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Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt)
geschrieben von andre_de 
Zitat
Heidekraut
Und bei der A100 ist jedes Baulos sofort verkehrlich nutzbar?

Nein, aber jeder Bauabschnitt (hier der 16.).

André
Hallo André,

danke!

Zitat
andre_de
Zitat
manuelberlin
Ich denke da etwa an das VDE 8.1 (Schnellfahrstrecke Nürnberg–Erfurt). Die Strecke kann doch auch erst genutzt werden, wenn wenigstens durchgehend von Erfurt bis Coburg gefahren werden kann, denn dazwischen gibt es keine Verkehrsstationen.

Schau mal hier, Abschnitte Planfestellungsverfahren und Bau:
[de.wikipedia.org]

Auch bei der VDE 8.1 war es so, dass nicht gleich nach dem ersten PFB begonnen wurde zu bauen, sondern erst, nachdem alle relevanten Abschnitte eine ausreichende Genehmigungstiefe hatten. Früher begonnen wurde insbesondere der Bündelungsabschnitt mit der A71, das kann man aber auch unter "Vorleistung" verbuchen.

Dieses Beispiel hatte ich ehrlich gesagt in Kenntnis der Quellen in der Hoffnung darauf angeführt, dass genau Du eine Antwort geben könntest :)

Zitat
andre_de
Ich würde mal sagen: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aber damit bleibt die Antwort doch nicht so eindeutig, wie les_jeux sie sie beschrieben hat. Wie definiert sich eine "ausreichende Genehmigungstiefe"?

Zitat
andre_de
Um auf die Dresdner Bahn in Berlin zurückzukommen: Hier wäre es wirklich nicht vertretbar, in einem einzelnen Planfeststellungsabschnitt mit Bauen anzufangen, wenn das Gesamtvorhaben weiterhin nicht klar ist. Es ist ja nicht ganz auszuschließen (auch wenn ich es nicht hoffe), dass man keine Lösung findet, die zum einen genehmigungsfähig ist, zum anderen aber auch eine positive WNU ausweist.

An dieser Stelle kann ich das ein Stück weit nachvollziehen. Aber was ist eine Vorleistung, und was ist keine mehr? Wenn (wie man es beim Autobahn-, aber auch beim U-Bahn-Bau sehen kann) alles bis auf Fahrbahn- bzw. Gleisbau, Fahrleitungsbau und die kommunikations- und signaltechnische Ausstattung als Vorleistung gilt, hätte man vor dem Hintergrund anderer aufwendiger Vorleistungen auch hier mit den "Vorleistungen" längst beginnen können. Es gelten ja anscheinend sogar Bahnsteiganlagen und Wanddekorationen als Vorleistung - solange das Gleis nicht eingebaut ist.

Auch für den Weiterbau der A100 ist das Gesamtvorhaben ja bis heute unklar - und es kann heute niemand sagen, ob alleine für den nächsten Bauabschnitt bis zur Frankfurter Allee jemals eine genehmigungsfähige Lösung gefunden werden kann. Dennoch werden Steuermittel in großem Umfang für genau diesen Bauabschnitt verbaut.

Zitat
andre_de
Man muss im Hinterkopf haben, dass die Anhalter Bahn zwischen Südkreuz und Außenring für zwei weitere Fernbahngleise trassiert ist.

Dies verstehe ich jetzt in dem Zusammenhang nicht (das ist nicht rhetorisch, sondern ganz real gemeint). Was bedeutet das?

Viele Grüße
Manuel



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.03.2015 01:00 von manuelberlin.
Mir gefallen ja die Baustellen-Serien hier im Forum immer sehr gut, weshalb ich das nun auch mal gemacht habe. Das ist zwar nun schon einen Monat her (ich musste erst mal eine neue Fotosfotware finden und installieren), weshalb sich da bestimmt schon wieder einiges geändert hat - jedoch, bitteschön:

Ein Spaziergang entlang der geplanten Trasse von der Grenzallee bis zum Treptower Park.

[zenphoto.2rue.de]
Zitat
Giesendorfer
... Hier wird vermutlich gelenzt...

Doch hoffentlich nicht gefaulenzt?
Da Berlin die Olympischen Spiele nicht ausrichten soll, hat man am Freibad "Dock 12" gleich das Wasser abgelassen.... Da wird in der nächsten Zeit der Ausbau beginnen.
Zitat
manuelberlin
Zitat
andre_de
Ich würde mal sagen: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aber damit bleibt die Antwort doch nicht so eindeutig, wie les_jeux sie sie beschrieben hat. Wie definiert sich eine "ausreichende Genehmigungstiefe"?

Die genaue Definition kenne ich natürlich nicht und bin auch nicht gewillt, das jetzt zu recherchieren. Nichtsdestotrotz ist doch eindeutig: Wenn zum Entscheidungszeitpunkt zu erwarten ist, dass ein Planfeststellungsabschnitt eines Bauvorhabens nach seiner Fertigstellung zeitnah der vorgesehenen Nutzung übergeben werden kann, dann ist die verkehrliche Wirksamkeit gegeben und es kann gebaut werden. Im Gegensatz dazu stehen Vorleistungen, bei denen einerseits in der Regel - wie du beschrieben hast - nicht die gesamte Anlage errichtet wird, andererseits aber eine Vermeidung erheblicher Sprungkosten vermutet wird, wenn der zu errichtende Teil der Anlage gleichzeitig mit einem anderen Bauvorhaben realisiert wird. Oder sehe ich das falsch?
Nun gleichzeitig mit einem anderen Bauvorhaben war z.B. die Erneuerung der S-Bahn-Gleise auf einem Teilabschnitt der Dresdner Bahn. Dabei hätte durchaus eine Verlegung der Gleise als Vorleistung erwogen werden können.

Bei der Dresdner Bahn fehlt eben der politische Wille. Den hat Wowereit verhindert, um seine Wähler nicht zu verprellen. Das macht mich heut noch wütend. Eigentlich ist doch alles klar, seit langem, eine echte Alternative scheint es nicht zu geben. Ein Tunnel ist herausgesworfenes Geld für Luxus. Warum meine Steuergelder für Lichtenrader Wohlgefühl? Aber die verantwortlichen wollen das nicht erkennen. Ein viergleisiger Ausbau der Anhalter Bahn wäre m.E. keine Option für den Flughafenexpress, weil es wichtige Probleme nicht löst und außerdem würde das ja den Krieg der Lichterfelder gegen die Lichtenrader auf den Plan rufen. ;-) Warum wir, warum nicht ihr?
Zitat
Heidekraut
Nun gleichzeitig mit einem anderen Bauvorhaben war z.B. die Erneuerung der S-Bahn-Gleise auf einem Teilabschnitt der Dresdner Bahn. Dabei hätte durchaus eine Verlegung der Gleise als Vorleistung erwogen werden können.

Sorry, aber nein. Du kannst S-Bahngleise nicht einfach so in der Lage verändern, dafür brauchst Du genauso einen Planfeststellungsbeschluss. U.a. wegen möglicherweise geänderter Lärmemissionen und vor allem auch, um die Notwendigkeit zu begründen. Und bei letzterem wird's dann wieder dünn.

Schau mal hier:
[www.gesetze-im-internet.de]

Viele Grüße
André
Soweit ich mich erinnere sind die erneuerten Gleise der letzten Bauarbeiten schon in Endlage. Ich dachte aber, dass es schon planfestgestellte Abschnitte gibt. Insofern war eine Kombination wohl doch nicht möglich oder sinnvoll.
Das hätte was, wenn das juristisch möglich wäre - ein Gleis neu bauen, dazu das zweite Gleis von der S-Bahn nehmen. Würde einen Wiederaufbau der Dresdener Bahn geben mit genug Platz für Flughafen-Express und Fernzüge nach Dresden/Cottbus plus 30-Minuten-Takt der S2 auf dem verbleibenden S-Bahn-Gleis zwischen Marienfelde und Blankenfelde für die Lichtenrader Bahnverhinderer...^^
Zitat
VvJ-Ente
Das hätte was, wenn das juristisch möglich wäre - ein Gleis neu bauen, dazu das zweite Gleis von der S-Bahn nehmen. Würde einen Wiederaufbau der Dresdener Bahn geben mit genug Platz für Flughafen-Express und Fernzüge nach Dresden/Cottbus plus 30-Minuten-Takt der S2 auf dem verbleibenden S-Bahn-Gleis zwischen Marienfelde und Blankenfelde für die Lichtenrader Bahnverhinderer...^^

Ein 30-min-Takt ist noch zuviel für Lichtenrade. Man sollte es wieder einmauern, diesmal von allen vier Seiten. Wenn Berlin dafür von Lichtenrade befreit wird, verzichte ich doch gern auf die Dresdner Bahn.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.03.2015 09:00 von def.
Zitat
Heidekraut
Soweit ich mich erinnere sind die erneuerten Gleise der letzten Bauarbeiten schon in Endlage. Ich dachte aber, dass es schon planfestgestellte Abschnitte gibt. Insofern war eine Kombination wohl doch nicht möglich oder sinnvoll.

Was nutzt mir ein planfestgestellter Abschnitt, wenn der Nachbarabschnitt dann anders geplant wird und daher für diesen Abschnitt ein Planänderungsverfahren nötig wird?

Ein Baubeginn ergibt erst dann Sinn, wenn klar ist, wie der gesamte Abschnitt zwischen Südkreuz und Blankenfelde aussehen wird und für den Komplettbau Rechtssicherheit absehbar ist.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat

Das hätte was, wenn das juristisch möglich wäre - ein Gleis neu bauen, dazu das zweite Gleis von der S-Bahn nehmen. Würde einen Wiederaufbau der Dresdener Bahn geben mit genug Platz für Flughafen-Express und Fernzüge nach Dresden/Cottbus plus 30-Minuten-Takt der S2 auf dem verbleibenden S-Bahn-Gleis zwischen Marienfelde und Blankenfelde für die Lichtenrader Bahnverhinderer...^^

Warum nicht gleich die S-Bahn in Marienfelde enden lassen, die S-Bahn-Gleise für Regios und Fernzüge nutzen. Vielleicht noch ein Regio-Halt in Lichtenrade alle 60 Minuten. Und es würden für die S-Bahn einige Züge für das übrige Netz frei....z.B. einige Ringzuüge als Vollzüge (Ironie aus)

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
def


Ein 30-min-Takt ist noch zuviel für Lichtenrade. Man sollte es wieder einmauern, diesmal von allen vier Seiten. Wenn Berlin dafür von Lichtenrade befreit wird, verzichte ich doch gern auf die Dresdner Bahn.

Ganz einfach, Lichtenrade an Brandenburg abgeben. Alle Probleme lösen sich von alleine.
Zitat
Heidekraut
Ganz einfach, Lichtenrade an Brandenburg abgeben. Alle Probleme lösen sich von alleine.

Das hat Brandenburg nicht verdient. :)
Lasst uns bitte diese Nicht-A100-bezogene Unterhaltung hier beenden.

Danke!
André
Auf eine schriftliche Anfrage / Nachfrage eines Abgeordneten wurde jetzt der Grobterminplan der Gesamtmaßnahme A100, 16. BA veröffentlicht: [pardok.parlament-berlin.de]

so long

Mario
Wie soll eigentlich die AS Treptower Park aussehen? Wird die A100 einfach vom Trog unter der Kiefholz langsam auf Straßenniveau ansteigen, und wie kann man sich die theoretische Weiterführung zur Spree hin vorstellen?

Für die AS Ostkreuz gab es hier mal sehr detaillierte Pläne, über etwas ähnliches für den Abschnitt 16 würde ich mich freuen.
Zitat
s-bahnhof rixdorf
Wie soll eigentlich die AS Treptower Park aussehen? Wird die A100 einfach vom Trog unter der Kiefholz langsam auf Straßenniveau ansteigen, und wie kann man sich die theoretische Weiterführung zur Spree hin vorstellen?

Für die AS Ostkreuz gab es hier mal sehr detaillierte Pläne, über etwas ähnliches für den Abschnitt 16 würde ich mich freuen.

Ich habe jetzt nur den Textteil des Planfeststellungsbeschlusses gefunden, da heißt es zur AS Treptower Park:
"Die AS Am Treptower Park stellt das Ende des 16. BA der BAB A 100 dar. Die Autobahn mündet hier in die Bundesstraße 96a, die heute und auch zukünftig eine Straße des übergeordneten Straßennetzes von Berlin (Stufe I) ist. Über die als Parallelrampe konzipierte Abfahrt können die ankommenden Verkehre in beide Richtungen der Straße Am Treptower Park abgeleitet werden, wobei in nördlicher Verkehrsrichtung zur Elsenstraße jeweils drei Ausfahrtsspuren zur Verkehrsabwicklung vorgesehen sind. Demgegenüber ist die Auffahrt zur BAB A 100 auf Grund der
Einbahnstraßenführung der Straße Am Treptower Park nur aus nordwestlicher Richtung direkt erreichbar. Die Gestaltung der Anschlussstelle ermöglicht die langfristige Fortsetzung der BAB A 100 (17. BA) und die Umsetzung der Landesplanung zur Aufhebung des Einrichtungsverkehrs der Straße Am Treptower Park. Die Anschlussstelle dient auch den Verkehrszielen und -quellen der Kiefholzstraße, weil im Querungsbereich der Auto­bahn mit der Kiefholzstraße eine weitere Anschlussstelle nicht herstellbar ist."



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.04.2015 17:03 von Lopi2000.
Zitat
Lopi2000
.... und die Umsetzung der Landesplanung zur Aufhebung des Einrichtungsverkehrs der Straße Am Treptower Park. Die Anschlussstelle dient auch den Verkehrszielen und -quellen der Kiefholzstraße, weil im Querungsbereich der Auto­bahn mit der Kiefholzstraße eine weitere Anschlussstelle nicht herstellbar ist."
Wo kommen diese Landesplanungen her? Ich nehme ja mal an, dass ein Einrichtungsverkehr auf der Straße Am Treptower Park ähnliches für die Puschkinallee hervorrufen würde? Dies wäre natürlich schick, wenn man statt einer 3-spurigen Fernverkehrsstraße eine verkehrsberuhigte Anwohnerstraße überqueren müsste um vom Ufer zum Treptower Park zu kommen....
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