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Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von Arnd Hellinger 
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Arnd Hellinger
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Marienfelde
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andre_de
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der weiße bim
Das GWB in der Urfassung enthielt aber keine Reglementierung der Vergabeordnung. Diese wurde in der heute für Auftraggeber relativ nachteiligen Form erst mit der 6. Novellierung 1998 auf Druck der EU als Harmonisierung europäischen Vergaberechts eingeführt und immer weiter verschärft. Eine direkte Folge der Globalisierung - dem 1994 geschlossenen "Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen" der Welthandelsorganisation WTO, in der nicht Deutschland, sondern die Europäische Union gemeinsam Mitglied ist. Die Vorteile genießen überwiegend multinationale Konzerne, die "Global Player". Dafür sitzen in allen nationalen Parlamenten und natürlich auch im europäischen Parlament gut bezahlte Lobbyisten, die in fast allen Parteien den Ton angeben und praktisch nicht abwählbar sind ...

Ich kenne jetzt die Historie des Gesetzes nicht im Detail. Aber auch vor 1998 durften doch bestimmt keine öffentlichen Aufträge in Höhe von 100en Millionen oder wie hier Milliarden freihändig vergeben werden. Ganz so eine Bananenrepublik war auch der Westen nicht ;-)

Das nicht. Nur gab es vor dem Vergaberechtsänderungsgesetz vom 26. August 1998 in Deutschland wohl keine Klagebefugnis gegen solche Entscheidungen.
(...)

Zunächst: Wir wissen nicht, gegen welchen konkreten Aspekt der Vergabeentscheidung sich nun die Beschwerde von Alstom genau richtet. Daher ist müßig, jetzt darüber zu streiten, ob hier "ur-deutsches" oder in GWB und VOL eingeflossenes supranationales EU-Recht ausschlaggebend ist oder doch - am wahrscheinlichsten - eher eine Kombination aus Beidem. Die Klagemöglichkeit gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Stellen gibt es indes seit Ende der 1990er Jahre verbindlich in allen EU-Staaten und sie hat prinzipiell ja auch ihre Berechtigung...

Wes man sich allerdings vorstellen könnte, wäre eine Änderung bei Verfahren und Rechtsfolgen solcher Einsprüche - also Abschaffung derer aufhebender/aufschiebender Wirkung, allerdings bei rechtlicher Bindung für künftige vergleichbare Vergaben, und Begrenzung des "Schadensersatzanspruchs" auf Erstattung der Aufwendungen für die Teilnahme an der angefochtenen Vergabe sowie im Falle des Obsiegens für das Anfechtungsverfahren.

Zunächst finde ich es sehr erfreulich, daß das Vergaberecht in unserem Forum neuerdings überhaupt thematisiert wird. Richtig tückisch - und Konzerninteressen dienend - ist meines Erachtens der immerhin mögliche Schadenersatzanspruch auf entgangenen Gewinn. Bei "unserem U-Bahnauftrag" könnte es dann um hunderte von Millionen Euro gehen.

Hier noch ein kurzer Text über "Schadensersatzansprüche für den Bieter": [www.vergaberecht-ratgeber.de]
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Marienfelde
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andre_de
Ich kenne jetzt die Historie des Gesetzes nicht im Detail. Aber auch vor 1998 durften doch bestimmt keine öffentlichen Aufträge in Höhe von 100en Millionen oder wie hier Milliarden freihändig vergeben werden. Ganz so eine Bananenrepublik war auch der Westen nicht ;-)

Viele Grüße
André

Das nicht. Nur gab es vor dem Vergaberechtsänderungsgesetz vom 26. August 1998 in Deutschland wohl keine Klagebefugnis gegen solche Entscheidungen.

Eine wesentliche Eigenschaft des Rechtsstaats ist es, dass man sein Recht auch einklagen kann. (Vergabe)recht ohne Klagebefugnis ist daher weitgehend wertlos. Dann wird der Auftragnehmer nämlich nach Nase oder für n Päckchen Kaffee ausgewählt, und niemand kann sich dagegen wehren.

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Marienfelde
"Die Vorteile genießen überwiegend multinationale Konzerne, die "Global Player". […], schrieb Mario. Das ist wohl wahr,

Das ist m.E. eine recht platte und vor allem unbelegte These. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch viele kleine Unternehmen seitdem eine Chance haben, an öffentliche Aufträge zu kommen, die zuvor nach Nase (z.B. aufgrund "langjähriger Geschäftsbeziehung") vergeben wurden. Weiterhin sind mittelgroße deutsche Unternehmen mithilfe des Vergaberechts in der Lage, sich auch um ausländische öffentliche Aufträge zu bewerben, und angesichts des Handelsbilanzüberschusses ist das vermutlich umfangreicher, als ausländische Unternehmen Aufträge in Deutschland ergattern.

Viele Grüße
André
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andre_de
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Marienfelde
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andre_de
Ich kenne jetzt die Historie des Gesetzes nicht im Detail. Aber auch vor 1998 durften doch bestimmt keine öffentlichen Aufträge in Höhe von 100en Millionen oder wie hier Milliarden freihändig vergeben werden. Ganz so eine Bananenrepublik war auch der Westen nicht ;-)

Viele Grüße
André

Das nicht. Nur gab es vor dem Vergaberechtsänderungsgesetz vom 26. August 1998 in Deutschland wohl keine Klagebefugnis gegen solche Entscheidungen.

Eine wesentliche Eigenschaft des Rechtsstaats ist es, dass man sein Recht auch einklagen kann. (Vergabe)recht ohne Klagebefugnis ist daher weitgehend wertlos. Dann wird der Auftragnehmer nämlich nach Nase oder für n Päckchen Kaffee ausgewählt, und niemand kann sich dagegen wehren.

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Marienfelde
"Die Vorteile genießen überwiegend multinationale Konzerne, die "Global Player". […], schrieb Mario. Das ist wohl wahr,

Das ist m.E. eine recht platte und vor allem unbelegte These. Vielmehr ist davon auszugehen, dass auch viele kleine Unternehmen seitdem eine Chance haben, an öffentliche Aufträge zu kommen, die zuvor nach Nase (z.B. aufgrund "langjähriger Geschäftsbeziehung") vergeben wurden. Weiterhin sind mittelgroße deutsche Unternehmen mithilfe des Vergaberechts in der Lage, sich auch um ausländische öffentliche Aufträge zu bewerben, und angesichts des Handelsbilanzüberschusses ist das vermutlich umfangreicher, als ausländische Unternehmen Aufträge in Deutschland ergattern.

Viele Grüße
André

Wir hatten die Diskussion ja schon einmal, nämlich auf dieser Seite: [www.bahninfo-forum.de]

Die Behauptung, die BRD wäre vor dem 26.08.1998 kein Rechtsstaat gewesen, weil der Alstom-Konzern davor nicht gegen diese Vergabeentscheidung hätte klagen können, hielte ich für abwegig.

Mit der Vergabekammer gibt es ja eine Überprüfungsinstanz. Wenn man die Vergabekammern im Ernst unter den Generalverdacht stellen wollte, sie würden die zuvor getroffenen Entscheidungen ohnehin nur "durchwinken", dann müßte man diese Kammern konsequenterweise abschaffen.


Mit den ausländischen öffentlichen Aufträgen ist das so eine Sache. Die wirtschaftliche Basis für die Auslösung des öffentlichen Auftrags im Ausland ist die dortige - hoffentlich "brummende" - Wirtschaft. Bei einer dauerhaft schlechteren Wirtschaftsentwicklung im "Ausland" wird "man" von den vermeintlichen "eigenen" Erfolgen gelegentlich eingeholt.

Nur mal so gefragt: Welche Währung gibt es im Deutschland des Jahres 2030? Den Euro vielleicht?

Noch ein Gedanke dazu: Ausschreibungen können ja auch soziale Kriterien enthalten. Demnach wäre es also möglich, im Rahmen einer Ausschreibung bei gleichwertigen Angeboten Angebote, die einen höheren Anteil an regionaler Wertschöpfung (z.B. in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) enthalten, zu bevorzugen (etwa wie bei Frauenförderplänen).


Einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Man könnte die Klagebefugnis gegen eine direkte Vergabe auch so untermauern, daß ein Klagender ein fertiges Produkt im Portfolio haben muß und er wegen der direkten Vergabe so einen Nachteil erleiden könnte.
So können Fälle wie jetzt mit BVG, Stadler und Alstom vermieden werden, wo eher der Eindruck entsteht, daß Alstom nur klagt um seinem Mythos klagwütig zu sein, gerecht zu werden.

Gruß aus dem Speckgürtel :-)

Regio + S-Bahn + U-Bahn + Tram + Bus = nur gemeinsam stark
Was aber viele daran ärgert, ist doch die gesamte Geheimnistuerei. Nichts an dem Verfahren darf öffentlich werden. Warum? Es ist in diesem Falle großes öffentliches Interesse vorhanden, also sollten auch alle Gründe und Hintergründe für die Entscheidung an Stadler und gegen die Entscheidung an Alstom öffentlich ausgelegt werden. Das müsste in einer neuen 7. Novellierung ins Gesetz gebracht werden. Damit könnten viele Nichtkenner die Entscheidung zu klagen oder auch nicht, nachvollziehen und verstehen.

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
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Marienfelde
Noch ein Gedanke dazu: Ausschreibungen können ja auch soziale Kriterien enthalten. Demnach wäre es also möglich, im Rahmen einer Ausschreibung bei gleichwertigen Angeboten Angebote, die einen höheren Anteil an regionaler Wertschöpfung (z.B. in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) enthalten, zu bevorzugen

Jegliche Formen einer mittelbaren Diskriminierung ortsferner Unternehmen ist unzulässig. Dies gilt für die Auswahl von Eignungs- und Zuschlagskriterien gleichermaßen.

By the way, wir haben doch bei der S-Bahn einen Superzug, der aus politischen Erwägungen (Aufbau Ost) ausschließlich im Beitrittsgebiet produziert wurde.
Das Resultat ist bekannt.

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(etwa wie bei Frauenförderplänen).

Frauenförderpläne, die sich nur an Frauen aus dem Osten richten?

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Einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde

Have a great night!

Grüße
Nic
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Nicolas Jost
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Marienfelde
Noch ein Gedanke dazu: Ausschreibungen können ja auch soziale Kriterien enthalten. Demnach wäre es also möglich, im Rahmen einer Ausschreibung bei gleichwertigen Angeboten Angebote, die einen höheren Anteil an regionaler Wertschöpfung (z.B. in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) enthalten, zu bevorzugen

Jegliche Formen einer mittelbaren Diskriminierung ortsferner Unternehmen ist unzulässig. Dies gilt für die Auswahl von Eignungs- und Zuschlagskriterien gleichermaßen.

By the way, wir haben doch bei der S-Bahn einen Superzug, der aus politischen Erwägungen (Aufbau Ost) ausschließlich im Beitrittsgebiet produziert wurde.
Das Resultat ist bekannt.

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(etwa wie bei Frauenförderplänen).

Frauenförderpläne, die sich nur an Frauen aus dem Osten richten?

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Einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde

Have a great night!

Eine Diskriminierung ortsferner Unternehmen kann ich nicht erkennen. Ortsferne Unternehmen könnten den Anteil der regionalen Wertschöpfung z.B. durch Kooperationen mit regionalen Produzenten erhöhen. Außerdem: Wenn man etwas wirklich will, wird man Wege finden, es auch zu erreichen.

Ich erinnere mich noch an Debatten in der IGEB, in denen zu meinem Entsetzen behauptet wurde, durch das EU-Recht müßte demnächst "alles" im Nahverkehr ausgeschrieben werden. Bei aller Kritik im Detail: In Berlin gibt es die BVG - und das ist auch gut so.

Ohne Quotenregelungen bewegt sich nichts. Wenn man es für richtig hält, auch in Führungspositionen Frauen oder auch "Ossis" mit einem angemessenen Anteil zu haben, dann sind Quotenregelungen das geeignete Instrument, um diesem Ziel näherzukommen.

So, jetzt erstmal einen Kaffee - und allseits einen schönen Sonnabend wünscht Euch
Marienfelde
Hallo,

eine Kleine Anfrage gibt einige neue Infos zu den kurzfristig geplanten Busspuren. Danach war die in der Presse veröffentlichte Liste der Busspur-Abschnitte nur ein Teil des Gesamtumfangs:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-19955.pdf

Viele Grüße
André



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.07.2019 23:54 von andre_de.
Ich weiß nicht, ob die Dokumente der Konferenz "Neue Wege für Berlin" vom 5. und 6. Dezember 2018 hier verlinkt wurden (schallundrausch berichtete auf Seite 33 dieses Beitragsstrangs), auf die ich heute "im vorübergehen" gestoßen bin: [www.berlin.de]

Allseits einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
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andre_de
Hallo,

eine Kleine Anfrage gibt einige neue Infos zu den kurzfristig geplanten Busspuren. Danach war die in der Presse veröffentlichte Liste der Busspur-Abschnitte nur ein Teil des Gesamtumfangs:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-19955.pdf

Viele Grüße
André

Der entscheidende Satz aus dem Dokument lautet: "Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue Bussonderfahrstreifen angestrebt." Und die Abstimmung soll also mit der VLB erfolgen, jener autoaffinen und seit fast einem Jahr in Abschaffung befindlichen Behörde, die bislang noch jede ÖPNV-Verbesserung erfolgreich torpediert hat...
Ich glaube, man kann guten Gewissens ein hübsches Sümmchen darauf wetten, dass bis zum 31.12.2019 (und vermutlich auch bis zum 31.12.2020) nicht ein Kilometer Busspur neu ausgewiesen ist. Das entspräche jedenfalls dem bisherigen Verhältnis von Verlautbarungen aus dem Hause Günther zu tatsächlichen Maßnahmen. Die einzigen Dinge, die diese Senatorin bislang umgesetzt hat, sind ein paar zweckfrei abgepollerte Radwege sowie diverse AngebotsKÜRZUNGEN bei U-Bahn, Bus und Tram. Die kaum praxistauglichen Batteriebusse und die kunstvoll in den Sand gesetzte U-Bahnwagen-Ausschreibung natürlich nicht zu vergessen...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.07.2019 13:57 von Peter Billtinger.
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Peter Billtinger
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andre_de
Hallo,

eine Kleine Anfrage gibt einige neue Infos zu den kurzfristig geplanten Busspuren. Danach war die in der Presse veröffentlichte Liste der Busspur-Abschnitte nur ein Teil des Gesamtumfangs:

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-19955.pdf

Viele Grüße
André

Der entscheidende Satz aus dem Dokument lautet: "Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue Bussonderfahrstreifen angestrebt." Und die Abstimmung soll also mit der VLB erfolgen, jener autoaffinen und seit fast einem Jahr in Abschaffung befindlichen Behörde, die bislang noch jede ÖPNV-Verbesserung erfolgreich torpediert hat...
Ich glaube, man kann guten Gewissens ein hübsches Sümmchen darauf wetten, dass bis zum 31.12.2019 (und vermutlich auch bis zum 31.12.2020) nicht ein Kilometer Busspur neu ausgewiesen ist. Das entspräche jedenfalls dem bisherigen Verhältnis von Verlautbarungen aus dem Hause Günther zu tatsächlichen Maßnahmen. Die einzigen Dinge, die diese Senatorin bislang umgesetzt hat, sind ein paar zweckfrei abgepollerte Radwege sowie diverse AngebotsKÜRZUNGEN bei U-Bahn, Bus und Tram. Die kaum praxistauglichen Batteriebusse und die kunstvoll in den Sand gesetzte U-Bahnwagen-Ausschreibung natürlich nicht zu vergessen...

Frau Günther hat Angebotsverkürzungen umgesetzt? Das muss mir entgangen sein.
Und inwiefern hat sie die Ausschreibung der U-Bahn-Wagen verkackt?
Und wie hat sie die (aus der Luft gegriffene) Praxisuntauglichkeit der Batteriebusse zu verantworten?
Die Vergabe für die neuen U-Bahnwagen ist noch nicht zustande gekommen, weil Alstom Widerspruch eingelegt hat.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.07.2019 23:51 von Henning.
nein..doch...ohhhhhh
Nach PNN/RBB-Meldung soll Potsdamer Stammbahn doch gebaut werden.
[www.rbb24.de]

Mit besten Grüßen

phönix
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
25.07.2019 02:18
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Wutzkman

Frau Günther hat Angebotsverkürzungen umgesetzt? Das muss mir entgangen sein.
Und inwiefern hat sie die Ausschreibung der U-Bahn-Wagen verkackt?

Da stellen sich mir 2 Fragen:

1. Eine Option, weitere IK ohne Ausschreibung zu bestellen, und damit den laufenden Betrieb stabiler zu gewährleisten, gab es doch? Die hat man, aus welchen Gründen auch immer, versäumt?

2. War Regine Günther als uA Senatorin für Verkehr in dieser Entscheidungsphase schon zuständig?
Meinst du die 20 IKGrpr19?
Da hatte dich Siemens dagegen geklagt, mit dem Ergebnis, dass die BVG 14 IKGrpr not-bestellen darf und sobald alle(?) F79 auagemustert sind, dann sogar alle 20. Und dass durch die Klage diese Blumenbretter IKs erst gegen 2020 geliefert werden.
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
25.07.2019 14:04
Zitat
PassusDuriusculus
Meinst du die 20 IKGrpr19?
Da hatte dich Siemens dagegen geklagt, mit dem Ergebnis, dass die BVG 14 IKGrpr not-bestellen darf und sobald alle(?) F79 auagemustert sind, dann sogar alle 20. .

Ich krieg es nicht mehr genau zusammen, aber genau darum ging es damals in der Siemens-Diskussion. Hätte man da eine Option rechtzeitig festgelegt oder abgerufen, hätte Siemens gar nicht klagen können?
Zitat
Railroader
Zitat
PassusDuriusculus
Meinst du die 20 IKGrpr19?
Da hatte dich Siemens dagegen geklagt, mit dem Ergebnis, dass die BVG 14 IKGrpr not-bestellen darf und sobald alle(?) F79 auagemustert sind, dann sogar alle 20. .

Ich krieg es nicht mehr genau zusammen, aber genau darum ging es damals in der Siemens-Diskussion. Hätte man da eine Option rechtzeitig festgelegt oder abgerufen, hätte Siemens gar nicht klagen können?

Wenn man bei der Baureihe IK mehr Fahrzeuge ausgeschrieben hätte, dann wäre es möglich gewesen mehr zu bestellen, ja das ist korrekt.

Ansonsten führt jede Fahrzeugbeschaffung öffentlicher Betriebe über eine Ausschreibung oder ein ähnliches Verfahren. Notbestellungen sind zwar zulässig aber eben nicht wenn die Notlage durch unterbliebene Wartung oder Beschaffung neuer Fahrzeuge selbstverschuldet entstanden ist.

Wenn man also alle schrottreifen F79 in Hönow zusammengezogen hätte und diese wären dann durch ein großes "Unglück" abgebrannt, dann hätte die BVG die durch dieses Unglück entstandene Lücke im Fahrzeugpark durch Neubestellungen kurzfristig schließen können.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
25.07.2019 15:22
Zitat
Nemo


Wenn man bei der Baureihe IK mehr Fahrzeuge ausgeschrieben hätte, dann wäre es möglich gewesen mehr zu bestellen, ja das ist korrekt.

Hab die entsprechenden Beiträge im Siemens vs BVG Thread gefunden. Man hat es versäumt, eine entsprechende Option in der Ausschreibung damals festzulegen, dann wäre das Problem nicht aufgetreten. Mit einer Option auf weitere 30 oder 50 Fahrzeuge hätte Siemens nicht klagen können und man hätte auch nicht neu ausschreiben müssen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.07.2019 15:24 von Railroader.
Zitat
Nemo
Wenn man also alle schrottreifen F79 in Hönow zusammengezogen hätte und diese wären dann durch ein großes "Unglück" abgebrannt, dann hätte die BVG die durch dieses Unglück entstandene Lücke im Fahrzeugpark durch Neubestellungen kurzfristig schließen können.

Sind jetzt schon alle F79 ausgemustert?
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