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Tagesspiegel: "Die BVG will die Tram nach Rahnsdorf einstellen."
geschrieben von Harald Tschirner 
Zitat
Logital
Gibt es ab 2017 nur das Dogma oder einen technischen Zwang, dass die KT4 nicht fahren sollen?

Auslaufende HU...?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Logital
Gibt es ab 2017 nur das Dogma oder einen technischen Zwang, dass die KT4 nicht fahren sollen?

Es gibt kein Dogma, sondern Tatsachen.
Nach Fristablauf dürfen Straßenbahnfahrzeuge nicht mehr zum Zwecke der Personenbeförderung genutzt werden. Wegen der vorangegangenen Fristverlängerung ist keine zweite mehr möglich. Die Fahrzeuge würden eine komplette Inspektion benötigen, wegen der vorangegangenen Fristverlängerung sicher mit größerem Arbeitsumfang. Siehe Cottbus (Stichwort: Langläufer KTNF6, diese haben aber Niederfluranteil).
Zusätzlich wären wegen der Spannungserhöhung auf 750V die wichtigsten und teuersten Teile der Traktionsanlage (Gleichstromsteller, Fahrmotore, Bordnetzumrichter) völlig zu erneuern. Damit würden sich die Kosten der Weiternutzung stark an ein Neufahrzeug annähern.
Wie lange die hochflurigen Fahrzeuge dann noch weiter eingesetzt werden dürften, ist umstritten (EU- und Bestellervorgaben). Daher würde der Senat die Kosten wohl kaum übernehmen. Die BVG soll ab 2016 die "Schwarze Null" erreichen, also kostendeckend arbeiten, hat daher am Weiterbetrieb einer Strecke, die kaum Einnahmen, aber hohe Kosten (für den weiteren Streckenerhalt und die speziellen Fahrzeuge) bringt, mit Sicherheit kein Interesse.

so long

Mario
Zitat
Arnd Hellinger
Dann frage ich jetzt einmal ganz konkret: Welche Änderungen an der Strecke wären denn für den Betrieb mit GT6 unabdingbar?

Ohne Umbau der Haltstellen nach dem "Tram-Standard" sind diese nicht barrierefrei. Ich vermute, ein provisorischer Umbau von 7 Haltestellen mit 15 Bahnsteigkanten bis zur eventueller Abbestellung 2020 ist einfach zu teuer. Das Problem ist doch, wenn eine Sache mit öffentlichen Mitteln errichtet wird, kann man dafür bis zur vollständigen Abschreibung nicht nochmals Fördergelder beantragen. Unabhängig von der Fahrzeugfrage steht zusätzlich das Problem der Grundinstandsetzung der Gleisanlagen früher oder später. Das im Wald gelegene Gleichrichterwerk ist entkernt und vorerst durch einen Container ersetzt. Auch keine Dauerlösung. Also ein ganz schwieriger Fall.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Arnd Hellinger
Dann frage ich jetzt einmal ganz konkret: Welche Änderungen an der Strecke wären denn für den Betrieb mit GT6 unabdingbar?

Ohne Umbau der Haltstellen nach dem "Tram-Standard" sind diese nicht barrierefrei. Ich vermute, ein provisorischer Umbau von 7 Haltestellen mit 15 Bahnsteigkanten bis zur eventueller Abbestellung 2020 ist einfach zu teuer. Das Problem ist doch, wenn eine Sache mit öffentlichen Mitteln errichtet wird, kann man dafür bis zur vollständigen Abschreibung nicht nochmals Fördergelder beantragen. Unabhängig von der Fahrzeugfrage steht zusätzlich das Problem der Grundinstandsetzung der Gleisanlagen früher oder später. Das im Wald gelegene Gleichrichterwerk ist entkernt und vorerst durch einen Container
ersetzt. Auch keine Dauerlösung. Also ein ganz schwieriger Fall.

Na ja. Den Container des Unterwerks/Gleichrichters kann man leicht durch ein schon im Werk elektrisch voll ausgerüstetes Beton-Fertiggebäude ersetzen und die GT6 bedienen in dieser Stadt auch eine ganze Reihe (noch) nicht barrierefrei umgebauter Haltestellen - S Karlshorst und Rosenthal Nord wären nur zwei Beispiele...

Also nochmal: Was muss an der Strecke nach Rahnsdorf unbedingt vor Einsatz der GT6 umgebaut werden?

Viele Grüße
Arnd



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.11.2013 21:31 von Arnd Hellinger.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
der weiße bim
Zitat
Arnd Hellinger
Dann frage ich jetzt einmal ganz konkret: Welche Änderungen an der Strecke wären denn für den Betrieb mit GT6 unabdingbar?

Ohne Umbau der Haltstellen nach dem "Tram-Standard" sind diese nicht barrierefrei. Ich vermute, ein provisorischer Umbau von 7 Haltestellen mit 15 Bahnsteigkanten bis zur eventueller Abbestellung 2020 ist einfach zu teuer. Das Problem ist doch, wenn eine Sache mit öffentlichen Mitteln errichtet wird, kann man dafür bis zur vollständigen Abschreibung nicht nochmals Fördergelder beantragen. Unabhängig von der Fahrzeugfrage steht zusätzlich das Problem der Grundinstandsetzung der Gleisanlagen früher oder später. Das im Wald gelegene Gleichrichterwerk ist entkernt und vorerst durch einen Container
ersetzt. Auch keine Dauerlösung. Also ein ganz schwieriger Fall.

Na ja. Den Container des Unterwerks/Gleichrichters kann man leicht durch ein schon im Werk elektrisch voll ausgerüstetes Beton-Fertiggebäude ersetzen und die GT6 bedienen in dieser Stadt auch eine ganze Reihe (noch) nicht barrierefrei umgebauter Haltestellen - S Karlshorst und Rosenthal Nord wären nur zwei Beispiele...

Also nochmal: Was muss an der Strecke nach Rahnsdorf unbedingt vor Einsatz der GT6 umgebaut werden?

Also die Haltestellenkanten müssten definitiv angepasst werden, incl. Randstein in der Schleife.
Da allerdings die Schwellen dort seit 1984 liegen,wär eine Gleissanierung langsam, aber sicher nötig.
Und das im Verlauf der 61 ab HiGa Dreieck über die Bölsche bis Rahnsdf.
Da wär es Quark den zweiten Schritt ( Hst. Umbau) vor dem ersten (Gleisumbau) zu machen.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Also die Haltestellenkanten müssten definitiv angepasst werden, incl. Randstein in der Schleife.
Da allerdings die Schwellen dort seit 1984 liegen,wär eine Gleissanierung langsam, aber sicher nötig.
Und das im Verlauf der 61 ab HiGa Dreieck über die Bölsche bis Rahnsdf.
Da wär es Quark den zweiten Schritt ( Hst. Umbau) vor dem ersten (Gleisumbau) zu machen.

Dann könnte man es ja damit verbinden, ab etwa Hartlebenstr. Richtung Rahnsdorf die Strecke nur noch eingleisig,und dafür 500 m weiter ins Dorf zu bauen... - falls die Rahnsdorfer das wollen.
[renephoenix.de]

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
der weiße bim
Zitat
Arnd Hellinger
Dann frage ich jetzt einmal ganz konkret: Welche Änderungen an der Strecke wären denn für den Betrieb mit GT6 unabdingbar?

Ohne Umbau der Haltstellen nach dem "Tram-Standard" sind diese nicht barrierefrei. Ich vermute, ein provisorischer Umbau von 7 Haltestellen mit 15 Bahnsteigkanten bis zur eventueller Abbestellung 2020 ist einfach zu teuer. Das Problem ist doch, wenn eine Sache mit öffentlichen Mitteln errichtet wird, kann man dafür bis zur vollständigen Abschreibung nicht nochmals Fördergelder beantragen. Unabhängig von der Fahrzeugfrage steht zusätzlich das Problem der Grundinstandsetzung der Gleisanlagen früher oder später. Das im Wald gelegene Gleichrichterwerk ist entkernt und vorerst durch einen Container
ersetzt. Auch keine Dauerlösung. Also ein ganz schwieriger Fall.

Na ja. Den Container des Unterwerks/Gleichrichters kann man leicht durch ein schon im Werk elektrisch voll ausgerüstetes Beton-Fertiggebäude ersetzen und die GT6 bedienen in dieser Stadt auch eine ganze Reihe (noch) nicht barrierefrei umgebauter Haltestellen - S Karlshorst und Rosenthal Nord wären nur zwei Beispiele...

Also nochmal: Was muss an der Strecke nach Rahnsdorf unbedingt vor Einsatz der GT6 umgebaut werden?

Also die Haltestellenkanten müssten definitiv angepasst werden, incl. Randstein in der Schleife.
Da allerdings die Schwellen dort seit 1984 liegen,wär eine Gleissanierung langsam, aber sicher nötig.
Und das im Verlauf der 61 ab HiGa Dreieck über die Bölsche bis Rahnsdf.
Da wär es Quark den zweiten Schritt ( Hst. Umbau) vor dem ersten (Gleisumbau) zu machen.

T6JP

Die Gleisschleife in Rahnsdorf ist doch erst gerade gemacht worden.

GLG.................Tramy1



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.11.2013 22:40 von Tramy1.
Zitat
phönix
Dann könnte man es ja damit verbinden, ab etwa Hartlebenstr. Richtung Rahnsdorf die Strecke nur noch eingleisig,und dafür 500 m weiter ins Dorf zu bauen...

Nun müsste man genau rechnen. Man bräuchte ja für die lange Strecke mindestens ein oder zwei Ausweichen. Weichen sind ja bestimmt deutlich teurer als gerades Gleis, vor Allem auch im Unterhalt. Zudem werden die Züge langsamer und der Verschleiß ist größer. Ob sich das im Gegensatz zur durchgehend breiten Ausführung des Trogs und ebenfalls durchgehender Zweigelisigkeit rechnet?

Die kurze Verlängerung natürlich muss eingleisig werden. Sie ist die einzig sinnvolle Option im Zusammenhand mit dem Erhalt der Strecke. Ansonsten an der Hartlebenstraße kappen.

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Zitat
Philipp Borchert
Zitat
phönix
Dann könnte man es ja damit verbinden, ab etwa Hartlebenstr. Richtung Rahnsdorf die Strecke nur noch eingleisig,und dafür 500 m weiter ins Dorf zu bauen...

Nun müsste man genau rechnen. Man bräuchte ja für die lange Strecke mindestens ein oder zwei Ausweichen. Weichen sind ja bestimmt deutlich teurer als gerades Gleis, vor Allem auch im Unterhalt. Zudem werden die Züge langsamer und der Verschleiß ist größer. Ob sich das im Gegensatz zur durchgehend breiten Ausführung des Trogs und ebenfalls durchgehender Zweigelisigkeit rechnet?

Die kurze Verlängerung natürlich muss eingleisig werden. Sie ist die einzig sinnvolle Option im Zusammenhand mit dem Erhalt der Strecke. Ansonsten an der Hartlebenstraße kappen.

Nach jetzigen Fahrplan bräuchte man theoretisch keine Ausweiche. Als Puffer bis Hartlebenstr zweigleisig (ohne Trog) und dann eingleisigen Trog.
Bis 1984 war es von Sbf. Friedrichshagen bis Rahnsdorf auch eingleisig.

T6JP
Straßenbahnneubaumaßnahmen sollen laut Regelwerk nicht mehr eingleisig gebaut werden. Ich weiß, dass es geschrieben steht, momentan aber leider nicht wo. Könnte im BVG Betriebskonzept Straßenbahn aber auch in der BOStrab stehen. Dürfte glaube ich schwieriger zu genehmigen sein, weiß nicht, ob dafür evtl. noch Ausnahmegenehmigungen erteilt würden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.11.2013 09:18 von Tramler.
Ist sowieso kein Neubau, sondern eine Sanierung.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Tramler
Straßenbahnneubaumaßnahmen sollen laut Regelwerk nicht mehr eingleisig gebaut werden. Ich weiß, dass es geschrieben steht, momentan aber leider nicht wo. Könnte im BVG Betriebskonzept Straßenbahn aber auch in der BOStrab stehen. Dürfte glaube ich schwieriger zu genehmigen sein, weiß nicht, ob dafür evtl. noch Ausnahmegenehmigungen erteilt würden.

Das ist der Klassiker, wenn Ausreden gegen einen Neubau gefunden werden sollen. Genau mit der Argumentation wird es ja auch nix mit der M1 nach Wittenau, weil eine Neuanlage von Bahnübergängen nicht erlaubt ist. Tatsächlich hängt eine Realisierung davon ab, wie gut Bauherr und Technische Aufsichtsbehörde (TAB) /Genehmigungsbehörde miteinander können und wie flexibel die TAB bei der Erteilung der (Ausnahme)genehmigung ist.

Andere Städte/Bundesländer zeigen, dass sowohl eingleisige Strecken als auch Bahnübergänge als Neuanlage möglich sind.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Logital
Ist sowieso kein Neubau, sondern eine Sanierung.

Die Verlängerung in den Ortskern wär es ein Neubau.
Zitat
Philipp Borchert
Ob sich das im Gegensatz zur durchgehend breiten Ausführung des Trogs und ebenfalls durchgehender Zweigleisigkeit rechnet?

Die kurze Verlängerung natürlich muss eingleisig werden.

Ob sich das rechnet, kommt auf die Sichtweise an.
Für die Hersteller von Weichen und Signalanlagen rechnet es sich bestimmt. Auch für die Arbeitsplatzsicherheit der BVG-Fachabteilungen und die Neuberechnung der Instandhaltungspauschale des Senats an die BVG wären möglichst viele Weichen und Signale günstig.

Dass der Streckenabschnitt nach Rahnsdorf überhaupt noch existiert, ist möglicherweise der durchgehenden Zweigleisigkeit zu verdanken. Täglich gibt es nach dem aktuellen Jahresfahrplan nur ca. 50 Fahrten mit solofahrenden, relativ gleisschonenden Gelenkvierachsern. Der Gleis- und Fahrleitungsverschleiss ist abgesehen von der Endschleife und dem Dreieck am S-Bahnhof Friedrichshagen absolut minimal. Die gestrige Betriebsstörung ist eine Seltenheit, nur bei Sturm ist wegen des zunehmend naturbelassenen Baumbestandes der Betrieb gefährdet.

Neue eingleisige Straßenbahnstrecken, die in beide Richtungen befahren werden, wird die Aufsichtsbehörde grundsätzlich ablehnen.

Zitat
BOStrab
Vierter Abschnitt
Betriebsanlagen
§ 15 Streckenführung
...
(5) Strecken für Zweirichtungsverkehr sollen nicht eingleisig sein.
(6) Strecken sollen unabhängige oder besondere Bahnkörper haben.

Demnach hat eine neue, eingleisige Strecke in der Fahrbahn einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße kaum Aussicht auf Genehmigung.

Leider sind trotz aller Umsicht in eingleisigen Streckenabschnitten immer wieder Unfälle zu beklagen, die für das Ansehen der Straßenbahn in der Öffentlichkeit sehr kontraproduktiv sind. Erst voriges Jahr ereignete sich am helllichten Tage gegen 15 Uhr in Leipzig so ein Frontalzusammenstoß, bei dem leider drei Menschen verletzt wurden:

(Quelle: [www.lvz-online.de])

Ich fände Investitionsmittel an anderer Stelle besser eingesetzt, beispielsweise für den zweigleisigen Ausbau zwischen Mahlsdorf-Süd und Bahnhof Mahlsdorf, am besten gleich bis Hellersdorf.

so long

Mario
Da in Absatz 5 wie auch 6 "soll" steht, kann sie genauso genehmigt werden wir der Neubau in der Invalidenstraße.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
BOStrab
Vierter Abschnitt
Betriebsanlagen
§ 15 Streckenführung
...
(5) Strecken für Zweirichtungsverkehr sollen nicht eingleisig sein.
(6) Strecken sollen unabhängige oder besondere Bahnkörper haben.

Demnach hat eine neue, eingleisige Strecke in der Fahrbahn einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße kaum Aussicht auf Genehmigung.

Unklar, wie dann die Planfeststellungsunterlagen für Bernauer oder Invalidenstraße ohne besondere Bahnkörper jemals zur Genehmigung gelangen konnten - das ist ein handfester Skandal!
Zitat
les_jeux
Unklar, wie dann die Planfeststellungsunterlagen für Bernauer oder Invalidenstraße ohne besondere Bahnkörper jemals zur Genehmigung gelangen konnten - das ist ein handfester Skandal!

Die Zeiten ändern sich. Auch verständlich, wenn es Fälle gab, dass gegen Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden staatsanwaltlich ermittelt wurde. Nur weil es ohne Ausnahmegenehmigung eine Strecke oder Fahrzeug so nicht gegeben hätte und damit die Entstehung eines Schadens erst möglich wurde.

Und die Führung von Straßenbahntrassen in Fahrspuren öffentlicher Straßen in der korrekten Fahrtrichtung ist auch kein Risiko für die Betriebssicherheit, sondern eher eins für die Fahrplaneinhaltung. Eine Trassierung eingleisig in Seitenlage wie in Mahlsdorf wäre für die Bernauer oder Invalidenstraße vermutlich nicht genehmigt worden.

so long

Mario
Was ist da eigentlich los? BVG-navi wusste nur etwas von Bauarbeiten am 4. und 5.11. Nun steht aber in den Verkehrsmeldungen:

61 Verkehrsmeldung Richtung Beide zwischen Rahnsdorf/Waldschänke und Hirschgarten
Ursache
Sperrung wegen Bauarbeiten der Wasserbetriebe
Auswirkung
Die Linie wird ab Hirschgarten über Fürstenwalder Damm, Bölschestraße und Müggelseedamm zur Endstelle der Linie 60 -Altes Wasserwerk- umgeleitet. Zwischen Hirschgarten und Rahnsdorf, Waldschänke ist ein Ersatzverkehr eingerichtet.
gültig von
06.11.2013 04:00
gültig bis
bis auf Weiteres.
letzte Änderung
06.11.2013 04:11

Betätigen sich die Wasserwerke mal wieder als Störenfried? Ich erinnere nur an das Hin- und Her kürzlich in der Köpenicker Altstadt.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Diesmal soll wohl ein Wasserrohrbruch vorliegen.
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