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Barrierefreier ÖPNV in Berlin
geschrieben von der weiße bim 
Zitat
M48er
Wobei gerade hier die Definitionsfrage strittig ist. Viele Behindertenverbände fordern, dass jegliche Handlungen des Fahrpersonals, die sie zum "Bittsteller" machen, als nicht barrierefrei gilt, weil es keine selbständige Mobilität sei.

Schon im zweiten Gedankengang wird dabei aber klar, dass niemand die Straßenbahn oder den Bus ohne fremde Hilfe nutzen kann, denn irgendwer muss das Ding schon noch führen. Und auch die Leute, die nicht auf Barrierefreiheit angewiesen sind können nur ahnen, was der Mensch da vorn von deren Mobilitätsbedürfnissen hält.

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Zitat
Logital
Eine Fahrt kann aber muss nicht 24h vorher angemeldet werden. Man kann auch ganz spontan reisen.

Was nicht selten weitere Nachteile mit sich bringt. Im besten Fall befindet sich der Schaffner gerade am anderen Ende des Zuges oder ist gar nicht zu sehen, im schlimmsten Fall ist der Zug unbegleitet. So oder so kann es vorkommen, daß man einfach nicht mitkommt und wenn doch muß man sich die Frage gefallen lassen, ob man überhaupt angemeldet sei.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Logital
Eine Fahrt kann aber muss nicht 24h vorher angemeldet werden. Man kann auch ganz spontan reisen.

Was nicht selten weitere Nachteile mit sich bringt. Im besten Fall befindet sich der Schaffner gerade am anderen Ende des Zuges oder ist gar nicht zu sehen, im schlimmsten Fall ist der Zug unbegleitet. So oder so kann es vorkommen, daß man einfach nicht mitkommt und wenn doch muß man sich die Frage gefallen lassen, ob man überhaupt angemeldet sei.

Die Frage ob man "überhaupt" angemeldet ist solltest du dir nicht gefallen lassen und dich beim Betreiber beschweren.
Wenn Der Schaffner gerade am anderen Ende des Zuges ist hat ers zur Zugmitte bestenfalls 60 Meter weit. Das sollte in 30 Sekunden zu machen sein. Inder Zeit steigen eh noch die anderen ein.

Wenn kein Schaffner am Zug dann muss der Lokführer aushelfen. Ansonsten bleibt der Zug eben stehen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2022 15:22 von Logital.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
M48er
Wobei gerade hier die Definitionsfrage strittig ist. Viele Behindertenverbände fordern, dass jegliche Handlungen des Fahrpersonals, die sie zum "Bittsteller" machen, als nicht barrierefrei gilt, weil es keine selbständige Mobilität sei.

Schon im zweiten Gedankengang wird dabei aber klar, dass niemand die Straßenbahn oder den Bus ohne fremde Hilfe nutzen kann, denn irgendwer muss das Ding schon noch führen. Und auch die Leute, die nicht auf Barrierefreiheit angewiesen sind können nur ahnen, was der Mensch da vorn von deren Mobilitätsbedürfnissen hält.

Das Problem bzw. der Unterschied ist aber, dass zum Bedienen der Rampen (beim Bus wie bei der Straßenbahn)i jeweils der Führerstand verlassen werden muss - mit allen davor und danach erforderlichen Sicherungshandlungen. Dies führt zu verlängerten Haltezeiten und oftmals auch zu Unmutsbekundungen des Fahrpersonals... :-(

Hier könnte man sich allerdings auch einmal fragen, warum es der BVG oder generell dem zuständigen Dachverband VDV nicht möglich war/ist, auf die Fahrzeughersteller bzw. deren Sublieferanten einzuwirken, die in den 1990er Jahren in Berliner Niederflurfahrzeugen verbauten elektrischen Rampen/Hublifte in der Weise zu optimieren, dass sie eben nicht bei jedem Sandkorn gleich ausfallen. Mit solchen vom Fahrerplatz aus - oder direkt vom Fahrgast über den blauen Türtastester (früher "Kinderwagenschalter") - bedienbaren Systemen ließe sich nach meiner Überzeugung viel Ärger ersparen.

Ungeachtet dessen bringen komplett stufenlose Haltestellen aber sowohl Fahrgästen als auch Betrieb deutliche Vorteile.

Viele Grüße
Arnd
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Alter Köpenicker
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Stichbahn
Heute in der Abendschau wurde die fehlende Barrierefreiheit thematisiert, die eigentlich lt. Personenbeförderungsgesetz seit Jahresbeginn bestehen soll:

[www.rbb-online.de]

Die Sendung habe ich auch gesehen und ich habe mich gewundert, daß immer nur von der BVG die Rede war, die ja wirklich auf einem guten Wege ist. Viel mehr hätte mich interessiert, ob es überhaupt eine Stadt geschafft hat, das Ziel der absoluten Barrierefreiheit zu erreichen und wie man sie in den Regionalbahnen gedenkt herzustellen, wo man eine Mitfahrt immernoch 24 Stunden vorher anmelden soll, was ich als recht lebensfremd empfinde.

Nach Aussage des VBB gibt es bei von ihm bestellten Regionalverkehren keine Anmeldepflicht - notfalls muss man eben bei Zügen ohne Zub/KiN die Tür zum Mehrzweckbereich so lange am Zulaufen hindern, bis der Tf sich bequemt, seinen Führerstand zu verlassen. Im Falle dessen Renitenz kann man die Bundespolizei bitten, ihn auf die Existenz des Art. 3 III 2 GG hinzuweisen - dieses Verfassungsrecht ist gegenüber internen Weisungen eines privatrechtlichen Unternehmens "EVU" jedenfalls vorrangig.

BTW dürfte Heidelberg dem Ziel eines voll barrierefreien ÖPNV doch schon sehr nahe gekommen sein. Wegen ortsansässiger großer (Fach-)Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen begann die Umstellung dort allerdings schon Ende der 1970er Jahre, indem VÖV-Standardgelenkbusse mit Hubliften ausgestattet wurden...

Viele Grüße
Arnd
Und, hat das was gebracht? Heidelberg gehört immerhin zu den Städten, in denen hochflurige Straßenbahnen relativ lange anzutreffen waren. Noch heute gibt's einzelne Kurse die von Rollstuhlfahrern nicht genutzt werden können.

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Hat Heidelberg nicht 2,4m breite Niederflurwagen, die Ex-OEG aber teilweise 2,5m breite Bahnen? Wie passt das denn da?

Müsste nicht Cottbus ganz weit oben sein?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2022 17:32 von B-V 3313.
Cottbus dürfte eine der ersten Städte gewesen sein die nur teilniederflurige Straßenbahnen eingesetzt hat. Auch Schwerin und Jena dürfte da deutlich auf dem Vormarsch gewesen sein. Allerdings gibt es in all diesen Städten bis heute Haltestellen, an denen von der Fahrbahn aus eingestiegen werden muss. Dessau hat sowas m.W. nur noch ein einziges Mal (am Anhaltischen Theater), alle anderen Haltestellen passen zu den ausschließlich eingesetzten Niederflurwagen.

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Aber bei der U-Bahn geht es doch voran? ;-)

Zitat
BVG Pressemitteilung

Berlin, 4. Januar 2022



Das werden wir schon zusammen stemmen



Der Bahnhof Pankstraße wird barrierefrei.
Damit der künftige Aufzug eingebaut werden kann, muss zunächst der Tunnel in diesem Bereich verstärkt werden. Dafür stehen in den kommenden Wochen Stemm- und Betonarbeiten an. Während mit schwerem Gerät gearbeitet wird, können auf diesem Abschnitt der Linie U8 verständlicherweise keine Züge fahren. Die gute Nachricht aber lautet: Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, werden die Arbeiten größtenteils wochentags in den Abend- und Nachtstunden erledigt.



Vom 9. Januar bis 17. Februar 2022 wird in den Nächten von Sonntag bis Donnerstag, jeweils von 23 Uhr bis 3:30 Uhr des Folgetages gearbeitet sowie vom 18. bis 20. Februar und 25. bis 27. Februar jeweils durchgehend.



Die Linie U8 ist in diesen Zeiten zwischen den U-Bahnhöfen Wittenau und Osloer Straße sowie zwischen Gesundbrunnen und Hermannstraße im Einsatz. Zwischen dem U-Bahnhof Osloer Straße und dem U-Bahnhof Gesundbrunnen fahren ersatzweise barrierefreie Busse. Der durchgehende Nachtverkehr der U8 an den Wochenenden ist nicht von den Bauarbeiten betroffen.



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Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Harald Tschirner
Aber bei der U-Bahn geht es doch voran? ;-)

Zitat
BVG Pressemitteilung

….. jeweils von 23 Uhr bis 3:30 Uhr des Folgetages gearbeitet sowie vom 18. bis 20. Februar und 25. bis 27. Februar jeweils durchgehend.



Die Linie U8 ist in diesen Zeiten zwischen den U-Bahnhöfen Wittenau und Osloer Straße sowie zwischen Gesundbrunnen und Hermannstraße im Einsatz. Zwischen dem U-Bahnhof Osloer Straße und dem U-Bahnhof Gesundbrunnen fahren ersatzweise barrierefreie Busse. Der durchgehende Nachtverkehr der U8 an den Wochenenden ist nicht von den Bauarbeiten betroffen.

Sehr irritierend bzw. missverständlich.
Den letzten Satz hätte man besser vorher irgendwo einbauen sollen
Heute Gestern wurde der erste Aufzug an einer belebten Straßenbahnhaltestelle in Betrieb genommen.
Seit dem 11.1.22 verbindet er den Fußgängertunnel zwischen dem S-Bahnhof Landsberger Allee mit dem stadtauswärtigen Bahnsteig der Straßenbahn (Linien M5/M6/M8).
Die im Juni 2019 begonnenen Baumaßnahmen am Umsteigeknoten Landsberger Allee sollen demnächst fortgesetzt werden. Die Unterführung und die Vorhalle werden im Senatsauftrag grundsaniert und ein weiterer Aufzug eingebaut.

so long

Mario
Oft nur im Nachgang zu größeren Gleisbaumaßnahmen der Berliner Straßenbahn erfolgt der barrierefreie Ausbau bestehender Haltestellen.
Erinnern wir uns noch an die monatelangen Sperrungen in der Herzbergstraße und der Siegfriedstraße in Lichtenberg mit Ersatzverkehr und stark eingeschränkter Erreichbarkeit des Straßenbahnhofs Lichtenberg im vergangenen Jahr?

Nun werden sich dieselben Einschränkungen für die Nutzer von Straßenbahn und Buslinien, für den Wirtschaftsverkehr der ortsansässigen Unternehmen und den Individualverkehr (außer Fahrradfahrer) nochmals wiederholen. Letzte Woche wurde die komplette Planung ausgeschrieben, mit interessanten Unterlagen im Anhang: [vergabekooperation.berlin]

Ich zitiere mal aus der Leistungsbeschreibung:

1.2 Begründung und Ziele des Vorhabens

Die vorhandenen Haltestellenanlagen entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen in puncto Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und Fahrgastkomfort. Die Fahrgäste müssen für den Ein- / Ausstieg der Straßenbahn die Fahrbahn queren und vom Straßenniveau ins Fahrzeug steigen. Die bauliche Gestaltung ist ungenügend, so dass bspw. taktile Leiteinrichtungen kaum vorhanden sind. Einrichtungen oder Oberflächengestaltungen für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste fehlen.
Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 gefordert. Auch das im Juli 2018 verabschiedete Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sieht in § 31 Abs. 1 eine barrierefreie Gestaltung von Haltestellen sowie sichere Zugangswege als grundsätzliche Anforderungen an den Zugang zum ÖPNV vor und verweist dahingehend auf das PBefG sowie den Berliner Nahverkehrsplan (NVP).
Allerdings gestattet das PBefG eine Abweichung von der o. g. Frist, sofern im NVP Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Der aktuelle Berliner NVP 2019 bis 2023 benennt im Abschnitt III.4.2.7 „Ausnahmen“ hierzu die Anzahl von rund 270 noch nicht barrierefreien Straßenbahnhaltestellen. Dazu gehören auch die 14 Richtungshaltestellen des Vorhabens.
Die vorhandenen Gleise sind alters- und belastungsbedingt bis zu den zulässigen Grenzmaßen verschlissen. Sie müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erneuert werden. Es gibt lokal Deckenschluss- und Tragschichtschäden.
Zur Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität und Verbesserung der Qualität ist der barrierefreie Ausbau und die Grundinstandsetzung notwendig. Im Einzelnen sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Erleichterung des Zugangs zum ÖPNV, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen
• konfliktarme oder soweit möglich konfliktfreie Führung des Radverkehrs
• sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußgängerverkehr
• Erhaltung und Wiederherstellung der Betriebssicherheit gemäß Forderungen der BOStrab
• Sicherung eines störungsfreien Betriebsablaufes
• Erschaffung eines Verschleißvorrats
• Erneuerung der Nebenanlagen und Fahrbahnflächen im betreffenden Bereich
• die Möglichkeit, auf künftige Bedarfe mit neuen Konzepten reagieren zu können.

1.3 Vorhabenbeschreibung

In der Herzbergstraße zwischen der Vulkan- und der Siegfriedstraße ist der barrierefreie Ausbau folgender Haltestellen vorgesehen:
• Herzbergstraße/Industriegebiet
• Herzbergstraße/Siegfriedstraße
In Summe sind in der Herzbergstraße vier Richtungshaltestellen und ca. 0,6 km Gleise (entspricht 0,3 km Doppelgleis) zu planen. Die letztgenannte Haltestelle liegt westlich des Knotenpunkts Herzbergstraße / Siegfriedstraße.
Südlich des Knotenpunkts grenzt das nächste Haltestellenpaar an und stellt den nördlichen Endpunkt der Planungen in der Siegfriedstraße dar. In diesem Straßenzug zwischen Herzberg- und Fanningerstraße ist der barrierefreie Ausbau folgender Haltestellen vorgesehen:
• Herzbergstraße/Siegfriedstraße
• Siegfriedstraße/Josef-Orlopp-Straße
• Betriebshof Lichtenberg
• Gotlindestraße
• Freiaplatz
• Fanningerstraße
Die beiden letztgenannten Haltestellen werden nur in einer Fahrtrichtung bedient. In der Siegfriedstraße sind daher mind. zehn Richtungshaltestellen und ca. 2,8 km Gleise (entspricht 1,4 km Doppelgleis) zu planen.
Im Rahmen der Vorplanung soll die genaue Anzahl der Richtungshaltestellen planerisch ermittelt werden. Es sind abschnittsweise Varianten (Lageplan- und Querschnittsaufteilung) aufzutragen und diese entsprechend § 25 Berliner Mobilitätsgesetzes (BMobG) untereinander abzuwägen.
Sämtliche Haltestellen sollen über eine Bahnsteiglänge von mind. 62 m bei einer Einstiegshöhe von 22 cm über Schienenoberkante verfügen. Im Rahmen der Vorplanung ist u. a. mit dem Land Berlin zu klären, ob ggf. für die Haltestellen Gotlindestraße, Freiaplatz und Fanningerstraße auch kürzere Bahnsteiglängen zulässig sind. Die Haltestellen müssen für die Bedienung von Straßenbahn und Omnibus gleichermaßen ausgelegt sein.
Es wird angestrebt, die vorhandenen Gleisachsen nicht oder ggf. im Haltestellenbereich nur im begrenzten Maße (max. kleiner 1 Meter) zu verschieben. Daher kommen für die Ausgestaltung der Haltestellen bevorzugt Haltestellenkaps in Betracht. Diese weisen neben der o. g. Bahnsteiglänge zzgl. Rampen für die Nutzung des Radverkehrs vor und hinter den Kaps. Bei der Haltestellenlage muss zwingend die derzeitige Lage der Grundstückszufahrten zzgl. Rampen und die derzeitige Situation bestehender Lichtsignalanlagen beachtet werden.

so long

Mario
Zum barrierefreien Ausbau des U Birkenstraße gab es heute eine Vollzugsmeldung aus der Anstalt. Langsam aber doch stetig geht es also vorwärts...

Leider hat Harald Tschirner den entsprechenden Beitrag in den nicht ganz passenden Thread gesetzt.

Viele Grüße
Arnd
Ausgehend von der im Lichtenberg-Thread geführten Nebendiskussion über die Buslinie 163 in Johannisthal ging dem Abgeordnetenhaus am gestrigen Abend folgende Eingabe zu:

Zitat
Online-Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der am 31.10.2021 erfolgten Inbetriebnahme der Straßenbahn-Neubaustrecke "Adlershof II" erhielt die Buslinie 163 im Berliner Ortsteil Johannisthal einen geänderten Laufweg, wozu seitens der BVG AöR in den Straßenzügen "Stubenrauchstraße" sowie "Segelfliegerdamm" auch neue Haltestellen eingerichtet wurden. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird von mir explizit nicht bestritten, sondern die dadurch bessere ÖPNV-Erschließung des Gebietes ausdrücklich begrüßt.

Problematisch ist daran allerdings, dass diese neuen Haltestellen seinerzeit nur provisorisch angelegt worden sind und somit bis dato weder in puncto Barrierefreiheit (Kasseler Borde, Blindenleitsystem...) noch Fahrgastkomfort (Unterstände, DFI-Monitore...) den in MobG sowie Nahverkehrsplan (NVP) definierten Qualitätsstandards eines zeitgemäßen attraktiven öffentlichen Nahverkehrssystems entsprechen. Hier scheint - zum wiederholten Male - die leider berlintypisch zwischen BVG, SenUMVK und Bezirksämtern dreigeteilte Zuständigkeit für die Planung, Genehmigung sowie Umsetzung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV nachteilig zu wirken und die zügige Attraktivierung des umweltfreundlichen Verkehrs - und dessen Nutzbarmachung für Alle - strukturell zu verhindern oder zumindest deutlich über Gebühr zu verlangsamen.

Einer Bundeshauptstadt mit diesbezüglicher Vorbildfunktion ist derlei indes unwürdig.

Ich darf Sie daher zunächst um Mitteilung bitten, in welchem konkreten Zeitraum nun mit dem standardgemäßen Ausbau der genannten "neuen" Haltestellen entlang der Buslinie 163 zu rechnen ist und warum dieser weder vor Inbetriebnahme im Oktober 2021 noch bis dato erfolgen konnte. Darüber hinaus rege ich nochmals an, auch auf politischer Ebene für eine deutliche Beschleunigung sowie Vereinfachung der hier relevanten Planungs- und Abstimmungsprozesse zu sorgen, damit in künftigen vergleichbaren Fällen neue oder zu verlegende Bus- sowie auch ggf. nicht auf Eigentrassen der BVG liegende Straßenbahnhaltestellen von Beginn ihrer Nutzung an standardgerecht ausgestattet sein können. Selbstverständlich gelten von dieser Forderung Ausnahmen, wenn eine Haltestelle etwa wegen Bauarbeiten nur für wenige Wochen verlegt werden muss.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Arnd Hellinger

Viele Grüße
Arnd
@Arnd: Magst du gleich mit der Milastraße weiter machen? Dass die Schönhauser Allee in dem Abschnitt nun umgestaltet werden soll, aber die nicht-barrierefreie Haltestelle außen vor bleiben soll, ist ein weiteres Stück aus dem Tollhaus der Senatsverwaltung und InfraVelo GmbH.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
@Arnd: Magst du gleich mit der Milastraße weiter machen? Dass die Schönhauser Allee in dem Abschnitt nun umgestaltet werden soll, aber die nicht-barrierefreie Haltestelle außen vor bleiben soll, ist ein weiteres Stück aus dem Tollhaus der Senatsverwaltung und InfraVelo GmbH.

Danke, steht auf meiner Agenda... :-)

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Ausgehend von der im Lichtenberg-Thread geführten Nebendiskussion über die Buslinie 163 in Johannisthal ging dem Abgeordnetenhaus am gestrigen Abend folgende Eingabe zu:

Zitat
Online-Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der am 31.10.2021 erfolgten Inbetriebnahme der Straßenbahn-Neubaustrecke "Adlershof II" erhielt die Buslinie 163 im Berliner Ortsteil Johannisthal einen geänderten Laufweg, wozu seitens der BVG AöR in den Straßenzügen "Stubenrauchstraße" sowie "Segelfliegerdamm" auch neue Haltestellen eingerichtet wurden. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme wird von mir explizit nicht bestritten, sondern die dadurch bessere ÖPNV-Erschließung des Gebietes ausdrücklich begrüßt.

Problematisch ist daran allerdings, dass diese neuen Haltestellen seinerzeit nur provisorisch angelegt worden sind und somit bis dato weder in puncto Barrierefreiheit (Kasseler Borde, Blindenleitsystem...) noch Fahrgastkomfort (Unterstände, DFI-Monitore...) den in MobG sowie Nahverkehrsplan (NVP) definierten Qualitätsstandards eines zeitgemäßen attraktiven öffentlichen Nahverkehrssystems entsprechen. Hier scheint - zum wiederholten Male - die leider berlintypisch zwischen BVG, SenUMVK und Bezirksämtern dreigeteilte Zuständigkeit für die Planung, Genehmigung sowie Umsetzung von Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV nachteilig zu wirken und die zügige Attraktivierung des umweltfreundlichen Verkehrs - und dessen Nutzbarmachung für Alle - strukturell zu verhindern oder zumindest deutlich über Gebühr zu verlangsamen.

Einer Bundeshauptstadt mit diesbezüglicher Vorbildfunktion ist derlei indes unwürdig.

Ich darf Sie daher zunächst um Mitteilung bitten, in welchem konkreten Zeitraum nun mit dem standardgemäßen Ausbau der genannten "neuen" Haltestellen entlang der Buslinie 163 zu rechnen ist und warum dieser weder vor Inbetriebnahme im Oktober 2021 noch bis dato erfolgen konnte. Darüber hinaus rege ich nochmals an, auch auf politischer Ebene für eine deutliche Beschleunigung sowie Vereinfachung der hier relevanten Planungs- und Abstimmungsprozesse zu sorgen, damit in künftigen vergleichbaren Fällen neue oder zu verlegende Bus- sowie auch ggf. nicht auf Eigentrassen der BVG liegende Straßenbahnhaltestellen von Beginn ihrer Nutzung an standardgerecht ausgestattet sein können. Selbstverständlich gelten von dieser Forderung Ausnahmen, wenn eine Haltestelle etwa wegen Bauarbeiten nur für wenige Wochen verlegt werden muss.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Arnd Hellinger

Wie von mir schon vermutet, scheint das Problem eindeutig beim Bezirksamt Treptow-Köpenick zu liegen: Nach Aussage der BVG hat diese den Bau der fraglichen Haltestellen zwar bereits am 23. März 2021 beantragt, wurde von der Igel-Truppe aber unter Hinweis auf "personelle und finanzielle Engpässe im Bezirk" abschlägig beschieden. Bis heute könne Treptow-Köpenick der BVG keinen Termin für die finale Realisierung der Haltestellen nennen...

Unklar bleibt mir dabei Folgendes: Warum hat SenUVK den Bezirk nicht einfach zur Umsetzung der vom Land per NVP und MobG festgelegten Standards angewiesen? Warum muss der Bezirk von einem Landesbetrieb (BVG) im Auftrag des ÖPNv-Aufgabenträgers (SenUMVK, CNB/VBB) veranlasste Maßnahme (Bau von Bushaltestellen) überhaupt aus seinem eigenen Budget mit seinen eigenen Mitarbeitenden planen und umsetzen? Wäre es nicht sinnvoller, das bei BVG oder Aufgabenträger zentral anzusiedeln oder wenigstens den Bezirken die Aufwendungen dafür 1:1 zu erstatten? Bei der Einrichtung von LSA funktioniert das doch auch zentral...

da zeigt sich wieder die grundsätzlich suboptimale Konstruktion der Berliner Verwaltung mit zu starken Bezirksfürsten. :-(

Viele Grüße
Arnd
Nun wenn man bedenkt das selbst die Haltestellen der Linie 365 in Teilen provisorisch angelegt sind und diese Linie schon deutlich länger existiert als die paar Haltestellen des 163er..

Man scheint offenbar von einer schnellen Umsetzung wenig zu halten.
Zitat
KJ
Nun wenn man bedenkt das selbst die Haltestellen der Linie 365 in Teilen provisorisch angelegt sind und diese Linie schon deutlich länger existiert als die paar Haltestellen des 163er..

Man scheint offenbar von einer schnellen Umsetzung wenig zu halten.

Es gibt vielerlei solcher Beispiele.

Ich denke da auch an die "neue" Haltestelle Einsteinpark in Prenzlauer Berg. Wirkt auch mehr als provisorisch... Von Barrierefreiheit keine Spur.

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Tscheynsch hier vor Ju-Tu wis Sörvis tu Exebischn-Raunds änd Olümpick-Staydium
Zitat
LariFari
Ich denke da auch an die "neue" Haltestelle Einsteinpark in Prenzlauer Berg.

Wieso in Anführungszeichen "neu"? Ich wüsste nicht, dass da jemals zuvor eine Haltestelle war.

Und ich finde es auch nicht falsch, sie erst einmal provisorisch einzurichten. Möglicherweise wird so eine neue Haltestelle schlecht angenommen und man gibt die Strecke wieder auf. Und dann? In dem Gedanken dürfte man nur noch neue Strecken einrichten, wenn sich alle über deren Erfolg im Voraus zu hundert Prozent sicher sind.

Wir können natürlich auch den Brandenburger Weg gehen. Im Flächenland gibt es immer wieder einst ordentlich ausgebaute Haltestellen, die mittlerweile einfach nicht mehr bedient werden.

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