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Frage zur Reaktivierung der Heidekrautbahn zwischen Basdorf - Wilhelmsruh
geschrieben von Bahnfreund Schranke 
Der springende Punkt liegt woanders: Die Heidekrautbahn (oder jedes andere EVU) könnte und dürfte auf der Strecke auch ohne Ausschreibung fahren. Sie wird es nur nicht machen, weil die Verkehre nicht eigenwirtschaftlich sind. Oder anders gesagt: Die Einnahmen durch Fahrkarten würden nicht die Kosten decken. Der Staat muss also die NEB - oder ein anderes EVU - dafür bezahlen die Verkehre zu betreiben. Das ist ein öffentlicher Auftrag. Öffentliche Aufträge müssen ab bestimmten Schwellwerten ausgeschrieben werden (§97 GWB f.) Da ist es komplett egal wem die Infrastruktur gehört.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.08.2020 22:55 von peterl.
D.h. DB Netz könnte sich Züge und Fahrer beschaffen und dann auf eigene Kosten fröhlich hin und her fahren?
Zitat
PassusDuriusculus
D.h. DB Netz könnte sich Züge und Fahrer beschaffen und dann auf eigene Kosten fröhlich hin und her fahren?

Ja, das könnten sie! Genauso wie du, ich und jeder andere hier im Forum.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Nein ich müsste Trassengebühren zahlen. Mit auf eigene Kosten meinte ich die Organisation von fahrfähigen Zügen (inkl. Fahrer*in)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.08.2020 23:21 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
Nein ich müsste Trassengebühren zahlen. Mit auf eigene Kosten meinte ich die Organisation von fahrfähigen Zügen (inkl. Fahrer*in)

Das müsste jeder, der die Strecke benutzt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Zitat
PassusDuriusculus
D.h. DB Netz könnte sich Züge und Fahrer beschaffen und dann auf eigene Kosten fröhlich hin und her fahren?

Ja, das könnten sie! Genauso wie du, ich und jeder andere hier im Forum.

Jein, die DB Netz AG befindet sich auf der Liste der nichtöffentlichen Eisenbahnverkehrsunternehmen, d.h. sie darf zwar in ihrem Netz fröhlich hin und her fahren, aber diese Leistungen keinen anderen Unternehmen oder Personen anbieten. Auf dieser Liste befinden sich ansonsten vor allem Bahnbaufirmen, Hafenbahnen und Großkonzerne mit eigenen Bahnanlagen.

Die Trennung von Netz und Betrieb wird bei Unternehmen, die beides haben, unterschiedlich umgesetzt: Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG kann ihre Tochtergesellschaft NEB Betriebsgesellschaft mbH beauftragen, auf ihrem Netz zu fahren. Die Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH hat dagegen die Abteilungen EIU und EVU unter einem Unternehmensdach und trennt beide Bereiche intern buchhälterisch. Sie könnte sich somit selbst beauftragen, müsste dies aber intern verbuchen.
Zitat
Nemo
Zitat
PassusDuriusculus
Nein ich müsste Trassengebühren zahlen. Mit auf eigene Kosten meinte ich die Organisation von fahrfähigen Zügen (inkl. Fahrer*in)

Das müsste jeder, der die Strecke benutzt.

DB Netz nicht; die NEB zahlt an sich selbst ja auch keine Trassengebühren, zumindest habe ich das in den letzten Beiträgen zwischen den Zeilen rausgelesen.
Zitat
Knut Rosenthal
. Dort scheint kein Angebot eingegangen zu sein - was mich allerdings auch sehr wundert, wäre ich doch zumindest von einem NEB-Angebot ausgegangen.

Ein Angebot vielleicht schon, aber eben keines "das den Bedingungen entspricht".

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Nemo
Zitat
PassusDuriusculus
Nein ich müsste Trassengebühren zahlen. Mit auf eigene Kosten meinte ich die Organisation von fahrfähigen Zügen (inkl. Fahrer*in)

Das müsste jeder, der die Strecke benutzt.

DB Netz nicht; die NEB zahlt an sich selbst ja auch keine Trassengebühren, zumindest habe ich das in den letzten Beiträgen zwischen den Zeilen rausgelesen.

Die NEB Betriebsgesellschaft mbH dürfte an die NEB AG durchaus Trassengebühren zahlen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Interessant ist doch dieser Teil:

Zitat

In der Folge der Verfahrensaufhebung werden die Auftraggeber zur Vergabe des gegenständlichen Verkehrsvertrags ein Verhandlungsverfahren nach Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV durchführen. Dabei sehen die Auftraggeber nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 letzter Halbsatz VgV von einem Teilnahmewettbewerb ab, weil sie in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbeziehen, die form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben.

Über die Ausschreibung gab es also keine Angebote, die der Ausschreibung entsprachen und deshalb gab es auch keinen Zuschlag. Nun wird mit denen verhandelt, die ein Angebot abgegeben haben. Da wird die NEB bestimmt dabei sein.
Zitat
Logital
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Nemo
Zitat
PassusDuriusculus
Nein ich müsste Trassengebühren zahlen. Mit auf eigene Kosten meinte ich die Organisation von fahrfähigen Zügen (inkl. Fahrer*in)

Das müsste jeder, der die Strecke benutzt.

DB Netz nicht; die NEB zahlt an sich selbst ja auch keine Trassengebühren, zumindest habe ich das in den letzten Beiträgen zwischen den Zeilen rausgelesen.

Die NEB Betriebsgesellschaft mbH dürfte an die NEB AG durchaus Trassengebühren zahlen.


Gut dann sind das da auch zwei getrennte Bereiche, wie DB Netz und DB Regio. Da ich scheinbar nicht in der Lage bin mein hypothetisches (und damit unrealistisches) Gedankenspiel verständlich zu formulieren, belasse ich es hierbei.
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Logital
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Nemo
Zitat
PassusDuriusculus
Nein ich müsste Trassengebühren zahlen. Mit auf eigene Kosten meinte ich die Organisation von fahrfähigen Zügen (inkl. Fahrer*in)

Das müsste jeder, der die Strecke benutzt.

DB Netz nicht; die NEB zahlt an sich selbst ja auch keine Trassengebühren, zumindest habe ich das in den letzten Beiträgen zwischen den Zeilen rausgelesen.

Die NEB Betriebsgesellschaft mbH dürfte an die NEB AG durchaus Trassengebühren zahlen.


Gut dann sind das da auch zwei getrennte Bereiche, wie DB Netz und DB Regio. Da ich scheinbar nicht in der Lage bin mein hypothetisches (und damit unrealistisches) Gedankenspiel verständlich zu formulieren, belasse ich es hierbei.

Ich verstehe dich schon. Du meinst einen Zug, der dem Infrastrukturbetreiber selbst gehört. Das Geschäftsmodell geht aber auch nicht lange auf. Dieser Zug verursacht ja auch Kosten an der eigenen Infrastruktur.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Also ich wundere mich schon. Auf diese Weise könnte man jede Ausschreibung verhindern, bzw. umgehen und dann fröhlich jemanden beauftragen. Man muss nur die Bedingungen entsprechend gestalten. ;-)
Puh danke Logital.

Naja Heidekraut Lopi2000 hat wenige Beiträge früher aufgeführt, dass die Netzbetreiber die Fahrten nicht öffentlich anbieten dürfen (ergibt ja im aktuellen Konstrukt auch irgendwo Sinn)
Zitat
Heidekraut
Also ich wundere mich schon. Auf diese Weise könnte man jede Ausschreibung verhindern, bzw. umgehen und dann fröhlich jemanden beauftragen. Man muss nur die Bedingungen entsprechend gestalten. ;-)

Ja aber nur so lange, wie man niemanden findet, der kein passendes Angebot abgibt.
In der aktuellen ProBahn Zeitung "derFahrgast" gibt es gerade einen netten Bericht über die "Erfolge" des Wettbewerbs. Da gibt es ein nettes Zitat vom ProBahn-Vorstand des LV Baden-Württemberg: "Der Knackpunkt bei diesem reinen Preiswettbewerb ist, dass der gewinnt, der sich am meisten verkalkuliert".
Nachdem man letzte Woche die Vergabe 2020 – 2024 gecancelt hatte, hat man eine Woche
später (14.08.) den Neuversuch bekannt gegeben:

Zitat
TED - Tenders electronic Daily
[ted.europa.eu] 2020/S 157-384488
***********************************************

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

SPNV-Leistungen Heidekrautbahn


II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot für folgende Linie:
RB27 Berlin-Gesundbrunnen – Berlin-Karow/Berlin-Wilhelmsruh – Basdorf – Groß Schönebeck/Schmachtenhagen.


II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 13/12/2020
Laufzeit in Monaten: 48


VI.1)Zusätzliche Angaben:
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich ausschließlich um eine Berichtigung nach Art. 7 Abs. 2 UAbs. 3 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Berichtigung betrifft
die am 18.7.2018 aufgrund von Art. 7 Abs. 2 UAbs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlichte Vorinformation 2018/S 136-310943 in der Fassung vom 3.6.2019 (2019/S 105-255863).
Die Berichtigung wurde erforderlich, weil die Auftraggeber das auf Grundlage der vorgenannten Vorinformation durchgeführte offene Verfahren nach
§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben haben (siehe Bekanntmachung vom 7.8.2020, 2020/S 152-372203). Die Auftraggeber planen nun, zur Vergabe des
gegenständlichen Verkehrsvertrags ein Verhandlungsverfahren nach Art. 5 Abs. 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV durchzuführen. Dabei sehen die
Auftraggeber nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 letzter Halbsatz VgV von einem Teilnahmewettbewerb ab, weil sie in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbeziehen, die
im aufgehobenen offenen Verfahren form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben. Ziffer IV.1) dieses elektronischen Formulars lässt eine entsprechende Angabe nicht zu.
Zudem wurde die vorgesehene Laufzeit des Verkehrsvertrags entsprechend der Angabe in II.2.7) angepasst.
Diese Berichtigung lässt die mit der Vorinformation vom 18.7.2018 eingeleitete Jahresfrist nach Art. 7 Abs. 2 UAbs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 unberührt (Art. 7 Abs. 2 UAbs. 3 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
Weil das Amt für Veröffentlichungen der EU eine Berichtigung der eingangs genannten Vorinformation mit dem zunächst gewählten Berichtigungsformular nicht zuließ, hat die
Vergabestelle nunmehr das hier gewählte allgemeinere Formular verwendet.


VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2020
Zitat
Nemo
Zitat
PassusDuriusculus
D.h. DB Netz könnte sich Züge und Fahrer beschaffen und dann auf eigene Kosten fröhlich hin und her fahren?

Ja, das könnten sie! Genauso wie du, ich und jeder andere hier im Forum.

Nein, wir könnte das nicht, jedenfalls die meisten von uns nicht. Weil wir kein EVU sind. DB Netz ist dagegen eins, auch wenn das überraschen mag.

Wir könnten nur bei einem EVU entsprechende Leistungen in Auftrag geben.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.08.2020 11:00 von Global Fisch.
Zitat
PassusDuriusculus
Puh danke Logital.

Naja Heidekraut Lopi2000 hat wenige Beiträge früher aufgeführt, dass die Netzbetreiber die Fahrten nicht öffentlich anbieten dürfen (ergibt ja im aktuellen Konstrukt auch irgendwo Sinn)

Es kann jedes für den öffentlichen Personenverkehr konzessionierte EVU eigenwirtschaftliche Fahrten, für die es Trassen bekommen hat, öffentlich anbieten.
Zitat
Global Fisch

...

Nein, wir könnte das nicht, jedenfalls die meisten von uns nicht. Weil wir kein EVU sind. DB Netz ist dagegen eins, auch wenn das überraschen mag.

...

DB Netz ist ein EVU?? Das wäre mir neu. Nach meinen Infos ist DB Netz ein EIU. DB Regio, DB Fernverkehr etc. sind doch die EVUs der DBAG oder liege ich da falsch?

Gruß
Die Ferkeltaxe
Zitat
Ferkeltaxe
Zitat
Global Fisch

...

Nein, wir könnte das nicht, jedenfalls die meisten von uns nicht. Weil wir kein EVU sind. DB Netz ist dagegen eins, auch wenn das überraschen mag.

...

DB Netz ist ein EVU?? Das wäre mir neu.

Siehe dort:
Eisenbahn-Bundesamt

die untere Liste (nicht öffentliche EVU) anklicken.
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