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Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
Slighter
Ah, okay. Also wird hier wohl wirklich nur nebenbei eine Reihe von Begrifflichkeiten vereinheitlicht.

... Und was daran genau ist jetzt Stein des Anstoßes?

Regierungs- bzw Verwaltungsbashing!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Achso, natürlich. Natürlich!

Schmeisst die Purschen zu Poden!
Zitat
der weiße bim
Nach dem regen Austausch zum Fahrradverkehr kommt der Senat nun zur Urform der menschlichen Fortbewegung - dem Zu-Fuß-Gehen. Zur Presseerklärung geht es hier entlang: [www.berlin.de]

Pressemitteilung vom 29.03.2019

Zitat
PM Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Referentenentwurf für den Abschnitt Fußverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz geht heute in die Öffentlichkeitsbeteiligung.
„Der neue Abschnitt Fußverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende. Der Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet. Berlin setzt damit deutschlandweit Standards für die Förderung des umweltfreundlichen und gesunden Fußverkehrs”, so Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Referentenentwurf: [www.berlin.de]

Vielen Dank für den interessanten Link. Aus meiner (selbstverständlich subjektiven) Sicht ist der Referentenentwurf geeignet, Menschen dazu zu ermuntern, sich für eine Verbesserung der "Laufbedingungen" in Berlin zu engagieren. Das Land schafft einen Rahmen für mehr Beteiligung der Bürger/innen in diesem Teil der Verkehrspolitik.

Dies wird auf mittlere und längere Sicht seine Wirkung hoffentlich nicht verfehlen - je nachdem, wie sich das Engagement "von unten" entwickelt, das "von oben" im Idealfall als "konstruktive Unruhe" gesehen werden würde.

Einige Anmerkungen dazu (die Paragraphen bezeichnen Änderungsvorschläge des Berliner Mobilitätsgesetzes):


1. Schulisches Mobilitätsmanagement (neuer § 17a): Ein Mobilitätsgremium an jeder Schule mit einer Koordination auf Landesebene - hier werden viel mehr Leute in die Entscheidungsprozesse eingebunden, was sich auf lange Sicht positiv auf die Entscheidungen auswirken wird.


2. Sprengstoff im neuen letzten Satz des § 22 Abs. 3: „Während aller Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland sollen Beschränkungen des Straßenraums nicht zu Lasten des Umweltverbunds erfolgen.“ Sollten sich Leute finden, die so etwas in der Realität einfordern, dann wird es krachen.


3. Mehr Sitzgelegenheiten ohne Verzehrzwang (§ 50 Abs. 2): Gute Idee. Übrigens kann auch eine nicht mehr genutzte BVG-Wartehalle im Einzelfall einmal stehenbleiben - als "wettergeschützte Sitzgelegenheit".


4. Keine Umwege an Kreuzungen, kürzere Fußwege (§ 50 Abs. 3): Ein schon vor etlichen Jahren erreichtes positives Beispiel fällt mir ein, nämlich die Wiederherstellung des Fußgängerüberwegs über die (Steglitzer) Schloßstraße von der Grunewaldstraße (Nordseite) zur Albrechtstraße (Nordseite), wobei die weiter nördlich (in der Schloßstraße) gelegene "Fußgängerampel" erhalten blieb.

Kürzere Fußwege z.B. durch Blockdurchwegungen sind wahrlich ein weites Feld. Bei Neubauvorhaben läßt sich so etwas wahrscheinlich berücksichtigen - im Bestand ist es sicher eine Daueraufgabe für Jahrzehnte.


5. Kurze Wege zum ÖPNV, kurze Umsteigewege (§ 50 Abs. 5): Hier geht es auch um das Bohren dicker Bretter. Wo befinden sich nochmal die vier Bushaltestellen für die zwei Buslinien 184 und 282 am S-Bf Attilastraße? Richtig: Da, wo sie den Autoverkehr am wenigsten stören.

Wann genau wurde eigentlich der neue Zugang am S-Bf Prenzlauer Allee eröffnet?


6. Mehr "Auslauffläche" für Fußgänger (§ 50 Abs. 7): Wenn das die querparkenden "Autler" im Marienfelder Teil des Lichterfelder Rings wüßten - das gäbe Ärger!


7. "Stabsstelle Fußverkehr", bezirkliche Fußgängerbeauftragte, Landes- und Bezirksfußgängergremien (§ 51 Abs. 3, 4, 5 und 6): Sehr schön - überall wird es Leute geben, die den Belangen der Fußgänger/innen mehr Gewicht verschaffen werden.


8. Ampelüberquerungen "in einem Lauf" (§ 55 Abs. 1): Sehr gute Idee, mir würden auch Beispiele dazu einfallen. Mitunter kann sogar eine einzige Sekunde mehr "Grün" etwas bewirken.


9. Kein Durchgangsverkehr in Nebenstraßen (§ 56 Abs. 1): Bei Störungen auf einer Hauptstraße wird heute dank der schönen Navis gerne mal in Seitenstraßen gewechselt. Dies zu unterbinden, ist mit Sicherheit auch konfliktträchtig - auch bei der BVG dürfte sich der Jubel über diesen Gedanken in Grenzen halten.


10. Sicherheit vor Radlern (§ 56 Abs. 2): Radler (mit, aber auch ohne Kinder) fahren aus Sicherheitsgründen auf Gehwegen, was wiederum die Sicherheit von Fußgängern beeinträchtigen kann. Vielleicht wären weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. auf 20 km/h) in Wohngebietsstraßen eine Möglichkeit, um eine höhere Nutzung der Fahrbahn durch Radler zu erreichen, um dieses Problem etwas zu relativieren. Breitere Fußwege schaden sicher auch nicht.


11. Zehn Modellprojekte innerhalb von fünf Jahren (§ 58 Abs. 3): So etwas muß man wohl versuchen, hoffentlich nicht ganz erfolglos.


12. Geld (§ 59): Im Landeshaushalt sollen Personal- und Sachmittel berücksichtigt; Förderprogramme des Bundes sowie der EU genutzt werden.


Insgesamt bin ich mit diesem Entwurf nicht unzufrieden. Was daraus wird, wird auch von Leuten wie uns mitentschieden werden,

meint Marienfelde.
Hallo,

indirekt sind die Präsentationen der potentiellen Anbieter der S-Bahn-Ausschreibungen Nord-Süd und Stadtbahn veröffentlicht worden. Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich so vorgesehen war. Nichtsdestotrotz finden sich in den Unterlagen viele interessante Aussagen und Erkenntnisse:

https://www.parlament-berlin.de/adosservice/18/Haupt/vorgang/h18-0516.Q-v.pdf

Viele Grüße
André
Zitat
Marienfelde

1. Schulisches Mobilitätsmanagement (neuer § 17a): Ein Mobilitätsgremium an jeder Schule mit einer Koordination auf Landesebene - hier werden viel mehr Leute in die Entscheidungsprozesse eingebunden, was sich auf lange Sicht positiv auf die Entscheidungen auswirken wird.

Wenn ich das richtig verstanden habe, soll dieses "Mobilitätsgremium" darauf hinwirken, dass die Schüler wenigstens die "letzte Meile" zu Fuß zur Schule zurücklegen.
Warum eigentlich nur das letzte Stück? Ich bin als Grundschüler mit dem 186er von und zur Schule gefahren. Nur höchst selten hat mich meine Mutter mal an der Schule abgesetzt. Sollte das nicht das Ziel sein?
Und wenn es darum geht, dass Elterntaxis Morgen für Morgen ein Verkehrschaos vor der Schule verursachen, dann stelle man großflächig Halteverbotsschilder mit Gültigkeit von 7 Uhr bis 8 Uhr 30 auf und lasse den KOB (Kontaktbereichsbeamter, gibt es die eigentlich noch?) dort patroullieren.

Aber wozu braucht man ein schulisches Mobilitätsmanagement und ein Mobilitätsgremium?


Zitat

10. Sicherheit vor Radlern (§ 56 Abs. 2): Radler (mit, aber auch ohne Kinder) fahren aus Sicherheitsgründen auf Gehwegen, was wiederum die Sicherheit von Fußgängern beeinträchtigen kann. Vielleicht wären weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. auf 20 km/h) in Wohngebietsstraßen eine Möglichkeit, um eine höhere Nutzung der Fahrbahn durch Radler zu erreichen, um dieses Problem etwas zu relativieren. Breitere Fußwege schaden sicher auch nicht.

Dann müssten die Radfahrer ja die Autos überholen. Das klingt auch nicht wirklich sicher.


Gruß
Nic



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.03.2019 01:30 von Nicolas Jost.
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
31.03.2019 01:43
Zitat
Nicolas Jost
Nur höchst selten hat mich meine Mutter mal an der Schule abgesetzt.

Dito, wäre mir damals vermutlich auch eher peinlich gewesen. Bin auch immer brav mit U-Bahn oder Straßenbahn zur Schule bzw. in SH mit "Autokraft Jungjohann" von der Haltestelle Friedrichsgabekoog II nach Büsum und zurück. War damals das normalste der Welt und ich finde es eher "erstaunlich", dass Eltern mittlerweile wieder das Bedürfnis haben, ihre Kinder zur Schule zu karren. Ich habe das so extrem damals nicht empfunden.
Zitat
Nicolas Jost


Aber wozu braucht man ein schulisches Mobilitätsmanagement und ein Mobilitätsgremium?

Wohl hauptsächlich, damit die Politiker oder Beamten ein Gremium haben, um ihre Daseinsberechtigung zu legitimieren.

Man könnte z.B. einfach Regeln durchsetzen, um die Elterntaxis zu verhindern oder wenigstens abzuschwächen. Aber da wir ja in einem schlanken Staat leben und die reduzierte Polizei nicht mehr zuständig ist, muss man eben eine Arbeitsgruppe bilden, in der man darüber reden kann.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.03.2019 08:19 von DerMichael.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat

10. Sicherheit vor Radlern (§ 56 Abs. 2): Radler (mit, aber auch ohne Kinder) fahren aus Sicherheitsgründen auf Gehwegen, was wiederum die Sicherheit von Fußgängern beeinträchtigen kann. Vielleicht wären weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. auf 20 km/h) in Wohngebietsstraßen eine Möglichkeit, um eine höhere Nutzung der Fahrbahn durch Radler zu erreichen, um dieses Problem etwas zu relativieren. Breitere Fußwege schaden sicher auch nicht.

Dann müssten die Radfahrer ja die Autos überholen. Das klingt auch nicht wirklich sicher.


Gruß
Nic
Eine Wohngebietsstraße ist kein Verkehrsberuhigter Bereich. In den meisten Wohngebietsstraßen gilt heute Tempo 30.
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Nicolas Jost
Zitat

10. Sicherheit vor Radlern (§ 56 Abs. 2): Radler (mit, aber auch ohne Kinder) fahren aus Sicherheitsgründen auf Gehwegen, was wiederum die Sicherheit von Fußgängern beeinträchtigen kann. Vielleicht wären weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. auf 20 km/h) in Wohngebietsstraßen eine Möglichkeit, um eine höhere Nutzung der Fahrbahn durch Radler zu erreichen, um dieses Problem etwas zu relativieren. Breitere Fußwege schaden sicher auch nicht.

Dann müssten die Radfahrer ja die Autos überholen. Das klingt auch nicht wirklich sicher.


Gruß
Nic
Eine Wohngebietsstraße ist kein Verkehrsberuhigter Bereich. In den meisten Wohngebietsstraßen gilt heute Tempo 30.

Meistens fahren Radfahrer bei Kopfsteinpflasterstraßen lieber auf dem Gehweg. Und das auch wenn es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Von daher sind Geschwindigkeitsbeschränkungen an die sich sowieso keiner hält in dieser Hinsicht unsinnig.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.03.2019 11:13 von Nemo.
Zitat
DerMichael
Zitat
Nicolas Jost


Aber wozu braucht man ein schulisches Mobilitätsmanagement und ein Mobilitätsgremium?

Wohl hauptsächlich, damit die Politiker oder Beamten ein Gremium haben, um ihre Daseinsberechtigung zu legitimieren.

Man könnte z.B. einfach Regeln durchsetzen, um die Elterntaxis zu verhindern oder wenigstens abzuschwächen. Aber da wir ja in einem schlanken Staat leben und die reduzierte Polizei nicht mehr zuständig ist, muss man eben eine Arbeitsgruppe bilden, in der man darüber reden kann.

Regeln durchsetzen gegen Eltern, die den Sinn dieser Regeln nicht einsehen? "Wie erziehe ich meine Eltern?" war mal der Titel einer Fernsehserie des MDR, die ich gelegentlich gesehen habe.

"Sogar Erstklässler seien schon in der Lage, morgens ein paar Kilometer zu Fuß zu gehen, sagt der Schulleiter (der Osnabrücker Elisabethschule, der Setzer):

„Ich würde das nach und nach anleiern. Ich würde schauen, dass man mit mehreren Kindern geht, dass sich Erwachsene vielleicht abwechseln. Und dass man den Schwierigkeitsgrat nach und nach erhöht. Aber eigentlich kann man damit schon in der ersten Klasse beginnen.“

Zur Zusammensetzung der Gremien an den Schulen sei der erste Satz des Entwurfs des § 17a Abs. 2 zitiert: "An allen Schulen sollen Gremien für Mobilität geschaffen werden, die aus Schülerinnen oder Schülern, Eltern und Schulpersonal bestehen."

Hier noch ein Link zu einem Text des Deutschlandfunks aus dem Jahr 2016 ("Aktionen gegen das Elterntaxi"): [www.deutschlandfunk.de]

Allseits einen schönen Sonntag wünscht Euch
Marienfelde
Also in der ersten Klasse hat mich meine Mutter zu Fuß von/zur Schule gebracht und nachmittags gings mit der Straßenbahn zur Musikschule.
Ab der 2. Klasse habe ich das alles alleine gemacht...

Ich verstehe das Problem der Eltern nicht...
Das Internet. Außerdem kann man so schön die Kontrolle behalten, wenn die lieben Kleinen auch mit 15 oder 16 noch auf das Mamataxi angewiesen sind, weil sie nie gelernt haben, Bus und Bahn zu nutzen.
Zitat
VvJ-Ente

Eine Wohngebietsstraße ist kein Verkehrsberuhigter Bereich. In den meisten Wohngebietsstraßen gilt heute Tempo 30.

Liest du auch, worauf du antwortest? Marienfelde schlug vor, die "Wohngebietsstraßen", also die 30er-Zonen, auf 20 km/h zu limitieren.
Das dürfte vielen Radfahrern zu langsam sein.
Ich lese schon, du offenbar nicht:
Zitat

10. Sicherheit vor Radlern (§ 56 Abs. 2): Radler (mit, aber auch ohne Kinder) fahren aus Sicherheitsgründen auf Gehwegen, was wiederum die Sicherheit von Fußgängern beeinträchtigen kann. Vielleicht wären weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen (z.B. auf 20 km/h) in Wohngebietsstraßen eine Möglichkeit, um eine höhere Nutzung der Fahrbahn durch Radler zu erreichen, um dieses Problem etwas zu relativieren. Breitere Fußwege schaden sicher auch nicht.
Die von Marienfelde in dem Punkt genannten Radfahrer fahren ganz sicher nicht schneller als 20 km/h. Wer da schneller fährt, braucht und will aus meiner Sicht überhaupt keine spezielle Infrastruktur. Diese schnellen Radfahrer fühlen sich viel wohler, wenn sie auf den Hauptstraßen im Verkehr mitschwimmen können. Denen hilft man am besten, in dem rücksichtslose Autofahrer konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Gerne auch eigenverantwortlich - überhole so dicht wie du magst, aber wenn du den Radfahrer dabei zu Fall bringst, ist der Führerschein unwiderruflich weg...
Zitat
VvJ-Ente
Ich lese schon, du offenbar nicht:

Vorschlag zur Güte: Wir reden aneinander vorbei.

Zitat

Die von Marienfelde in dem Punkt genannten Radfahrer fahren ganz sicher nicht schneller als 20 km/h. Wer da schneller fährt, braucht und will aus meiner Sicht überhaupt keine spezielle Infrastruktur. Diese schnellen Radfahrer fühlen sich viel wohler, wenn sie auf den Hauptstraßen im Verkehr mitschwimmen können.

Aber weil ein paar Leute eine irrationale Angst vor dem Fahren auf der Fahrbahn haben, alle anderen Radfahrer (vom City-Bike bis zum Colnago Master Olympic) auf 20 km/h herunterbremsen, was dann zu gefährlichen Überholmanövern führt? Das kann es doch nicht sein.

Zitat

Denen hilft man am besten, in dem rücksichtslose Autofahrer konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Gerne auch eigenverantwortlich - überhole so dicht wie du magst, aber wenn du den Radfahrer dabei zu Fall bringst, ist der Führerschein unwiderruflich weg...

Könnte das nicht schon unter Gefährdung des Straßenverkehrs fallen?
Die viel größere Gefahr geht aber eigentlich von plötzlich aufgehenden Türen aus. Just by the way.

Gruß
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
VvJ-Ente
Ich lese schon, du offenbar nicht:

Vorschlag zur Güte: Wir reden aneinander vorbei.

Zitat

Die von Marienfelde in dem Punkt genannten Radfahrer fahren ganz sicher nicht schneller als 20 km/h. Wer da schneller fährt, braucht und will aus meiner Sicht überhaupt keine spezielle Infrastruktur. Diese schnellen Radfahrer fühlen sich viel wohler, wenn sie auf den Hauptstraßen im Verkehr mitschwimmen können.

Aber weil ein paar Leute eine irrationale Angst vor dem Fahren auf der Fahrbahn haben, alle anderen Radfahrer (vom City-Bike bis zum Colnago Master Olympic) auf 20 km/h herunterbremsen, was dann zu gefährlichen Überholmanövern führt? Das kann es doch nicht sein.

Zitat

Denen hilft man am besten, in dem rücksichtslose Autofahrer konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Gerne auch eigenverantwortlich - überhole so dicht wie du magst, aber wenn du den Radfahrer dabei zu Fall bringst, ist der Führerschein unwiderruflich weg...

Könnte das nicht schon unter Gefährdung des Straßenverkehrs fallen?
Die viel größere Gefahr geht aber eigentlich von plötzlich aufgehenden Türen aus. Just by the way.

Gruß
Nic

Nic,

as ist eine rein theoretische Debatte. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten generell für Radfahrer nicht, weil niemand einen geeichten Tacho an seinem Rad haben muss. De jure kannst Du gar nicht wissen, wie schnell Du unterwegs bist. Ich fahre fast täglich durch die Auguststraßen, da gilt Tempo 10. Mit dem Rennrad dürftest Du da vollkommen legal auch mit 30+ durchbrettern, solange Du keine Biergärtler vor Klärchen's umnietest.
Jetzt kommen wieder welche, ja o, Radfahrer und rechtsfreier Raum, ... nein. Wenn was passiert, dann muss du dich natürlich verantworten. Aber Laser in der 20er Zone, wenn Du mit 30 radelst, ja was sollen sie denn machen? Anhalten, ermahnen, ja, aber ne OWi schreiben, nein.
Wir sind ja nicht in Österreich, dort ist das tatsächlich anders. Dort wurde reihenweise Radfahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit in Fußgängerzonen geblitzt und bußgedpflichtig angezeigt.
Zitat
schallundrausch


as ist eine rein theoretische Debatte. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten generell für Radfahrer nicht, weil niemand einen geeichten Tacho an seinem Rad haben muss. De jure kannst Du gar nicht wissen, wie schnell Du unterwegs bist. Ich fahre fast täglich durch die Auguststraßen, da gilt Tempo 10. Mit dem Rennrad dürftest Du da vollkommen legal auch mit 30+ durchbrettern, solange Du keine Biergärtler vor Klärchen's umnietest.

Vorweg: Ich bezog mich auf die 20 km/h fahrenden Autos, die dann von Radfahrern überholt werden müssten, was wiederjm gefährlich sein kann.
Jetzt konkret: Du irrst. Zumindest zum Teil. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur für Kraftfahrzeuge, aber Streckenverbote (Zone 30, Zone 10, verkehrsberuhigter Bereich) gelten für alle.

Neulich fuhr ich morgens durch die Krausenstraße, 10er-Zone, mit Standgas im zweiten Gang. Ein alter Zauselrüstiger Senior überholt mich auf seinem Fahrrad, zeigt mir einen Vogel und pöbelte herum. 200 Meter später sah er die rote Kelle.

Zum Nachlesen: https://www.bussgeldkataloge.de/fahrrad-geschwindigkeit/

Gruß
Nic
Zitat
Nicolas Jost

Zum Nachlesen: https://www.bussgeldkataloge.de/fahrrad-geschwindigkeit/

Gruß
Nic


Den Link mußt beim Tagesspiegel Forum in entsprechenden Beiträgen posten, da kommt ein wahres Feuerwerk an Anschuldigungen, Ausreden, Beschuldigungen und sonst was.
Die Lobby denkt nur an sich und glaubt die StVO gilt grundsätzlich nur für KFZ oder sei höchstens eine Empfehlung für Radfahrer.
Zitat
Railroader
Zitat
der weiße bim

Referentenentwurf: [www.berlin.de]


"Berlin setzt damit deutschlandweit Standards für die Förderung des umweltfreundlichen und gesunden Fußverkehrs"

Haha, das hätte mal die S-Bahn in den letzten Jahren als Begründung angeben sollen. ;-)

Im Ernst: Ich finde es ja einserseits gut, auch die Fußgänger zu berücksichtigen, andererseits hat es für mich aber auch ein G'schmäckle. Liegen hier wirklich die Prioritäten bei der geplanten Verkehrswende? Sorry, aber das liest sich für mich irgendwie erstmal wie: "Angemessenen ÖPNV können wir euch beim Verzicht auf den PKW nicht bieten, also gewöhnt euch dran zu laufen. Dabei habt ihr auch künftig mehr Rechte und längere Grünphasen." Na hurra.

Das kann man natürlich so interpretieren, dann hast du den Text aber (absichtlich?) missverstanden. Hast Du den Entwurf denn (zumindest in Auszügen) gelesen?
Es geht in diesem Teil (der übrigens nach ÖPNV und Radverkehr der Dritte von insgesamt vieren im Mobilitätsgesetz ist, übrigens, das ist ja keine ordinale Skala, aber man bemerke doch bitte die Reihenfolge: ERST ÖPNV, DANN Radverkehr - und das in einem Gesetz, das in der Presse oft und in der Opposition stets 'Radgesetzt' genannt wird) genau wie in den anderen Teilen um Chancengleichheit, Abbau von Zugangshindernissen und Mindeststandards. Und ich verstehe vielmehr die Kritiker aus der Fußgängerlobby (ja, klingt irre, aber die gibt es!), die gerne viel mehr Fakten, Substantielles, Konkrete Zeiten, Breiten, Daten, Zahlen in dem Text gehabt hätten.

Ich weiß nicht, warum so viele immer von 'verordnetem Verzicht' reden, sobald irgendwas von den Grünen kommt. (Mit denen ich übrigens nichts zu tun habe, Du hattest mich mal gefragt - ich bin in der Gewerkschaft und mische mich gerne bei Initiativen ein, wenn es um konkrete Projekte geht, Parteien finde ich wegen dem großen 'Gesamtpaket' an Meinungsgebäude immer etwas gruselig, deswegen habe ich mich - bis jetzt - von ihnen fern gehalten). Die Denke ist doch eine andere:
JEDER ist Fußgänger. Das ist die einfachste und ursprünglichste Fortbewegungsform, die JEDEM zur verfügung steht. Es ist außerdem die HÄUFIGSTE Fortbewegungsart (gemessen an der Anzahl der Wege, nicht der zurückgelegten Kilometer). Jeder Autofahrer ist doppelt sooft Fußgänger. Nämlich mindestens auf dem Weg zum und vom Parkplatz. Dass also die Fortbewegung zu Fuß, möglich, ferner sicher, komfortabel und attraktiv sein sollte, ist doch Konsens. Nun hat sich nur mal jemand die Mühe gemacht, aufzuschreiben, wie das konkret aussehen muss.

Verzicht auf und Verlagerung vom Auto ist eine logische Konsequenz, wenn das Gesetz denn mal erfolgreich angewandt wird. Aber nicht niedergeschrieben in einem der Paragrafen (wir verbieten das Autofahren, dienstags, freitagmorgens, links der Spree und außerdem bei Nieselregen!) Nee. Gottseidank haben wir hier in Berlin halbwegs gute Ausgangsvoraussetzungen, so dass man wenigstens nicht den ganzen Stadtgrundriss umkrempeln muss.
Beispiel: Ich habe eine Zeit lang in den USA gelebt, ganz weit draußen auf dem Land. In der nächsten größeren Mittelstadt, in der ich regelmäßig zum Einkaufen war, gab es einen funktionierenden urbanen Kern. Außerhalb, wo die ganzen Läden, Malls, Kinos, Restaurants und Entertainmentflächen waren, gab es noch nichtmal Bürgersteige. Es war unmöglich, von einem Laden zum andern zu kommen, ohne sich ins Auto zu setzen. Wollte man vom JCPennys zum Walmart, musste man über einen 6-Spurigen Highway. Der hatte weder befestigte Randstreifen, noch Fußwege, noch gab es eine Ampel die man als Fußgänger hätte nutzen können. Der Weg war Luftlinie ca. 200 m lang, trotzdem sind wir rund eine Meile mit dem Auto gefahren, weil alles andere lebensgefährlich gewesen wäre.
Für einen Europäer wirkt das total krank. Das Beispiel zeigt eine durch autozentrierte Planung entstandene Struktur, in der die Forbewegung per Auto nicht nur die attraktivste, sondern auch die einzig mögliche ist (Ja, es gab auch Busse, die hatten allerdings weder Fahrplan noch Haltestellen und mussten vorab gebucht werden. Wir reden vom pre-cell-phone-age). Das ist für uns hier natürlich vollkommen inakzeptabel.

Auf der anderen Seite muss man hier aber ehrlicherweise anerkennen, dass wir viele Strukturen gebaut haben, in denen die Fußgänger zwar akzeptiert sind, das Auto aber die attraktivste, komfortabelste und sinnvollste Fortbewegungsform ist. Das ist ja nicht per se so, sondern wird durch Art, Form und Gestalt der Infrastruktur so vorgegeben. Mein Lieblingsbeispiel (neben Fußgängerunterführungen und -Brücken, an denen ich mich neulich abgearbeitet habe) ist der "freie Rechtsabbieger".
Freie Rechtsabbieger sind diese Kurvenfahrbahnen, die es einem als Autofahrer ermöglichen, vor einer Kreuzung einen Viertelkreis nach rechts zu fahren, und so nach rechts in die Querstraße abzubiegen, ohne die Kreuzung überhaupt zu berühren. Das ist sehr komfortabel, durch den großen Abbiegeradius (man muss nicht auf der Kreuzung selber 'eckig' abbiegen) kann man außerdem sehr schnell fahren, und wenn der Abbieger signalisiert ist, kann man sogar ohne Vorfahrt achten ohne Konflikte mit dem Querverkehr oder parallelem Fuß oder Radverkehr in einem Zug durchfahren. Nur Vorteile.
Als Fußgeher hat man Zeit, Muße und die Last des Lebens auf den Schultern. Der frei Rechtsabbieger bildet mit der Querstraße eine dreieckige Insel. Möchte man geradeaus, dann führt der Weg meist etwas nach rechts am Abbieger entlang, und dann schräg nach links auf diese Insel, von dort aus weiter über die Querstraße. Weil aber stets der Abbieger oder der Querverkehr grün haben, kann das nie in einem Zug funktionieren. Folgt auf der gegenüberliegenden Seite ein weiterer Rechtsabbieger in die andere Richtung, gibt es hier dasselbe Spiel noch einmal. Im schlimmsten Fall ist die Querstraße so breit, dass sie auf halbem Weg noch eine Mittelinsel hat, auf der man strandet, wenn die Grünphase zu kurz war.
in der Essenz kann im Regelfall - die Kreuzung ist nicht überstaut - mit dem Auto von jeder Richtung in jede Richtung mit hoher Geschwindigkeit innerhalb eines Ampelumlaufes gefahren werden. Als Fußgänger braucht man mindestens zwei, oft auch drei Umläufe. Und das nur, wenn man zur gegenüberliegenden Ecke will, zur 'schrägen' ecke dauert es entsprechend noch länger. Bei Umlaufzeit von Standardmäßig 90 Sekunden kommt da einiges an Quality Time für den Alltagsphilosophen zusammen.
Was ich nur sagen will - das Auto ist nicht per se schnell, nur weil es eine größere Höchstgeschwindigkeit besitzt. An vielen Stellen ist es 'schnell', weil es auf Kosten anderer Vekehrsteilnehmer bevorzugt und beschleunigt wird. Ein Gesetz, welches dies aufgreift und auszugleichen versucht, finde ich jetzt erstmal nicht komplett bescheuert.
Ach, so eine Stelle hat man hier an der Wiltbergstraße/Alt-Buch gerade eliminiert und durch einen an derselben Stelle liegenden Fußweg ersetzt. Wer im Pkw rechts abbiegen möchte, ordnet sich mittig zwischen Bushaltestelle und Linksabbieger ein.

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