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"Wer in den 395er einsteigt, wird abgezockt"
geschrieben von lexi4berlin 
Lopi2000 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Tattergreis schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Diese Regelung gilt für alle Ringlinien.
>
> Also auch für die Ringbahn? Wenn es eine solche
> Regelung gibt, steht das sicher auch irgendwo in
> den Tarifbestimmungen. Oder es ist halt eine
> Kulanzregelung einzelner Fahrer, die aber dann
> strenggenommen trotzdem ein Schwarzfahren ist.
>
> Es gibt ja auch genauso andere "Ungerechtigkeiten"
> bei denen Umwege gefahren oder zusätzliche
> Haltestellen nur in einer Richtung bedient werden
> und auch bezahlt werden müssen, wie z.B.
> Stichfahrten.


Nein, natürlich nicht. Hier geht es ausschließlich um Omnibusringlinien der BVG.
Dann hatte ich das vielleicht nicht richtig erklärt.
Ringlinien sind die Buslinien, die nur EINE Endstelle haben und nur in einer Richtung befahren werden, wobei die Starthaltestelle mit der Zielhaltestelle übereinstimmt.
Ist das besser verständlich?
Und das ist keine "Kulanz" einzelner Fahrer, das ist intern so festgelegt worden, aber leider nicht in den Tarifbestimmungen zu finden.
485er-Liebhaber schrieb:
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> Woher soll denn bitte diese Regelung stammen ?!
> Und was soll das mit dem Normaltarif - damit darf
> man doch keine Ringfahrten machen...
>
>

Wie willst Du denn sonst auf einer Ringlinie ans Ziel kommen?
Tattergreis schrieb:
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> Wie willst Du denn sonst auf einer Ringlinie ans
> Ziel kommen?

Als Beispiel nehmen wir mal den 399 (im Atlas steht auch Ringlinie drin):

Ich möchte vom S Kaulsdorf zur Hirtschulzstraße und im nächsten Bus zurück zum S Kaulsdorf.

Da ich eine Ringfahrt begehe, bräuchte ich in 2 Einzelfahrausweise.
In diesem Fall wäre es sogar möglich Kurzstrecke + Einzelfahrausweis.

Aber nicht nur mit einer Kurzstrecke...

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
@485er: Ganz schlechtes Beispiel - da würde ich nämlich ganz einfach den 197er nehmen. ;)

Was den 395er betrifft: Der ist doch gar keine echte Ringlinie, sondern eine Linie, die an einem Ende eine größere Schleife befährt, sonst aber einen "Stammlinienweg" hat, der in beiden Richtungen befahren wird. Der U Hönow ist auch nominell die 2. Endhaltestelle. Auch der 399 hat nominell sein anderes Ende an der Grottkauer Str.

Die Einordnung als Ringlinie ist doch mehr oder weniger bereits ein Zugeständnis an die Fahrgäste, die so an einem Ende "durchfahren" können.

Ansonsten nutzt den Fahrgast eine interne Kulanzregelung nicht viel, wenn er sich nicht irgendwo schwarz auf weiß nachlesen kann.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
485er-Liebhaber schrieb:
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> Als Beispiel nehmen wir mal den 399 (im Atlas
> steht auch Ringlinie drin):
>
> Ich möchte vom S Kaulsdorf zur Hirtschulzstraße
> und im nächsten Bus zurück zum S Kaulsdorf.
>
> Da ich eine Ringfahrt begehe, bräuchte ich in 2
> Einzelfahrausweise.
> In diesem Fall wäre es sogar möglich Kurzstrecke +
> Einzelfahrausweis.
>
> Aber nicht nur mit einer Kurzstrecke...


Nein, für beide Fahrten kannst du den Kurzstreckentarif nutzen, auch wenn es in der einen Richtung mehr als 6 Stationen sind.
Schön dass der Kurier sich nicht mal die Mühe macht, die kritisierten Tarifbestimmungen zu lesen. In einem weiteren Artikel wird nämlich jetzt auch der 260er als "Abzocke-Linie" bezeichnet. Dass genau hier die Transitregelung, die man im anderen Fall fordert, gilt, wird ignoriert.
Noch einmal zu den Ringlinien (Omnibus), habe mal alle zusammengesucht und hoffe, dass ich keine vergessen habe:

114, 175, 193, 234, 271, 320, 326, 359, 371, 372, 373, 399
Bei 395 habe ich mich geirrt, die wird nicht als Ringlinie gewertet, wenn auch einige der Haltestellen nur in einer Richtung befahren werden.
Ähnlich ist es auch bei den Linien 166 und 390 (siehe BVG-Atlas)

Eine Ringlinie ist eine Linie, bei der alle Haltestellen nur in einer Richtung bedient werden und Start- und Zielpunkt der Linie identisch sind.

Es gibt noch ein paar interne Ringlinien, bei denen an einem Endpunkt keine Haltezeit vorgesehen ist, das ist aber für den Fahrgast nicht relevant.

Das Problem bei Kurzstrecke und Ringlinie ist klar, wenn ich maximal 6 Haltestellen fahre um mein Ziel zu erreichen, muss ich auch bei der Fahrt zurück zum Ausgangspunkt einen Kurzstreckenfahrschein nutzen können. Daher die Regelung, dass der Kurzstreckentarif dann auf der ganzen Ringlinie gilt, auch wenn bei der "Rückfahrt" mehr Haltestellen zurückgelegt werden.

Nun hoffe ich, dass das verständlich war.
Warum man diese Regelung nicht veröffentlicht, kann ich allerdings auch nicht erklären.
Offensichtlich hofft man da auf die Unwissenheit der Kunden, die dann für die genannte "Rückfahrt" einen Normalfahrschein lösen.
Auch das kann man getrost als "Abzocke" bezeichnen.
Wenn die Regelung mit der Kurzstrecke auf der gesamten Ringlinie nicht im Tarif steht, ist es rechtlich eine Schwarz/Graufahrt. Selbst wenn man als Fahrgast weiß, dass es toleriert wird, kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Kulanz nicht vielleicht in exakt der Minute nicht gilt, in der man selbst fährt.

Sowas MUSS UMGEHEND in den Tarifbestimmungen veröffentlicht werden!
Anonymer Benutzer
...
08.08.2010 22:26
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:43 von 54E.
Vielleicht solte man ergänzen

54E schrieb:
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> Deine Definition stimmt nicht ganz: Die BVG Definition ist: Ringlinien
sind Linien, die den Großteil der Haltestellen nur
> in einer Richtung bedient werden.
> Der 114er (Wannseebrücke, Am Kleinen Wannsee), der
> 175er (S Lichtenrade,
> Wünsdorfer Str./ Blohmstr.), der 234er
> (Krampnitzer Weg/ Selbitzer Str.,
> Pottensteiner Weg), der 320er (U Paracelsus-Bad/
> Aroser Allee),
> der 326er (Hohefeldstr.), der 359er (Falkenberger
> Chaussee/ Prendener Str.),
> der 371er (Bildhauerweg, Eichenauer Weg), der
> 373er (von U Rudow bis
> U Lipschitzallee), der 399er
> (Heinrich-Grüber-Str.) Haltestellen in beide
> beide Richtungen bedienen, die nicht die Endstelle
> sind.
>
> Lediglich der 193er, der 271er und der 372er wären
> nach deiner Definition Ringlinien.




IsarSteve
Zitat
Jay
Es gibt zwischen B und C eine klare Grenze, die auf die Stadtgrenze festgelegt ist. Und Hönow ist nunmal außerhalb. Der U-Bahnhof Hönow ist sogar schon einer der tariflichen Sonderfälle, denn der U-Bahnhof liegt noch in B, die Bushaltestelle aber in C.

Beides falsch. Der Bf. Hönow liegt geografisch noch in Berlin. Dementsprechend liegt die Bushaltestelle des 395ers auch nicht in C, wie wolltest du das auch den Fahrgästen erklären?

Zitat
Lopi2000
Transitfall betrifft die Linie 260, die 2 Stationen im nördlichen Schönefeld hat, die mit einem B-Fahrausweis durchfahren werden dürfen.

Du darfst den 260er natürlich nicht ohne Fahrschein für C bzw. Seniorenticket durchfahren, woher kommt dieses Möchtegernwissen?
Wehrmathen und die Waltersdorfer Chaussee gehören zum Tarifgebiet C. Wie wolltest du den Fahrgästen sonst erklären, dass du, wenn du mit dem 162er über die Waltersdorfer Chaussee und Wehrmathen fährst, einen Fahrschein für C benötigst, für den 260er aber nicht?

Zitat
BV3222
Solange du von B nach B fährst brauchst du kein C-Fahrschein, ist auf der OL 260 genauso.

Das ist vielleicht ein Unsinn! Hab ich ja noch nie gehört ...
Soll ich der Busfahrer im OL 260 fesseln, so lange ihr noch im Tarifgebiet C fahrt, damit du auch ja nicht aussteigst, bevor ihr wieder in B seid?

,,Herr Busfahrer, bitte bringen Sie mich nach Teltow Stadt, ich fahre mit der S-Bahn auch gleich wieder nach Tarifgebiet B, versprochen!" :D

Tattergreis schrieb:
-------------------------------------------------------

Jetzt nicht dein Ernst, oder? Von Mahlsdorf nach Mahlsdorf? Nehm' ich dir nicht ab.

Nö, von S Mahlsdorf nach Wodanstraße, S Mahlsdorf. ;)

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Stahldora schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es gibt zwischen B und C eine klare Grenze, die
> auf die Stadtgrenze festgelegt ist. Und Hönow ist
> nunmal außerhalb. Der U-Bahnhof Hönow ist sogar
> schon einer der tariflichen Sonderfälle, denn der
> U-Bahnhof liegt noch in B, die Bushaltestelle aber
> in C.
>
> Beides falsch. Der Bf. Hönow liegt geografisch
> noch in Berlin. Dementsprechend liegt die
> Bushaltestelle des 395ers auch nicht in C, wie
> wolltest du das auch den Fahrgästen erklären?
>
Du irrst, die Straße bildet die Stadtgrenze, und das auch nur, weil beim Bau der U5 die Stadtgrenze verschoben wurde. Ab Straßenkante beginnt Brandenburg und die Bushaltestelle liegt tatsächlich in C.
Schau es dir an, wenn du es nicht glauben willst.


> Transitfall betrifft die Linie 260, die 2
> Stationen im nördlichen Schönefeld hat, die mit
> einem B-Fahrausweis durchfahren werden dürfen.
>
> Du darfst den 260er natürlich nicht ohne
> Fahrschein für C bzw. Seniorenticket durchfahren,
> woher kommt dieses Möchtegernwissen?
> Wehrmathen und die Waltersdorfer Chaussee gehören
> zum Tarifgebiet C. Wie wolltest du den Fahrgästen
> sonst erklären, dass du, wenn du mit dem 162er
> über die Waltersdorfer Chaussee und Wehrmathen
> fährst, einen Fahrschein für C benötigst, für den
> 260er aber nicht?
>
Leider auch falsch, es gibt tatsächlich tarifliche Sonderregelungen wie diese "Transitregelung" - aber eben nicht an allen Stellen und für alle Linien, die den C-Bereich kurz durchfahren. Beim 395er gilt das eben NICHT, beim 260er schon.
Insofern ist der Zeitungsartikel Murks, weil der VBB dort behauptet, dass er keinen Präzedenzfall schaffen will:
Den gibt es doch schon längst !!!

Blöd dabei ist nur, dass nicht alle diese Regelungen in den Tarifbestimmungen aufgeführt sind.
Da gibt es "interne Regelungen, die mal bei der Tarifabteilung der BVG festgelegt wurden" (Originalton zweier Mitarbeiter)
Warum das dann nicht für Fahrgäste nachlesbar ist, konnten sie natürlich nicht erklären.
"Müsste man vielleicht mal machen...."

Toll, das ist also Kundennähe und -freundlichkeit



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.08.2010 13:01 von Tattergreis.
Zitat
Tattergreis
Du irrst, die Straße bildet die Stadtgrenze, und das auch nur, weil beim Bau der U5 die Stadtgrenze verschoben wurde. Ab Straßenkante beginnt Brandenburg und die Bushaltestelle liegt tatsächlich in C.
Schau es dir an, wenn du es nicht glauben willst.

Ich habe nie das Gegenteil behauptet. Ich habe Jays Aussage nur richtig gestellt. Der Bf. Hönow gehört zu Berlin, die Haltestelle nicht mehr. Trotzdem wäre es schwer, den Fahrgästen zu erklären, warum die Bushaltestelle zum Bf. Hönow in C liegt, die U-Bahn aber nicht, heißt ja beides Hönow. Die BVG ist hier also der Vernunft gefolgt.

Zitat
Tattergreis
Leider auch falsch, es gibt tatsächlich tarifliche Sonderregelungen wie diese "Transitregelung" - aber eben nicht an allen Stellen und für alle Linien, die den C-Bereich kurz durchfahren. Beim 395er gilt das eben NICHT, beim 260er schon.

Na die Quelle zeige mir mal, im Atlas steht es zumindest nicht, da gehört es aber hin, wenn es so ist.

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Anonymer Benutzer
...
09.08.2010 12:09
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:44 von 54E.
Nö Stahldora, du hast eben nix richtiggestellt, denn mein Beitrag war völlig korrekt. Der U-Bahnhof IST B und die Bushaltestelle IST C. Steht so auch im BVG-Atlas drin. Ausnahme ist der N5, für den die Haltestelle laut Perlschnur noch B ist.

Der Transitfall des 260 kannst du in den Tarifbestimmungen des VBB nachlesen. Steht irgendwo ziemlich weit hinten. Du hast aber Recht, dass diese Sonderregelung auch in den Atlas gehört. Bei den Haltestellenfahrplänen bin ich mir gerade nicht ganz sicher, ob das da aufgeführt ist.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Stahldora schrieb:
-------------------------------------------------------
> Du darfst den 260er natürlich nicht ohne
> Fahrschein für C bzw. Seniorenticket durchfahren,
> woher kommt dieses Möchtegernwissen?

Das kommt im Gegensatz zu Deinem Möchtegernbesserwissen aus den offiziellen Tarifbroschüren des VBB, die man problemlos im Internet herunterladen kann und bei solchen Fragen einfach mal konsultieren sollte, bevor man sinnlos drauflos schwafelt.
Sonderregelung für 260
09.08.2010 13:27
Moin moin!

Jay schrieb:
-------------------------------------------------------

> Der Transitfall des 260 kannst du in den
> Tarifbestimmungen des VBB nachlesen. Steht
> irgendwo ziemlich weit hinten. Du hast aber Recht,
> dass diese Sonderregelung auch in den Atlas
> gehört. Bei den Haltestellenfahrplänen bin ich mir
> gerade nicht ganz sicher, ob das da aufgeführt
> ist.

Tarifbestimmungen des VBB, Anlage 3, Verzeichnis der Transitfälle, Seite 114:

Zitat

Fahrausweise, die für die Teilbereiche AB des Tarifbereiches Berlin gelten, berechtigen den Inhaber
zur Fahrt durch den Teilbereich C des Tarifbereiches Berlin, sofern nur die Haltestellen Schönefeld,
Wehrmathen und Schönefeld, Waltersdorfer Chaussee mit der Omnibuslinie 260 durchfahren werden.

wkr

BikerB

[www.verkehrskombinat.de]
Stahldora schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Ich habe nie das Gegenteil behauptet. Ich habe
> Jays Aussage nur richtig gestellt. Der Bf. Hönow
> gehört zu Berlin, die Haltestelle nicht mehr.

Und was schlussfolgert man daraus? Dass die Haltestelle geografisch dann in C liegen müsste. Auch wenn der Namensgeber in B liegt.


> Trotzdem wäre es schwer, den Fahrgästen zu
> erklären, warum die Bushaltestelle zum Bf. Hönow
> in C liegt, die U-Bahn aber nicht, heißt ja beides
> Hönow.

Wie bereits einige geschrieben haben: Wenn man es geografisch begründet, macht es sehr wohl Sinn.


> Die BVG ist hier also der Vernunft gefolgt.

Die BVG ist eher der Bequemlichkeit gefolgt, dass nicht jeder weiß wo sich die Stadtgrenze befindet. Politisch korrekt wäre nun mal die Unterteilung B/C, so fies es für den Fahrgast auch klingen mag.

Die extra B-Klassifizierung der Bushaltestelle macht m.E. eh recht wenig Sinn: Wer von der U-Bahn in den Bus einsteigen will, braucht, da in beide Richtungen die nächsten Haltestellen wieder C-Haltestellen sind, eh ein C-Fahrschein.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Tattergreis schrieb:
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> Du irrst, die Straße bildet die Stadtgrenze, und das auch nur, weil beim Bau der U5 die Stadtgrenze
> verschoben wurde. Ab Straßenkante beginnt Brandenburg und die Bushaltestelle liegt
> tatsächlich in C.

Wurde die Stadtgrenze nicht erst am 03.10.1990 verschoben im Zuge der Wiedervereinigung? Bis dahin galt doch noch der 4-Mächte-Status für Berlin (oder wie der jetzt historisch korrekt heißt), der auch die Stadtgrenze fixiert hat.

Die letzten beiden Stationen der U5 lagen doch anfangs im Bezirk Frankfurt - genau so wie die Straßenbahnendstation Ahrensfelde.
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