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Barrierefreier ÖPNV in Berlin
geschrieben von der weiße bim 
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Nicolas Jost
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Man steigt mit viel Gepäck aus, dass man nur einzeln durch die Autos durchbekommt.

Das führt man ja üblicherweise im Nachtbus mit sich.

Hast Du Dir in letzter Zeit zufällig mal die Ankunftstafel eines Berliner Bahnhofs oder den Abflugplan und die verschärften Sicherheitsbedingungen an den Berliner Flughäfen angesehen? Dann würdest Du vielleicht drauf kommen, wieso man auch im Nachtverkehr mit viel Gepäck unterwegs sein kann. Aber selbstverständlich: schuld ist dann nicht der Falschparker, sondern jene verachtenswerte Gestalt, die es wagt, mit Gepäck Nachtbus zu fahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 08:36 von def.
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def
Hast Du Dir in letzter Zeit zufällig mal die Ankunftstafel eines Berliner Bahnhofs oder den Abflugplan und die verschärften Sicherheitsbedingungen an den Berliner Flughäfen angesehen? Dann würdest Du vielleicht drauf kommen, wieso man auch im Nachtverkehr mit viel Gepäck unterwegs sein kann. Aber selbstverständlich: schuld ist dann nicht der Falschparker, sondern jene verachtenswerte Gestalt, die es wagt, mit Gepäck Nachtbus zu fahren.

Hat "def" zufällig nicht mitbekommen, das TXL nicht von Nachtbussen erreicht wird und der N60 für SXF überhaupt keine Rolle spielt? Um die ersten ICE zu erreichen, die den Berliner Hbf zwischen 04:27 und 04:32 verlassen, ist kein Nachtbus mehr nötig.
Vielleicht sollte sich "def" mal hinstellen um diese Uhrzeit und nachsehen wer dort mit wieviel Gepäck aus dem Nachtverkehr klettert.
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Ronny_Sommer
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def
Hast Du Dir in letzter Zeit zufällig mal die Ankunftstafel eines Berliner Bahnhofs oder den Abflugplan und die verschärften Sicherheitsbedingungen an den Berliner Flughäfen angesehen? Dann würdest Du vielleicht drauf kommen, wieso man auch im Nachtverkehr mit viel Gepäck unterwegs sein kann. Aber selbstverständlich: schuld ist dann nicht der Falschparker, sondern jene verachtenswerte Gestalt, die es wagt, mit Gepäck Nachtbus zu fahren.

Hat "def" zufällig nicht mitbekommen, das TXL nicht von Nachtbussen erreicht wird und der N60 für SXF überhaupt keine Rolle spielt? Um die ersten ICE zu erreichen, die den Berliner Hbf zwischen 04:27 und 04:32 verlassen, ist kein Nachtbus mehr nötig.
Vielleicht sollte sich "def" mal hinstellen um diese Uhrzeit und nachsehen wer dort mit wieviel Gepäck aus dem Nachtverkehr klettert.

Ggf. aber für den letzten ICE und für verspätete Züge. Ich hab mal treppauf nen 2-Minuten-Sprint von Gleis 1 nach Gleis 15 hinlegen müssen, um die letzte S-Bahn zu erwischen. Meine "Alternative" heißt dann N40.

Ist aber eigentlich auch egal, denn das Problem betrifft die Tagesbusse genauso. Ich hab z.B. mehrfach erlebt, dass die 245-Haltestelle Dovebrücke in Richtung Turmstraße komplett zugeparkt war und nicht mal mehr die sonst übliche Alibi-Lücke blieb. Dagegen ist der Fall, dass StVO-konform 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenmast frei sind, äußerst selten. Hab ich da auch häufiger Mütter mit Kinderwagen gesehen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 10:09 von Jay.
Gesehen haben wir alle mal was, nur rechtfertigt es keine Selbstjustiz und nur darum ging es in den letzten Beiträgen. Es entsteht auch keine Legitimation dazu durch erfinden von Fallbeispielen wie weiter oben geschehen.
Hier ist eindeutig die Politik in der Verantwortung entweder über entsprechende Anweisungen an die Ordnungsämter oder über entsprechende Zugeständnisse an die BVG selber tätig zu werden.
Letzteres dürfte besser funktionieren wenn ein Busfahrer die Leitstelle informiert und eine BVG-eigene "Polizei" tätig wird und rigeros abschleppt oder abschleppen läßt.
Zitat
Ronny_Sommer
Um die ersten ICE zu erreichen, die den Berliner Hbf zwischen 04:27 und 04:32 verlassen, ist kein Nachtbus mehr nötig.

Ach so? Ist dir vielleicht nicht bewusst, dass nicht jeder Einwohner unserer Millionenstadt Anrainer einer direkt den Hauptbahnhof erreichenden Linie ist? Ebenso ist es mit den Flughäfen. Ich musste schon diverse Male zu Reiseantritt - egal ob mit Flugzeug oder Zug - wenigstens mit dem Nachtbus los, auch wenn das Ankommen am Abreiseort vielleicht schon mit 'ner Tageslinie erfolgte.

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T6Jagdpilot
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Wutzkman
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T6Jagdpilot
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SaroEngels

Evtl. meint unvorsichtig hierbei etwas anderes: Gerade nachts kann es ja passieren, dass man den Haustürschlüssel in freudiger Erwartung seines Bettes schon früher rausholt und dieser vollkommen unbemerkt aus Versehen über die Heckklappe/Motorhaube des parkenden Autos ....

..und zufällig ist grad der KFZ Besitzer da, stolpert auch,
und das ausgerechnet mit der nach vorn ausgestreckten Faust in das Gesicht des Vandalen...

Ausgerechnet zwischen 23 und 5 Uhr kommt der eine Kfz-Besitzer zu seinem Fahrzeug gestolpert. Zufälle gibt's...
Ist er betrunken?

oder Schichtarbeiter..

Ich habe deine Legende enttarnt. Dass genau der eine Kfz-besitzende Schichtarbeiter betrunken zu seinem Auto stolpert, mag ja noch ein irrer Zufall sein, aber dass dieser ausgerechnet auch noch bei dem einen Betrieb arbeitet, bei dem die Schicht zwischen 23 und 5 Uhr wechselt und nicht deutlich davor und deutlich danach, ist dann doch übertrieben. Es muss sich also folgerichtig um ein theoretisches Konstrukt handeln, welches praktisch nie Anwendung findet ;)
Nun, sicher, Selbstjustiz ist nie richtig. Es ist aber keine Selbstjustiz, wenn man zur eigenen Sicherheit möglichst schnell die Straße verlässt. Die andere Alternative, nämlich auf der Straße entlang gehen ist ja auch illegal und bei den Autofahrern, die mit Tempo 70 vorbei fahren auch gefährlich. Z.B. kann man auch Radfahrer dadurch zwingen sich in den schnelleren Verkehr einzufädeln, was diese wiederum gefährdet... Die Absicherung meines Lebens und des Lebens anderer hat hier eindeutig Vorrang vor dem auch legitimen Interesse der illegalen Falschparker auf Unversehrtheit ihres Autos. Leben geht immer vor Sachen. Von daher sehe ich hier keine Grundlage für irgendein strafrechtliches Verfahren gegen den ÖPNV-Fahrgast - es sieht natürlich anders aus, wenn man seinem Ärger Luft macht. Aber das kann man einem ja nicht beweisen, wenn man bei der Polizei keine Angaben macht, obwohl das Schadensbild hier sicherlich Klarheit schafft.

Bezahlen muss man eine derartige Beschädigung vermutlich dennoch, obwohl ich hier einen Prozess interessant fände-allerdings sind die meisten Richter Autofahrer... Das ist aber Zivilrecht.

Also sollte man die Pol. rufen. Vermutlich kommen die dann auch, wenn man sagt, man hat einen Lackschaden an einem Auto verursacht, sofern nicht irgendwo gerade eine Kneipenschlägerei -am besten mit dem Falschparker- oder was ähnliches ist.

Irgendwie ist das doch nicht richtig. Der Falschparker liegt friedlich im Bett, ich warte stundenlang auf die Pol. und darf am Ende noch den Lack bezahlen, während der Falschparker vielleicht 60 Euro bezahlen muss. Letztendlich entspricht da die Unfallflucht eher meinem Rechtsempfinden, sofern es sich um einen kleinen Lackschaden handelt. Oder man hat eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung, dafür muss man denen aber natürlich glaubhaft versichern, dass es versehentlich war.

In einem ganz blöden Fall könnte man übrigens für richtig gemeingefährliches Falschparken auch einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unterstellen - und dann würde der Falschparker in den Knast wandern, vermutlich müsste man da dann das Fahrzeug aber in der Autobahnabfahrt nach einer Kurve parken...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 13:16 von Nemo.
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Wutzkman
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T6Jagdpilot
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Wutzkman
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T6Jagdpilot
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SaroEngels

Evtl. meint unvorsichtig hierbei etwas anderes: Gerade nachts kann es ja passieren, dass man den Haustürschlüssel in freudiger Erwartung seines Bettes schon früher rausholt und dieser vollkommen unbemerkt aus Versehen über die Heckklappe/Motorhaube des parkenden Autos ....

..und zufällig ist grad der KFZ Besitzer da, stolpert auch,
und das ausgerechnet mit der nach vorn ausgestreckten Faust in das Gesicht des Vandalen...

Ausgerechnet zwischen 23 und 5 Uhr kommt der eine Kfz-Besitzer zu seinem Fahrzeug gestolpert. Zufälle gibt's...
Ist er betrunken?

oder Schichtarbeiter..

Ich habe deine Legende enttarnt. Dass genau der eine Kfz-besitzende Schichtarbeiter betrunken zu seinem Auto stolpert, mag ja noch ein irrer Zufall sein, aber dass dieser ausgerechnet auch noch bei dem einen Betrieb arbeitet, bei dem die Schicht zwischen 23 und 5 Uhr wechselt und nicht deutlich davor und deutlich danach, ist dann doch übertrieben. Es muss sich also folgerichtig um ein theoretisches Konstrukt handeln, welches praktisch nie Anwendung findet ;)

Es kann durchaus auch der nüchterne Bäcker sein, der sich zu nachtschlafender Zeit zu seinem Auto begibt,
um nach Dienstbeginn gegen 2.30 meinen Hof mit fast wehrkraftzersetzenden ;-) Backdüften flutet ;-)
Die arbeitende Klientel um diese Zeit fährt meist mit dem Auto würd ich mal meinen,
obwohl die 27 gegen 4.00 dann auch recht gut gefüllt ist-
während aus dem N62 um diese Zeit an der zugeparkten Hst ggü. besagtem Bäcker keine Sau aussteigen will.

T6JP
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Nemo
In einem ganz blöden Fall könnte man übrigens für richtig gemeingefährliches Falschparken auch einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unterstellen - und dann würde der Falschparker in den Knast wandern, vermutlich müsste man da dann das Fahrzeug aber in der Autobahnabfahrt nach einer Kurve parken...

Ist der PKW in deinem Gesichtsfeld so ein Haßobjekt, daß du dich von einer Phantasie in die nächste steigerst?
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Nemo
In einem ganz blöden Fall könnte man übrigens für richtig gemeingefährliches Falschparken auch einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unterstellen - und dann würde der Falschparker in den Knast wandern, vermutlich müsste man da dann das Fahrzeug aber in der Autobahnabfahrt nach einer Kurve parken...

Sehe es eher als geistige Inkontinenz, und davon gibt es im Forum leider immer mehr.

"Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist."
Sag' mal, hast du eigentlich auch mal was Inhaltliches beizutragen? Und entscheide dich mal: Entweder zeterst du hier Leute voll oder du grüßt freundlich. Eins von beidem.

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Philipp Borchert
Sag' mal, hast du eigentlich auch mal was Inhaltliches beizutragen? Und entscheide dich mal: Entweder zeterst du hier Leute voll oder du grüßt freundlich. Eins von beidem.

Nö Manuel, ähm sorry Philipp...Nicht bei so einem geistigen Dünnpfiff!

"Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist."
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Philipp Borchert
Sag' mal, hast du eigentlich auch mal was Inhaltliches beizutragen?

Hat er nicht. Nach der Foren-Schackeline ist er deshalb sicher bald der zweite auf meiner Ignorieren-Liste. Don't feed the trolls.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 16:42 von def.
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Ronny_Sommer
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Nemo
In einem ganz blöden Fall könnte man übrigens für richtig gemeingefährliches Falschparken auch einen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr unterstellen - und dann würde der Falschparker in den Knast wandern, vermutlich müsste man da dann das Fahrzeug aber in der Autobahnabfahrt nach einer Kurve parken...

Ist der PKW in deinem Gesichtsfeld so ein Haßobjekt, daß du dich von einer Phantasie in die nächste steigerst?

Naja, der Pkw ist schon das Verkehrsmittel, was ich gerne loswerden möchte. Ich habe da vielleicht als regelkonform fahrender Radfahrer einen Beißreflex entwickelt...

Wenn ich nur etwas lese, von "niederen Beweggründen" (spielen nur bei der Abgrenzung von Mord und Todschlag eine Rolle) und "Orten ohne Internetanschluss" - also Knast - im Zusammenhang mit einer kleineren Sachbeschädigung, die man allenfalls grob fahrlässig begeht, dann wollte ich nur mal aufzeigen, dass man auch beim Falschparker eine Straftat vermuten könnte und nicht nur eine lächerliche Ordnungswidrigkeit. Das Beispiel mit der Autobahnabfahrt, also mit dem so ziemlich gefährlichsten Ort zum Parken nach einem Bahnübergang -was definitv gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr wäre und bis zu 10 Jahre Knast geben könnte, sollte aufzeigen, dass die Bushaltestelle zwar ein rücksichtslos dämlicher Ort zum Parken ist, aber eben noch bei weitem nicht der dämlichste. Sodass der zu erwartende Strafrahmen auch hier eher im Bereich einer mittleren Geldstrafe liegen würde. Es sollte also eher etwas Härte aus dem Posting nehmen, statt es zu verschärfen!

So, ich werde versuchen zukünftig nichtmehr zu trollen! Ich entschuldige mich dafür!

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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def
Hat er nicht. Nach der Foren-Schackeline ist er deshalb sicher bald der zweite auf meiner Ignorieren-Liste. Don't feed the trolls.

Ob Du mich auf Deine Igno-Liste setzt, oder in China ´ne Currywurst platzt!? Don´t waste my time.

"Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben kann und trotzdem ein Idiot ist."
Ausgangspunkt war Barrierefreiheit, und da helfen versehentlich oder absichtlich zerkratzte Autos nicht weiter.

Also: Egal ob Nacht- oder Tagbus, Rollstuhlfahrer kommt an zugeparkter Haltestelle gar nicht raus (oder, sofern versicherungstechnisch möglich) nur auf die Fahrbahn. Was ist zu tun? Auf die Fahrbahn aussteigen wäre gerade bei Dunkelheit eher gefährlich, also wohl in jedem Fall weiterfahren. Das kann bei größeren Haltestellenabständen oder wenn ein Dummkopf selten allein kommt und die nächste Haltestelle genauso dicht ist, eine ganz schön große Strecke werden.

Taxi nehmen und die Kosten trägt der Falschparker? Heimbringservice der Polizei? Ronniiiiiii anrufen und der schiebt?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.2016 20:46 von VvJ-Ente.
@ VvJ-Ente: Die Polizei? Im Ernst? Glaubst Du, die kommen noch?

Ach man, es wäre echt wunderbar, in einer funktionierenden Stadt zu leben. Weit über 10 Jahre Wowereit/Sarrazin/Nußbaum und SPD-Beteiligung seit Menschengedenken haben die Stadt leider in jeglicher Hinsicht zu Grunde gerichtet. Der ÖPNV ist ja nur ein Beispiel, Verwaltung, Polizei, Infrastruktur, Bildung... viele andere. Aber wen wählen? Dass die CDU nicht besser ist, zeigt sie im Failed State Sachsen. Und die schlimmste und gefährlichste Alternative sind die, die sich so nennen.

Wenn die Landespolitik nicht bald mal den A**** hochbekommt und an den Zuständen was ändert, fürchte ich echt, dass die Stimmung in eine ganz böse Richtung kippt.
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def
Aber selbstverständlich: schuld ist dann nicht der Falschparker, sondern jene verachtenswerte Gestalt, die es wagt, mit Gepäck Nachtbus zu fahren.

Wer gerade von einer Flugreise mit viel Gepäck zurückkehrt, wird auch diese letzte Hürde meistern, ohne Schaden anzurichten.
Der Fähranleger "Schmöckwitz, Zum Seeblick" wird derzeit barrierefrei ausgebaut. Hauptelement ist eine etwa 30 Meter lange Rampe mit vier 180°-Kurven zur Überbrückung des Höhenunterschiedes. Schwer zu glauben, dass das nicht etwas ästhetischer zu gestalten gewesen wäre.





Dieses Jahr ist die Haltestelle, deren Zuweg noch nicht gepflastert ist, nur noch morgen in Betrieb. Ab der nächsten Saison (Karfreitag 2017) dürfte die F21 dann als letzte BVG-Fährlinie komplett barriefrei sein, wenn man von der mittlerweile extrem eingeschränkt betriebenen F24 absieht.

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.10.2016 22:02 von Philipp Borchert.
Zu den Aufzügen am U Alex liegt mir inzwischen ein Schreiben der BVG AöR vom 08.11.2016 vor, wonach jeweils vom Bahnsteig der U2 und U8 ein weiterer Aufzug zur Oberfläche "in Planung" sei. Konkrete Realisierungszeiträume oder genaue Standorte nennt das Schreiben leider nicht...

Viele Grüße
Arnd
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