S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 09:53 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 10:11 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 10:50 |
Zitat
T6Jagdpilot
Und es sind, genauso wie bei den Scheibenputzern an den Ampeln usw. gewerbsmäßig auftretende,
organisierte Banden "mit Migrationshintergrund".
Der darbende Kunststudent oder arbeitslose Musiker stellen von den "Kunst"darbietungen nur einen Promillebereich.
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 11:25 |
Zitat
Jay
Zitat
T6Jagdpilot
Und es sind, genauso wie bei den Scheibenputzern an den Ampeln usw. gewerbsmäßig auftretende,
organisierte Banden "mit Migrationshintergrund".
Der darbende Kunststudent oder arbeitslose Musiker stellen von den "Kunst"darbietungen nur einen Promillebereich.
DAS ist aus meiner Sicht der springende Punkt. Es handelt sich hier um organisierte Banden die ihre Leute (z.B. mit Touristen-Visa) nur zu diesem einen Zweck nach Berlin schicken. Die "Musiker" selbst haben von ihren Einnahmen nichts, denn die müssen sie an ihre Clanchefs abtreten. Besonders toll, wenn mir um 9:30 Uhr ein etwa 10-12 jähriger Junge irgendwas vordudelt anstatt eine Bildungseinrichtung zu besuchen.
Ich bin jedenfalls froh, dass die S-Bahn nun endlich etwas unternehmen will. Die "Motzkis" können sie dabei gleich mit erledigen.
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 12:30 |
Zu deinem Verhalten fällt mir nur folgendes ein: Charakterlos, armseelig und absolut unreif! Sowieso lassen hier die Reaktionen einiger Foristen tief blicken, differenziertes und gesamtgesellschaftlich reflektierendes Verhalten scheint nicht eure Stärke zu sein...Zitat
Alter Köpenicker
Daraufhin fragte ich sie, ob sie überhaupt verstanden hätte, was der Herr da gesungen hätte. Als sie verneinte, gab ich zu bedenken, daß er möglicherweise Verunglimpfungen ("Meine Fans sind alles Schweine!") von sich gab, wofür sie ihn nun auch noch bezahlen wollte. Verunsichert steckte die Dame ihr Geld wieder ein und in mir stieg ein Gefühl der Schadenfreude auf, sozusagen als Wiedergutmachung für die versaute Bahnfahrt.
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 13:07 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 13:26 |
Zitat
Alter Köpenicker
(...), gab ich zu bedenken, daß er möglicherweise Verunglimpfungen ("Meine Fans sind alles Schweine!") von sich gab, wofür sie ihn nun auch noch bezahlen wollte. Verunsichert steckte die Dame ihr Geld wieder ein und in mir stieg ein Gefühl der Schadenfreude auf, sozusagen als Wiedergutmachung für die versaute Bahnfahrt.
Zitat
hansaplatz
Es stimmt, mich stören die Musikergruppen, die kleine Kinder zum Betteln vorschicken auch. Kinder als Sympatie-Pluspunkt einzusetzen widerstrebt mir vollkommen. Und oft ist die Musik solcher Gruppen nichtmal besonders schön. Und jetzt kommt das große ABER. Es gibt auch echte Musiker, oder zumindest solche, die aus Leidenschaft in der Öffentlichkeit musizieren wollen, deren Musik sehr gut ist und die nicht einer Bande angehören.
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 21:57 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 04.08.2012 22:10 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 00:04 |
Zitat
Das Musizieren auf U-Bahnhöfen ist bei uns schon Tradition. Es soll unseren Kunden in der heutigen hektischen Zeit etwas Freude bringen ...
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 03:06 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 07:15 |
Zitat
Ingolf
Dieses permanente Beschönigen der Zustände im Hause BVG (die Musik gefällt doch den Fahrgästen, es gibt doch keine Überfüllungen in den Kurzzügen im Spät- und Nachtverkehr, es gibt keine Beschwerden über die mit Werbung oder Brandenburger Toren zugeklebten Fenster, es gibt keinerlei Sicherheitsprobleme in der U-Bahn, die Fahrgäste wollen Plastiksitze etc.) ist schlimmer als so manche kommunistische Propaganda aus tiefsten DDR-Zeiten.
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 10:03 |
Zitat
Ingolf
Wie allzuhäufig in Berlin, wurde der Bogen hier längst überspannt: Einstmals gab es eher einzeln oder in kleinsten Gruppen auftretende Musiker, die mit ihrer Stimmen oder einigen weingen Musikistrumenten mehr oder weniger schöne Töne von sich gegeben haben.
Inwischen hat sich hier aber ein bandenmäßiges Massengeschäft entwickelt - Organisierte Banden mit mafiaähnlichen Strukturen ziehen mit Verstärkergeräten durch die Bahnen und reproduzieren möglichst laute Töne. Hinzu kommt ein aggressives Auftreten - so manches mal konnte ich schon beobachten, dass Fahrgäste belästigt wurden, nachdem in dem jeweils beschallten Wagen die Zahlungsbereitschaft nicht besonders groß war.
Vielleicht wäre ja eine Neuregelung in der Form denkbar, dass Musizieren grundsätzlich nur ohne (elektrische) Hilfsgeräte und in Gruppen bis zwei Personen geduldet wird. Damit könnte man zu intensivem bandenmäigem Gewerbe vorbeugen, ohne gleich jedes Musizieren komplett zu verbieten. Und natürlich gehört Personal auf die Bahnsteige und die Fahrzeuge, um das zu kontrollieren.
Jämmerlich finde ich allerdings in dem oben verlinkten Artikel die Äußerungen aus dem Hause BVG, dass man natürlich nicht das Geringste gegen die Musikbanden unternehmen möchte. Eigentlich hätte man doch gleich schreiben können "Wie es den Fahrgästen in unserem Verkehrsmitteln und auf unseren Bahnhöfen geht, ist uns absolut egal. Hauptsache, die zahlen ihren Fahrschein".
Dieses permanente Beschönigen der Zustände im Hause BVG (die Musik gefällt doch den Fahrgästen, es gibt doch keine Überfüllungen in den Kurzzügen im Spät- und Nachtverkehr, es gibt keine Beschwerden über die mit Werbung oder Brandenburger Toren zugeklebten Fenster, es gibt keinerlei Sicherheitsprobleme in der U-Bahn, die Fahrgäste wollen Plastiksitze etc.) ist schlimmer als so manche kommunistische Propaganda aus tiefsten DDR-Zeiten. Wer nimmt denn diese Verlautbarungen überhaupt noch ernst, außer vielleicht die Herren Nußbaum und Wowereit?
Ingolf
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 10:37 |
Zitat
hansaplatz
Zu deinem Verhalten fällt mir nur folgendes ein: Charakterlos, armseelig und absolut unreif!
Zitat
hansaplatz
Auf der S1 habe ich einmal zwei polnische Musiker erlebt, die einfach unglaublich waren.
Zitat
hansaplatz
Ein undifferenziertes Rausschmeißen ALLER Musizierender ist hier also völlig fehl am Platz.
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hansaplatz
Zu den Motzis. Auch hier stimmt es, dass einige erstens so nuscheln oder leise sprechen, dass man sie überhaupt nicht verstehen kann.
Zitat
hansaplatz
Habt ihr schonmal vor Publikum frei gesprochen, ohne dass euch die Knie geschlottert haben?
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hansaplatz
Oder habt ihr euch schon mal ernsthaft die Mühe gemacht, euch mit den Artikeln der Zeitungen auseinanderzusetzen?
Zitat
hansaplatz
Probleme wie die Ablehnung von Sozialhilfezahlung durchs Amt. Der Hinweis, die sollten doch zum Sozialamt gehen, da ihnen dort mehr geholfen werden könne ist daher verdammt zynisch und zeugt nur von Unwissenheit über den Zustand unseres "Sozial"staates.
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 14:54 |
Quelle?Zitat
IsarSteve
und nicht vergessen, lt. BVG Biertrinken in der U-Bahn 'gehört' zur Berliner Kultur.
Ganz und gar nicht lächerlich, denn hier liegt ein Versäumnis seitens des Gesetzgebers vor (Gesetzeslücke). Im Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln "Bundesnichtraucherschutzgesetz vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595)" steht wörtlich:Zitat
Alles lächerlich wenn man bedenkt, dass die BVG nicht willens oder nicht fähig ist, das gesetzlich vorgeschriebene Rauchverbot in den U-Bahnhöfen durchzusetzten.
Zitat
§ 1 Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.
...
§ 2 Begriffsbestimmungen
...
2. Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs im Sinne dieses Gesetzes sind
a) die zur Beförderung von Personen benutzten Eisenbahnfahrzeuge der öffentlichen Eisenbahnen nach § 3 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes,
b) zur Beförderung von Personen eingesetzte Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse und Kraftfahrzeuge, soweit die Beförderung den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes oder § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g oder Buchstabe i der Freistellungs-Verordnung unterliegt,
c) Luftfahrzeuge, die für die gewerbsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Personen oder für gewerbsmäßige Rundflüge eingesetzt werden,
d) Fahrgastschiffe, die Fahrgäste im Linienverkehr befördern.
3. Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen sind solche nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3c Nr. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
...
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 14:55 |
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 15:10 |
Zitat
(1) Das Tabakrauchen ist nach Maßgabe des Absatzes 2 und des § 4 in
1. dem Sitzungsgebäude des Abgeordnetenhauses von Berlin,
2. öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 1
....
Damit gilt das auch für Bahnhöfe der BVG.Zitat
§3 Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind
... 3. sonstige Einrichtungen von Trägern der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin unabhängig von ihrer Rechtsform, insbesondere Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts....
Re: S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen 05.08.2012 15:26 |
Zitat
der weiße bim
Quelle?
Zitat
Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes besteht damit in U-Bahnhöfen kein Rauchverbot, nur innerhalb der U-Bahnzüge, da diese nach §2 Abs. 2 b) als Verkehrsmittel gelten.
U-Bahnhöfe unterliegen im Gegensatz zu den S-Bahnhöfen auch nicht dem Allgemeinen Eisenbahngesetz und werden von §1 Abs. 1 Nr. 3 nicht erfasst.
Somit leitet sich das Rauchverbot auf U-Bahnhöfen allein aus der Hausordnung der BVG her, ohne wirksame Sanktionsmöglichkeit. Man kann in U-Bahnstationen rauchende Fahrgäste nur bitten, die Hausordnung zu beachten und auf das Rauchen zu verzichten.