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"Wer in den 395er einsteigt, wird abgezockt"
geschrieben von lexi4berlin 
Jumbo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Tattergreis schrieb:
> -------------------------------------------------------
> > Du irrst, die Straße bildet die Stadtgrenze, und
> > das auch nur, weil beim Bau der U5 die
> > Stadtgrenze verschoben wurde.
>
> Wurde die Stadtgrenze nicht erst am 03.10.1990
> verschoben im Zuge der Wiedervereinigung? Bis
> dahin galt doch noch der 4-Mächte-Status für
> Berlin (oder wie der jetzt historisch korrekt
> heißt), der auch die Stadtgrenze fixiert hat.
>
> Die letzten beiden Stationen der U5 lagen doch
> anfangs im Bezirk Frankfurt - genau so wie die
> Straßenbahnendstation Ahrensfelde.

So ist es:


Liniennetz der Verkehrsverbindungen in Berlin (Ost); Oktober 1990

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.08.2010 17:31 von Florian Schulz.

Anonymer Benutzer
...
09.08.2010 18:10
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:45 von 54E.
Die Streckenführung des 395er in Hönow bedient ja tatsächlich Haltestellen im Bereich Hönow. Eine wirkliche Tarifabzocke war die kurzzeitige Umbenennung der Haltestelle "An den Siedlergärten" in "Hönow,Fichtengrund" vor einigen Jahren.
Die Haltestelle die sich in der Greifswalder Strasse befindet ist nicht in Hönow und wurde auch während der Zeit der Umbenenung nicht verlegt. Somit brauchte man vom S-Bhf Mahlsdorf zur Riesaer Str dann auch einen C-Fahrausweis.
Stadtgrenze:

ich hatte das in Erinnerung, dass beim Bau der Verlängerung nach Hönow im Jahr 1989 auch die Stadtgrenze etwas verschoben wurde.
Wieder was gelernt, danke.

Grund für diese Maßnahme war das Problem, dass sonst die Berliner Feuerwehr und Polizei bei allen Vorfällen auf dem Bahnhof nicht zuständig wären. Das hätte endlose Verzögerungen bedeutet, wie man oft bei Vorfällen auf S-Bahnhöfen in Brandenburg erleben kann.
Deshalb wollte man keinen U-Bahnhof außerhalb der Stadtgrenzen haben.

So zumindest die Begründung, die ich bisher gehört habe.
Tattergreis schrieb:
>
> ich hatte das in Erinnerung, dass beim Bau der
> Verlängerung nach Hönow im Jahr 1989 auch die
> Stadtgrenze etwas verschoben wurde.


Richtig
>
> Grund für diese Maßnahme war das Problem, dass
> sonst die Berliner Feuerwehr und Polizei bei allen
> Vorfällen auf dem Bahnhof nicht zuständig wären.
> Das hätte endlose Verzögerungen bedeutet, wie man
> oft bei Vorfällen auf S-Bahnhöfen in Brandenburg
> erleben kann.
> Deshalb wollte man keinen U-Bahnhof außerhalb der
> Stadtgrenzen haben.

Es ging um das 4 Mächte abkommen wonach die U-Bahn nur im Berliner Stadtgebiet
Verkehren dürfte.
Michaela schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es ging um das 4 Mächte abkommen wonach die U-Bahn nur im Berliner Stadtgebiet
> Verkehren dürfte.

Das widerspricht jetzt aber dem Stadtplanausschnitt, den Florian Schulz gepostet hat. Danach fuhr die U-Bahn ja gerade während des 4-Mächte-Status' aus Berlin heraus.
Anonymer Benutzer
...
10.08.2010 19:56
...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.01.2011 05:45 von 54E.
Regio Team schrieb:
-------------------------------------------------------
> Somit brauchte man vom S-Bhf Mahlsdorf zur Riesaer
> Str dann auch einen C-Fahrausweis.


Nein, braucht man nicht. Alle Haltestellen bis zur Riesaer Straße liegen im B-Bereich. Erst danach werden C-Haltestellen bedient.

Um unnötige Diskussionen zu ersparen, hier ein Link: [www.bvg.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.08.2010 10:13 von S5 Mahlsdorf.
@S5: Lesen ist doch nicht so schwer. ;) Regio Team schreibt in der Vergangenheitsform und davon, dass dies nur "kurzzeitig" der Fall war.

Gabs denn nun eigentlich noch weitere "Storys" vom Kurier? Ich hatte gestern welche in der Bahn, die einen in der Hand hatten und natürlich die Abzock-Story geglaubt haben. Ich hab aber nicht gesehen, ob das ein alte oder aktuelle Ausgabe war.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
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> Ansonsten nutzt den Fahrgast eine interne
> Kulanzregelung nicht viel, wenn er sich nicht
> irgendwo schwarz auf weiß nachlesen kann.
Ja, das sehe ich ähnlich. Solange man sich nicht auf eine solche Regelung berufen und deren Anwendung einfordern kann, ist man immer auf das Wohlwollen der anderen Seite angewiesen.
Was ist, wenn plötzlich ein griesgrämiger Fahrer meint, seine miese Laune mal wieder unbedingt auf die Fahrgäste übertragen zu müssen und dann auf einmal ganz schnell diese Kulanzregel "vergisst"? ;-)

Doch nun zurück zum Kern des Themas:
Natürlich kann man sich darauf berufen, dass die Stadtgrenze auch immer die Grenze der Tarifbereiche B und C ist. Doch damit ist außer dem technokratisch-bürokratischen buchstabengetreuen Einhalten von Regeln nicht viel weitergeholfen.
Denn durch diese Tarifregelung wir der verkehrliche Nutzen dieser ohnehin nicht gerade an Fahrgästen überquellende Linie spürbar reduziert. Denn wer aus den Berliner Stadtgebiet die Linie 395 als im Anschluss von der Straßenbahn und bei der U-Bahn (U5) sowohl als Zu- und Abbringer nutzen will, muss einen erhöhten Tarif zahlen. Im Falle des Anschlusses zur Straßenbahn ist dies für den Fahrgast aus dem Siedlungsgebiet um die Lemkestraße in Berlin sogar doppelt unattraktiv: Neben dem höheren Tarif muss er auch noch eine Umwegfahrt mitnehmen.

Insgesamt wäre es hier durchaus mal angebracht, im Interesse der Attraktivität des ÖPNV sowohl über die Linienführungen als auch die Tarifordnung nachzudenken.
Warum sollte es nicht möglich sein, bei so eng mit Berlin verflochtenen Bereichen, wie dem vom Bus 395 durchfahrenen Siedlungsgebiet von Hönow (oder z.B. auch Waldesruh mit dem Bus 108) eine Art Öffnungsklausel im Tarifgefüge zu finden, welche es den Gemeinden ermöglichen würde - gegen die Zahlung eines bestimmten Tarifausgleichsbetrags - sowohl den Tarifzonen B uns C zugeordnet zu sein.
Ebenso gibt es im Randbereich von Berlin bisher eine viel zu geringe Integration der Busverkehre. Auch hier kann man sich bei einer integrierten Betrachtung von zur Verfügung stehendem Leistungsangebot und den Nachfragepotenzialen ein anderes Angebot auf die Beine stellen, als das heutige Nebeneinander von Berliner und MOL-Buslinien.

Viele Grüße
Ingolf
Man könnte bestimmte Gebiete auch eingemeinden. An diversen Stellen ohnehin längst überfällig.
DonChaos schrieb:
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> Man könnte bestimmte Gebiete auch eingemeinden. An
> diversen Stellen ohnehin längst überfällig.


Vermutlich schwierig bis eher unmöglich, da es sich um zwei verschiedene Bundesländer handelt...
Natürlich. Trotzdem müsste man das langsam mal diskutieren. Und es wäre ja tatsächlich auch mehr als sinnvoll, gehört dies immerhin zur natürlichen Entwicklung einer Großstadt.
BV3222 schrieb:
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> Solange du von B nach B fährst brauchst du kein
> C-Fahrschein, ist auf der OL 260 genauso.

Falsch! Wenn du z.b. von Lichtenrade, Nahariyastr. (Bus 735) nach Buckow, Ringslebenstr.
oder weiter mit dem gleichen Bus (dann als 736) bis U Johannisth.Ch. willst,
wird dich der Fahrer drauf hinweisen das du einen B/C-Fahrschein brauchst.

Bei diesen beiden Linien habe ich desöfteren gesehen, das bei der Vordertür nur
ein Flügel geöffnet wird damit die Fahrgäste hintereinander einsteigen und der
Fahrer die Fahrausweise kontrolliert.
Dass die Aussage von BV3222 falsch ist wurde oben schon erwähnt.
Für die Linie 260 gibt es eine Sonderregelung, die sich aber nicht einfach auf andere Linien übertragen lässt.
Moin moin!

Zitat
ingolf
Warum sollte es nicht möglich sein, ... eine Art Öffnungsklausel im Tarifgefüge zu finden, welche es den Gemeinden ermöglichen würde - gegen die Zahlung eines bestimmten Tarifausgleichsbetrags - sowohl den Tarifzonen B uns C zugeordnet zu sein.

Das hatten wir doch nun gerade erst mit Schönefeld und: wurde abgeschafft.

Zitat
Tattergreis
Für die Linie 260 gibt es eine Sonderregelung, die sich aber nicht einfach auf andere Linien übertragen lässt.

Ja, die hatte ich ja hier extra zitiert...

wkr

BikerB

[www.verkehrskombinat.de]
BikerB schrieb:
-------------------------------------------------------
> Moin moin!
>
> Jay schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Der Transitfall des 260 kannst du in den
> > Tarifbestimmungen des VBB nachlesen. Steht
> > irgendwo ziemlich weit hinten. Du hast aber
> Recht,
> > dass diese Sonderregelung auch in den Atlas
> > gehört. Bei den Haltestellenfahrplänen bin ich
> mir
> > gerade nicht ganz sicher, ob das da aufgeführt
> > ist.
>
> Tarifbestimmungen des VBB, Anlage 3, Verzeichnis
> der Transitfälle, Seite 114:
> (...)


Danke, im Gegensatz zu Lopis Beitrag doch mal eine vernünftige Erklärung, da muss ich mich geschlagen geben.

Tattergreis: Auch interessant, die Historie-Info mit der Stadtgrenze und dem U Hönow, danke dafür ...

D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Stahldora schrieb:
-------------------------------------------------------
> Danke, im Gegensatz zu Lopis Beitrag doch mal eine
> vernünftige Erklärung, da muss ich mich geschlagen
> geben.

Wo ist denn Dein Problem?! Nicht dass mich Dein Geschwafel ernsthaft interessieren würde, aber genau auf diese Regelung habe ich mich doch auch bezogen, allerdings - vielleicht etwas voreilig - vorausgesetzt, dass, wer im Forum schreiben kann, auch im Inhaltsverzeichnis des VBB lesen kann. Sorry, wenn ich jemanden überfordert habe.
Transitregelung VBB
03.06.2019 20:06
Ich krame mal dieses alte Thema hervor, aus sozusagen aktuellem Anlass:
Die seit längerem 'stolz' von BVG und BBG zusammen betriebene Linie 893, die unter der Woche tagsüber sogar alle 20 Minuten fährt, stellt eine sehr günstige und schnelle Verbindung zwischen Hohenschönhausen und Buch dar. Ich vermute mal, der 20-Minuten-Takt ist auch nicht für die vielen Fahrgäste aus Schwanebeck und Lindenberg gedacht, sondern vor allem eher für Transitfahrgäste. In Anbetracht dieser Tatsache finde ich es ziemlich nachteilig für den Fahrgast, dass man für diese Linie keine Transitregelung eingeführt hat. Es gibt nun einmal keinen RB-Halt am S Buch (sodass man die RB24 nehmen könnte), genau so wenig gibt es eine S-Bahn an der Sellheimbrücke, sodass man S75 und 150/158 nutzen könnte.
Die nächstbeste Verbindung nach Buch, abgesehen vom 893, ist der 259, der, siehe da, auch durch Brandenburg fährt. Mit 154 und S2 oder 150/158 benötigt man etwa eine halbe Stunde länger, falls man zu einem Ziel im östlichen Buch möchte.
Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Halbinsellage von Karow und noch mehr Buch, nicht der Nachteil für die Fahrgäste sein sollte. Es gibt genügend Verkehrsverbünde, die Transitfahrten, soweit der kürzeste Weg zwischen zwei Mal der selben Tarifzone über eine andere führt, genehmigen.
Zitat
Nemo
Tja, ich glaube mit Tarifsystemen kann man ganze Promotionen füllen! Der Weisheit letzter Schluss ist da wohl noch nicht herausgefunden worden, es gibt da lediglich eine klare These:

Es gibt nur einen gerechten, einfachen Tarif, der keinerlei Ausnahmeregelungen benötigt, von jedem verstanden wird und dazu auchnoch bezahlbar ist: der Nulltarif!

Oder man macht es wie New York und nimmt einfach Betrag X pro Fahrt, unabhängig wie lange diese dauert und wie weit man innerhalb des Systems fährt.

Beim Pricing gilt so ziemlich überall: Je einfacher, desto besser. Ausnahmen sind bspw. im Rahmen des Yield-Managements bei Flügen und Fernzugverbindungen zu finden.
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