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Ausschreibung des S-Bahnrings gescheitert
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Die Ausschreibung des Berliner S-Bahnrings ist heute defacto gescheitert. Der Vergabesenat des Berliner Kammergerichtes verwies die Klage der S-Bahn Berlin gegen die Laufzeit des fahrzeugseitigen Ausschreibungsteils an den europäischen Gerichtshof. Da ein solches Verfahren oft Jahre in Anspruch nimmt, hat das Kammergericht dem Land Berlin dringend geraten das laufende Verfahren abzubrechen und ein neues weniger kompliziertes Verfahren auf den Weg zu bringen.

Der Berliner Fahrgastverband IGEB sieht sich damit in seiner ausgesprochenen Warnung bestätigt und fordert nun eine schnelle Weichenstellung des Senats zu getrennten Verfahren für Fahrzeugbeschaffung und Betriebsführung.

Die Fahrzeugproblematik ist akut: Für zwei der drei Berliner S-Bahnbaureihen endet die Betriebsgenehmigung im Dezember 2017. Bis dahin ist es nach übereinstimmenden Aussagen von Verkehrsunternehmen und Fahrzeugindustrie nicht mehr möglich ausreichend neue Fahrzeuge herzustellen, zu testen und in Betrieb zu nehmen. Für eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung der Baureihen 480 und 485 sind größere Umbauten erforderlich, die die S-Bahn auf etwa 100 Millionen Euro beziffert. Allerdings ist derzeit unklar, ob das Eisenbahnbundesamt überhaupt eine Verlängerung ermöglichen wird.

Artikel geschrieben von Tom Gerlich



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.01.2013 01:47 von BahnInfo-Redaktion.
Dauert nicht die Entwicklung von neuen Fahrzeugen einige Jahre, so sieben bis neun? Züge von der Stange kommen ja wohl nicht in Frage. Sarkastisch würde ich sagen: Liebe Berliner, kauft Euch gute Schuhe.....
Die in Verkehrssachen meist sehr gute Morgenpost hat auch schon reagiert:

Artikel zum Entscheid

Meinerm Meinung nach eine sinnvolle und nachvollziehbare Entscheidung.
Hallo!

Nun entscheiden Gerichte über die S- Bahn!? über den S- Bahnverkehr auch noch der EGH!
Sind wir Gesamtbundesdeutschen eigentlich zu dämlich unsere eigenen Probleme selbst zu lösen?
Vielleicht hat ja der Herr ... Grüne "Verkehrsexperte" eine Idee.
Hier sind Grenzen des Machbaren erreicht!
Der Senat sollte schon mal mit Brandenburg über einen Plan B nachdenken!
Umstellung des Systems S-Bahn auf Regionalbahn oder vielleicht doch ein paar Busse mehr!
In der Haut des politisch Verantwortlichen möchte ich jetzt jedenfalls nicht stecken.

MfG
strolch
Dem Oberverantwortlichen wird auch das auf die Füße fallen. Er ist klug beraten jetzt mit einer genialen Entscheidung und Idee zu kommen. Es war seit langem abzusehen, dass die Abtrennung des Fahrzeugproblems sinnvoll ist. Es muss eine gescheite Lösung gefunden werden, natürlich auch für die Finanzierung, dass ein vernünftiger Fahrzeugpool entsteht, der an den Betreiber vermietet wird. Der Betreiber kann dann unabhängig ausgeschrieben werden.

In der Nachrüstung alter Fahrzeuge gibt es ja reichlich Erfahrung, schließlich wurde jahrzehntelang nichts anderes gemacht. Dass die Vorraussetzunge eher schlechter geworden sind, ist auch klar. Das dass EBA letztlich generell nein sagen kann, oder aber Nachrüstung Crashzone etc. bedeutet aber wohl auch, dass es sich selbst aushebelt. Denn wenn es keine Bahn mehr gibt, wird auch kein EBA mehr benötigt. So mal auf die Spitze getrieben.
Zynismusfunktion ein:

Die BVG behält die Tatra über 2017, mit weiterer HU, und fährt auf diversen Parallelstrecken S-BahnErsatzverkehr..

M4, 21, 61 usw. usf.

Zynismusfunktion aus.

T6JP
Das ist nicht Zynismus, das ist ganz realer Plan B. Denn was wird, wenn wirklich die nächsten Generationen Schulkinder die Ringbahn nicht mehr kennen. Also ich bin dafür, die BVG bestellt die Züge, bezahlen muss es eh der Senat, und dei S-Bahn GmbH gewinnt die Ausschreibung. Dafür muss die DB AG bedeutende Zugeständnisse machen. z.B. ein Mitarbeiter der BVG in den Aufsichtsrat der GmbH (gibts sowas eigentlich?). Oder besser noch Wowi wird Aufsichtsratsvorsitzender. ;-))))
Zitat
Heidekraut
Oder besser noch Wowi wird Aufsichtsratsvorsitzender. ;-))))

Warum nicht gleich Herr Mehdorn?

Wir stehen hier in Hamburg vor einem ähnlichen Problem. Es gibt mehr Nachfrage als Züge, die im Einsatz befindlichen Züge können mangels Erfüllung neuer EU-Auflagen nicht nachbestellt werden und für eine Neubeschaffung von passenden Zügen interessiert sich keiner, solange nicht klar ist, wer 2017 die Ausschreibung gewinnt.

Erinnert mich fatal an die neue EU-Verordnung, nach der unsere Hafenfähren eigentlich nicht mehr im Betrieb sein dürften...

Käse ist Käse im Sinne der Käseverordnung!
Der Vorsitzende Richter Heinz Hawickhorst appellierte an die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs, "dieses Verfahren neu anzufassen" und "anders als bisher nicht jeweils an die Grenze des juristisch möglicherweise gerade noch Zulässigen" zu gehen. "Sonst habe ich die Befürchtung, dass es eine Generation von Schulkindern gibt, für die die Ringbahn nicht existiert", sagte der Richter. [www.morgenpost.de]

Ach du meine Güte!

Wer hat diese Ausschreibung eigentlich erstellt?!?



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.2013 23:24 von peterl.
Zitat
peterl
Wer hat diese Ausschreibung eigentlich erstellt?!?

[www.tagesspiegel.de]

"Die Verkehrsverwaltung will erreichen, dass der Gewinner der Ausschreibung die Fahrzeuge über die gesamten 15 Jahre so gut pflegt, dass auch die Wartung danach nicht zur Kostenfalle wird. Die Idee kam nach Tagesspiegel-Informationen von externen Beratern, die die Verkehrsverwaltung unter der Leitung von Senator Michael Müller (SPD) engagiert hat."

Tja entgegen Deinen Erwartungen, da holt man sich extra den Sachverstand von außen, und dann wir dieses ad absurdum geführt.
Hm. Für mich stellt sich die Frage ob die Senatsverwaltung wußte, dass das juristisch riskant ist.
Zitat
peterl
Hm. Für mich stellt sich die Frage ob die Senatsverwaltung wußte, dass das juristisch riskant ist.

Ja!

Das war sogar schon entschärft, demgegenüber was Teile der SPD da noch so gerne drin gehabt hätten. Der Parlamentsvorbehalt wurde z.B. bereits vorab gestrichen, weil da mehrere Gutachten, zuletzt vom parlamentarischen Dienst erstellt, gegen sprachen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Berlin im Jahr 2020:
Es wurde eine Ausschreibung erstellt, welche die Richtlinien der EU eingehält. Nun aber haben die Vereinten Nationen was dagegen. Zudem haben ein paar schlaue Berliner dann eine Volksinitiative gegen Lärmbelästigung gestartet. War doch so schön ruhig in den Wohnungen am Ring in den Zeiten als dort keine S-Bahn fuhr^^
Zitat
Edelfried
Berlin im Jahr 2020:
Es wurde eine Ausschreibung erstellt, welche die Richtlinien der EU eingehält. Nun aber haben die Vereinten Nationen was dagegen. Zudem haben ein paar schlaue Berliner dann eine Volksinitiative gegen Lärmbelästigung gestartet. War doch so schön ruhig in den Wohnungen am Ring in den Zeiten als dort keine S-Bahn fuhr^^

Tja, warum führt die Einflugschneise der S-Bahn auch so dicht am geplanten Eiscreme-Forschungslabor vorbei!?
Zitat
BahnInfo-Redaktion
Die Ausschreibung des Berliner S-Bahnrings ist heute defacto gescheitert. Der Vergabesenat des Berliner Kammergerichtes verwies die Klage der S-Bahn Berlin gegen die Laufzeit des fahrzeugseitigen Ausschreibungsteils an den europäischen Gerichtshof. Da ein solches Verfahren oft Jahre in Anspruch nimmt, hat das Kammergericht dem Land Berlin dringend geraten das laufende Verfahren abzubrechen und ein neues weniger kompliziertes Verfahren auf den Weg zu bringen.

Das wäre die, meiner Meinung nach, einzig richtige und sinnvolle Entscheidung. Die sollte aber dann nicht von dem inkomptenten Haufen Namens VBB gemacht werden. Denn dieser hat sich ja mehr als einmal als fahrgastfeindlich erwiesen.

Zitat
BahnInfo-Redaktion
Der Berliner Fahrgastverband IGEB sieht sich damit in seiner ausgesprochenen Warnung bestätigt und fordert nun eine schnelle Weichenstellung des Senats zu getrennten Verfahren für Fahrzeugbeschaffung und Betriebsführung.

Auch wenn ich IGEB nicht unbedingt mag, die meisten Forderungen sind meiner Meinung nach reine Spinnerein, hat sich Herr Wieseke diesmal ein wenig auf das kommende vorbereitet. Sicherlich hat er Recht, wenn er sagt: Die Bestellung von Fahrzeugen muss jetzt und sofort gestartet werden. Allerdings denke ich nicht, dass die BVG bessere Züge bestellen kann. Die Züge der Berliner S-Bahn haben klare Grenzen, vorgegeben von den Bahnsteigen und dem Nord-Süd-S-Bahn-Tunnel. Den Rest klären die Normen, somit dürfte da kaum Spielraum für Wünsche sein. Wie sagte Herr Buchner beim S-Bahn Sprechtag 2012: Das einzige was Sie problemlos ändern können, ist die Farbe der Sitze.

Zitat
BahnInfo-Redaktion
Die Fahrzeugproblematik ist akut: Für zwei der drei Berliner S-Bahnbaureihen endet die Betriebsgenehmigung im Dezember 2017. Bis dahin ist es nach übereinstimmenden Aussagen von Verkehrsunternehmen und Fahrzeugindustrie nicht mehr möglich ausreichend neue Fahrzeuge herzustellen, zu testen und in Betrieb zu nehmen. Für eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung der Baureihen 480 und 485 sind größere Umbauten erforderlich, die die S-Bahn auf etwa 100 Millionen Euro beziffert. Allerdings ist derzeit unklar, ob das Eisenbahnbundesamt überhaupt eine Verlängerung ermöglichen wird.

Die Probleme sind vielfältig und eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für die Baureihen 480 und 485/885 sehe ich derzeitig nicht. In beide Baureihen ist es derzeit nicht möglich ZBS einzubauen. Damit wird nicht einmal die Vorgabe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfüllt. Dieses fordert bis 2015 (!) den Einbau von PZB oder ähnlichen Sicherungseinrichtungen.

Wieso sollte also die Betriebsgenehmigung verlängert werden? Ich befürchte eher, dass es ab 2015 weitere ernste Probleme bei der S-Bahn geben wird.

Linie 88
Zitat
Linie 88
Sicherlich hat er Recht, wenn er sagt: Die Bestellung von Fahrzeugen muss jetzt und sofort gestartet werden. Allerdings denke ich nicht, dass die BVG bessere Züge bestellen kann. Die Züge der Berliner S-Bahn haben klare Grenzen, vorgegeben von den Bahnsteigen und dem Nord-Süd-S-Bahn-Tunnel. Den Rest klären die Normen, somit dürfte da kaum Spielraum für Wünsche sein. Wie sagte Herr Buchner beim S-Bahn Sprechtag 2012: Das einzige, was Sie problemlos ändern können, ist die Farbe der Sitze.

Wenn es tatsächlich so geringe Spielräume gibt, kann man ja sofort bestellen und sich vertraglich den Spielraum geben lassen, dass die Farbe der Sitze erst ein paar Wochen oder Monate vor Auslieferung definiert werden muss ;-)

Jetzt gilt es wohl erstmal eine Lösung zu finden, Züge unabhängig vom Betrieb auszuschreiben, die mit der unsinnigen Schuldenbremseregelung und den EU-Vergabebedingungen kompatibel ist.
Genau, es gilt eine Gesellschaft zu gründen, die die Fahrzeuge bestellt und verwaltet und sie gegebenenfalls vermietet. Da es aber schon eine landeseigene Gesellschaft gibt, könnte das auch die BVG sein. Auf das Pflichtenheft hätte sie sowieso keinerlei Enfluss, denn das steht ja bereits fest. Es geht also nicht darum eine Gesellschaft zu gründen, die die Farbe der Sitze bestimmt. ;-)

Die Ausschreibung für die Betriebsführung wird abgeändert in: "Der Betreiber verpflichtet sich, die Fahrzeuge der Gesellschaft Xy zu mieten und zu betreiben."
Zitat
Linie 88
Wie sagte Herr Buchner beim S-Bahn Sprechtag 2012: Das einzige was Sie problemlos ändern können, ist die Farbe der Sitze.

Da hat Herr Buchner wieder mal sein Wissen glänzen lassen. Die Wahl einer anderen Sitzfarbe hat natürlich ein Brandschutz- und Toxizitätsgutachten zur Folge. Insbesondere jetzt wo wir von DIN 5510 zur EN 45545 wechseln kann er eben nicht einfach so wechseln ohne entsprechende Gutachten vorzulegen.
Zitat
Heidekraut
Genau, es gilt eine Gesellschaft zu gründen, die die Fahrzeuge bestellt und verwaltet und sie gegebenenfalls vermietet. ...
Die Ausschreibung für die Betriebsführung wird abgeändert in: "Der Betreiber verpflichtet sich, die Fahrzeuge der Gesellschaft Xy zu mieten und zu betreiben."

Und jetzt kommen die beiden wichtigsten Fragen, die auf Jahre noch offen sein werden:
1. wie hoch ist der Mietpreis je Achse/Wagen/Fahrgast/km für den Betreiber (ohne Mietpreis keinerlei Kalkulation möglich) wenn

a) der Vermieter der Fahrzeuge sich allein um die Instandhaltung der Fahrzeuge zu kümmern hätte?
b) sich der Mieter um die Instandhaltung zu kümmern hat, ohne irgendeinen Einfluss auf die Konstruktion der Fahrzeuge zu haben

2. Wer hat wann welche Kosten bis zu welcher Höhe zu tragen, sollten durch Gesetzesänderungen oder Normänderungen die gemieteten Fahrzeuge ihre Zulassung verlieren?

Und an diesen Fragen scheitert diese vorgeschlagene Variante!
Kann ich nicht erkennen. Das ist doch ganz einfach, die neue Gesellschaft bestimmt den Preis, zu dem das Pflichtenheft abzuarbeiten ist, und daraus berechnet er den Mietpreis. Es ist klar, dass Amortisierung ausgeschlossen ist. Wenn ich mir ein Privatauto kaufe, kann ich es auch nicht von der Steuer absetzen. So ein Ring kostet halt auch.

Ich glaube nicht, dass die Konstruktion nach Pflichtenheft viel Spielraum für wartungsfreundliche oder besser wartungsbillige Konstruktion übrig lässt. Also so groß wird der Unterschied sicher nicht, ob nun der Wettbewerber einen Einfluss hat oder nicht. Schließlich werden die Züge in einem anderen Wettbewerb konstruiert und Wartungsbilligkeit ist doch ebenfalls eine sicher genau beschriebene Forderung des Pflichtenheftes.

Wer für Kosten aufkommt, wenn sich die Gesetze ändern, muss ebenfalls vertraglich fixiert werden. Das kann sowohl bei der Gesellschaft, als auch bei dem Wettbewerber liegen, ist eine Frage des Preises. Wenn man natürlich per Ausschreibung sämtliche Kosten abwälzen will, wie im aktuellen Fall, dann wird dat nischt, nix in diesem Jahrtausend.
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