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Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von Arnd Hellinger 
Hallo,

Wenn man sich wieder einmal über einen Autofahrer ärgert, der wie eine angestochene Sau mit Vollgas auf der Busspur unterwegs ist, um ein wenig schneller zu sein als die anderen: Solche Bekloppten sollen explizit als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen, das ist so gewollt!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/toedlicher-unfall-prozess-um-tod-eines-vierjaehrigen-endet-mit-geldstrafe/24449036.html

Was die Strafbewertung von Vergehen im Straßenverkehr angeht, ist das ganze System krank, das kann man sicher nicht ausschließlich auf der Polizei abladen. Gesetzgebung (siehe Bußgeldkatalog), Rechtsprechung (siehe Link) und Exekutive (siehe Diskussion). Und alle merken, dass es offensichtlich so gewollt ist, und handeln entsprechend (nicht).

Viele Grüße
André
Bei der VBB-Impuls-Veranstaltung letzte Woche wurde auch über Wien mit seinem 365-Euro-Ticket gesprochen. Für die Verkehrswende bringt das gar nichts, die Fahrgastzuwächse lagen im ÖPNV unter dem Bevölkerungszuwachs, analysierte dort Friedemann Brockmeyer.
Folgend ein Auszug aus meinem Artikel im nd, den ich auch unter dem Punkt Tarifverhandlungen verlinkt hatte.

Zitat
Artikel im nd
In Wien habe die Senkung des Preises des Jahrestickets für Jedermann 2013 zwar eine Verdoppelung der Abonnentenzahlen auf 800 000 gebracht, erläuterte Friedemann Brockmeyer vom Beratungsunternehmen Civity, das die Tarifreform wissenschaftlich begleitet hatte. »Aber die Zuwächse bei den Fahrgastzahlen blieben unter dem allgemeinen Bevölkerungszuwachs.« Und die wegfallenden Einnahmen aus teureren Einzelfahrkarten muss nun die Stadt Wien mit 42 Millionen Euro jährlich kompensieren. »Wenn ich das rational aus einer Verkehrswende betrachte: 42 Millionen Euro wären vier Kilometer Straßenbahn-Neubaustrecke. Man hätte von dem Geld inzwischen also 25 Kilometer Straßenbahn bauen können«, rechnet er vor. Die Frage sei eher, wie sehr man solche Tarifmaßnahmen brauche, um andere Vorhaben zu flankieren. »Wenn sich die Politik traut, den ganzen S-Bahnring zur Parkraumzone zu machen, vielleicht sogar bis Steglitz, dann kann eine Reduktion des Tarifs eine flankierende Maßnahme sein«, sagt Brockmeyer.
Für einen Euro täglich würden sich zwar viele Autofahrer bestimmt ne Monatskarte holen, sie aber sicher nicht auch täglich nutzen.
Zitat
andre_de
Hallo,

Wenn man sich wieder einmal über einen Autofahrer ärgert, der wie eine angestochene Sau mit Vollgas auf der Busspur unterwegs ist, um ein wenig schneller zu sein als die anderen: Solche Bekloppten sollen explizit als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen, das ist so gewollt!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/toedlicher-unfall-prozess-um-tod-eines-vierjaehrigen-endet-mit-geldstrafe/24449036.html

Was die Strafbewertung von Vergehen im Straßenverkehr angeht, ist das ganze System krank, das kann man sicher nicht ausschließlich auf der Polizei abladen. Gesetzgebung (siehe Bußgeldkatalog), Rechtsprechung (siehe Link) und Exekutive (siehe Diskussion). Und alle merken, dass es offensichtlich so gewollt ist, und handeln entsprechend (nicht).

Viele Grüße
André

Andere Autofahrer haben sich mit einer Mordanklage konfrontiert gesehen, das war vermutlich vor Jahren undenkbar. Von daher ändert sich da gerade durchaus etwas - zu langsam, aber es ändert sich!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
nicolaas
Bei der VBB-Impuls-Veranstaltung letzte Woche wurde auch über Wien mit seinem 365-Euro-Ticket gesprochen. Für die Verkehrswende bringt das gar nichts, die Fahrgastzuwächse lagen im ÖPNV unter dem Bevölkerungszuwachs, analysierte dort Friedemann Brockmeyer.
Folgend ein Auszug aus meinem Artikel im nd, den ich auch unter dem Punkt Tarifverhandlungen verlinkt hatte.

Zitat
Artikel im nd
In Wien habe die Senkung des Preises des Jahrestickets für Jedermann 2013 zwar eine Verdoppelung der Abonnentenzahlen auf 800 000 gebracht, erläuterte Friedemann Brockmeyer vom Beratungsunternehmen Civity, das die Tarifreform wissenschaftlich begleitet hatte. »Aber die Zuwächse bei den Fahrgastzahlen blieben unter dem allgemeinen Bevölkerungszuwachs.« Und die wegfallenden Einnahmen aus teureren Einzelfahrkarten muss nun die Stadt Wien mit 42 Millionen Euro jährlich kompensieren. »Wenn ich das rational aus einer Verkehrswende betrachte: 42 Millionen Euro wären vier Kilometer Straßenbahn-Neubaustrecke. Man hätte von dem Geld inzwischen also 25 Kilometer Straßenbahn bauen können«, rechnet er vor. Die Frage sei eher, wie sehr man solche Tarifmaßnahmen brauche, um andere Vorhaben zu flankieren. »Wenn sich die Politik traut, den ganzen S-Bahnring zur Parkraumzone zu machen, vielleicht sogar bis Steglitz, dann kann eine Reduktion des Tarifs eine flankierende Maßnahme sein«, sagt Brockmeyer.

Ja, in Berlin sollte die Priorität erstmal auf Fahrzeuge, Infrastruktur und Personal setzen, aber nach 2025 kann man sicherlich über solche Themen nachdenken. Wenn man nur den Autoverkehr teurer macht, setzt man sich ja schnell dem Abzock-Vorwurf aus. Gerade bei Leuten mit wenig Geld und Autobesitz ist der ÖPNV als zusätzlicher Kostenfaktor einfach zu teuer. Bei 365 Euro ist das anders.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Railroader
Zitat
Lopi2000
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte man dies auch tun? In den Beförderungsbedingungen ist lediglich in schwerwiegenden Fällen ein Ausschluss von der Beförderung ohne vorherige Ermahnung vorgesehen.

Ist zwar nur Kurier, aber geht ja um die Aussage der Bundespolizei:

„Das ist eine gefährliche Störung des Bahnbetriebes“, sagt Sprecher Meik Gauer. „Je nach Schwere des Vorfalls kann ein Bußgeld von 35 Euro verhängt werden.“

Was soll eine gefährliche Störung des Bahnbetriebs sein?
Das StGB kennt den Straftatbestand des Gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (und zu spätes Einsteigen erfüllt die Voraussetzungen nicht) und die Gefährdung desselben. Die wäre gegeben, wenn du dich unter Einfluss von Alkohol an den Fahrschalter setzt.

Eine Ordnungswidrigkeit nach EBO ist es auch nicht.

Auf welcher Rechtsgrundlage hier nun dieses ominöse Bußgeld verhängt werden soll, wissen die wahrscheinlich selbst nicht.

Grüße
Nic
Zitat
Florian Schulz
Dem widerspreche ich mit diesem Zitat aus dem Tagesspiegel:

"Polizeipräsident Klaus Kandt hatte im März bei der Vorstellung der Unfallbilanz für 2016 gesagt, dass es sehr wohl zulässig sei, bei Gefährdungen den Notruf 110 zu wählen.

Zulässig sicher in dem Sinne, dass kein strafbarer Missbrauch von Notrufeinrichtungen vorliegt, aber die Berliner Polizei hat für alle Non-Emergencies doch die Berliner Rufnummer 4664-4664 eingerichtet.

Zitat

Und ein auf dem Zebrastreifen, einem Radfahrstreifen oder vor einer Ampel geparktes Auto ist eine Gefahr.

Du verstehst das Problem nicht.
Das ist kein Notfall. Einen Notfall hat man, wenn man von den Geräuschen aufwacht, die gerade mindestens ein Einbrecher, der sich in deiner Wohnung befindet, verursacht. Und wenn man dann möglichst lautlos 110 gewählt hat und erst einmal in der Warteschleife hängt, verliert man für alle Zeit jedes Verständnis für Aktivisten, die 109 mal den Notruf wegen Falschparkern anrufen. Been there, done that.

Grüße
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Du verstehst das Problem nicht.

Huh, wieso ich nicht? Von wo bis wo gehen denn die Gänsefüßchen?

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
andre_de
Hallo,

Wenn man sich wieder einmal über einen Autofahrer ärgert, der wie eine angestochene Sau mit Vollgas auf der Busspur unterwegs ist, um ein wenig schneller zu sein als die anderen: Solche Bekloppten sollen explizit als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen, das ist so gewollt!
https://www.tagesspiegel.de/berlin/toedlicher-unfall-prozess-um-tod-eines-vierjaehrigen-endet-mit-geldstrafe/24449036.html

Zitat
Artikel
Es sei aber auch von einem Fehlverhalten der Mutter auszugehen.
Im Havelland wäre die Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht zu Schadenersatz und Schmerzensgeld für den geschockten Autofahrer verurteilt worden. Immer diese verdammte Kuscheljustiz von RRG!!11einself!!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2019 20:02 von VvJ-Ente.
Zitat
Florian Schulz

Huh, wieso ich nicht? Von wo bis wo gehen denn die Gänsefüßchen?

Da du mit Verweis auf den Artikel des Tsp widersprochen hast, ging ich davon aus, dass du inhaltlich hinter den/dem Zitierten stehst.

Grüße
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Florian Schulz

Huh, wieso ich nicht? Von wo bis wo gehen denn die Gänsefüßchen?

Da du mit Verweis auf den Artikel des Tsp widersprochen hast, ging ich davon aus, dass du inhaltlich hinter den/dem Zitierten stehst.

Dann drehen wir uns jetzt im Kreis, denn dein Widerspruch zum Widerspruch entspricht exakt dem was ich widersprochen habe. Oder mit den Worten aus Dalli Dalli gesprochen: "Einbruch hat mer zweimal, da müss mer eins abziehen."

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
12.06.2019 21:52
@Nic: Dann blieben Türaufhalter, die zu einer gefährlichen Situation führten, stets straffrei. Dem ist aber nicht so. Worauf man sich da nun rechtlich bezieht, müsste ich googeln. Fakt ist aber, dass diese Personen in der Vergangenheit selbst auch zu Geldstrafen verurteilt wurden, wenn sie sich nur selbst in Gefahr brachten und dadurch mitunter auch selbst einen Schaden erlitten haben. Man muss sich nicht betrunken an einen Fahrschalter setzen, um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnbetrieb zu begehen. Es reicht schon, sich unbefugt im Gleis aufzuhalten und den Zug zur Schnellbremsung zu zwingen
Zitat
Railroader
@Nic: Dann blieben Türaufhalter, die zu einer gefährlichen Situation führten, stets straffrei. Dem ist aber nicht so. Worauf man sich da nun rechtlich bezieht, müsste ich googeln. Fakt ist aber, dass diese Personen in der Vergangenheit selbst auch zu Geldstrafen verurteilt wurden, wenn sie sich nur selbst in Gefahr brachten und dadurch mitunter auch selbst einen Schaden erlitten haben.

Sollten schlichtweg Vertragsstrafen sein, so wie erhöhtes Beförderungsentgelt oder in manchen Gegenden Alkohol im Zug.
Ich halte das gewaltsame Türaufhalten, mit den krassen Folgen, daß dieses Leute mitgeschleift werden, schon für einen "gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr". Glaube in früheren Zeiten hieß das auch "Transportgefährdung"......

Bei der allgemeinen Kuscheljustiz hier, werden solchen Leuten natürlich keine Manieren beigebracht, gilt genauso bei anderen Verstößen und Verbrechen, mal OT nebenbei bemerkt.

Verstehe es nicht, wie man bei den relativ dichten Takten (Daß sie kürzer sein müßten, glaube, da sind wir uns hier einig) noch Leben und Gesundheit riskieren muß, um nicht mal fünf Minuten auf die nächste Bahn zu warten.
Fünf Minuten gespart können im Extremfall monatelangen Krankenhausaufenthalt bedeuten, oder im Extremfall die Urne.

Merken solche Leute noch was ?

Darum, wenn man die erwischt, hohe Geldstrafen, die wirklich wehtun.
Erlös könnte ja an Krankenhäuser gehen...

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
Railroader
@Nic: Dann blieben Türaufhalter, die zu einer gefährlichen Situation führten, stets straffrei. Dem ist aber nicht so. Worauf man sich da nun rechtlich bezieht, müsste ich googeln. Fakt ist aber, dass diese Personen in der Vergangenheit selbst auch zu Geldstrafen verurteilt wurden, wenn sie sich nur selbst in Gefahr brachten und dadurch mitunter auch selbst einen Schaden erlitten haben.

Das ist möglich, erklärt aber nicht das ominöse "Bußgeld".

Zitat

Man muss sich nicht betrunken an einen Fahrschalter setzen, um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnbetrieb zu begehen. Es reicht schon, sich unbefugt im Gleis aufzuhalten und den Zug zur Schnellbremsung zu zwingen

Es gibt den gefährlichen Eingriff und die Gefährdung des Bahnverkehrs.

§ 315a
Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

Grüße
Nic
@Nic

Ist das alles was dazu zählt ? Ist eine ernste Frage.

Wenn ich Gerümpel auf Schienen lege oder Piloten mit einem Laser blendee, ist das nicht auch "Transportgefährdung" (nenne mal den gefährlichen Eingriff so) ?

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
12.06.2019 22:15
@Nic: Ja, das stimmt ja auch. Ergänzend dazu gibt es noch den Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe:

[dejure.org]

Hier ist vor allem Absatz 2 entscheidend, dass auch der Versuch strafbar ist. Im konkreten Fall muss das dann ein Richter entscheiden.

Und auch der von dir genannte Paragraph 315 bietet Möglichkeiten. Auch hier zählt, der Versuch ist strafbar:

[dejure.org]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2019 22:19 von Railroader.
Zitat
Wollankstraße
@Nic

Ist das alles was dazu zählt ? Ist eine ernste Frage.

Wenn ich Gerümpel auf Schienen lege oder Piloten mit einem Laser blendee, ist das nicht auch "Transportgefährdung" (nenne mal den gefährlichen Eingriff so) ?

Unter den Begriff der Transportgefährdung fallen sowohl der gefährliche Eingriff als auch die Gefährdung.

§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,
a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Grüße
Nic



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.2019 22:18 von Nicolas Jost.
Zitat
Wollankstraße
Ist das alles was dazu zählt ? Ist eine ernste Frage.

Wenn ich Gerümpel auf Schienen lege oder Piloten mit einem Laser blendee, ist das nicht auch "Transportgefährdung" (nenne mal den gefährlichen Eingriff so) ?

Das war der falsche Paragraph: Dein Laser fällt unter § 315 StGB
Zitat


§ 315
Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Zum Thema "So arbeitet der RRG-Senat gemeinsam an der Verkehrswende" in einem Nachbar-Thread passt dieser zufällig gerade erschienene Morgenpost-Artikel:
https://www.morgenpost.de/berlin/article226144029/BVG-muss-das-Abschleppen-auf-Busspuren-verschieben.html

Zitat

Weiter warten muss die BVG jedoch auf die nötige Gebührenordnung. Dass diese noch längst nicht existiert, liegt nicht zuletzt an Unstimmigkeiten zwischen mehreren Senatsverwaltungen, die die Einführung so blockieren. Im Kern geht es um die Frage: Wer soll die Vorschrift erarbeiten?

Viele Grüße
André
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