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wichtiger Hinweis !!
geschrieben von Stern 
wichtiger Hinweis !!
07.07.2004 21:26
Hallo !

Ich möchte mich hier mal kurz an die Bim Kutscher oder Tramfahrer wenden !


In letzter Zeit fiel mir auf,daß zunehmend mehr Tramzüge nach Unfällen den Unfallort verlassen,samt Fahrer !

Erst neulich in der Berliner Allee/Buschallee.

PKW / Tram

Ich möchte nur mal anmerken,daß es sich bei diesem um eine Unfallflucht handelte.
Nur gut das die Kollegen in grün, es nicht ganz so dramatisch sehen !
Folgendes sei dazu anzumerken !

Einem Tram- oder Busfahrer steht es wie jedem anderen Verkehrsteilehmer -nicht-
zu den Unfallort zu verlassen !!
Auch wenn die netten Herren der "Betriebsaufsicht" es anders sehen.
Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen !
Es kann durchaus das ganze als Unfallflucht gewertet werden !
Die Betriebsaufsichten haben -nicht- das Recht den Unfall zu werten, oder gar anzuweisen,daß der Zug den Ort zu verlassen hat !

Nun muss man sicher zwei Dinge beachten, zum einen ist jemand verletzt, dann ist alles am Ort so zu belassen, wie es geschehen ist !
Ist niemand verletzt,muss der Unfallort geräumt werden, aber (!!!!!!) nicht bis in die nächste Kehre oder sonstiges, eher den Zug sichern,so das der normale Fahrzeugverkehr weiter gehen kann.

Vor geraumer Zeit hatte ich aauch einen Unfall aufzunehmen, der letzten Endes vor Gericht landete !
Dabei wurde der Fahrer und ( !!!!!) die Betriebsaufsicht angeklagt einer Unfallflucht,also der Trammi die Unfallflucht und die BA der Anstiftung...

Auch darf ich mal hinweisen,daß die Tram zwar im eigenen Bett fährt,dennoch die
zulässige Geschwindigkeit innerorts nicht überschreiten darf !
Wers nicht glaubt,kanns gern ausprobieren...

Nochmals als Anmerke....der Autofahrer verliert im Normalfall seinen FS bei einer UF...das passiert dann mit Sicherheit dem Trammi auch, auch wenn er eine BVG eigene Erlaubnis zum führer der Tram hat.

In diesem Sinne...
mfG Thomas
@ Stern:

Wenn das wirklich war ist, ist das ja ne ziemlich derbe Nummer. Wieso hast Du Dir nicht die Zugnummer, Uhrzeit und Ort notiert. Die Polizei ist bei einer Meldung zur Ermittlung verpflichtet! Vorstellen kann ich mir aber auch, dass ein Tramfahrer garnicht immer bemerkt, wenn am hinteren Ende des Zuges etwas passiert. Erinnern tut mich Dein Posting an den Strassenbahnunfall der Linie 23, bei dem ein Mann über die halbe Warschauer Str. geschleift wurde, weil die Fahrerin die Hinweise eines Fahrgastes einfach ignorierte. Anschliessend sind dann noch etliche Züge über die im Gleisbett liegende Leiche gerollt. Gibt es da eigentlich schon ein Gerichtsurteil? Ich hoffe, dass diese Frau nie mehr glücklich wird. Sorry, aber durch ihr ignorantes Verhalten hat sie eine ganze Familie zerstört! Einfach unglaublich...
Anonymer Benutzer
Re: wichtiger Hinweis !!
08.07.2004 09:55
Alex Steinert schrieb:
-------------------------------------------------------
> @ Stern:
>
> Wenn das wirklich war ist, ist das ja ne ziemlich
> derbe Nummer. Wieso hast Du Dir nicht die
> Zugnummer, Uhrzeit und Ort notiert. Die Polizei
> ist bei einer Meldung zur Ermittlung verpflichtet!
> Vorstellen kann ich mir aber auch, dass ein
> Tramfahrer garnicht immer bemerkt, wenn am
> hinteren Ende des Zuges etwas passiert. Erinnern
> tut mich Dein Posting an den Strassenbahnunfall
> der Linie 23, bei dem ein Mann über die halbe
> Warschauer Str. geschleift wurde, weil die
> Fahrerin die Hinweise eines Fahrgastes einfach
> ignorierte. Anschliessend sind dann noch etliche
> Züge über die im Gleisbett liegende Leiche
> gerollt. Gibt es da eigentlich schon ein
> Gerichtsurteil? Ich hoffe, dass diese Frau nie
> mehr glücklich wird. Sorry, aber durch ihr
> ignorantes Verhalten hat sie eine ganze Familie
> zerstört! Einfach unglaublich...


Und er, der mit mehereren promille Alkohol ins Gleisbett gestürzt ist hat seine Familie nicht zerstört??? Nicht die Tramfahrerin war besoffen sondern der Typ der da reingefallen ist.

Ej sorry, aber das geschmiere was in Kurier und Co steht glaube ich schon lange nicht mehr.
Und er, der mit mehereren promille Alkohol ins Gleisbett gestürzt ist hat seine Familie nicht zerstört??? Nicht die Tramfahrerin war besoffen sondern der Typ der da reingefallen ist.

Ej sorry, aber das geschmiere was in Kurier und Co steht glaube ich schon lange nicht mehr.


Da hast Du Recht! Im Kurier, BZ und Co. steht nur Müll, deshalb stellt sich auch die Frage, ob der Typ wirklich besoffen war und selbst wenn, gehört es nunmal zur Pflicht, Warnhinweise erst einmal ernst zu nehmen und das nicht nur im Bereich der Personenbeförderung. Sollte sich ein Warnhinweis als falsch erweisen, hat in dem Beispiel der Fahrgast, der gewarnt hat, die A-Karte gezogen und gegen ihn kann ermittelt werden. Sollte es allerdings tatsächlich stimmen, dass sich Fahrer vom Unfallort entfernen und die BA (die eigentlich dafür da sind, solche Dinge zu vermeiden!) das noch unterstützt, ist das ein riesen Skandal. Wo soll das enden? Selbstmörder auf den Gleisen - egal, einfach rüber da... Kann man nur hoffen, dass diesen Thread kein Journalíst zu Augen bekommt, sonst hat die BVG wohl das nächste Problem.
Anonymer Benutzer
Re: wichtiger Hinweis !!
08.07.2004 10:40
Vielleicht wurde ja von Seiten eines Fahrgastes gar nicht gewarnt und man hat sich das bei der Zeitung nur ausgedacht.

Also ich muss mal sagen, ich habe auch immer meine Augen offen, wenn irgendwo geschmiert, gepöbelt oder geprügelt wird sage ich bescheid oder ziehe sogar die Notbremse. Das Personal hat immer gut reagiert.

Zwei Beispiele: Vor 2 Wochen stiegen in Schöneweide Punker mit Hunden in die S-Bahn, sie tranken Bier, gröhlten rum, für Berlin alles noch normal. Aber später kurz vorm Treptower Park zündeten sie sich ihre Kippen an, eine Rollstuhlfahrerin wies aufs Rauchverbot hin, was passierte, sie pöbelten die Rollstuhlfahrerin an. Ich habe am Ostkreuz dann der Aufsicht bescheid gesagt, der Mann hat sofort den Zug gestoppt und sich darum gekümmert.

Am Abend der LoveParade 2002 war ein Mann südeuropäischer Herkunft der Meinung in einer voll besetzten S-Bahn seine Freundin verprügeln zu müssen, alle (damit meine ich unsere tollen LoveParade-Touristen) haben schön zugesehn wie das Mädchen verprügelt wird. Ich habe am Treptower Park, da stieg ich nämlich grade zu die Notbremse gezogen..........und siehe da, sofort war der Wachschutz, der Fahrer und die Aufsicht zur stelle.

Ich habe hier in Berlin noch nie schlechte Erfahrungen mit dem Personal von BVG und S-Bahn gemacht wenn es um Hilfeleistung o.ä. ging.
Schön, dass es noch Menschen mit Zivilcourage gibt. Da kann man ja nur froh sein, dass die Love-Parade in diesem Jahr nicht statt findet (-;
Was die Berichterstattungen der Zeitungen betrifft, muss ich Dir recht geben. Wahrscheinlich wird man das tatsächlich geschehende nie sachlich und objektiv geschildert bekommen. Ich persönlich mache auch zwischen BVG und S-Bahn Berlin GmbH einen grossen Unterschied. Der Service der S-Bahn ist wesentlich -ich sag mal "anders", als der der BVG. Zumindest nach den Erfahrungen, die ich mit beiden Unternehmen gemacht habe.
Was Deine Courage betrifft: Finde ich super, nur sei da auch bloss vorsichtig. Hab neulich ebenfalls probiert, nen Streit zu schlichten und hatte anschliessen ein Schädelhirntrauma und ne Titanplatte in der Hand.
In Berlin rennen halt viele "Psychos" rum.

Na dann noch nen schönen Tag.
Gruss Alex
Anonymer Benutzer
Re: wichtiger Hinweis !!
08.07.2004 11:17
>Hab neulich ebenfalls probiert, nen Streit zu schlichten und hatte anschliessen ein >Schädelhirntrauma und ne Titanplatte in der Hand.

Bist du als Helfer selber Opfer geworden??? Das ist echt sch****e so was.

Ich bevorzuge es dann eben lieber die Notbremse zu ziehen, wenn die Täter den ganzen Zug blinken sehen oder auch bimmeln hören, dann besinnen sie sich eher aufzuhören als wenn man in ihren Augen als weiteres störendes und auch provozierendes Element in das Geschehen eingreift. Der Herr der seine Freundin verhauen hat, hatte damals auch sofort aufgehört, er hat plötzlich gemerkt, dass wirklich alle Augen auf ihn gerichtet waren.

Für die Zukunft hoffe ich, das wir hier mal nicht New Yorker Verhältnisse bekommen, wenn's beim Schmieren und Kratzen schon so ist, aber mit der Gewalt hält sich's zum Glück "noch" in Grenzen.
Salve...

Da das Thema schon wieder ausschweift möchte ich den urspünglichen Beitrag beantworten.

@ Stern:

>>In letzter Zeit fiel mir auf,daß zunehmend mehr Tramzüge nach Unfällen den Unfallort verlassen,samt Fahrer !
Nur gut das die Kollegen in grün, es nicht ganz so dramatisch sehen !
Folgendes sei dazu anzumerken !
Einem Tram- oder Busfahrer steht es wie jedem anderen Verkehrsteilehmer -nicht-
zu den Unfallort zu verlassen !!
Auch wenn die netten Herren der "Betriebsaufsicht" es anders sehen. <<<

Mir sind keine Vorfälle bekannt, wo in letzter Zeit Bahnen Unfallorte verlassen haben, darf ich mal wissen welche Vorkommnisse du ansprichst?

>>Lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen !
Es kann durchaus das ganze als Unfallflucht gewertet werden !
Die Betriebsaufsichten haben -nicht- das Recht den Unfall zu werten, oder gar anzuweisen,daß der Zug den Ort zu verlassen hat ! <<

Die Verkehrsmeister sind direkte Dienstvorgesetzte der Fahrer und halten im Störungsfall Kontakt zur Betriebsleitstelle und der Polizei. Ein VM wird niemals bei einem Personenschaden eigenständig entscheiden, dass der Zug seine Fahrt fortsetzt, sollte so etwas passieren ist es immer noch eine Entscheidung des Fahrers diese Anordnung nicht zu befolgen und somit dem Verkehrsmeister die Verantwortung zu übergeben, dass dieser den Zug weiterbewegt.

Bei Bagatellschäden ist es möglich, dass der Fahrer eine Auswertung seines Kurzwegregistriergerätes vornimmt, das ist nicht weiteres als ein Fahrtenschreiber der auf einer bestimmten Wegstrecke bis zu 30 Informationen (Fahren, Warnglocke, Blinker, Stellung des Sollwertgebers) auf eine Datenkarte abspeichert. Diese Karten werden grundsätzlich durch die Polizei beschlagnahmt, sollte ein Unfall geschehen sein, so können also - anders als bei deiner Darstellung - keine Dinge vertuscht werden.


>>>Auch darf ich mal hinweisen,daß die Tram zwar im eigenen Bett fährt,dennoch die
zulässige Geschwindigkeit innerorts nicht überschreiten darf ! <<<

Das stimmt nicht ganz, da ich mutmaße, dass du bei der Polizei bist, solltest du es eigentlich besser wissen. Eine Straßenbahn unterliegt der Rechtsverordnung BOStrab (Bau- und Betriebsordnung Straßenbahn) und nur auf besonderem Bahnkörper, im öffentlichen Straßenland und auf Überfahrten den Bestimmungen der StVO. In bahneigenem Gleiskörper dürfte eine Straßenbahn theoretisch 80 km/h und schneller fahren.

In diesem Sinne, es ist leider so dass die Polizei häufig zu wenig über die Besonderheiten eines schienengebundenen Verkehrsträgers. Aus diesem Grund steht die Fahrschule in engem Kontakt mit der Verkehrsunfallstaffel der Berliner Polizei, wo sich seit diesem Gedankenaustausch doch einiges zum positiven gewendet hat.

Wende dich doch bitte mit den angesprochenen Problemen auch vertrauensvoll an die BVG-Fahrschule Straßenbahn in der Lichtenberger Siegfriedstraße, dort haben unsere kompetenten Fahrlehrer immer ein offenes Ohr für solche Dinge.

Habe die Ehre!
Tja, in NY ist es ja nicht einmal mehr so. Da sieht man mittlerweile so gut wie keinen besprühten Zug mehr, während hier immer mehr S-Bahnen "bunt" rumfahren. (besonders Ring-Bahn). Hatte übrigens nicht die Möglichkeit, passiv zu helfen. Gab keine andere Möglichkeit als direkt einzugreifen, weil ich halt auch nicht der Mensch bin, der ohne zu helfen wegschaut und sich anschliessend noch im Spiegel angucken kann. Ein netter Autofahrer, der zufällig vorbei kam, hat dann per Handy drei mal die Polizei verständigt. Nach dem 4. Anruf trafen die Kollegen dann (nach 30 Minuten!) endlich mal ein. Aber das ist ein anderes Thema... Also dann... nochmal beste Grüsse

Alex
Re: wichtiger Hinweis !!
08.07.2004 23:34
Hallo Bim !

Richtig geraten, aber falsch gedacht !
Selbst bei einem Bagatellschaden,hat der Trammi den Ort -nicht- zu verlassen !
Und das die BA der unmittelbarer Vorgesetzte ist, ist auch korrekt !

Allerdings steht es ihm nicht zu so eine Entscheidung zu treffen, auch nicht über die Leitstelle !
In dieser Hinsicht biste leider schief gewickelt..

Dann befindet sich die Tram zwar in einem eigenen Bett, aber !!!!!! kommt es in einem solchen Fall (ü 80)(unwarscheinlich) darf man sicher sei das es zu einer Anklage wegen gef. KV kommen wird...

Entscheidend ist der Funkwagen vor Ort ! Und niemand anders !

Wenn ich sage, is ok,Zug kann weiter..dann ist das so...
Die BA hat kein Recht, den Zug weiterzuschicken, auch nicht im Interesse des Fahrgastverkehr !

Lieber Bim lass dich nich vom Gegenteil überzeugen !!

Ansonsten mal Hut ziehe vor den Trammis, aber tauschen mit mir will wohl auch keiner , oder ?

Achso.. Vorfall Berliner Allee/Buschallee Tram/PKW

alles kalr...???
Guten Morgen Stern...
Na du sollst ja auch nicht raten, was ich so arbeite obwohl du es dir denken kannst.

Ich habe doch in meinem Beitrag gar nicht in Abrede gestellt, dass ich bei einem Unfall den Ort nicht verlassen darf, das weiß ich selber, kann mir aber nicht vorstellen, dass ein Leitstellendisponent oder ein Verkehrsmeister die Anordnung gibt, dass ein Zug seine Fahrt fortsetzt, bevor die Polizei vor Ort ist.

Bei dem Kreuzungsbereich den du ansprichst wäre es allerdings eine vermeidbare Behinderung (nach § 1 StVO), wenn ich bei einem leichten Blechschaden mit einer kleinwagenbewaffneten Blondine den Kreuzungsbereich mit einer GT6-Doppeltraktion blockieren würde, statt nach Fahrtenschreibersicherung, Austauschen der Personalien und Fertigung von Fotos die Fahrt in die nächste Haltestelle oder allgemein fortzusetzen. Wohlgemerkt rede ich von Bagatellschäden und nicht von Unfällen.
Was in Weißensee passiert sein soll weiß ich nicht, möchte ich daher auch nicht kommentieren.

Nur finde ich es etwas bedenklich, dass von der der Eindruck erweckt wird, das Fahrpersonal von BVG und BT würde keine Ahnung haben, was den Straßenverkehr angeht, ein Straßenbahnfahrer genießt bei der BVG eine sehr umfassende und kompetente Ausbildung, in der garantiert keine falschen Verhaltensweisen beigebracht werden.

Den Fall kurz zu Ende bringend: Ein VM kann mir viel anordnen, ist ja sein gutes Recht, aber mir steht doch als Fahrer frei, diese Entscheidung mir schriftlich geben bzw. in sie selber ausführen zu lassen - das wäre die Entscheidung, die ich in so einem hypothetischen Fall treffen würde.
KPM
Re: wichtiger Hinweis !!
09.07.2004 21:25
Hellas zusammen!

Also zunächst die rechtliche Seite nochmals. Wenn die Trambahn auf einem unabhängigen oder besonderem Bahnkörper fährt, dann gilt die STVO NICHT!
Der Zug nimmt NICHT am Straßenverkehr teil!
Dann unterliegt er der Jurisdiktion der BOStrab oder EBO, je nach Betrieb, sowie der lokalen von der TAB abgenommenen DF Strab
An Bahnübergängen, signalisiert oder unsignalisiert, gilt die STVO NICHT.
Fährt der Zug straßenbündig, daß heißt, so wie der MIV, dann nimmt dieser am Straßenverkehr teil und unterliegt der STVO.
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten zum Teil nur eingeschränkt. Diese gelten laut STVO i. d. R. für Kraftfahrzeuge. Die Trambahn ist aber KEIN Kraftfahrzeug.
Langsamfahrstellen müssen extra ausgewiesen werden.
Soviel zur rechtlichen Seite.
Nichtsdestoweniger ist Anordnungen von Polizeibeamten Folge zu leisten.
Daß heißt, bei einem Unfall bleibt der brave Trambahnfahrer natürlich stehen. Wenn nun ein weisungsbefugter Vorgesetzter eintrifft, übernimmt er die Unfallaufnahme. Bei kleineren Schäden kann die Unfallaufnahme in Absprache mit der Polizei, auch per Funk, an einen anderen Ort verlegt werden. Abhängig ist das aber auch vom Fahrer, wenn ich als erster Mann nach dem Lieben Gott an Bord sage, daß der Zug stehen bleibt, dann kann der Verkehrsmeister im Dreieck springen. Als Fahrzeugführer habe ich die alleinige Verantwortung.
Unsere Fahrer sind befähigt Unfälle selbst aufzunehmen. Für einen abgefahrenen Blinker brauche ich keine Polizei und keinen Verkehrsmeister, der steht mir nur im Weg.

KPM

P.S. Ach ja, das vergaß´ ich zu erwähnen. So läuft es bei den Stadtwerken München Verkehrsbetriebe.
Re: wichtiger Hinweis !!
10.07.2004 00:21
Bim war ja nicht bös....

Wollte hier keinen Eindruck erwecken....

Irgentwie muss ja der Rest des öffentlichen Dienstes......


gruß Tom
KPM
Re: wichtiger Hinweis !!
10.07.2004 08:51
Morgen!

O.K. Hast ja recht. Wer soll denn überhaupt noch zusammenhalten, wenn wir uns auch noch fetzen.

Servus
KPM
Re: wichtiger Hinweis !!
11.07.2004 14:46
Schönen Tag!

Muss bei Euch bei jedem Unfall die Polizei den Unfall aufnehmen, habe ich das richtig verstanden!?

Darf man bei Euch ohne das die Polizei in kenntnis ist keine Unfalldaten mit dem Unfallgegener austauschen und dann weiterfahren, habe ich das auch richtig verstanden!?

Ablauf in Wien bei Blechschaden und der Unfallgegener wünscht keine Polizei!
Anfunken der Zentrale über Vorfall und Vorfallsstelle,
Bekanntgabe das nur Blechschaden und keiner Verletzt ist,
Zentral entscheidet ob Betriebseigene Funkstreife entsendet wird,
Aufzeichnung der Daten in der Tram sichern,
Austausch der Daten mit dem Unfallgegener,
Weiterfahrt in der Zentrale melden,
Fahrt zu Bahnhof mit Fahrgästen (sollte der Zug in Ordnung sein) und
Meldung legen.
Am Bahnhof wird vom Werkmeister der Werkstätte die Speicherkarte mit den Aufzeichnungen der Tram-Daten gezogen und durch eine neue ersetzt.
Diese Speicherkarte wird vom Diensthabenden Verkehrsführer am Bahnhof ausgewertet. Diese Auswertung wird sammt der Originalkarte dem Diensstellenleiter (Ist ein Ing. und offizieller Vertretter der Unternehmensleitung) vorgelegt. Hat dieser alles für in Ordnung befunden wird die Meldung mit einem Ausdruck der Speicherkartendaten für spätere Anfragen archiviert. Die Speicherkarte wird gelöscht, neu formatiert und wiederverwendet. Es werden immer Kopien der Meldungen von Unfällen mit Blechschäden vom betreffenden Bahnhof an das betreffende Bezikspolizeikomissariat weitergeleitet. Ebenso sollte es eine Fahrerflucht geben wird immer eine Kopie aller Daten der Polizei übergeben (nennt sich bei uns Selbstanzeige) die dann alles weitere in die Wege leitet, in solchen Fällen ist es auch von Vorteil wenn sich der Tramführer das Kennzeichen des flüchtigen Autos merken konnte.

So läufts in Wien und das seit etlichen Jahrtzehnten ohne das hier jemand von der Polizei etwas dagegegn hätte. Im Gegeteil, die Polizei ist froh wenn sie mit solchen Bakatelle-Sachen weniger bis garnichts zu tun hat. Bei Blechschäden (PKW mit PKW oder andere KFZ) zu dennen die Polizei gerufen wird muss der Anrufer ca.40 Euro (früher ATS 500,-) an Gebühren bezahlen. Die Gebühr wird sofort in bar eingehoben. Sollte der Tramführer auf bitten des Unfallgegners die Polizei über die Zentrale anfordern ist keine Gebühr zu entrichten. Auch ein Mittel um anderwertig besser Präsent zu sein. Im Schnitt beträgt der Aufendhalt in so einem Fall ohne Polizei 10-15 Min. mit Polizei kann es sehr lange dauern, hier übernimmt aber meistens die Betriebseigene Funkstreife das warten auf die Polizei mit dem Unfallgegener. Der Zug wird dann legal (das mit wissen der Zentrale und der Polizei da bei der nachgefragt wird warum es so lange dauert) nach sichern aller Daten von der Vorfallsstelle entfent und das mit dem betreffenden Fahrer.

Grüsse

C.P.

Edit=Textergänzungen



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.07.2004 17:09 von C.P..
KPM
Re: wichtiger Hinweis !!
11.07.2004 19:28
Mahlzeit!

Also bei uns läuft es im Prinzip genauso, mit einem kleinen Unterschied.
Jeder Fahrer hat in seinem Dienstbuch Formulare zu sogenannten Schuldanerkenntnis.
Bei kleineren Blessuren ist das recht praktisch.
Damit erklärt der Unfallgegner, daß er die Alleinschuld trägt, wir brauchen keine Polizei und trennen uns nach der Unfallaufnahme durch den Fahrer als Freunde.
Wenn die Sheriffs benötigt werden, dann ist das Verhältnis zur Polizei sehr gut bis kollegial. Nur vor ein paar Jahren gab es Probleme. Da wurde die Polizei aus unserer Kantine ausgesperrt, natürlich aus Kostengründen. Dann dauerten Unfallaufnahmen schon mal länger. Jetzt dürfen sie wieder rein und siahe da, alles im grünen Bereich!
Dieses Formular ist zwar nicht viel wert, da Schulanerkenntnisse am Unfallort juristisch zweifelhaft sind. Aber bei gröberen Sachen holen wir die Polizei so oder so.

KPM
WIR SIND ULF
WIDERSTAND IST ZWECKLOS
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