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Neue Tarife im VBB ab 1. August 2012 - Preissteigerung um durchschnittlich 2,8 Prozent
geschrieben von Pneumatik 
Zitat
Harald Tschirner
Diese ganzen Aussagen und Interpretationen halte ich für "selbstgemachte" Vorschriften: ...

Ich denke, es ist unstrittig, dass diese Kulanzregelung existiert und auch genutzt werden darf, indem an diesen Tagen die Tickets doppelt genutzt werden. Es ist jedoch nicht Kalkulationsgrundlage und dürfte auch nicht allzu häufig ausgenutzt werden, insofern halte ich den Vorwurf einer verdeckten Preiserhöhung für übertrieben.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Harald Tschirner
Diese ganzen Aussagen und Interpretationen halte ich für "selbstgemachte" Vorschriften: ...

Ich denke, es ist unstrittig, dass diese Kulanzregelung existiert und auch genutzt werden darf, indem an diesen Tagen die Tickets doppelt genutzt werden. Es ist jedoch nicht Kalkulationsgrundlage und dürfte auch nicht allzu häufig ausgenutzt werden, insofern halte ich den Vorwurf einer verdeckten Preiserhöhung für übertrieben.

Ich denke, es ist eher unbestritten, dass es diese Kulanzregelung n i c h t gibt und auch nicht (offiziell) benutzt werden darf.

Dass es dennoch praktiziert wird, ist aber aufgrund mangelnder Prüfmöglichkeiten toleriert.

Gruß
Kannst du nicht lesen?!
Zitat
DonChaos
Kannst du nicht lesen?!

Meinst du mich? Doch, sehr gut sogar. Danke der Nachfrage!

Gruß
Auch ich kann hier keinerlei Kulanz erkennen. Der Fahrschein gilt nunmal vom Monatsletzten bis zum Monatsersten des übernächsten Monats und ist übertragbar. Also kann er auch entsprechend benutzt werden. Das Gleiche in grün: Man kauft sich stets am Monatsletzten eine neue Monatskarte und überläßt die aktuelle Karte einem Dritten, der sie noch zwei Tage benutzen kann. Kulant wäre es beispielsweise, wenn man am 2. eines Monats mit der abgelaufenen Karte ungeschoren durch eine Kontrolle käme.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Kulant wäre es beispielsweise, wenn man am 2. eines Monats mit der abgelaufenen Karte ungeschoren durch eine Kontrolle käme.

Diese zusätzliche Kulanz braucht man aber nicht, wenn man schon eine in den Tarif eingebaut hat, was eine größere Rechtssicherheit schafft und die Fahrgäste nicht der Willkür der Kontrolleure aussetzt.

Fakt ist aber auch, das Ticket heißt Monatskarte, weil es einen Monat gültig ist. Dass einige Pfennigfuchser ihre Zeitplanung darauf ausrichten, ändert nichts daran, dass es eben nicht so wäre, dass das Gros der Fahrgäste durch eine Änderung Einschränkungen erfahren würde.
Beim Kauf eines Fahrausweises wird ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Grundlage dieses Vertrages sind die Bestimmungen des Tarifs, die ich oben bereits aufgelistet habe, die eindeutig sind und an die sich beide Vertragspartner zu halten haben.

Keine Grundlage dieses Vertrages sind Überlegungen darüber, wie man sich das eigentlich gedacht hat oder haben könnte oder wie man vielleicht kalkuliert hat.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Na, bei der normalen Monatskarte, die man im Zeitungsladen kaufen kann, gibt es nicht mal theoretisch die Möglichkeit, zu überprüfen, ob sie denn doppelt genutzt wird - kann sie nämlich nicht, wenn ich mir für den Folgemonat eine Neue kaufe. Es sind 2 Monatskarten, die unabhängig voneinander sind (anders als beim Abo) und nicht personalisiert sind. Soviel zum Thema "Kulanz"

Dennis
Zitat
Harald Tschirner
Beim Kauf eines Fahrausweises wird ein Beförderungsvertrag abgeschlossen. Grundlage dieses Vertrages sind die Bestimmungen des Tarifs, die ich oben bereits aufgelistet habe, die eindeutig sind und an die sich beide Vertragspartner zu halten haben.

Keine Grundlage dieses Vertrages sind Überlegungen darüber, wie man sich das eigentlich gedacht hat oder haben könnte oder wie man vielleicht kalkuliert hat.

Und in exakt diesen Tarifbestimmungen nichts darüber geschrieben, dass man "doppelten" Fahrschein auch doppelt nutzen darf.

Gruß
Alles was erlaubt ist muss nicht extra erwähnt werden.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Das ist kein Argument. Es muss auch nicht alles geschrieben werden, was verboten ist.

Wenn es denn offiziell erlaubt wäre, sollte man es sogar hinzuschreiben, um den Vorteil hervor zu heben.

Gruß

PS: Man kauft sich EINE Fahrkarte (ob diese nun als ein Schnipsel kommt oder als 12 ist dabei unerheblich). Diese Karte dient wie alle Fahrkarten zum Nachweis der bezahlten Dienstleistung. Und mit dieser Dienstleistung kann man ein Jahr (im exakten Beispiel 2 Monate) fahren und zusätzlich zu den Zeiten, die Harald zitiert hat, weitere Personen mitnehmen.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Alter Köpenicker
Kulant wäre es beispielsweise, wenn man am 2. eines Monats mit der abgelaufenen Karte ungeschoren durch eine Kontrolle käme.
Diese zusätzliche Kulanz braucht man aber nicht, wenn man schon eine in den Tarif eingebaut hat

Wieso zusätzliche Kulanz? Kulanz ist immer etwas, das über das vertraglich Vereinbarte hinausgeht. Vertraglich vereinbart ist eine Gültigkeit vom 31. bis zum übernächsten 1. Da steckt also keinerlei Kulanz drin. Wird meine bereits ungültige Karte jedoch noch am nicht vertraglich vereinbarten 2. akzeptiert, wäre das ein freiwilliges Entgegenkommen nach Vetragsabschluß, kurz: Kulanz.

Zitat
Wutzkman
Und in exakt diesen Tarifbestimmungen nichts darüber geschrieben, dass man "doppelten" Fahrschein auch doppelt nutzen darf.

Doch. Genau das steht da drin. Die Fahrkarte ist nämlich auf jedermann übertragbar. Vielleicht solltest Du bei Deiner Betrachtungsweise davon abrücken, daß es sich um einen Abonnementfahrschein handelt. Beim Kauf zweier aufeinanderfolgender Monatskarten hast Du ja den gleichen Effekt und zwei unabhängige Fahrscheine, mit denen ebenso verfahren werden kann.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Die Fahrkarte ist nämlich auf jedermann übertragbar. Vielleicht solltest Du bei Deiner Betrachtungsweise davon abrücken, daß es sich um einen Abonnementfahrschein handelt. Beim Kauf zweier aufeinanderfolgender Monatskarten hast Du ja den gleichen Effekt und zwei unabhängige Fahrscheine, mit denen ebenso verfahren werden kann.

Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.

Solange die kulante Regelung nicht breit ausgenutzt wird, spielt das auch keine Rolle. Ansonsten wird sie irgendwann aufgehoben werden und wer dann am Monatswechsel eine Minute nach Mitternacht den Schnipsel des Folgemonats nicht dabei hat, bekommt bei übertragbaren Karten unweigerlich ein 40-Euro-Ticket ausgestellt.

Im übrigen ist die Kontrollmöglichkeit nur eine Frage der Zeit, sobald der elektronische Fahrschein da ist, wird die Monatskarte eben nur beim ersten Nutzer akzeptiert. Das Einloggen der Zweitkarte würde dann solange verhindert, bis die Erstkarte ausgeloggt ist.
Damit könnte man übrigens eine interessante Variante neu schaffen, dass es mehrere Chipkarten auf einen Vertrag gibt, aber zeitgleich wie bisher nur eine nutzbar ist. Wenn sich Muter, Vater, Kind einig sind, fährt auf denselben Vertrag erst Papa zur Arbeit, dann das Kind zur Schule, dann Mama zum Einkaufen u.s.w. Man müsste sich nur zeitlich absprechen und könnte die übertragbare Karte dann mehrfach nutzen ... Aber soweit sind wir noch nicht, wahrscheinlich würde sich der Oberdatenschützer wieder querstellen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.

Solange die kulante Regelung nicht breit ausgenutzt wird, spielt das auch keine Rolle. Ansonsten wird sie irgendwann aufgehoben werden und wer dann am Monatswechsel eine Minute nach Mitternacht den Schnipsel des Folgemonats nicht dabei hat, bekommt bei übertragbaren Karten unweigerlich ein 40-Euro-Ticket ausgestellt.

Der Köpenicker hat von einzeln gekauften Monatskarten geschrieben, also unzweifelhaft von ZWEI Fahrkarten, denn die Verkehrsbetriebe geht das einen feuchten Kehricht an, ob der Käufer vorher schon einen gültigen Fahrschein hatte. Und jetzt möchte ich den entsprechenden Abschnitt der Beförderungs-, Tarif- oder was-auch-immer-bestimmungen sehen, wo explizit verboten ist, seine übertragbare Monatskarte am Monatsersten oder -letzten jemand anderem zu überlassen. Dann unterhalten wir uns gerne weiter über Kulanz...
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
der weiße bim
Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.

Solange die kulante Regelung nicht breit ausgenutzt wird, spielt das auch keine Rolle. Ansonsten wird sie irgendwann aufgehoben werden und wer dann am Monatswechsel eine Minute nach Mitternacht den Schnipsel des Folgemonats nicht dabei hat, bekommt bei übertragbaren Karten unweigerlich ein 40-Euro-Ticket ausgestellt.

Der Köpenicker hat von einzeln gekauften Monatskarten geschrieben, also unzweifelhaft von ZWEI Fahrkarten, denn die Verkehrsbetriebe geht das einen feuchten Kehricht an, ob der Käufer vorher schon einen gültigen Fahrschein hatte. Und jetzt möchte ich den entsprechenden Abschnitt der Beförderungs-, Tarif- oder was-auch-immer-bestimmungen sehen, wo explizit verboten ist, seine übertragbare Monatskarte am Monatsersten oder -letzten jemand anderem zu überlassen. Dann unterhalten wir uns gerne weiter über Kulanz...

Nur weil der Köpenicker von zwei einzelnen Tickets gesprochen hat, war das noch lange nicht das Thema der Diskussion.

Gruß
@ Wutzkman

Es haben ja schon einige versucht zu verdeutlichen, dass es sich bei der Parallelnutzung zweier "VBB-Umweltkarten" (entweder in der Variante Monatskarte im Einzelkauf oder als Wertmarke im Abo) eben nicht um eine Kulanzregelung handelt. Ich würde dies gerne nochmal bekräftigen: Die Möglichkeit der Parallelnutzung entspricht eindeutig den von Harald Tschirner zitierten Tarifbedingungen (Seite 2).

Man kauft mit dem Abo quasi 12 "VBB-Umweltkarten" im Voraus und wird hierfür mit einem Preisvorteil beglückt. Die im Voraus gekauften "VBB-Umweltkarten" (im Abo als Wertmarken ausgegeben) können unabhängig voneinander analog zur "VBB-Umweltkarte" im Einzelverkauf genutzt werden.

Quintessenz: Es gibt nur eine "VBB-Umweltkarte" mit festgelegten Gültigkeiten. Diese wird nur in unterschiedlichen Formen zum Verkauf angeboten: Entweder einzeln oder mit Preisvorteil im Vorverkauf. Den Kontrolleur hat es nicht zu interessieren, auf welchem Weg und von wem die zeitlich und räumlich gültige sowie offenkundig nur von einer Person genutzte "VBB-Umweltkarte" erworben wurde.
Zitat
M2204
@ Wutzkman

Es haben ja schon einige versucht zu verdeutlichen, dass es sich bei der Parallelnutzung zweier "VBB-Umweltkarten" (entweder in der Variante Monatskarte im Einzelkauf oder als Wertmarke im Abo) eben nicht um eine Kulanzregelung handelt. Ich würde dies gerne nochmal bekräftigen: Die Möglichkeit der Parallelnutzung entspricht eindeutig den von Harald Tschirner zitierten Tarifbedingungen (Seite 2).

Man kauft mit dem Abo quasi 12 "VBB-Umweltkarten" im Voraus und wird hierfür mit einem Preisvorteil beglückt. Die im Voraus gekauften "VBB-Umweltkarten" (im Abo als Wertmarken ausgegeben) können unabhängig voneinander analog zur "VBB-Umweltkarte" im Einzelverkauf genutzt werden.

Quintessenz: Es gibt nur eine "VBB-Umweltkarte" mit festgelegten Gültigkeiten. Diese wird nur in unterschiedlichen Formen zum Verkauf angeboten: Entweder einzeln oder mit Preisvorteil im Vorverkauf. Den Kontrolleur hat es nicht zu interessieren, auf welchem Weg und von wem die zeitlich und räumlich gültige sowie offenkundig nur von einer Person genutzte "VBB-Umweltkarte" erworben wurde.

Hallo M2204,

Wir hatten hier noch nicht das gemeinsame Vergnügen, aber danke, dass du meine Worte nochmal bestätigt hast.

Ich habe nichts anderes geschrieben, auch mit keinem Wort von Kulanz gesprochen.

Gruß
Zitat
Wutzkman
Ich habe nichts anderes geschrieben, auch mit keinem Wort von Kulanz gesprochen.

Ich bleibe dagegen dabei, dass es eine in die Tarifbestimmungen integrierte Kulanzregelung ist. Das Produkt ist eine Monatskarte, also geht es im Kern des Produktes darum, damit einen Monat fahren zu dürfen. So ist sie kalkuliert, so wird sie beworben, so werden Preise verglichen. Dass man - aus welchen Gründen auch immer - einen oder zwei Tage zusätzliche Gültigkeit gewährt und ob diese Tage offiziell in den Tarif integriert wird oder nicht, ist maximal eine Nebeneigenschaft. Selbst wenn daraus ein Sonderkündigungsrecht für Abos entstünde, würde es kaum jemand wahrnehmen, denke ich.
Zitat
Lopi2000
eine in die Tarifbestimmungen integrierte Kulanzregelung

So etwas gibt es nicht. In dem Moment, wo eine Leistung Vertragsbestandteil wird, ist es auch keine Kulanz mehr. Kulanz läßt sich niemals vertraglich regeln, da niemand einen Anspruch auf sie hat.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Wutzkman
Ich habe nichts anderes geschrieben, auch mit keinem Wort von Kulanz gesprochen.

Ich bleibe dagegen dabei, dass es eine in die Tarifbestimmungen integrierte Kulanzregelung ist. Das Produkt ist eine Monatskarte, also geht es im Kern des Produktes darum, damit einen Monat fahren zu dürfen. So ist sie kalkuliert, so wird sie beworben, so werden Preise verglichen. Dass man - aus welchen Gründen auch immer - einen oder zwei Tage zusätzliche Gültigkeit gewährt und ob diese Tage offiziell in den Tarif integriert wird oder nicht, ist maximal eine Nebeneigenschaft. Selbst wenn daraus ein Sonderkündigungsrecht für Abos entstünde, würde es kaum jemand wahrnehmen, denke ich.

Bis auf die "integrierte Kulanz" (wenn vertraglich vereinbart, braucht es keine Kulanz) bin ich völlig bei dir.

Das war jedoch nicht das Thema. Es ging darum, ob in der Übergangszeit die dann vorhanden zwei "Schnipsel" offiziell doppelt benutzt werden dürfen. Da geh völlig überein mit Mario's Aussage vom 21.03.2012 20:31, insbesondere dem ersten Satz.

Zitat
der weiße bim
Auch die übertragbaren Fahrausweise gelten in der Regel für die Beförderung einer einzigen Person, genau definierte Mitnahmeregeln jetzt mal außen vor gelassen.

Gruß
Dieses Thema wurde beendet.