Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:55 |
Zitat
Philipp Borchert
Also wie in München?
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2021 23:56 |
Zitat
Christian Linow
Sicher, es gibt ja auch Menschen, die sich nicht davon abbringen lassen, zu glauben, dass die Erde eine flache Scheibe ist.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:00 |
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B-V 3313
StVO - §20, Absatz 2: Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Daran gibt es nichts zu rütteln.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:01 |
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Logital
Genau! Diese Trambahnhaltestellen in München sind da wirklich ein schönes Beispiel. Kein Gitter! Das ist die Haltestelle an der ich 10 Monate einstieg. Völlig klar dass man hier nicht einfach die Fahrbahn betritt.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:03 |
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Christian Linow
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andre_de
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen. Der §20 schützt ein- und aussteigende Fahrgäste auf dem Weg zwischen Fahrzeug und Haltestellenbereich. Aber nicht darüber hinaus. Ein HINTER dem Haltestellenbereich geführter Radweg ist - ebenso wie eine Straße zwischen Inselbahnsteig und Gehweg - nicht mehr Teil dieses Schutzes, weil der Haltestellenbereich längst erreicht ist. Der §20 schützt nicht bis ans Ende der Welt.
Danke!
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:05 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:06 |
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B-V 3313
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Christian Linow
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B-V 3313
Blödsinn, der § 20 nimmt keine Radwege aus.
Wir hatten das zwar schon mehrfach in diesem Thread, aber ich wiederhole es natürlich gerne. § 20 StVO entbindet Fahrgäste nicht von ihren Verhaltenspflichten aus § 25 StVO, Radverkehrsanlagen wie Fahrbahnen nicht unbehelligt zu betreten. Nachzulesen: Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kap. 27 Rn. 515.
Du kannst es gerne 500x wiederholen und dich mit andré.de verbünden:
StVO - §20, Absatz 2: Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Daran gibt es nichts zu rütteln.
Re: An der Invalidenstraße war wohl Wetter 05.01.2021 00:07 |
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Christian Linow
Genau, jeder gegenseitig. Und das schließt sowohl den Fahrgast als auch den Radfahrer mit ein. Und nochmals: Entgegen der landläufigen Meinung entbindet § 20 StVO Fahrgäste nicht von ihren Verhaltenspflichten aus § 25 StVO (Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, Kap. 27 Rn. 515).
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:10 |
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B-V 3313
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Logital
Genau! Diese Trambahnhaltestellen in München sind da wirklich ein schönes Beispiel. Kein Gitter! Das ist die Haltestelle an der ich 10 Monate einstieg. Völlig klar dass man hier nicht einfach die Fahrbahn betritt.
So klar ist das leider nicht*. Zumindest aus Berlin (West) sind mir viele frühere Straßenbahnhaltestellen (auch bei mehrspurigen Fahrbahnen) bekannt, da stand die Haltestelle auf dem Gehsteig. Der schmale Bahnsteig war mehr eine Einstiegshilfe, das klappte trotz der autovernarrten Politik damals.
*Vorsicht ist natürlich schon zu Eigensicherung immer oberstes Gebot.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:10 |
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andre_de
Alter Schwede! Das stellt doch überhaupt niemand in Frage! Hochgradig fragwürdig ist ausschließlich Deine Interpretation, dass dieses "rechts" unendlich weit reicht.
Zitat
andre_de
Fakt ist dagegen, dass bei einem rechts vorbeigeführten Radweg niemand beim Aus- und Einsteigen - d.h. auf dem Weg von der Haltestelle zum Fahrzeug und zurück - behindert wird. Von mehr spricht der §20 nicht und weiter reicht er auch nicht.
Zitat
andre_de
Schon lustig, dass sich die Mehrzahl der Leute hier, die einfach nur den Paragraphentext verstanden haben, gleich mal "verbündet" haben.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:13 |
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Logital
Den Fall meine ich jedoch nicht. Sondern, wenn der H-Mast auf der Insel steht, die Fahrspuren (einschließlich Radwege) in Fahrtrichtung rechts vom Mast.
Re: An der Invalidenstraße war wohl Wetter 05.01.2021 00:15 |
Zitat
Christian Linow
Völlig d'accord! Es wird nie das Nonplusultra, sondern immer einen Kompromiss geben, der eine Individualbetrachtung voraussetzt. Und so, wie ein überfahrbares Haltestellenkap oft das Mittel der Wahl sein kann, bietet sich anderswo eine Lösung wie in Karlshorst an, wo mal der eine und mal der andere mehr Abstriche zu machen hat. Allerdings sollte vermieden werden, dass ein Verkehrsmittel das andere maßlos dominiert und womöglich kannibalisiert. In diesem Zusammenhang muss ich oft an Kopenhagen denken, wo sich an einigen Stellen der ÖPNV aus meiner Sicht zu stark dem Rad infrastrukturell unterordnen muss, wie das nachfolgende Bild veranschaulicht.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:18 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:37 |
Zitat
PassusDuriusculus
Meine favorisierte Variante fehlt.
Fahrräder werden über die Fahrbahn geführt. So bleibt es je nach Situation frei, gemütlich hinter dem Bus o.ä. zu warten, oder im Falle einer mehrspurigen Straße mit Arm raushalten, Schulterblick etc. unter Beachtung der Verkehrsregeln links zu überholen.
Null Konflikte zwischen Ein-/Aussteigern und Radlern.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 00:57 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 01:09 |
Admin |
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Ingolf
Nein, hier muss ich eindeutig widersprechen.
Das den §20 StVO konkretisierende Richterrecht ist hier recht eindeutig - man achte vor allem auch auf die Begründungen der Urteile, die genau die hier besprochene Thematik aufnehmen.
Zitat
KG, Beschluss vom 15.01.2015 - 29 U 18/14
Der Senat weist auf Folgendes hin:
1. Dem Grunde nach kommt eine Haftung des Beklagten aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung von Körper und Gesundheit in Betracht. Er verletzte durch sein Verhalten am 16. Oktober 2012 die Klägerin. Der Beklagte handelte rechtswidrig und schuldhaft, weil er entgegen § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO den Radweg ohne Beachtung des Verkehrs betrat. Fahrbahnen im Sinne dieser Vorschrift sind auch Radwege (Heß in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Auflage 2014, § 25 StVO Rn. 10; Landgericht Heidelberg, ZfSch 2004, 257 f.). Der Beklagte hätte nicht den Radweg betreten dürfen, ohne sich zuvor zu vergewissern, ob ein Radfahrer kommt.
Zitat
B-V 3313
Komisch, dass Ingolf gerade deine Faken widerlegt hat.
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 01:37 |
Admin |
Zitat
Ingolf
Das Ganze ist übrigens noch viel deutlicher: Radfahrer haben selbst im Falle an der Haltestelle wartender (!) Fahrgäste auf §20 Abs. 2 STVO zu achten, im Falle eines Unfalls trifft sie eine Mithaftung – auch und gerade bei farblich abmarkierten Radwegen hinter der Haltestelle. Dazu gibt es gar ein höchstrichterliches Urteil des BGH von 2008. Mehr dazu hier zum Nachlesen - das werde ich jetzt nicht auch noch hier diskutieren:
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 01:41 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 01:43 |
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin 05.01.2021 01:56 |
Admin |
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B-V 3313
@Christian Linow: Netter Versuch, aber wenn die Radfahrerin doch korrekt gehandelt hat, hätte sie dann nicht keine oder nur 20% Schuld bekommen und der Fahrgast 80%?