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Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von Arnd Hellinger 
Was sollte eine mögliche Abschaffung der Pendlerpauschale denn bringen? Nach Berlin zieht niemand zurück, der sein Haus im Grünen hat. Zumal dies aus Gründen des Wohnraummangels auch gar nicht geht.
Berlin wird mit dem Leben müssen was in allen Großstädten auf der Welt völlig normal ist; dem Pendlerverkehr.

Gruß aus dem Speckgürtel :-)

Regio + S-Bahn + U-Bahn + Tram + Bus = nur gemeinsam stark
Zitat
TomB
Zitat
Marienfelde
Erlaubt mir eine sinngemäße Wiederholung meines Beitrags vom 1.12.2018 (im Thread: "rbb-Berlintrend zum Thema Nahverkehr", S. 7) zur Entfernungspauschale:

"Ein Verbot des Abzugs der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben dürfte im deutschen Einkommensteuerrecht kaum möglich sein.

Der letzte diesbezügliche Versuch des Gesetzgebers, für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2007 den Abzug einer Entfernungspauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer (!) "wie Werbungskosten" zuzulassen, endete, wie zu erwarten war, mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem diese Neuregelung im Einkommensteuergesetz 2007 für verfassungswidrig erklärt wurde.

Der Gesetzgeber hat daraufhin die bis 2006 gültige Rechtslage wiederhergestellt. Hier noch ein "Einstiegslink" für diejenigen, die sich für solche Niederungen des Einkommensteuerrechts interessieren: [de.wikipedia.org]

Außerdem noch ein "Direktlink" zur Erklärung des o.g. Urteils des BVG aus dem Jahr 2008: [de.wikipedia.org]

Einen schönen Sonnabendnachmittag wünscht Euch
Marienfelde

So, wie du es darstellst, dass es "kaum möglich" sei die Pendlerpauschale abzuschaffen und
dass es schonmal versucht wurde und gescheitert sei vor dem Bundesverfassungsgericht, stimmt
so nicht 100 %ig.

Es ist wichtig, spezifisch zu sein.
Es wurde vom BVerfG untersagt, die Pendlerpauschale so zu ändern, dass sie nur noch ab dem
21. Kilometer als Werbungskosten angesetzt werden kann - wegen des Gleichheitsgrundsatzes!


Interessant auch aus der Begründung:
"... widerspricht der Einsatz der Pauschale als Härteregelung, denn so werden gerade Wahl und Aufrechterhaltung längerer Wegstrecken und damit die Entscheidung für verkehrs- und umweltpolitisch weniger erwünschtes Verhalten belohnt, während die Entscheidung für nahes Wohnen am "Werkstor" zielwidrig benachteiligt wird."

Wie wäre die Entscheidung wohl ausgegangen, wenn man bloß die ersten 10 km steuerlich
absetzen könnte? Oder wenn sie ganz abgeschafft würde? Wir wissen es nicht.

Auch die zuletzt angedachte Regelung würde mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig angesehen werden; die Begründung dafür wäre dann eben etwas anders.

Eine (völlige) Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben/Werbungskosten widerspricht dem deutschen Einkommensteuerrecht. Sollte der Gesetzgeber so einen Unfug versuchen, wird er damit vsl. wieder scheitern.
Zitat
Marienfelde
Eine (völlige) Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben/Werbungskosten widerspricht dem deutschen Einkommensteuerrecht.

Hm, der § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes hat diverse Punkte, von denen einige auch ein völliges Abzugsverbot der jeweiligen Betriebsausgaben (und über § 9 Abs. 5 auch der Werbungskosten) beinhalten, z.B. das Arbeitszimmer des Heimarbeiters, dem in der Firma ein Büro zur Verfügung steht.
Zitat
Jumbo
Zitat
Marienfelde
Eine (völlige) Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben/Werbungskosten widerspricht dem deutschen Einkommensteuerrecht.

Hm, der § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes hat diverse Punkte, von denen einige auch ein völliges Abzugsverbot der jeweiligen Betriebsausgaben (und über § 9 Abs. 5 auch der Werbungskosten) beinhalten, z.B. das Arbeitszimmer des Heimarbeiters, dem in der Firma ein Büro zur Verfügung steht.

Ja, weil ihm in der Firma ein Büro zur Verfügung steht. Ich verlinke mal die Wikipedia-Seite zum sogenannten "Nettoprinzip" im Steuerrecht: [de.wikipedia.org]

Ein (völliges) Abzugsverbot der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb ist abwegig.

Das politische Ziel, möglichst wenig Pendlerverkehre anzustreben, ist ja in Ordnung - nur ist das Steuerrecht für das Erreichen dieses Ziels nicht sonderlich geeignet. Solche Ziele sollte man sinnvollerweise mit einer entsprechenden Raumordnungspolitik anstreben.
Zitat
Marienfelde
Das politische Ziel, möglichst wenig Pendlerverkehre anzustreben, ist ja in Ordnung -

Wie soll dieses Ziel erreicht werden? Das klingt nach der Quadratur des Kreises ...

Gruß aus dem Speckgürtel :-)

Regio + S-Bahn + U-Bahn + Tram + Bus = nur gemeinsam stark
Zitat
Havelländer
Was sollte eine mögliche Abschaffung der Pendlerpauschale denn bringen? Nach Berlin zieht niemand zurück, der sein Haus im Grünen hat. Zumal dies aus Gründen des Wohnraummangels auch gar nicht geht.
Berlin wird mit dem Leben müssen was in allen Großstädten auf der Welt völlig normal ist; dem Pendlerverkehr.

D.h. die würden trotzdem pendeln, die stört es also nicht. Und der Staat spart viel Geld, ist doch wunderbar. Win-Win-Situation.
Zitat
Global Fisch
D.h. die würden trotzdem pendeln, die stört es also nicht. Und der Staat spart viel Geld, ist doch wunderbar. Win-Win-Situation.

Der Staat spart kein Geld, wie kommst du da drauf?

Gruß aus dem Speckgürtel :-)

Regio + S-Bahn + U-Bahn + Tram + Bus = nur gemeinsam stark
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Havelländer
Zitat
Marienfelde
Das politische Ziel, möglichst wenig Pendlerverkehre anzustreben, ist ja in Ordnung -

Wie soll dieses Ziel erreicht werden? Das klingt nach der Quadratur des Kreises ...

Das ist wohl wahr. Ein Ansatz wäre, die funktionale Trennung bebauter Quartiere nach Wohnungen, Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen zu überwinden. Theoretisch wäre dann für einen Teil der Berufstätigen ein sehr kurzer Arbeitsweg denkbar. Eine stärkere Durchmischung der Funktionen würde auch eine paarigere Entwicklung der Verkehrsströme begünstigen, was auch für die Gesamtauslastung des ÖV sehr vorteilhaft wäre.

Ein weiterer Ansatz wäre eine vorsichtige Verdichtung von Stadtquartieren mit bezahlbaren städtischen und vor allem auch genossenschaftlichen Wohnungen - und möglichst wenig Förderung abseits gelegener Einfamilienhausquartiere.

Im Umland sollte eine Konzentration des Wohnungsbaus im Umfeld vorhandener Bahnachsen angestrebt werden - wenn die Pendlerverkehre schon wachsen, sollte wenigstens ein großer Bahnanteil an den Pendlerströmen das Ziel sein.

Läßt man den Neubau von Einfamilienhäusern in Kleinbeeren (ein Ortsteil von Großbeeren, in dem es eine Kirche, einen Friedhof sowie zwei Bushaltestellen gibt, die mit gelegentlichen Stichfahrten der VTF-Linien 704 und 720 bedient werden) zu, muß man sich über wachsenden Verkehrsbedarf nicht wundern - schließlich muß jeder Liter Milch "von außen" herangefahren (oder meinetwegen über den sehr schönen kombinierten Fuß- und Radweg von Großbeeren "herangelaufen") werden.

Baut man dagegen Wohnungen am Bf Großbeeren, ergibt sich immerhin ein größerer Pendleranteil der Bahn.

Wunder sind durch solche Ideen sicher nicht zu erwarten - aber auf lange Sicht würden sie doch eine gewisse Wirkung entfalten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.06.2019 23:12 von Marienfelde.
Zitat
Jumbo
Zitat
Marienfelde
Eine (völlige) Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben/Werbungskosten widerspricht dem deutschen Einkommensteuerrecht.

Hm, der § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes hat diverse Punkte, von denen einige auch ein völliges Abzugsverbot der jeweiligen Betriebsausgaben (und über § 9 Abs. 5 auch der Werbungskosten) beinhalten, z.B. das Arbeitszimmer des Heimarbeiters, dem in der Firma ein Büro zur Verfügung steht.

Vielleicht könnte aber eine Deckelung der Kilometer helfen. Ein Stück weit hat es der Arbeitnehmer widerum in der Hand wie weit er von Arbeitsstelle entfernt wohnt.
In Österreich ist das Modell widerum auch sehr spannend: Entfernungspauschale für Autofahrten werden nur gezahlt wenn der Weg mit dem ÖPNV unzumutbar ist. Was unzumutbar ist ist definiert.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Theoretisch ist die Pauschale auf 4500,-€ begrenzt, es gibt aber reichlich Ausnahmen.
[www.haufe.de]

Dafür müsste man aber schon weit pendeln, um das auszureizen....

T6JP



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.2019 19:19 von T6Jagdpilot.
Zitat
Logital
Zitat
Jumbo
Zitat
Marienfelde
Eine (völlige) Nichtabzugsfähigkeit von Betriebsausgaben/Werbungskosten widerspricht dem deutschen Einkommensteuerrecht.

Hm, der § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes hat diverse Punkte, von denen einige auch ein völliges Abzugsverbot der jeweiligen Betriebsausgaben (und über § 9 Abs. 5 auch der Werbungskosten) beinhalten, z.B. das Arbeitszimmer des Heimarbeiters, dem in der Firma ein Büro zur Verfügung steht.

Vielleicht könnte aber eine Deckelung der Kilometer helfen. Ein Stück weit hat es der Arbeitnehmer widerum in der Hand wie weit er von Arbeitsstelle entfernt wohnt.
In Österreich ist das Modell widerum auch sehr spannend: Entfernungspauschale für Autofahrten werden nur gezahlt wenn der Weg mit dem ÖPNV unzumutbar ist. Was unzumutbar ist ist definiert.

Mit allen diesen Überlegungen ("Deckelung", Nichabzugsfähigkeit "der ersten Kilometer" usw. usf.) begibt man sich auf ein rechtlich sehr glattes Parkett, wie bereits dargestellt.

Abgesehen von der im Grunde unfruchtbaren steuerrechtlichen Debatte halte ich es vor allem auch inhaltlich für fragwürdig, das Einkommensteuergesetz für die Reduzierung von Pendlerströmen instrumentalisieren zu wollen.

Dafür sind andere Konzepte erforderlich. Auch bei "richtigster" Raumordnungspolitik, viel stärkerer Förderung des öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus sowie rigoroser staatlicher Eingriffe in die Mietpreisentwicklung scheint mir der Weg zur Reduzierung von Pendlerströmen ein sehr steiniger zu sein.

Also dann gute Nacht,
Marienfelde.
Zitat
Logital
In Österreich ist das Modell widerum auch sehr spannend: Entfernungspauschale für Autofahrten werden nur gezahlt wenn der Weg mit dem ÖPNV unzumutbar ist. Was unzumutbar ist ist definiert.

Klingt auf den ersten Blick gut, kann aber auch nach hinten losgehen: wenn nämlich Verbesserungen im ÖPNV bekämpft werden, weil Autofahrer fürchten, ihre Entfernungspauschale zu verlieren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2019 13:19 von def.
Zitat
andre_de
Hallo,

dass es im verkehrspolitischen Denken der CDU, ganz speziell der Reinickendorfer, wenig Platz gibt für Verkehrswende, Fahrräder und ÖPNV, ist sicher kein Geheimnis. Hin und wieder schaffen es verantwortliche CDU-PolitikerInnen dann aber trotzdem, ihr festgefahrendes Gestern-Denken in peinlicher Weise selbst zu offenbaren:

https://leute.tagesspiegel.de/reinickendorf/macher/2019/06/19/84357/autofahrer-radfahrer-nehmt-ruecksicht/

Stadträtin Katrin Schultze-Berndt, CDU:
Zitat

Die bauliche Anlage von Radwegen ist aufgrund der fehlenden Breite im Gehwegbereich sowohl auf den beiden Plätzen als auch auf der Frohnauer Brücke nicht möglich.

Dass man die Radwege auf der Brücke statt auf den Gehwegen vielleicht auch auf der Fahrbahn anlegen könnte, kommt ihr ganz offensichtlich nicht einmal ansatzweisee in den Sinn.

Zur Einordnung der Aussage von Frau Schultze-Berndt ist dieser (auch im Artikel verlinkte) Streetview-Link hilfreich:
[www.google.com]

Viele Grüße
André

Ist ja nicht so, dass da auf beiden Seiten geparkt würde... ach verdammt.
Zitat
Railroader
Zitat
B-V 3313
Was ist eigentlich aus deiner Nachfrage in Sachen "Fahrrad abstellen auf der Straße" geworden?

Warte auf Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hatten wir im Kollegenkreis eine Diskussion, die ich gern rechtlich geklärt sehen würde und Sie dahingend höflich um Auskunft bitten möchte.

Ein Kollege stört sich zunehmend an den Fahrrädern von Leihfirmen, die vor seinem Haus auf dem Gehweg abgestellt sind. Er beklagt, dass diese Hindernisse die Verfügbarkeit des Gehwegs einschränken und sieht vor allem Probleme hinsichtlich der Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen, die diesen Teil des Gehwegs nicht ohne Einschränkungen passieren können. Er äußerte den Gedanken, die Fahrräder im Zweifel auf die für die PKW vorgesehene Stelle am rechten Rand der Fahrbahn verlagern zu wollen. Lt. seiner Aussage wäre diese Maßnahme StVO-konform und ohne Bedenken umsetzbar. Nach StVO scheint dies tatsächlich zulässig, bedarf aber einer Beleuchtung und dem Schutz vor einem Umfallem der Fahrräder. Dieses Argument wurde mit der Aussage, die Straßenbeleuchtung wäre ausreichend, nicht akzeptiert. Zudem kam von anderen Kollegen der Einspruch hinsichtlich der Frage nach der Sicherung der Räder vor dem Umfallen. Auch in diesem Fall trüge, lt. Aussage einiger Beteiligter, derjenige, der die Fahrräder an diesen Ort verbracht hat, im Falle einer Kollision mit einem einparkenden PKW keine Schuld, da der KfZ-Führer vor dem Einparken Hindernisse ausschließen muss und jegliche Beschädigungen an seinem Fahrzeug dann auch in seiner Verantwortung liegen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie hier etwas Licht ins Dunkel bringen können, da mich in diesem Fall die rechtliche Lage tatsächlich sehr interessiert.

Für Ihre Bemühungen möchte ich mich vorab bedanken, freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Na, Railroader? Kam schon eine Antwort?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
02.07.2019 01:17
Zitat
B-V 3313


Na, Railroader? Kam schon eine Antwort?

Tatsächlich bisher noch nichts. Hab nur eine Vorgangsnummer bekommen und dann kam nichts mehr. Da es aber nun doch schon arg lang zurückliegt, werde ich die die Tage nochmal anschreiben. Vielleicht besser gleich per Mail als über das Kontaktformular.
Anonymer Benutzer
Re: Sammelthread: Verkehrspolitik in Berlin
02.07.2019 01:29
@B-V: Hab jetzt nochmal was rausgeschickt.
Hallo Leute, zwischendurch mal was zum Schmunzeln und diesmal nicht von der FDP:
Klarer Fall wir haben Sommerloch! Aber ich konnte nicht anders als derartig bedeutende Ideen hier einzustellen. Ich hoffe, es dient der allgemeinen Erheiterung!
[fraktion.afdreinickendorf.de]
[spd-reinickendorf-fraktion.de]

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.2019 10:42 von Nemo.
Und die Nutzung sicher nur für Deutsche.
"Seilbahn Seilbahn über alles".
Ich hebe mal eine besonders "amüsante" (weil schlichtweg falsche) Aussage hervor:

Zitat
Afd-Fraktion Reinickendorf
Ein Seilbahn-Streckenkilometer kostet etwa 10-15 Millionen Euro und ist damit nicht mal halb so teuer wie der Bau eines entsprechenden Teilstücks einer Straßenbahn.

Oder das hier:

Zitat

es müssen dafür keine vorhandenen Straßen verengt werden, wie das bei Straßenbahnen der Fall wäre.

In dieser verallgemeinernden Form ist es ebenfalls eine Falschaussage. Oft wird der Straßenquerschnitt kaum bis gar nicht verändert, nur der durch den MIV nutzbare Anteil verringert sich (bei besonderen Bahnkörpern oder abmarkierten ÖPNV-Spuren). Aber die AfD-Politiker scheinen wohl nicht in der Lage zu sein, diesen feinen Unterschied zu begreifen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.2019 11:17 von J. aus Hakenfelde.
Ja, allerdings ist es ja eher eine allgemeinsprachliche Unsitte MIV-Fahrbahnen mit "Straße" gleichzusetzen, der Begriff Fahrbahn wird eigentlich nur in der Juristerei und in der Verkehrsplanung verwendet, von Laien kann man nicht erwarten sich hier fachlich richtig auszudrücken.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.2019 11:33 von Nemo.
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