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S-Bahn Berlin GmbH will gegen Musikergruppen vorgehen
geschrieben von Denyo 
Zitat
Schweinebacke
Doch. In U-Bahnhöfen besteht ein gesetzliches Rauchverbot.
In Berlin regelt das das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit ...
Damit gilt das auch für Bahnhöfe der BVG.

Leider nicht, da U-Bahnhöfe keine vollständig umschlossene Räume in Gebäuden sind.
Zitat

(2) Das Rauchverbot gemäß Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen.

Allerdings gilt das gesetzliche Rauchverbot tatsächlich in allen BVG-Dienststellen und damit auch in geschlossenen Räumen auf U-Bahnhöfen.

Bei der geplanten Neufassung der BOStrab soll der Mangel im Bundesnichtraucherschutzgesetz aber behoben werden und das Rauchen in unterirdischen Bahnanlagen (und somit auch auf U-Bahnsteigen) aus Brandschutzgründen gesetzlich untersagt werden.

so long

Mario
Das Hausrecht darf die BVG selbst durchsetzen, während sie für Gesetzesverstöße eigentlich erst die Polizei holen muss. Wo also bitte ist das Problem die Hausordnung durchzusetzen? Der (wiederholte) Verstoß gegen die Hausordnung kann dann als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden. Die BVG hat also durchaus Mittel zur Hand, wenn sie denn wollte. Wenn aber Straßenbahner im Dienstunterricht erklärt bekommen, dass die schicken neuen Aufkleber nur Show sind und sie nur dann eingreifen sollen, wenn sich andere Fahrgäste beschweren und ansonsten Verstöße gegen die Hausordnung & Beförderungsbedingungen ignorieren sollen, dann läuft da im Unternehmen etwas gewaltig schief!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
.... Wenn aber Straßenbahner im Dienstunterricht erklärt bekommen, dass die schicken neuen Aufkleber nur Show sind und sie nur dann eingreifen sollen, wenn sich andere Fahrgäste beschweren und ansonsten Verstöße gegen die Hausordnung & Beförderungsbedingungen ignorieren sollen, dann läuft da im Unternehmen etwas gewaltig schief!

Heldentum steht allerdings nicht im Tarifvertrag.
Siehe dem Straßenbahnfahrer, der gestern krankenhausreif geprügelt wurde,
um einem Fahrgast das Biertrinken in der Bahn zu verbieten.
Da ich den Weichensteller leider nicht als Nahkampfwaffe nutzen darf,
würde ich mir solche "Du Du" Aktionen verkneifen.

T6JP
Hm, eine 1:1 Situation könnte tatsächlich leider bei manchen Zeitgenossen gefährlich werden. Ich fänd es aber richtig, aus der Fahrerkabine oder dem Führerstand per Lautsprecher auf Verbote hinzuweisen, wenn einem als Fahrer etwas auffällt. Damit wird einfach deutlich gemacht, dass Fehlverhalten auffällt, und nicht einfach toleriert wird.
Ganz schlecht sind Mitarbeiter, die auf den Bahnsteigen selbst rauchen, wie manche DB Mitarbeiter und Mitarbeiter von Reinigungssubunternehmen der BVG.

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Nicht-dynamische Signatur
@T6: Heldentum erwartet ja keiner. Wenn aber schon der Arbeitgeber sagt, dass man die eigenen Regeln bitte nicht durchsetzen soll, dann ist das etwas anderes als wenn man sagt "es ist euch überlassen, ob ihr die Hausordnung durchsetzen wollt - es gibt für euch keine Nachteile, wenn ihr es nicht tut".

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
hansaplatz
Zitat
Alter Köpenicker
Daraufhin fragte ich sie, ob sie überhaupt verstanden hätte, was der Herr da gesungen hätte. Als sie verneinte, gab ich zu bedenken, daß er möglicherweise Verunglimpfungen ("Meine Fans sind alles Schweine!") von sich gab, wofür sie ihn nun auch noch bezahlen wollte. Verunsichert steckte die Dame ihr Geld wieder ein und in mir stieg ein Gefühl der Schadenfreude auf, sozusagen als Wiedergutmachung für die versaute Bahnfahrt.
Zu deinem Verhalten fällt mir nur folgendes ein: Charakterlos, armseelig und absolut unreif! Sowieso lassen hier die Reaktionen einiger Foristen tief blicken, differenziertes und gesamtgesellschaftlich reflektierendes Verhalten scheint nicht eure Stärke zu sein...
Alter Köpenicker machte es genau richtig.
Er hält der Dame einen Spiegel vor wie naiv oder sollte ich besser schreiben wie dumm sie in diesem Fall reagieren wollte.
Ich kann nicht etwas honorieren, was ich nicht verstehe.
Wenn dir in einer fremdländischen Sprache in der S oder U Bahn das Horst Wessel Lied vorgetragen wird.
Du verstehst kein Wort, aber die Musik dazu gefällt dir ausgezeichnet.
Danach kommt der Musiker mit einen Becher in deine Richtung.
Zahlst du ein oder ignorierst du ihn ?
Zitat

Ein undifferenziertes Rausschmeißen ALLER Musizierender ist hier also völlig fehl am Platz.
So etwas ist längst überfällig.
Ob gute oder weniger gute Musik entscheidet jeder für sich.
Es kann nicht sein das ich gezwungen werde mir den Musik Geschmack anderer Menschen anhören zu müssen.
Zitat

Und auch unsere Großeltern und Eltern, vielleicht sogar die älteren Foristen hier wissen noch sehr gut, wie sich das Leben in einem Staat anfühlt, der Minderheiten diskriminiert, diskreditiert und repressiert, um es milde auszudrücken. Die Folgen sind doch gerade uns Bahnfans wohl bekannt und begegnen uns täglich.
Ich weiß nicht welchen Staat du meinst.
In erster Linie interessiert mich Gegenwart und Zukunft.
Deutsche befinden sich mittelfristig in der Minderheit, an einigen Schulen sind sie es schon.
Dort werden sie beleidigt und körperlich angegriffen.
Zitat
Jay
Wenn aber Straßenbahner im Dienstunterricht erklärt bekommen, dass die schicken neuen Aufkleber nur Show sind und sie nur dann eingreifen sollen, wenn sich andere Fahrgäste beschweren und ansonsten Verstöße gegen die Hausordnung & Beförderungsbedingungen ignorieren sollen, dann läuft da im Unternehmen etwas gewaltig schief!
Die Aufkleber haben nur eine Alibi Funktion nach der Art: Wir haben was getan.
Wenn Kutscher versuchen würden die Aufkleber durchzusetzen würde innerhalb von Minuten der Straßenbahnverkehr zum Stillstand kommen.
Hund mit Maulkorb, keine Alkis die sich die Birne voll kippen, keine Fahrgäste die die Nahrungsmittelaufnahme durchführen ist nicht umsetzbar.
Was passiert wenn ein Kutscher von seinen Hausrecht Gebrauch macht und ein Fahrgast uneinsichtig ist.
Nach kurzen Diskussionen müsste über die Leitstelle Polizei angefordert werden, das kostet Zeit.
So oft wie schmatzende und Bier schluckende Fahrgäste und Hunde ohne Maulkorb anzutreffen sind wäre die Polizei mit der Aufnahme von Anzeigen wegen Hausfriedensbruch überfordert.
Zitat
T6Jagdpilot
Heldentum steht allerdings nicht im Tarifvertrag.
Siehe dem Straßenbahnfahrer, der gestern krankenhausreif geprügelt wurde,
Einen Alki das Saufen zu verbieten geht nun wirklich nicht.
Gute Besserung dem Fahrer.
Der Alki hat von Seiten der Justiz nicht viel zu befürchten.
In der BRD steht Täter vor Opferschutz.
Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich fänd es aber richtig, aus der Fahrerkabine oder dem Führerstand per Lautsprecher auf Verbote hinzuweisen, wenn einem als Fahrer etwas auffällt. Damit wird einfach deutlich gemacht, dass Fehlverhalten auffällt, und nicht einfach toleriert wird.
Die Angesprochenen wird das herzlich wenig interessieren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.08.2012 20:38 von Walter.
Die S-Bahn setzt das Rauchverbot ja auch nicht durch. Auf den Bahnsteigen können sie das gleich abschaffen, wird eh von allen ignoriert.
Zitat
Walter
Zitat
Lehrter Bahnhof
Ich fänd es aber richtig, aus der Fahrerkabine oder dem Führerstand per Lautsprecher auf Verbote hinzuweisen, wenn einem als Fahrer etwas auffällt. Damit wird einfach deutlich gemacht, dass Fehlverhalten auffällt, und nicht einfach toleriert wird.
Die Angesprochenen wird das herzlich wenig interessieren.

Erst letzte Woche erlebte ich in der 27 in Oberschöneweide, wie ein Fahrgast ausgerufen wurde, er möge unverzüglich den Dönerverzehr einstellen. Als der Delinquent nicht reagierte, und die Bahn nicht losfuhr, wurde er durch andere Fahrgäste barsch zurechtgewiesen. Nach erneuter Schelte durch den Fahrer per Lautsprecherdurchsage verschwand der Döner im Handumdrehen in der Tasche und die Fahrt konnte weitergehen. Ich glaube, diese Situation wird dem Kebabfreund noch lange im Gedächtnis bleiben.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Ein unterirdischer U-Bahnhof ist kein Raum aber ein (unterirdisches) Gebäude. Damit dürfte das Gesetz problemlos anzuwenden sein.

Zitat
der weiße bim
Zitat
Schweinebacke
Doch. In U-Bahnhöfen besteht ein gesetzliches Rauchverbot.
In Berlin regelt das das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit ...
Damit gilt das auch für Bahnhöfe der BVG.

Leider nicht, da U-Bahnhöfe keine vollständig umschlossene Räume in Gebäuden sind.
Zitat

(2) Das Rauchverbot gemäß Absatz 1 gilt in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen.

Allerdings gilt das gesetzliche Rauchverbot tatsächlich in allen BVG-Dienststellen und damit auch in geschlossenen Räumen auf U-Bahnhöfen.

Bei der geplanten Neufassung der BOStrab soll der Mangel im Bundesnichtraucherschutzgesetz aber behoben werden und das Rauchen in unterirdischen Bahnanlagen (und somit auch auf U-Bahnsteigen) aus Brandschutzgründen gesetzlich untersagt werden.
Zitat
Jay
Wenn aber schon der Arbeitgeber sagt, dass man die eigenen Regeln bitte nicht durchsetzen soll, dann ist das etwas anderes als wenn man sagt "es ist euch überlassen, ob ihr die Hausordnung durchsetzen wollt - es gibt für euch keine Nachteile, wenn ihr es nicht tut".

Das sagt der Arbeitgeber so aber nicht. Er sagt, der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter geht vor die Durchsetzung sämtlicher Punkte der Hausordnung.
Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen muss jedoch eingeschritten werden, was bereits durch Information der Sicherheitsleitstelle geschehen kann, in deren Ermessen weitere Schritte liegen.

Als die hiesige Hochbahngesellschaft noch privatrechtlich agierte, also vor Gründung der BVG, unterhielt man sogar eine betriebseigene Polizeitruppe, um die Sicherheit des U-Bahnverkehrs jederzeit sicherzustellen. Damals hatte die Kriminalität bedingt durch die gesellschaftlichen Verhältnisse ein ganz anderes Ausmaß im Vergleich zur Gegenwart.

so long

Mario


Zitat
Ingolf
Vielleicht wäre ja eine Neuregelung in der Form denkbar, dass Musizieren grundsätzlich nur ohne (elektrische) Hilfsgeräte und in Gruppen bis zwei Personen geduldet wird.
In Hannover ist es bei normaler Straßenmusik so, dass man keine Verstärkung nutzen kann. Der Pianist muss auf Akkordeon umlernen und die Hersteller von Straßenmusikverstärkern können nur noch diejenigen ansprechen, die vielleicht am See zum Grillfest etwas Musik brauchen.
Zitat
Wuhletal
In Hannover ist es bei normaler Straßenmusik so, dass man keine Verstärkung nutzen kann.

Gibt es dort irgend eine Form von Störwellen, die derlei Geräte unschädlich machen?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Wuhletal
In Hannover ist es bei normaler Straßenmusik so, dass man keine Verstärkung nutzen kann.

Gibt es dort irgend eine Form von Störwellen, die derlei Geräte unschädlich machen?

Ja, man nennt sie "Polizeistreife" - es ist schlicht und einfach verboten.

Mit besten Grüßen
Wuhletal
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Säh Dohrs will oupänn onnsä läft zeit.
Zitat
Wuhletal
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Wuhletal
In Hannover ist es bei normaler Straßenmusik so, dass man keine Verstärkung nutzen kann.

Gibt es dort irgend eine Form von Störwellen, die derlei Geräte unschädlich machen?

Ja, man nennt sie "Polizeistreife" - es ist schlicht und einfach verboten.

Also kann man ja doch ;-)


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Und in den Öffis würden auch diejenigen, die "unplugged" arbeiten, den Zug verlassen müssen.
In Hannover gibt es ja Straßenmusiker, auf der Straße.
Interessant ist ja, dass die Hersteller von Akku-Verstärkern schön damit werben, dass man auf der Straße richtig mit Synthesizer, Gitarre und Gesang auftreten kann - und rechtlich ist die Lage so, dass der Bassgitarrist nur einen Kontrabass spielen darf, der Synthesizerspieler sich am Akkordeon versucht und der Sänger sich heiser brüllen darf.
Seit einigen Wochen muss ich mir auf der Stadtbahn wieder täglich "When the saints go marching in" oder "Hit the road, Jack" in abnormer Lautstärke anhören.
Liebe S-Bahn: Tut was dagegen!
Am besten alle "Musiker" kennzeichnen (mit nem Stern oder so was), damit der Sicherheitsdienst sie schnell rausfischen kann. Ist das konsequent genug für euch?

Hach ja, der Ruf des unmündigen Deutschen nach der Obrigkeit, immer wieder faszinierend... Und der gleich folgende Aufschrei ist so absehbar und berechnend, dass ich jetzt schon grinsen würde, wenn es nicht so traurig wäre.
Wenn ich die Wahl habe (besser: hätte) zwischen

a) Ein Unternehmen, das in der Personenbeförderung tätig ist, überprüft aktiv, dass die Beförderungsbedingungen eingehalten werden und
setzt ggfs. sein Hausrecht durch

oder

b) Genervte Kunden nutzen die entsprechenden Transportmöglichkeiten nicht mehr, oder nur noch ungern, oder in bestimmten Gegenden zu bestimmten Tageszeiten oder Wochentagen nur noch ungern, weil sich das Unternehmen nicht wie in a) verhält

oder

c) Genervte Kunden greifen zum nicht statthaften Mittel der Selbstjustiz, weil sich das Unternehmen nicht wie in a) verhält

so entschiede ich mich ganz klar für a).

Obrigkeitshörigkeit bzw. Unmündigkeit haben damit so ziemlich gar nichts zu tun. Ebensowenig, wie totschlagargumentähnliche Vergleiche zu bemühen, die hier völlig neben der Sache liegen.


.
Zitat
hansaplatz
Am besten alle "Musiker" kennzeichnen (mit nem Stern oder so was)

Damit hast du dich jetzt selbst disqualifiziert. Echt daneben solche sche*** hier von sich zu geben.
Zitat
tramfahrer
Zitat
hansaplatz
Am besten alle "Musiker" kennzeichnen (mit nem Stern oder so was)

Damit hast du dich jetzt selbst disqualifiziert. Echt daneben solche sche*** hier von sich zu geben.

+1

Solche geschmacklosen Vergleiche sind unter aller Sau.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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