Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 21.06.2015 10:50 |
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andre_de
Vorgesehen ist, die östliche Hälfte der Elsenbrücke zurückzubauen, und dort dann bis an die Bahngleise ran die Autobahnbrücke anzuordnen. Die westliche Hälfte bleibt dann als Stadtstraßen-Brücke.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 21.06.2015 11:33 |
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DonChaos
Ich habe eigentlich in Erinnerung, dass die Elsenbrücke zur Autobahnbrücke werden soll und zwischen Elsenbrücke und Ringbahnbrücke eine neue für eine Stadtstraße entsteht.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 23.06.2015 11:48 |
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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 28.5.2015 und Antwort vom 10.6.2015: Aktueller Planungsstand des 17. Bauabschnitt der A100
Frage 1: Ist die Überprüfung der Vorplanung des 17. Bauabschnitts der A 100 inzwischen abgeschlossen?
Frage 2: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Senat gelangt?
Antwort zu 1. und 2.: Seit der in den Jahren 1997 bis 1999 erarbeiteten Vorplanung der Ingenieurbüros Krebs und Kiefer und Grassel Beratende Ingenieure, erfolgte keine Aktualisierung der Planunterlagen zum 17. Bauabschnitt (BA). Eine Überprüfung fand daher bisher nicht statt.
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2015) wurde lediglich eine Zusatzuntersuchung für den 17. BA veranlasst, in der die Einbindung des BAB (Bundesautobahn)-Abschnitts in das Stadtstraßennetz und die Auswirkungen auf die Storkower Straße betrachtet wurden.
Diese Zusatzuntersuchung ergab, dass die Anschlussstelle Frankfurter Allee aufgelöst und weiter nördlich an die Storkower Straße durch einen plangleichen Knotenpunkt angebunden werden sollte.
Frage 3: Sind dadurch nun konkretere Aussagen als in den Kleinen Anfragen Drs. Nr. 17/10014, 17/12023 und 17/12786
a) zur Spreequerung,
b) zu den Anschlussstellen und
c) zur Bautechnologie des Doppelstocktunnels,
d) zu den städtebaulichen Auswirkungen, einschließlich der Anzahl der abzureißenden Wohnhäusern bzw. anderen Gebäuden möglich?
Frage 4: Wenn ja, welche Aussagen haben sich zu den Punkten 3.a-d ergeben?
Antwort zu 3. und 4.: Es sind keine konkreteren Aussagen möglich. Lediglich die bereits unter 1. und 2. genannten Auswirkungen auf die Anschlussstelle Frankfurter Allee aus der Zusatzuntersuchung sind zu nennen.
Frage 5: Ist in diesem Zusammenhang auch die Kostenschätzung überarbeitet worden? Wenn ja, auf welche Summe beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung?
Antwort zu 5.: Die Kostenschätzung wurde nicht überarbeitet.
Frage 6: Sollte noch keine Überarbeitung der Vorplanung erfolgt sein, ist diese zur Zeit in Arbeit oder wird deren Beauftragung vorbereitet? Wann ist mit dieser bzw. deren Ergebnissen zu rechnen?
Antwort zu 6.: Zum derzeitigen Zeitpunkt ist es nicht absehbar, wann weitere Planungsschritte eingeleitet werden können.
Vor Beginn der weiterführenden Planung muss zunächst die Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Planunterlagen als erster elementarer Schritt erfolgen. Erst auf den hierauf folgenden Ergebnissen kann eine hinreichend aussagekräftige Zeitschiene für die weiteren Planungsaktivitäten erarbeitet werden.
Frage 7: Wurden bereits erste Grundstückskäufe im Bereich der Trasse des 17. Bauabschnitts (Am Treptower Park bis Storkower Straße) für die Autobahnverlängerung getätigt oder werden derzeit solche Ankäufe vorbereitet?
Antwort zu 7.: Es wurden keine Grundstücksankäufe getätigt.
Frage 8: Wenn ja, welche Grundstücke betrifft das und zu welchen Kosten?
Antwort zu 8.: Entfällt.
Frage 9: Bestehen baurechtliche Einschränkungen oder Genehmigungsvorbehalte für die Grundstücke auf der betroffenen Trasse?
Antwort zu 9.: Es bestehen keine baurechtlichen Einschränkungen oder Genehmigungsvorbehalte für die Grundstücke.
Bei Nachfragen wird auf die langfristige Planung hingewiesen, der Planungsstand wird erläutert und auf die Bindung der Behörden durch die Darstellung des 17. BA im Flächennutzungsplan Berlin (FNP) und Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) verwiesen.
Frage 10: Wenn ja, welche baurechtlichen Einschränkungen, Genehmigungsvorbehalte bzw. sonstige Nutzungseinschränkungen und welche Grundstücke sind davon betroffen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen diese Beschränkungen?
Antwort zu 10.: Entfällt.
Frage 11: Fühlt sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, als Vorhabenträger des Vorsorgebauwerks für die BAB A100 unter dem Bahnhof Ostkreuz, an seine Aussage im Erörterungsverfahren zum Vorhaben gebunden, dass "Die geplante Vorsorgemaßnahme, nämlich von zwei gedeckelten Schlitzwänden, stellt keine Vorentscheidung über den Ausbau und Verlauf der BAB A100 dar."?
Antwort zu 11.: Auf der Grundlage der in 1996 erfolgten Linienbestimmung für den 16. und 17. BA wurde die Vorsorgemaßnahme als Bestandteil der am Bhf. Ostkreuz vorgesehenen Umbaumaßnahmen durch die federführende Planfeststellungsbehörde des Eisenbahnbundesamtes (EBA) in 2006 planfestgestellt.
Über den Ausbau und den konkreten Verlauf des künftigen 17. BA ist damit keine Vorentscheidung getroffen, allerdings ein Zwangspunkt geschaffen worden.
Frage 12: Wenn dies noch zutrifft, wie erklärt sich dann der Senat warum der 17. Bauabschnitt der A100 in den Anmeldelisten zum neuen Bundesverkehrswegeplan als "im Bau" eingestuft wird?
Frage 13: Wenn dies nicht mehr zutrifft, welche Position vertritt jetzt die Senatsverwaltung und wie kam es zur Änderung ihrer Haltung?
Antwort zu 12. und 13.: Grundlage für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur des Bundes ist der Bundesverkehrswegeplan. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Vorhaben 17. BA, A 100 in der aktuellen Fortschreibung des BVWP 2015 als "in Bau" - sog. Bezugsfall - aufgenommen. Allerdings ist die Aufstellung des BVWP 2015 ein laufender Prozess, dessen Abschluss erst mit dem Beschluss des Bundeskabinetts erfolgt, der für Ende 2015 vorgesehen ist.
Das BMVI bekräftigt damit seine von Beginn an verfolgte Zielstellung, dass der volle verkehrliche Nutzen nur durch die Fertigstellung des kompletten zweiteiligen A 100-Projektes "Verlängerung der Stadtautobahn in die östlichen Stadtbezirke" (16. und 17. BA) erreicht wird.
Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage für das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen mit den jeweiligen Bedarfsplänen. Hieraus entsteht für die Auftragsverwaltung des Landes Berlin ein gesetzlicher Planungsauftrag, der umzusetzen ist und dem ein Planfeststellungsverfahren zugrunde zu legen ist. Dies wird ergänzt durch Aufträge des Abgeordnetenhauses und des Senats.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 23.06.2015 13:36 |
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krickstadt
Frage 1: Ist die Überprüfung der Vorplanung des 17. Bauabschnitts der A 100 inzwischen abgeschlossen?
Frage 2: Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist der Senat gelangt?
Antwort zu 1. und 2.: Seit der in den Jahren 1997 bis 1999 erarbeiteten Vorplanung der Ingenieurbüros Krebs und Kiefer und Grassel Beratende Ingenieure, erfolgte keine Aktualisierung der Planunterlagen zum 17. Bauabschnitt (BA). Eine Überprüfung fand daher bisher nicht statt.
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2015) wurde lediglich eine Zusatzuntersuchung für den 17. BA veranlasst, in der die Einbindung des BAB (Bundesautobahn)-Abschnitts in das Stadtstraßennetz und die Auswirkungen auf die Storkower Straße betrachtet wurden.
Diese Zusatzuntersuchung ergab, dass die Anschlussstelle Frankfurter Allee aufgelöst und weiter nördlich an die Storkower Straße durch einen plangleichen Knotenpunkt angebunden werden sollte.
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.2015 13:39 von OlB.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 23.06.2015 15:16 |
Zitat
"OlB" am 23.6.2015 um 13.36 Uhr:
Oha, also von Treptow bis Lichtenberg Storkower Str. ohne Anschlussstelle.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 23.06.2015 15:54 |
Zitat
krickstadt
Zitat
"OlB" am 23.6.2015 um 13.36 Uhr:
Oha, also von Treptow bis Lichtenberg Storkower Str. ohne Anschlussstelle.
Ich glaube, Du vergisst die (vor-)geplante Anschlussstelle Markgrafendamm Ecke Hauptstraße.
Gruß, Thomas
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 23.06.2015 16:03 |
Zitat
Jay
Zitat
krickstadt
Zitat
"OlB" am 23.6.2015 um 13.36 Uhr:
Oha, also von Treptow bis Lichtenberg Storkower Str. ohne Anschlussstelle.
Ich glaube, Du vergisst die (vor-)geplante Anschlussstelle Markgrafendamm Ecke Hauptstraße.
Gruß, Thomas
Richtig. Zudem kann ich mir nur schwer vorstellen, dass auf einen Anschluss an der Frankfurter Allee wirklich komplett verzichtet werden soll. Das ergibt einfach keinen Sinn, denn die Anbindung der Frankfurter Allee an die A100 Richtung Süden ist ja einer der Hauptgründe für den 17. Bauabschnitt. Aber wie aus der Antwort hervor geht, müssten sowieso erst einmal die Planungen überarbeitet werden, insofern ist es müßig das jetzt (zu sehr) auseinanderzunehmen.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 01.08.2015 20:12 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 21.08.2015 16:42 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 02.09.2015 09:51 |
Zitat
SenStadtUm
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Tiefbau hat einen Antrag auf Änderung und Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben "Neubau der Bundesautobahn A 100 zwischen Autobahndreieck Neukölln und Anschlussstelle Am Treptower Park in den Bezirken Neukölln und Treptow-Köpenick von Berlin", Beschluss VII E – 2/2010- gestellt. Der Antrag beinhaltet die Umplanung der Anschlussstelle Am Treptower Park vom Bau km 22+980 (Ringbahnkreuzung) bis Bau km 23+625,5 (Ende der Baustrecke) und ein neues Schallschutzkonzept für diesen Bereich. Zum Erhalt der Wohngebäude Beermannstraße 16 und 18 und einer Minimierung der Umbaukosten für den Weiterbau der A 100 ist eine Verschwenkung der westlichen Auffahrrampe in Fahrtrichtung Autobahndreieck Neukölln (R-TRE 1) in östliche Richtung bis zur Ausfahrrampe aus Fahrtrichtung Autobahndreieck Neukölln (R-TRE 2) geplant. Diese Verschwenkung der Auffahrrampe und die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen liegen innerhalb des planfestgestellten Straßenraumes. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist entsprechend überarbeitet.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 14.10.2015 23:15 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 21.11.2015 13:07 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 25.11.2015 17:45 |
Zitat
Zektor
Vorzeitiges Weihnachtsgeschenk:
Laut den Daten von VBB.de (Fahrplan 246 / Fahrplan 341 / Fahrplan 370 / Fahrplan 377 (kurioserweise mit Gültigkeit bis 23.12.2015 und nicht bis 22.12.2015)) werden wohl zum 23.12.2015 die Linienänderungen vom 17.01.2014 aufgehoben bzw. wieder rückgängig gemacht.
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 30.11.2015 19:43 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 08.12.2015 16:52 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 08.12.2015 17:59 |
Zitat
Zektor
Ja, leider! :'(
Laut den heutigen Daten von VBB.de sind die Fahrpläne nun bis Ende Januar 2016 gültig.
Mal sehen wie oft die Daten noch geändert/gelöscht werden.
Also vielleicht wird's ja was zum 01.02.2016?
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 13.12.2015 11:10 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 17.02.2016 21:18 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 17.02.2016 22:07 |
Re: Verlängerung der A 100 (16. Bauabschnitt) 17.02.2016 22:15 |
Zitat
GraphXBerlin
Nett, aber (auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache) verstehe ich von Anfang an nicht welchen Bezug dieses Autobahn-Thema zum Nahverkehr bzw. diesem Forum hat?