem Verkehrsunternehmen einen Vertrag ab.
Das man das natürlich nicht alles wissen kann (und muss) ist klar, aber so sind nun erstmal die rechtlichen Grundlagen.

Klar ist es der BVG egal, denn sie hat die Einnahmen daraus, der Schaden liegt bei den betroffenen kleinen Umlandunternehmen, bei denen es teilweise auf jeden Cent ankommt und die sich durch die Einnahmeaufteilung eh schon benachteiligt fühlen. Wäre natürlich schön, wenn diese Unternehmen entsprechende EBE dann gleich an die BVG ausstellen, aber die würde sich dann darauf berufen, dass die Angaben ja ohne Gewähr sind und der Fahrgast ja auch in das passende Buch hätte gucken können, was zumindest beim VBB online als pdf zur Verfügung steht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Tramy1 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Gibt es noch
> mehr solche Situationen in
> Berlin wie beim 161er zum S Wilhelmshagen?

118er Stichfahrt Wannsee:

Kauft man eine Kurzstrecke an der Haltestelle Isoldstraße, dürfte man eigentlich als nur:

Nibelungenstraße (1)
Wannseebrücke (2)
S Wannsee (3)
S Wannsee II (4)
Wannseebrücke II (5)
Am Großen Wannsee (6)

fahren. Oder zählt eine zweifach durchgefahrene Haltestelle einfach?
wie sieht es denn bei Buslinien aus, die im Mischbetrieb gefahren werden, d.h., daß 2 Unternehmen diese Linie bedienen? Konkret fällt mir da der 136er nach Hennigsdorf ein, der von BVG und OVG bedient wird. Gilt da im C-Bereich die Kurzstrecke nur in den gelben Bussen oder auch bei OVG-Bussen?

Dennis
Tramy1 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das ist gut, auch mit jedem Ticket ist das ja
> eigentlich eine Rückfahrt?
[...]
> Darauf bin ich noch nicht gekommen. Gibt es noch mehr solche Situationen in
> Berlin wie beim 161´er zum S Wilhelmshagen?

zwar nicht innerhalb Berlin, aber immer noch Berlin ABC: der Bus 805 macht zu bestimmten Zeiten eine Stichfahrt zum Oberhavel Bauernmarkt in Schmachtenhagen, wo er 2x in Schmachtenhagen Schule vorbei kommt, aber nur 1x dort hält.
Zumindest war das so, als ich vor einiger Zeit mal eine Verbindung von Oranienburg nach Bernöwe gesucht habe. Und wenn ich mich richtig erinnere, hielt er damals sogar erst auf der Rückfahrt der Stichfahrt.

Und bei der anderen Stichfahrt des 805 in Kreuzbruch[*], die mehrere Haltestellen umfasst, hält der Bus in beiden Fahrtrichtungen jeweils nur beim "Wegfahren" von der Stammstrecke.

[*]das ist nun nicht mehr Berlin ABC, aber das Rückfahrverbot galt ja außerhalb der ABC-Bereiche schon immer
@Jay:

Endlich jemand, der meiner faden Erinnerung weiterhelfen könnte: Gab es das atsächlich, man konnte mit 'ner Kurzstrecke bis zum Linienende fahren? Bis wann war das denn? Kann ich mich daran überhaupt erinnern können? Alle, denen ich das erzähle, machen den Eindruck, als hätt' ich mir da was feines ausgedacht...

Dass eine Kurzstrecke keine Grenzen überschreiten darf, wäre mir neu. Seit dem die Haltestelle "Lindenberg, Mühle" (C) aufgegeben und durch "Am Luchgraben" (B) ersetzt wurde, kann man vom Klinikum Buch aus mit der AB-Karte und dem Kurzstreckenschein (anstatt AB + Anschluss) nach Weißensee fahren und spart sagenhafte zehn Cent.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Philipp Borchert schrieb:
-------------------------------------------------------
> @Jay:
>
> Endlich jemand, der meiner faden Erinnerung
> weiterhelfen könnte: Gab es das atsächlich, man
> konnte mit 'ner Kurzstrecke bis zum Linienende
> fahren? Bis wann war das denn? Kann ich mich daran
> überhaupt erinnern können? Alle, denen ich das
> erzähle, machen den Eindruck, als hätt' ich mir da
> was feines ausgedacht...

Es war tatsächlich so. Ich kann mich auch daran erinnern. Kurzstrecke galt bis Linienende. Im BVG-Atlas von 2000 findet sich im entsprechenden Tarifteil kein Hinweis auf Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten. Für Rückfahrten von Einkaufen gab's dann die "Langstrecke" (die exakten Begrifflichkeiten waren mir bis dato noch nicht ganz so vertraut :-) ).

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Und noch eine Kuriosität zum Kurzstreckentarif:
Auf Ringlinien kann die gesamte Linie mit dem Kurzstreckenticket befahren werden, da ja ein "zurück fahren" nicht möglich ist.

Ja, ja, der Tarifdschungel hat ja seinen Unterhaltungswert ;-))
sejutti schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ebenfalls verwirrend (und hinderlich) finde ich
> die Regelung, dass man mit einem Berliner
> Kurzstreckenticket zwar zwischen S-Bahn und U-Bahn
> umsteigen darf, aber nicht einmal zwischen zwei
> verschiedenen Buslinien... warum ist das so?"

Soweit ich mich erinnere und ich weiß, liegt das an folgendem Problem: Die Fahrkartenentwerter in Straßenbahn und Bus drucken dir jeweils die Nummer des Entwerters aus, nicht aber die Haltestelle, an der du dich gerade befindest. Genau aber dies benötigst du aber für einen Kurzstreckenfahrschein, der Haltestellen und nicht Minuten zählt. Bei U- und S-Bahn wiederum druckt dir der Entwerter ja bekanntlich jeweils den Bahnhof auf, wo du die Fahrkarte abstempelst.

Das alles hat jedoch den Vor- bzw. Nachteil (je nach Ansicht), dass Einzelfahrausweise, die in Bus/Straßenbahn abgestempelt worden sind, viel schwieriger auf Rund-/Rückfahrten zu kontrollieren sind als selbige, die einen Bahnhof aufgedruckt haben.

Gruß,
Cornelius
Anonymer Benutzer
...
18.05.2010 08:45
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.2011 02:05 von 54E.
54E schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nope! Da die Richtung (meistens "A" oder "B") mit
> aufgedruckt wird, ist es kein Problem und für den
> geübten und geschulten Kontrolleur ein leichtes
> festzustellen, in welche Richtung der Fahrschein
> gelöst wurde.

Wird nicht sogar zusätzlich auch die Haltestellennummer mit aufgedruckt? Ich meine mich an ein Schema wie 12014A zu erinnern, bei dem es sich dann um die 14. Haltestelle auf der Linie 12 in Fahrtrichtung A handeln würde. Kann aber auch sein, dass dies die Codierung auf den Automatentickets handelt. Da die 12 ja zur Zeit im SEV in aberwitziger Entfernung von "meiner" Haltestelle verkehrt, bin ich lange nicht in die Tram als erstes Verkehrsmittel eingestiegen.
Das hört man doch an dem Geklicker der Entwerter. Die Stellen schon ihren Zahlencode entsprechend der Haltestelle. Ich bin mir lediglich unsicher, ob das zu absolut jeder Haltestelle passiert.
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