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Barrierefreier ÖPNV in Berlin
geschrieben von der weiße bim 
Etwa so?

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Florian Schulz
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Arnd Hellinger
@schallundrausch:

Na ja, man kann sich aber bei Projekten wie Klosterstraße und Hausvogteiplatz, die ja ausschließlich im ohnehin schon versiegelten öffentlichen Straßenland bzw. unter demselben ablaufen und keinerlei Rechtsgüter Dritter (außer ggf. jenen der Leitungsbetreiber) berühren, schon fragen, ob da tatsächlich unbedingt immer ein förmliches Planungsverfahren notwendig sein muss oder ob derlei nicht evtl. auch im Umlaufverfahren zwischen BVG, SenUVK, Landesdenkmalamt, Bezirks-Straßenbauamt und Leitungsbetrieben genehmigt werden könnte. Manche Abläufe sollten schon vereinfacht werden...

Eine Plangenehmigung ohne UVP ist doch schon stark vereinfacht. Diese Planverfahren (egal ob PfV oder Plangenehmigung) geben doch erst den rechtlichen und organisatorischen Rahmen ab für die Abstimmung unter den von dir genannten Betroffen. Oder erwartest du, dass sich Bauvorhaben künftig per gemeinsamer WhatsApp-Gruppe lösen lassen? :-)

Ob das jetzt über WhatsApp, einen E-Mail-Verteiler oder eine kennwortgesicherte Webseite läuft, können gerne die IT-Menschen von BVG und SenUVK ausknobeln oder sonstwie festlegen. Da an solchen Vorhaben aber fast immer dieselben Institutionen - damit oft auch dieselben Personen - beteiligt sind, halte ich da eine weitere Vereinfachung/Beschleunigung schon für machbar und sinnvoll...

Die Bauabsicht muss natürlich ebenso wie die letztlich erteilte Genehmigung publiziert werden - keine Frage.

Viele Grüße
Arnd
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Arnd Hellinger
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Florian Schulz
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Arnd Hellinger
@schallundrausch:

Na ja, man kann sich aber bei Projekten wie Klosterstraße und Hausvogteiplatz, die ja ausschließlich im ohnehin schon versiegelten öffentlichen Straßenland bzw. unter demselben ablaufen und keinerlei Rechtsgüter Dritter (außer ggf. jenen der Leitungsbetreiber) berühren, schon fragen, ob da tatsächlich unbedingt immer ein förmliches Planungsverfahren notwendig sein muss oder ob derlei nicht evtl. auch im Umlaufverfahren zwischen BVG, SenUVK, Landesdenkmalamt, Bezirks-Straßenbauamt und Leitungsbetrieben genehmigt werden könnte. Manche Abläufe sollten schon vereinfacht werden...

Eine Plangenehmigung ohne UVP ist doch schon stark vereinfacht. Diese Planverfahren (egal ob PfV oder Plangenehmigung) geben doch erst den rechtlichen und organisatorischen Rahmen ab für die Abstimmung unter den von dir genannten Betroffen. Oder erwartest du, dass sich Bauvorhaben künftig per gemeinsamer WhatsApp-Gruppe lösen lassen? :-)

Ob das jetzt über WhatsApp, einen E-Mail-Verteiler oder eine kennwortgesicherte Webseite läuft, können gerne die IT-Menschen von BVG und SenUVK ausknobeln oder sonstwie festlegen. Da an solchen Vorhaben aber fast immer dieselben Institutionen - damit oft auch dieselben Personen - beteiligt sind, halte ich da eine weitere Vereinfachung/Beschleunigung schon für machbar und sinnvoll...

Die Bauabsicht muss natürlich ebenso wie die letztlich erteilte Genehmigung publiziert werden - keine Frage.

Eben, und dann ist man bei der - gegenüber der Planfeststellung stark vereinfachten - Plangenehmigung. Interessanterweise wurde ja hier veröffentlicht explizit aufgrund von Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das spart schon erheblich Aufwand.

Außerdem ist das ja nicht so einfach wie Du schreibst. Auch die Eingriffe in das Straßenland müssen genehmigt werden. Auch die dauerhafte Sondernutzung durch einen Aufzugsturm. Und noch gibt es das Behördenmonster VLB. Eine Variantenabwägung ist außerdem nötig und wie man am Beispiel Klosterstraße sieht, nicht ganz trivial. Außerdem wurde in mindestens im Falle Altstadt Spandau erwägt, den Aufzug auf Privatgrund zu errichten (Variante 1). Das kann man nicht einfach mal so aus dem Hemdsärmel schütteln.
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schallundrausch
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Arnd Hellinger
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Florian Schulz
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Arnd Hellinger
@schallundrausch:

Na ja, man kann sich aber bei Projekten wie Klosterstraße und Hausvogteiplatz, die ja ausschließlich im ohnehin schon versiegelten öffentlichen Straßenland bzw. unter demselben ablaufen und keinerlei Rechtsgüter Dritter (außer ggf. jenen der Leitungsbetreiber) berühren, schon fragen, ob da tatsächlich unbedingt immer ein förmliches Planungsverfahren notwendig sein muss oder ob derlei nicht evtl. auch im Umlaufverfahren zwischen BVG, SenUVK, Landesdenkmalamt, Bezirks-Straßenbauamt und Leitungsbetrieben genehmigt werden könnte. Manche Abläufe sollten schon vereinfacht werden...

Eine Plangenehmigung ohne UVP ist doch schon stark vereinfacht. Diese Planverfahren (egal ob PfV oder Plangenehmigung) geben doch erst den rechtlichen und organisatorischen Rahmen ab für die Abstimmung unter den von dir genannten Betroffen. Oder erwartest du, dass sich Bauvorhaben künftig per gemeinsamer WhatsApp-Gruppe lösen lassen? :-)

Ob das jetzt über WhatsApp, einen E-Mail-Verteiler oder eine kennwortgesicherte Webseite läuft, können gerne die IT-Menschen von BVG und SenUVK ausknobeln oder sonstwie festlegen. Da an solchen Vorhaben aber fast immer dieselben Institutionen - damit oft auch dieselben Personen - beteiligt sind, halte ich da eine weitere Vereinfachung/Beschleunigung schon für machbar und sinnvoll...

Die Bauabsicht muss natürlich ebenso wie die letztlich erteilte Genehmigung publiziert werden - keine Frage.

Eben, und dann ist man bei der - gegenüber der Planfeststellung stark vereinfachten - Plangenehmigung. Interessanterweise wurde ja hier veröffentlicht explizit aufgrund von Nichtdurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das spart schon erheblich Aufwand.

Außerdem ist das ja nicht so einfach wie Du schreibst. Auch die Eingriffe in das Straßenland müssen genehmigt werden. Auch die dauerhafte Sondernutzung durch einen Aufzugsturm. Und noch gibt es das Behördenmonster VLB. Eine Variantenabwägung ist außerdem nötig und wie man am Beispiel Klosterstraße sieht, nicht ganz trivial. Außerdem wurde in mindestens im Falle Altstadt Spandau erwägt, den Aufzug auf Privatgrund zu errichten (Variante 1). Das kann man nicht einfach mal so aus dem Hemdsärmel schütteln.

Eben, die Gruppe Dritter muss ja trotzdem mit eingebunden werden, gleichwohl die Hauptakteure in den meisten Fällen immer die selben sind. Außer den immerselben Briefkopf zu entwerfen sehe ich in dem vergleichsweise "popligen" Fall einer Plangenehmigung ohne UVP kaum noch Vereinfachungen, will man weiterhin rechtssichere Bauvorhaben vorweisen können. Es geht ja nicht um ein beliebiges Gebäude auf Privatgrund sondern um Umbauten an öffentlichen Infrastrukturen, wo letztendlich wir alle von betroffen sind. Die Komplexität, je nach Bauvorhaben in unterschiedlicher Ausprägung (UVP, PFV, PG etc.), begründet sich ja vor allem durch unsere NIMBY's, die jede Rechtslücke versuchen auszunutzen. Kann man ja zur Zeit sehr schön an der Trassenvielfalt der Hermannplatz-Straßenbahn sehen, wo auch unsinnige Varianten sauber berücksichtigt werden müssen. Wenn ich so dran denke, wie Arnd das PFV "Straßenbahntunnel Schöneweide" dadurch versuchte zu beschleunigen, indem er Rechtssicherheit für eine nichtige Planung erreichen wollte um danach locker ein Planänderungsverfahren herbeizuführen, kommen mir etwas Zweifel über sein Rechtsverständnis. Fachplanungen sind ja keine belanglose Formalität, die ein einzelner Sachbearbeiter innerhalb zweier Arbeitstage zusammenschreibt, sondern ein wahnsinnig komplexes Thema.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
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Latschenkiefer
Werter Havelländer,

dröseln wir ganz doch einmal die Fakten auf:
- Es gibt einen Grenzwert für Stickoxide bei Diesel-Pkw (Euro-Normen).
- Die Diesel-Pkw haben diesen auch bei Messfahrten vor der Zulassung eingehalten.
- Man hat aber durch Tricks (u.a. "Schummel-Software") nachgeholfen.
- Die Diesel-Pkw haben also unter realisitischen Bedingungen die Grenzwerte nicht eingehalten.
- Diverse Hersteller mussten dafür in den USA Strafen zahlen
- Ein hochrangiger Manager, Audi-Chef Stadler befindet sich immer noch in U-Haft. Da muss wohl was dran sein.
(...)

Nicht nur in den USA (sh. den von mir mit Kursivdruck versehenen Satz). Bekanntlich hat z.B. auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld gegen einen Autohersteller verhängt, sh. hier: [www.tagesschau.de]

Das Land Niedersachsen will die (ja bezahlte) Geldbuße wie folgt verwenden: [www.manager-magazin.de]

Einen schönen Sonnabend wünscht Euch
Marienfelde
Seit einigen Tagen ist der Aufzug auf der Station Oskar-Helene-Heim ebenfalls in Betrieb und erhöht die Anzahl der barrierefrei erreichbar Bahnhöfe auf 121. Thielplatz wird wohl der nächste Bahnhof werden. Da sind aber noch Nacharbeiten durch den Aufzughersteller zu machen.
Dafür ist Köpenick immer noch nicht wieder barrierefrei, obwohl Fahrinfo selbiges behauptet.
Zitat
VvJ-Ente
Dafür ist Köpenick immer noch nicht wieder barrierefrei, obwohl Fahrinfo selbiges behauptet.

Komisch. Ist denn der Aufzug inzwischen wieder eingebaut...?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
VvJ-Ente
Dafür ist Köpenick immer noch nicht wieder barrierefrei, obwohl Fahrinfo selbiges behauptet.

Komisch. Ist denn der Aufzug inzwischen wieder eingebaut...?

Vor Ort an der Baustellenwand wird seit Monaten der 21.11. für die Wiederinbetriebnahme genannt.

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MfG, S5M
Ist ja toll, wenn es die Wand weiß. Ich weiß es als regelmäßiger Nutzer des Bahnhofs auch. Es wäre nur schön, wenn man es auch mal fahrinfo sagen könnte, damit ich an Tagen, wo ich mit meinem Gepäck und/oder Begleitung die Stufen nicht benutzen kann, auch eine vernünftige Verbindung angezeigt bekomme. So erzählt mir fahrinfo immer wieder was von Köpenick und ich muss mir mühsam zusammensuchen, ob jetzt Adlershof - Ostkreuz oder Elsterwerdaer Platz - Lichtenberg/Frankfurter Allee günstiger ist.
Update: Der Aufzug ist immer noch hübsch verpackt, wovon Fahrinfo immer noch nichts weiß. Soweit ich sehen konnte ist nur das Schild mit dem Datum verschwunden. Jetzt hängt nur noch das Plakat mit dem Termin November 2018. Jedenfalls bis Freitag. *duckundweg*
Der Fahrstuhl am S Bhf Köpenick ist seit heute in Betrieb. Somit ist der Bahnhof wieder Barrierefrei erreichbar!

Mit besten Grüßen

phönix
Die Baumaßnahme aufgrund des Aufzugeinbaus im U-Bahnhof Zwickauer Damm wird bis zum 24.05.2019 verlängert.
Die Sperrung bleibt also noch länger bestehen.

Edit: Ergänzung.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.12.2018 23:47 von Untergrundratte.
Der Tagesspiegel berichtet von vielfältigen und anhaltenden Verzögerungen der BVG beim Aufzugsbau (passend zu allem anderen dort). Auch das Agieren der Bauabteilung von Herrn Kutscher wird kritisiert.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-u-bahn-dauerbaustelle-aufzuege-in-u-bahnhoefen-werden-nicht-fertig/23708370.html

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Der Tagesspiegel berichtet von vielfältigen und anhaltenden Verzögerungen der BVG beim Aufzugsbau (passend zu allem anderen dort). Auch das Agieren der Bauabteilung von Herrn Kutscher wird kritisiert.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-u-bahn-dauerbaustelle-aufzuege-in-u-bahnhoefen-werden-nicht-fertig/23708370.html

Ob es durch Bonuszahlungen - die müsste dann ja auch wieder jemand finanzieren - tatsächlich schneller ginge und dazu auch noch bessere Qualität geliefert würde, wage ich leider zu bezweifeln, denn dann wäre z. B. der BER schon längst in Betrieb. Der Markt für derlei Spezialbau gibt derzeit halt nicht mehr her und es kann ja auch nicht Sinn des Ganzen sein, einfach irgendeine Firma zu beauftragen und sich dann hinterher monate- oder gar jahrelang mit Mängelbeseitigung befassen zu müssen, weil unter Zeitdruck - man wollte den Bonus kassieren - eben doch nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet wurde.

Ach so, ja. Ich sehe hier in Karlshorst und Friedrichsfelde auch diverse rein privat betriebene Wohnungsbauvorhaben, die deutlich hinter den avisierten Übergabeterminen herhinken...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Ach so, ja. Ich sehe hier in Karlshorst und Friedrichsfelde auch diverse rein privat betriebene Wohnungsbauvorhaben, die deutlich hinter den avisierten Übergabeterminen herhinken...

Die Aussage, staatliche Bauprojekte gingen grundsätzlich in die Hose, während private Bauvorhaben immer im zeitlichen und finanziellen Rahmen blieben, ist eh nichts weiter als dumpfe Propaganda der Marktideologen - bei vielen aber auch einfach ziemlich naiv. Vieles von dem, was bei privaten Bauten schief geht, kommt schlicht nicht an die Öffentlichkeit.
Gehört Podbielskiallee jetzt auch zu den neu mit Aufzügen ausgestatteten Bahnhöfen?
Zitat
Rummelburg
Gehört Podbielskiallee jetzt auch zu den neu mit Aufzügen ausgestatteten Bahnhöfen?

Jupp. Seit 16.10.2018.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.12.2018 08:33 von B-V 3313.
Zitat
Rummelburg
Gehört Podbielskiallee jetzt auch zu den neu mit Aufzügen ausgestatteten Bahnhöfen?

Das kannst du im Eröffnungsbeitrag dieses Themas nachlesen.

so long

Mario
Seit gestern (13.12.2018) ist nun auch der U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz, als derzeit noch wichtige Schnittstelle zwischen U-Bahnnetz und Flughafen-Zubringerbus, barrierefrei erreichbar. Und exakt eine Woche später (20.12.2018) der U-Bahnhof Karl-Marx-Straße im dicht besiedelten Neukölln.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.12.2018 18:16 von der weiße bim.
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