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Barrierefreier ÖPNV in Berlin
geschrieben von der weiße bim 
Heute wurde am Bayerischen Platz (Platzseite) eine größere Baustellenfläche abgesperrt und zusätzlich am Eingangsgebäude allerlei Baumaterial abgelegt wie ich im Vorbeifahren erahnen konnte.

Könnte sein, dass der Aufzugbau beginnt. Positionsmarkierungen sind schon seit einiger Zeit auf der Fahrbahn zu erkennen und mit "Aufzug" beschriftet ;)
Zitat
Stichbahn
Könnte sein, dass der Aufzugbau beginnt.

Ja, auf dem oberen Bahnsteig des U-Bhf Bayerischer Platz (U4) sollte der südliche Ausgang seit Montag geschlossen und der Bahnhof mit Personal besetzt werden, da nur noch der nördliche Ausgang zur Verfügung steht. Auf dem unteren Bahnsteig (U7) sind weiterhin beide Ausgänge geöffnet, nur die Übergangstreppe zur U4 ist gesperrt.
Beim Umsteigen ist demnach etwas mehr Wegstrecke über den schönen Stadtplatz zurückzulegen und je nach Kondition mehr Zeit einzuplanen.
Die Zeit der baubedingten Sperrung wird bis zum 6. Januar 2023 angegeben.

In den Verkehrsmeldungen bei Fahrinfo wird angezeigt:
Zitat

Direkter Übergang U4 <> U7 U Bayerischer Platz wegen Aufzugseinbau bis ca. Ende 2022 gesperrt. Die längeren Umsteigezeiten sind in der Auskunft berücksichtigt.

Der Standortplan wurde bisher nicht korrigiert.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.09.2020 10:37 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim

Der Standortplan wurde bisher nicht korrigiert.

...was bei einigen Bahnhöfen der Fall ist, unabhängig von barrierefrei oder nicht.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Stichbahn
Könnte sein, dass der Aufzugbau beginnt.

Ja, auf dem oberen Bahnsteig des U-Bhf Bayerischer Platz (U4) sollte der südliche Ausgang seit Montag geschlossen und der Bahnhof mit Personal besetzt werden, da nur noch der nördliche Ausgang zur Verfügung steht. Auf dem unteren Bahnsteig (U7) sind weiterhin beide Ausgänge geöffnet, nur die Übergangstreppe zur U4 ist gesperrt.
Beim Umsteigen ist demnach etwas mehr Wegstrecke über den schönen Stadtplatz zurückzulegen und je nach Kondition mehr Zeit einzuplanen.

Ohne Begründung ist dieser seit Mitte der Woche wieder geöffnet wurden.
Der Tagesspiegel berichtet ganz frisch unter dem Titel BVG bricht Gesetz zur Barrierefreiheit, dass der 2. Aufzug am U Spichernstraße in Betrieb genommen wurde.
Dieser Artikel sagt, dass der ÖPNV ab dem 01.01.2022 komplett barrierefrei sein sollte. Es wurde früher schon mehrfach erwähnt, dass dies nicht gilt. Nicht nur die BVG schafft diesen Ziel nicht. In Köln ist es z. B. bei einigen Stationen genauso.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.10.2020 23:58 von Henning.
Ist denn der zweite Aufzug am U Bismarckstraße inzwischen (mit einem Jahr Verspätung) zum Dezember 2020 wieder in Betrieb gegangen?
Unbemerkt wurde heute der Aufzug auf dem U-Bahnhof Kurfürstenstraße in Betrieb genommen. Damit ist wieder ein weiterer Bahnhof barrierearm.
Zitat
Bd2001
Unbemerkt wurde heute der Aufzug auf dem U-Bahnhof Kurfürstenstraße in Betrieb genommen. Damit ist wieder ein weiterer Bahnhof barrierearm.

+ Sophie-Charlotte Richtung Ruhleben.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Bd2001
Unbemerkt wurde heute der Aufzug auf dem U-Bahnhof Kurfürstenstraße in Betrieb genommen. Damit ist wieder ein weiterer Bahnhof barrierearm.

Unbemerkt? Fast ;) [www.bahninfo-forum.de]
Künftig soll es eine "Mobilitätsgarantie" für Fahrgäste mit Beeinträchtigung geben, berichtet die taz. Das bedeutet, dass eine Flotte von Kleinbussen für Bahnhöfe bereitstehen soll, an denen z.B. die Aufzüge kaputt sind. Ein Pilotprojekt soll im vierten Quartal nächsten Jahres auf der U5 und U8 starten, ab 2023 auf allen Berliner U-Bahnhöfen. Angestrebt wird das System auch für S- und Regionalbahnen, vertraglich gesichert ist es aktuell nur für die BVG.

Der/Die IGEB begrüßt das System grundsätzlich, merkt aber an, dass deshalb die Reparatur defekter Aufzüge nicht länger dauern dürfe. (Ich könnte mir beides vorstellen: dass das System sogar beschleunigend auf die Reparatur wirkt, da es plötzlich vielleicht selbst im BWL-Sinne günstiger ist, ein paar Ersatzteile vorzuhalten, statt sie im Bedarfsfall bei überlasteten Herstellern zu bestellten, dafür aber Kleinbusse samt Personal vorhalten zu müssen. Aber auch, dass eh eine bestimmte Zahl von Bussen samt Personal vorhanden ist und sowieso beschäftigt werden muss., so dass die Reparaturen noch länger dauern.)
Zitat
def
Ein Pilotprojekt soll im vierten Quartal nächsten Jahres auf der U5 und U8 starten,

In der Abendschau hieß es gestern "auf der U8 und auf Teilen der U5". Ob damit nun die Bahnhöfe mit oder ohne Rampen gemeint sind, wird sich ja zeigen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Der Tagesspiegel schreibt: "Der Probebetrieb soll Ende nächsten Jahres zunächst auf der gesamten U8 und dem Abschnitt der U5 zwischen Frankfurter Allee und Tierpark starten."
Unter dem etwas nichtssagenden Titel "Schon lange nichts davon gehört" hat der FDP-Abgeordnete Thomas Seerig eine Schriftliche Anfrage über eine schon vor einiger Zeit abgeschlossene Versuchsphase akustischer Fahrgastinformation gestellt - hier die Antwort als pdf.

Zitat
SenUVK
Hierzu berichtet die BVG:
„Im Fokus des Modellversuchs stand die Beantwortung der Frage, wie schwer Sehbehinderte und Blinde an von verschiedenen Linien bedienten Haltestellen das
„richtige“ Fahrzeug identifizieren können. Der Modellversuch ergab, dass die Kombination der Lösungsansätze „sprechendes Fahrzeug“ und „sprechende App“ die Bedürfnisse der Zielgruppe am besten befriedigt.“

Mit dem neuen Verkehrsvertrag erhält die BVG den Auftrag, die Konzepte "sprechendes Fahrzeug" und "sprechende App" umzusetzen:

Zitat
SenUVK
Hierzu berichtet die BVG:
„Künftig sollen Busse und Straßenbahnen „sprechen“ (Ansage von Liniennummer und Ziel), zudem soll eine App sehbehinderte und blinde Fahrgäste beim Auffinden des für sie jeweils „richtigen“ Fahrzeugs unterstützen.“

Der Senat sieht es als im Sinne der vollständigen Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besten Ansatz an, beide Systeme parallel umzusetzen. Die Ausstattung der Fahrzeuge ermöglicht die entsprechende Information möglichst vieler auf akustische Informationen angewiesener Fahrgäste unabhängig von ihren technischen Kenntnissen und dem Besitz geeigneter Endgeräte. Über die App wird denjenigen Fahrgästen, die Smartphones u.ä. nutzen, eine entsprechende Informationsmöglichkeit im Rahmen der generellen ÖPNV-Information gewährleistet, zudem kann die App-Lösung frühzeitig flächendeckend eingeführt werden, unabhängig von der über mehrere Jahre erfolgenden Nachrüstung bzw. Einführung der „sprechenden Fahrzeuge“.

Zum Zeitrahmen heißt es:

Zitat
SenUVK
Hierzu berichtet die BVG:
„Mit Abschluss des Verkehrsvertrags beginnt die Vorbereitung des Umsetzungsprojekts. Die Nachrüstung bzw. Ausrüstung der Busse und Straßenbahnen mit entsprechender Bord-Technik erfolgt im Rahmen der Neubeschaffung der Fahrzeuge, zum Teil auch in Form einer Nachrüstung. Zudem müssen sämtliche 7.500 Richtungshaltestellen der BVG und die IT Infrastruktur nachgerüstet werden, um diese Anforderungen umzusetzen.“

Die vollständige Ausrüstung aller Fahrzeuge wird nach Einschätzung der Senatsverwaltung gegen Ende der 2020er Jahre erreicht werden können, die App-Lösung
kann deutlich schneller flächendeckend eingeführt werden. Für alle Neubeschaffungen der BVG ist die Nachrüstbarkeit bereits vorgegeben.

Und zu den Kosten:

Zitat
SenUVK
Angesichts des Zeitraums bis Ende der 2020er Jahre ist eine heute verbindliche Darstellung der Jahresscheiben noch nicht möglich. Die von der BVG kalkulierten Kosten sind jedoch in ihr Angebot zum Verkehrsvertrag eingegangen, so dass die Gesamtkosten von 65 Mio. € über die Vertragsvergütung aus der Verpflichtungsermächtigung (VE) für den Verkehrsvertrag gesichert sind. Davon entfallen ca. 4 Mio. € auf den Projektsachaufwand, ca. 32 Mio. € auf die Betriebskosten und ca. 29 Mio. € auf Abschreibungen.
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Zander (CDU) vom 20. April 2021 zum Thema:

Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin

Zitat
SenUVK
A n t w o r t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/27396 vom 20.04.2021 über Barrierefreie U- und S-Bahnhöfe in Berlin

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB
AG) sowie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort
in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort
an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1:
Welche Bahnhöfe von U- und S-Bahn sind aktuell nicht barrierefrei?
Antwort zu 1:
Die folgenden S-Bahnhöfe sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich:
Gehrenseestraße
Hirschgarten
Nöldnerplatz
Marienfelde
Wilhelmshagen
Yorckstraße
Warschauer Straße

Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von
Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit das
Pilotprojekt „Alternative Barrierefreie Beförderung“ im vierten Quartal 2021 gestartet.
Dieses wird zunächst auf den U-Bahnlinien 5 und 8 erprobt. Ab 2023 soll das Projekt dann
auf alle Berliner U-Bahnhöfe ausgeweitet werden, nach Möglichkeit werden auch die
S-Bahnhöfe einbezogen.

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die aktuell noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe sind:
U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke (auch U7, U3)
U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Klosterstraße, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, Alt-Tempelhof, Westphalweg
U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer Straße, Gneisenaustraße, Grenzallee
U8: Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße, Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
U9: Birkenstraße, Güntzelstraße“

Frage 2:
Welche Bahnhöfe werden noch nach dem 31.12.2021 nicht barrierefrei sein, obwohl § 8 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz vorgibt, dass bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der barrierefreie Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hat sowohl für die BVG als auch
für das Land Berlin eine sehr hohe Priorität. Dabei müssen allerdings in den meisten
Fällen komplexe Vorgänge bedacht werden, wie Abstimmungen mit allen Genehmigungsbehörden
auf Landes- und Bezirksebenen, bei Standorten mit Eingriffen in das öffentliche Straßenland, bei hohem
Leitungsbestand sowie in Denkmal relevanten Bereichen können sich Genehmigungs- und Abstimmungszeiten
über mehrere Jahre ergeben, Brandschutzauflagen,
bei Baumaßnahmen im Altbaubestand sind erhebliche statische Zusatzmaßnahmen
sowie parallele Bauwerkssanierungen mit hohem Zeitbedarf erforderlich, Verlegung von Leitungen,
Abhängigkeit von verfügbaren Kapazitäten der Baufirmen.
Vor diesem Hintergrund ist für folgende U-Bahnhöfe eine Bauverzögerung über den 31.12.2021 hinaus zu erwarten:
U1: Schlesisches Tor (auch U3), Görlitzer Bahnhof (auch U3), Möckernbrücke (auch U7, U3)
U2: Rosa-Luxemburg-Platz, Hausvogteiplatz, Ernst-Reuter-Platz, Deutsche Oper, Kaiserdamm, Neu-Westend
U3: Augsburger Straße
U4: Bayerischer Platz (auch U7), Rathaus Schöneberg
U6: Borsigwerke, Holzhauser Straße, Seestraße, Platz der Luftbrücke, Alt-Tempelhof, Westphalweg
U7: Altstadt Spandau, Paulsternstraße, Rohrdamm, Mierendorffplatz, Konstanzer Straße, Gneisenaustraße
Residenzstraße, Franz-Neumann-Platz, Pankstraße, Weinmeisterstraße, Heinrich-Heine-Straße, Moritzplatz, Schönleinstraße
U9: Güntzelstraße“
Zu beachten ist, dass lediglich die Anlagen der BVG den Vorgaben des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen. Die Anlagen der DB Station &
Service AG hingegen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, sodass die
Vorgaben aus dem PBefG hier keine Geltung haben.

Frage 3:
Sind die Ausnahmen, bei denen die Barrierefreiheit nicht bis zur o.g. Frist erreicht werden kann, im
Nahverkehrsplan konkret benannt und wie lautet jeweils die Begründung dafür?
Antwort zu 3:
Mit Aufstellung des Nahverkehrsplan im Frühjahr 2019 wurde für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahnhöfe darauf hingewiesen, dass an einzelnen Standorten eine
Fertigstellung bis zum 01.01.2022 (gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG) nicht gewährleistet
werden kann. Im Nahverkehrsplan sind als Ausnahmen die U-Bahnhöfe Deutsche
Oper (U2), Borsigwerke (U6), Holzhauser Straße (U6), Platz der Luftbrücke (U6),
Möckernbrücke (U7), Paulsternstraße (U7), Mierendorffplatz (U7) und Schönleinstraße (U8) genannt.
Darüber hinaus ist an weiteren Stationen mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.01.2022
zu rechnen, siehe Antwort zu Frage 2. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans war nicht
abzusehen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit an diesen Stationen gemäß den
Vorgaben des PBefG nicht bis 31.12.2021 möglich sein wird.
Aufgrund von komplexen Aufzugsstandorten und den zu berücksichtigen technischen
Anforderungen ist mit Verzögerung bei der Realisierung einzelner Aufzüge zu rechnen.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit müssen umfangreiche Planrechtsverfahren durchgeführt
werden; hierbei ist mit allen Trägern öffentlicher Belange das Einvernehmen herzustellen.

Frage 4:
Wann sollen die bis dato noch nicht barrierefreien Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG strebt an, die noch ausstehenden Aufzüge bis 2024 fertigzustellen. Von den
noch offenen 32 U-Bahnhöfen befinden sich derzeit 12 im Bau bzw. in der Bauvorbereitung.“
Der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe Warschauer Straße und Wilhelmshagen befindet
sich bereits in der Realisierung; die Baumaßnahmen hierfür werden voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden. Die weiteren in der Antwort zu der Frage 1
genannten S-Bahnhöfe sollen in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut
werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei derzeit noch nicht genannt werden.
Die DB AG teilt hierzu ergänzend mit:
„Das Thema Barrierefreiheit ist via seiner Definition äußerst komplex und muss
differenziert betrachtet werden:
Ziel ist es, Barrieren schrittweise abzubauen und so die Nutzbarkeit grundsätzlich ohne
fremde Hilfe zu ermöglichen. Nach Auskunft der DB Station & Service AG sind 95 % der
rd. 200 Bahnsteige in Berliner Bahnhöfen und Haltepunkten stufenfrei erreichbar. Für
hörgeschädigte Reisende liegt der Ausstattungsgrad in Berlin bei 100 %. Ebenso sind
94 % der Bahnsteige mit Lautsprecheranlagen ausgestattet. Etwa 8 % der Berliner
Bahnsteige erfüllen bereits alle vorgenannten Merkmale (ISK 2020, Datenstand 30.11.2020).“

Frage 5:
Im Jahr 2017 wurde noch in Aussicht gestellt, dass der S-Bahnhof Marienfelde im Zeitraum 2021/2023
barrierefrei erreichbar sein werde. Nun heißt es, dass der S-Bahnhof bis auf Weiteres im jetzigen Zustand
verbleibe und damit weiterhin nur über zahlreiche Treppenstufen zu erreichen sein wird. Was sind die
Gründe dafür, dass die vor vier Jahren angekündigte Maßnahme, Barrierefreiheit zu schaffen, nicht umgesetzt wird?
Frage 6:
Wann und mit welchen Maßnahmen soll nun stattdessen der S-Bahnhof Marienfelde barrierefrei werden?
Frage 7:
Inwiefern wird sich der Senat dafür einsetzen, dass der S-Bahnhof Marienfelde möglichst schnell endlich
auch für mobilitätseingeschränkte Menschen leicht zugänglich und für Radfahrer, Familienmitglieder mit
Kinderwagen, u. ä. ohne erhebliche Anstrengungen erreichbar wird?

Antwort zu 5 bis 7:
Im Rahmen der Grunderneuerung der Verkehrsstation Marienfelde ist ebenfalls die
Errichtung von zwei Aufzügen geplant, um die Barrierefreiheit herzustellen. Das
Gesamtvorhaben der Dresdener Bahn soll durch diese Maßnahme nicht verzögert
werden, sodass die Grunderneuerung mit dem barrierefreien Ausbau nach der für das
Jahr 2025 vorgesehenen Inbetriebnahme der Dresdener Bahn erfolgt. Zwischen DB
Station & Service AG und dem Land Berlin wird hierzu derzeit die Finanzierung geregelt.
Aufgrund des frühen Planungsstadiums kann derzeit noch kein konkreter Zeitplan für die
Herstellung der Barrierefreiheit genannt werden.

Berlin, den 06.05.2021

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

so long

Mario
In diesem Absatz gibt es eine Unstimmigkeit: der U-Bahnhof Augsburger Straße soll bis zum Jahresende noch nicht barrierefrei sein, ist aber nicht unter der aktuell nicht barrierefreien Bahnhöfe aufgelistet. Außerdem fehlt im Absatz über die bis zum Jahresende noch nicht barrierefreien Bahnhöfe die Bezeichnung "U8" vor den genannten Bahnhöfen dieser Linie.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2021 23:58 von Henning.
Am U-Bahnhof Rathaus Schöneberg wurden am Südende/Fritz-Elsas-Str. eine große Fläche und rund um den bisherigen Eingang ein weiterer Bereich offenbar als Materiallager mit Bauzäunen abgesperrt, sowie eine üppige Markierungs-Beschilderungs-Orgie für den Radverkehr ausgelebt. Sieht so aus, als würde hier mit den Bauarbeiten für den Aufzug begonnen.

Vielleicht kann das ja jemand bestätigen? @der weiße bim z.B.?
Zitat
Stichbahn
Am U-Bahnhof Rathaus Schöneberg wurden am Südende/Fritz-Elsas-Str. eine große Fläche und rund um den bisherigen Eingang ein weiterer Bereich offenbar als Materiallager mit Bauzäunen abgesperrt, sowie eine üppige Markierungs-Beschilderungs-Orgie für den Radverkehr ausgelebt. Sieht so aus, als würde hier mit den Bauarbeiten für den Aufzug begonnen.

Vielleicht kann das ja jemand bestätigen? @der weiße bim z.B.?

Ich kann es bestätigen. Das sind bauvorbereitende Arbeiten für die Errichtung eines Aufzuges und eines zweiten Ausganges (der Notausgang wird zurückgebaut).

Ab dem 22.06. wird daher der Bahnhof in beiden Richtungen für ein knappes Jahr ohne Halt durchfahren.
Zitat
Stichbahn
Am U-Bahnhof Rathaus Schöneberg wurden am Südende/Fritz-Elsas-Str. eine große Fläche und rund um den bisherigen Eingang ein weiterer Bereich offenbar als Materiallager mit Bauzäunen abgesperrt, sowie eine üppige Markierungs-Beschilderungs-Orgie für den Radverkehr ausgelebt. Sieht so aus, als würde hier mit den Bauarbeiten für den Aufzug begonnen.

Vielleicht kann das ja jemand bestätigen? @der weiße bim z.B.?

Das BVG navi kann manchmal sehr hilfreich sein.
Gibt's in Papierform in fast jedem Bus (teilweise auch U-Bahnhöfe und/oder Strassenbahnen),
oder digital zum downloaden auf folgender Seite: -> https://www.bvg.de/de/Fahrinfo/Downloads/navi

Zitat
BVG navi 06.2021 Seite 40

U4
U Rathaus Schöneberg kein Halt in beiden Richtungen
Von Do, 24.6. bis Do, 31.3.2022


Barrierefreier Ausbau und Neubau eines zweiten Zugangs.
Um den Bahnhof zu erreichen, nutzen Sie bitte die U-Bahnhöfe Bayerischer Platz (ca. 550 Meter entfernt) oder Innsbrucker Platz (ca. 600 Meter entfernt).
Alternativ erreichen Sie das Rathaus Schöneberg mit dem Bus 104 (u. a. ab U Fehrbelliner Platz, U Blissestraße oder U Berliner Straße)
oder Bus M46 (u. a. ab S+U Zoologischer Garten, U Kurfürstendamm, U Wittenbergplatz, S Südkreuz oder S Schöneberg).
Zitat
Bd2001
Zitat
Stichbahn
Am U-Bahnhof Rathaus Schöneberg wurden am Südende/Fritz-Elsas-Str. eine große Fläche und rund um den bisherigen Eingang ein weiterer Bereich offenbar als Materiallager mit Bauzäunen abgesperrt, sowie eine üppige Markierungs-Beschilderungs-Orgie für den Radverkehr ausgelebt. Sieht so aus, als würde hier mit den Bauarbeiten für den Aufzug begonnen.

Vielleicht kann das ja jemand bestätigen? @der weiße bim z.B.?

Ich kann es bestätigen. Das sind bauvorbereitende Arbeiten für die Errichtung eines Aufzuges und eines zweiten Ausganges (der Notausgang wird zurückgebaut).

Ab dem 22.06. wird daher der Bahnhof in beiden Richtungen für ein knappes Jahr ohne Halt durchfahren.


Danke für die schnelle Reaktion und zusätzlichen Infos!

Der Bahnhof wird dann nach ca. einem Jahr auch voraussichtl. fertiggestellt sein!?
Und: Kein Ersatzverkehr/Taxiservice für einen komplett (und nicht wie sonst üblich, halbseitig) gesperrten Bahnhof!? ;)
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