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Gesamtübersicht T6/A2mod., KT4Dtmod., KT4Dmod. für Stettin, für Dnepropetrovsk, für Norrköping, für FF/O, für Magdeburg, für Ischewsk-RU, für Almaty und Bestand. II
geschrieben von Tramy1 
Zitat
der weiße bim
Die Werktätigen der Straßenbahn-Hauptwerkstatt Marzahn konnten nach aufopferungsvoller Arbeit zu Ehren des 66. Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik exakt am 7. Oktober am Triebwagen 6094 die Endabnahme abschließen und das Fahrzeug in tadellosem Zustand an die Fahrdienstkollektive zur Erfüllung der anspruchsvollen Verkehrsaufgaben zurückgeben. ;-)

Aha. Und um wieviel Prozent wurde damit der Plan übererfüllt?
lt. www.berlin-straba.de wurden 2015 an 20 KT4Dmod HUs durchgeführt, was sie für weitere 8 Jahre verkehrstauglich für den Fahrgasteinsatz macht....
Handelt es sich dabei um Einzelwaggons....also 10 Doppeltraktionen, die die nä. 8 Jahre durch Berlin fahren könnten.
Man könnte sie doch noch mal modernisieren und wie bei den GTUs und Flexis die moderne Fahrzielanzeiger vorn und an den Seiten und das Fahrgast-Informationssystem innen verpassen, an den Waggonenden Klappsitze installieren(angeordnet wie die Hecksitze bei den GT6/GTU) und statt dem zum Heck geneigten Sitz dort ebenfalls einen zur hintersten Tür zeigenden Klappsitz installieren und daneben eine Pufferzone für Kinderwagen und Fahrräder?!
Es sind immerhin (mindestens) 8 weitere Jahre und die dann ein 2. Mal modernisierten KT4Ds könnte man dann teurer weiterverkaufen?
Die Monitore, die bei den GTUs und Flexis in der Wagenmitte hängen, könnten ganz links in Fahrtrichtung angebracht werden...
Ales andere könnte bleiben wie bisher, nur das die Züge zusammen mit den Flexis und irgendwann kompletten GTU ein modernes Vekehrsmittel des 21. Jh. darstellen....zumindest optisch!?
Du vergisst wohl die Gesetzeslage, nach der die Fahrzeuge ab 2020(richtig ?) barrierefrei sein sollen.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Mann wie oft muß man sich das Gejaule nach 100% barrierefrei noch hier anhören?
Die EU ist riesengroß und zig Nahverkehrsbetriebe werden das nach 2020 dann immer noch nicht anbieten.
Nicht vergessen, das ist ein Luxus den sich wirtschaftlich starke Länder leisten können,schwächere nicht.
Und es gibt genug Staaten in der EU die nicht all diesen Firlefanz mitmachen
oder so schlau waren diese Esperantowährung namens Euro nicht einzuführen
und deshalb auch kein Geld nach Griechenland schmeissen müssen.

Nochmals, als Verstärkerzüge oder AP-Wagen für Veranstaltungen sowie eiserne Reserve sind die
Züge dann vorgesehen, es bricht keinem ein Zacken aus der Krone ggf 10 min auf den nächsten NF Zug zu warten
oder seine Fahrtroute nach barrierefreien Fahrten anzulegen.

Und für KT- Altfahrzeuge Geld für Infobildschirmkrams usw. auszugeben-da kann man danach daran denken,
wenn die GTZ nach der HU ertüchtigt wurden.
Wobei sich der OBU Kram immer noch nicht als technisch stabil erweist und man von einem Datenflicken zum nächsten steppt.

T6JP
Wieso überhaupt 100% Niederflur? Reichen 70% nicht?
Zitat
T6Jagdpilot
[Barrierefreiheit]
Nicht vergessen, das ist ein Luxus den sich wirtschaftlich starke Länder leisten können,schwächere nicht.
Und es gibt genug Staaten in der EU die nicht all diesen Firlefanz mitmachen

Und welche wären das? Mir fällt kein Land ein, wo man nicht wenigstens um die Barrierefreiheit bemüht ist. Allerdings kenne ich die aktuelle Situation im tiefsten Südosten (Rumänien, Bulgarien) der EU nicht; da war ich schon ewig nicht mehr gewesen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
T6Jagdpilot
[Barrierefreiheit]
Nicht vergessen, das ist ein Luxus den sich wirtschaftlich starke Länder leisten können,schwächere nicht.
Und es gibt genug Staaten in der EU die nicht all diesen Firlefanz mitmachen

Und welche wären das? Mir fällt kein Land ein, wo man nicht wenigstens um die Barrierefreiheit bemüht ist. Allerdings kenne ich die aktuelle Situation im tiefsten Südosten (Rumänien, Bulgarien) der EU nicht; da war ich schon ewig nicht mehr gewesen.

Vielleicht ist "genug Staaten in der EU" etwas zu weit gefasst. Jeder Betrieb, der sich Neufahrzeuge leisten kann, wird diese natürlich in barrierefeier Ausführung bestellen - das gilt auch für Bulgarien (Sofia) sowie Rumänien.
Aber gerade Sofia (als einiziger Straßenbahnbetrieb Bulgariens) erhielt zwar einerseits in den Jahren 2013/14 insgesamt 20 Pesa 122NaSf Niederflurwagen, hat aber im Dezember 2015 mit Prag einen Vertrag zur Übernahme von 20 Tatra T6A5 geschlossen, um die ältesten Gebrauchtwagen abstellen zu können.

Es ist vielerorts nicht zu erwarten, dass es in den kommenden 6 Jahren einen warmen Geldregen geben wird, der es den Betrieben ermöglicht, einen Großteil des Wagenparks barrierefrei zu bekommen. Das gilt meiner Ansicht nach für Bulgarien (Sofia), Deutschland, Estland (Tallinn), Italien (!), Kroatien (Osijek, Zagreb), Lettland (Daugavpils, Liepaja, Riga), Polen, Portugal (Lissabon, Sintra), Rumänien, Slowakei, Tschechien (Most), Ungarn (Budapest, Szeged).

Als einzige könnte man die Betriebe in Portugal zu reinen Museumsbetrieben "abstempeln", da es zu den Linien in Lissabon häufig auch alternative Buslinien gibt (bzw. sich diese einrichten ließen) und Sintra ohnehin nur Saisonal fährt.
In Deutschland fahren ja die allermeisten Betriebe bereits größtenteils barrierefrei. Lediglich in Görlitz und in Woltersdorf muss man sich noch Gedanken machen. In Bad Schandau fährt parallel 'n Bus. Plauen ist auf dem Weg. Gotha wird es sicherlich schaffen, mit entsprechendem Druck noch zwei, drei Gebrauchtwagen irgendwoher aufzutreiben.

In Zagreb ist m.E. auch der Großteil des Wagenparks barrierefrei.

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Zitat
Incentro
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
T6Jagdpilot
[Barrierefreiheit]
Nicht vergessen, das ist ein Luxus den sich wirtschaftlich starke Länder leisten können,schwächere nicht.
Und es gibt genug Staaten in der EU die nicht all diesen Firlefanz mitmachen

Und welche wären das? Mir fällt kein Land ein, wo man nicht wenigstens um die Barrierefreiheit bemüht ist. Allerdings kenne ich die aktuelle Situation im tiefsten Südosten (Rumänien, Bulgarien) der EU nicht; da war ich schon ewig nicht mehr gewesen.

Vielleicht ist "genug Staaten in der EU" etwas zu weit gefasst. Jeder Betrieb, der sich Neufahrzeuge leisten kann, wird diese natürlich in barrierefeier Ausführung bestellen - das gilt auch für Bulgarien (Sofia) sowie Rumänien.
Aber gerade Sofia (als einiziger Straßenbahnbetrieb Bulgariens) erhielt zwar einerseits in den Jahren 2013/14 insgesamt 20 Pesa 122NaSf Niederflurwagen, hat aber im Dezember 2015 mit Prag einen Vertrag zur Übernahme von 20 Tatra T6A5 geschlossen, um die ältesten Gebrauchtwagen abstellen zu können.

Es ist vielerorts nicht zu erwarten, dass es in den kommenden 6 Jahren einen warmen Geldregen geben wird, der es den Betrieben ermöglicht, einen Großteil des Wagenparks barrierefrei zu bekommen. Das gilt meiner Ansicht nach für Bulgarien (Sofia), Deutschland, Estland (Tallinn), Italien (!), Kroatien (Osijek, Zagreb), Lettland (Daugavpils, Liepaja, Riga), Polen, Portugal (Lissabon, Sintra), Rumänien, Slowakei, Tschechien (Most), Ungarn (Budapest, Szeged).

Als einzige könnte man die Betriebe in Portugal zu reinen Museumsbetrieben "abstempeln", da es zu den Linien in Lissabon häufig auch alternative Buslinien gibt (bzw. sich diese einrichten ließen) und Sintra ohnehin nur Saisonal fährt.

Meine Rede, d.h. ich meinte es gibt Bestrebungen nach Barrierefreiheit,aber mehr im Sinne dessen was man sich leisten kann!
Da werden Hoch und Niederflurwagen durcheinander fahren, oder nicht alle Hst. Barrierefrei erreichbar sein und der eine oder andere Umweg von nöten bleiben.
Also eben nicht 100% Niederflurige Wagen auf Strecke.

Deshalb krieg ich jedesmal einen Hals, das sowie das Thema auf der BVG noch einige gute Jahre erhaltene Tatra kommt,
gleich gejault wird "die sind doch nicht Barrierefrei"obwohl sie nicht mal 5% des Wagenparks nach 2017 stellen werden,
wo es in anderen Ländern vielleicht 5% des Wagenparks sein werden, die Barrierefrei sind...

Zu den erwähnten rumänischen Betrieben könnte durchaus noch Debrecen in Ungarn und Charleroi in Belgien hinzugefügt werden,
ebenso auch große Teile des Oberschlesischen Netzes sowie Lodz in PL.

T6JP
Zitat
Philipp Borchert
In Deutschland fahren ja die allermeisten Betriebe bereits größtenteils barrierefrei. Lediglich in Görlitz und in Woltersdorf muss man sich noch Gedanken machen. In Bad Schandau fährt parallel 'n Bus. Plauen ist auf dem Weg. Gotha wird es sicherlich schaffen, mit entsprechendem Druck noch zwei, drei Gebrauchtwagen irgendwoher aufzutreiben.

In Zagreb ist m.E. auch der Großteil des Wagenparks barrierefrei.

Über was reden wir hier? Ob irgendwo in irgendeiner Anzahl Nf-Wagen im Einsatz sind (bzw. zum 01.01.2022 im Einsatz sein werden) oder ob zu diesem Zeitpunkt die "vollständige Barrierefreiheit" erreicht wurde?

Wenn man bedenkt, dass (Teil-)Niederflurwagen ab 1987 überhaupt erst ausgeliefert wurden und die ersten 100%-Nf-Serienwagen überhaupt erst ab 1993 geliefert wurden, dann verwundert es nicht, dass in den Ländern der heutigen EU noch bis 1997 Hochflurfahrzeuge für klassische Straßenbahnnetze beschafft wurden.

Auf der einen Seite wird immer damit geworben, wie langlebig doch so ein Straßenbahnwagen im Vergleich zum Bus ist, und jetzt sollen die ältesten Wagen früher als nötig abgestellt werden?

Neben Görlitz und Woltersdorf, die bislang gar keine Nf-Wagen einsetzen, fallen noch einige weitere Betriebe ein, die aktuell noch Hochflurwagen einsetzen (müssen):
- Braunschweig: Die Nf-Lieferung (Solaris Tramino) ist gerade abgeschlossen, jedoch nicht ausreichend, um alle Hochflurwagen abzustellen - nächste Serie wäre erst 2025 nötig, außer man will die AEG GT6S früher ersetzen.
- Dresden: Wenn man das Angebot reduziert, kann auf die letzten Hochflurwagen ohne Ersatzbeschaffung verzichtet werden.
- Frankfurt (Oder): Eine Ausschreibung für Nf-Wagen wurde 2015 gestartet, aber die Finanzierung ist wohl nicht gesichtert.
- Gera: Wenn das Angebot nicht derart zusammengestrichen wird, dass man mit 18 Niederflurwagen auskommt, denn Geld für weitere Neufahrzeuge ist nicht in Sicht.
- Gotha: Mit "zwei, drei Gebrauchtwagen" allein ist es nicht getan. Die vier Mannheimer GT8-NF genügen zwar den Ansprüchen an die Barrierefreiheit, sind jedoch in jeder anderen Hinsicht ein Rückschritt im Fuhrpark. Gebrauchte Niederflurwagen bringen den Werkstätten Probleme ins Haus mit denen sich der Verkäufer nicht länger herumärgern wollte!
- Halberstadt: Es besteht bei den Nf-Wagen keine Reserve, so dass immer wieder Hf-Wagen aushelfen müssen. Vielleicht ist die Straßenbahn in Halberstadt im Jahr 2022 aber auch kein Thema mehr.
- Halle/Saale: Wenn man das Angebot reduziert, kann auf die letzten Hochflurwagen ohne Ersatzbeschaffung verzichtet werden.
- Krefeld: Wenn man das Angebot reduziert, kann auf die letzten Hochflurwagen ohne Ersatzbeschaffung verzichtet werden.
- Mainz: Die M-Wagen werden derzeit noch (ohne Nf-Mittelteil) modernisiert - etwas hoher Aufwand für eine nur 6 jährige Restnutzungsdauer.
- Plauen: Ja, insgesamt 9 Nf-wagen (6 geliefert, 3 bestellt) sind ein Anfang - aber damit bekommt man ohne Angebotsreduktion auch nicht alle Kurse barrierefrei.
- Potsdam: 12 KT4D sollen im Jahr 2016 eine Hauptuntersuchung erhalten. Nach den ursprünglichen Plänen wäre dieser Wagentyp seit Auslieferung der Variobahnen bereits Geschichte. Allerdings plante man zum Zeitpunkt der Combino-Bestellung noch mit 48 Niederflurwagen. Aktuell hat Potsdam 17 Combino, 18 Variobahnen und 19 KT4D (9 Züge)= 44 Züge
- Schöneiche: Mit den 3 KTNF6 können nicht alle Kurse barrierefrei gefahren werden - es gibt auch keine Reserve.
- Zwickau: Kein Geld in Sicht, um die KT4D durch Nf-Wagen zu ersetzen.

Zitat
T6Jagdpilot
Meine Rede, d.h. ich meinte es gibt Bestrebungen nach Barrierefreiheit,aber mehr im Sinne dessen was man sich leisten kann!
...

Zu den erwähnten rumänischen Betrieben könnte durchaus noch Debrecen in Ungarn und Charleroi in Belgien hinzugefügt werden,
ebenso auch große Teile des Oberschlesischen Netzes sowie Lodz in PL.

T6JP

Bei Debrecen bin ich nicht aktuell informiert, ob auch nach Auslieferung der 18 CAF Urbos (hauptsächlich für die Linie 2 beschafft) noch die Ganz 6x-Gel-Tw im Einsatz sind.
Polen hatte ich nicht weiter differenziert, da dort zwar dank EU-Fördermittlen massiv in neue Fahrzeug-Serien investiert wird, aber alle Straßenbahnstädte mit Ausnahme von Gdansk (Danzig) und Olsztyn (Allenstein) noch Hf-Wagen in solchen Mengen einsetzen, dass diese nicht von heute auf 2022 zu ersetzen sind.
Berlin ist doch das "beste Beispiel": Da werden - weil kein Geld da ist - neue Fahrzeuge über einen Zeitraum finanziert, der länger ist als die Lebenserwartung der zu finanzierenden Fahrzeuge - das erinnert an die über 99 Jahre geschlossenen CBL-Verträge.

Ja, Zagreb hat 2005-2010 140 Niederflurwagen beschafft. Damit wurden aber steinalte Duro Dakovic ersetzt. Die meisten Tatras sind jedoch noch im Einsatz. In Summe sind keine 50% des Wagenparks niederflurig.

Ich bin erstaunt, dass bei der Erwähnung von Italien hier niemand aufschreit: Mailand, Neapel, Rom und Turin setzen ebenfalls noch Hochflurwagen in großer Stückzahl ein und die Beschaffung von Neufahrzeugen scheint in den letzten Jahren (durch die Finanzkrise?) komplett eingeschlafen zu sein. In Mailand wurde kürzlich mit der Modernisierung der Reihe 4900 (ohne Nf-Mittelteil) begonnen - ähnlich wie oben bei Mainz erwähnt, ist eine Restnutzungsdauer von nur 6 Jahren nicht zu erwarten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2016 21:29 von Incentro.
Zitat
Incentro
Es ist vielerorts nicht zu erwarten, dass es in den kommenden 6 Jahren einen warmen Geldregen geben wird, der es den Betrieben ermöglicht, einen Großteil des Wagenparks barrierefrei zu bekommen. Das gilt meiner Ansicht nach für [...] Italien (!),

Also die Straßenbahn in Rom war eigentlich das Verkehrsmittel, was sich mit dem Rollstuhl dort am bequemsten benutzen ließ, weil die Busfahrer aus irgendeinem Grund nie bis an den Bordstein herangefahren sind. Dabei sind die Bordsteine dort so hoch, daß ein völlig niveaufreier Einstieg möglich gewesen wäre. Gut, daß wir den Handrolli dabeihatten, der jedesmal erst hinunter auf die Fahrbahn und dann wieder hinauf in den Bus gewuchtet werden mußte. Die Benutzung von S- und U-Bahn mir Rollstuhl ist auch sehr abenteuerlich, da es keine Liniennetze gibt, auf denen barrierefreie Bahnhöfe gekennzeichnet sind.

In Mailand habe ich auch schon Niederflurstraßenbahnen gesehen.
Zitat
T6Jagdpilot
Deshalb krieg ich jedesmal einen Hals, das sowie das Thema auf der BVG noch einige gute Jahre erhaltene Tatra kommt,
gleich gejault wird "die sind doch nicht Barrierefrei"obwohl sie nicht mal 5% des Wagenparks nach 2017 stellen werden,
wo es in anderen Ländern vielleicht 5% des Wagenparks sein werden, die Barrierefrei sind...

Sei Dir gewiß, jeder Berliner Rollifahrer, der mal in anderen Städten unterwegs war, weiß, wie er in Berlin verwöhnt wird.
Zitat
Incentro
Auf der einen Seite wird immer damit geworben, wie langlebig doch so ein Straßenbahnwagen im Vergleich zum Bus ist, und jetzt sollen die ältesten Wagen früher als nötig abgestellt werden?

Ja, ähnliche Argumente wurden in der Vergangenheit schon gern bemüht, als nach Änderungen der BOStrab mit jahrelangen Übergangsfristen Fahrzeuge ohne durchgehende Bremsen, ohne Sicherheitsglasscheiben, mit Holzaufbauten, ohne Schienenbremsen, mit unverriegelten Türen u.s.w. im Fahrgastbetrieb nicht mehr eingesetzt werden durften.

Natürlich haben nicht alle Betriebe die Investitionen stemmen können. Stark unwirtschaftlich gewordene Unternehmen haben den Straßenbahnverkehr zugunsten Obus und/oder Bus eingestellt. Das Schicksal wird in Zukunft den einen oder anderen Betrieb im erweiterten EU-Bereich ereilen.

so long

Mario
In welchem EU Gesetz steht das überhaupt? Ich kenne nur nationale und regionale Ziele ab einem bestimmten Jahr Berrierefreiheit zu erreichen?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
In welchem EU Gesetz steht das überhaupt?

Zitat
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr


(3) Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
In welchem EU Gesetz steht das überhaupt?

Zitat
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr


(3) Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln.

Entschuldigung, es wurde nach einem EU-Gesetz gefragt.
Zitat
Wutzkman
Entschuldigung, es wurde nach einem EU-Gesetz gefragt.

Dann muss ich wohl etwas weiter ausholen.
Im "Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs (Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 - ÖPNRV-G 1999)
StF: BGBl. I Nr. 204/1999 (NR: GP XX IA 1132/A AB 2046 S. 180. BR: AB 6046 S. 657.)
Änderung
BGBl. I Nr. 32/2002 (NR: GP XXI RV 803 AB 909 S. 87. BR: AB 6559 S. 683.)
BGBl. I Nr. 59/2015 (NR: GP XXV RV 511 AB 548 S. 68. BR: AB 9359 S. 841.)"
ist im §1 die Grundlage genannt, die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.

Als verbindliche Verordnung ist die EU-VO 1370/2007 [eur-lex.europa.eu] in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig. Nationale Regulierungen zum öffentlichen Verkehr sind nur noch insoweit anwendbar als sie nicht von der Verordnung umfasst werden.
Anzuwenden ist die Verordnung für die Personenbeförderung auf der Straße oder der Schiene, soweit dieser als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im öffentlichen Interesse (vergleichbar dem deutschen Rechtsbegriff der Daseinsvorsorge) für die Allgemeinheit erbracht wird. Sie gilt nicht für öffentlichen Verkehr auf dem Wasser oder in der Luft, ebenso nicht für historische oder touristische Verkehre auf Straße oder Schiene.
In Deutschland wurde das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 an den sich aus der Verordnung 1370/2007 ergebenden geänderten europäischen Rechtsrahmen angepasst. So wurden die Funktionen von ÖPNV-Aufgabenträgern und der Genehmigungsbehörde nach PBefG neu geordnet. Außerdem wurden die Anforderungen an die Vorabbekanntmachung und die nachfolgende Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im PBefG neu aufgenommen bzw. verändert.
Umgesetzt in nationales deutsches Recht durch Bundestag und Bundesrat wurde das mit dem "Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2012, hier nachzulesen: [www.bgbl.de]

Mit der zitierten Neufassung des PersBefG, in Kraft ab 1.1.13 wurde der Passus mit der Barrierefreiheit verbindlich.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Wutzkman
Entschuldigung, es wurde nach einem EU-Gesetz gefragt.

Dann muss ich wohl etwas weiter ausholen.
Im "Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs […]"
ist im §1 die Grundlage genannt, die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.

Das mag stimmen.

Zitat
der weiße bim
Als verbindliche Verordnung ist die EU-VO 1370/2007 [eur-lex.europa.eu] in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gültig. Nationale Regulierungen zum öffentlichen Verkehr sind nur noch insoweit anwendbar als sie nicht von der Verordnung umfasst werden.

Auch das möchte sicher niemand bestreiten. Alles, was die VO 1370/2007 regelt, kann vom nationalen Gesetzgeber nicht so geregelt werden, dass die VO 1370/2007 bei Anwendung nicht mindestens erfüllt ist.

Zitat
der weiße bim
Anzuwenden ist die Verordnung für die Personenbeförderung auf der Straße oder der Schiene, soweit dieser als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung im öffentlichen Interesse (vergleichbar dem deutschen Rechtsbegriff der Daseinsvorsorge) für die Allgemeinheit erbracht wird. Sie gilt nicht für öffentlichen Verkehr auf dem Wasser oder in der Luft, ebenso nicht für historische oder touristische Verkehre auf Straße oder Schiene.

Richtig. Wir reden hier ja auch über die Straßenbahn und das Personenbeförderungsgesetz. Passt also alles zusammen. Einzig die Fährlinien wären in der jetzigen Abhandlung nicht erfasst.

Zitat
der weiße bim
In Deutschland wurde das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 an den sich aus der Verordnung 1370/2007 ergebenden geänderten europäischen Rechtsrahmen angepasst. So wurden die Funktionen von ÖPNV-Aufgabenträgern und der Genehmigungsbehörde nach PBefG neu geordnet. Außerdem wurden die Anforderungen an die Vorabbekanntmachung und die nachfolgende Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im PBefG neu aufgenommen bzw. verändert.

Auch das ist richtig. Wenn sich EU-Normen ändern, sollte man die nationalen Normen entweder anpassen oder aufheben.

Zitat
der weiße bim
Umgesetzt in nationales deutsches Recht durch Bundestag und Bundesrat wurde das mit dem "Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 14.12.2012, hier nachzulesen: [www.bgbl.de]

Auch das möchte ich nicht bestreiten.

Zitat
der weiße bim
Mit der zitierten Neufassung des PersBefG, in Kraft ab 1.1.13 wurde der Passus mit der Barrierefreiheit verbindlich.

Auch das mag richtig sein. Allerdings verliert die von dir verlinkte VO 1370/2007 nicht ein Wort über die Barrierefreiheit, zumindest, soweit ich das sehen konnte. Wie du weiter oben richtig beschrieben hast, regelt die VO 1370/2007 vor allem die allgemeine Pflicht und sowie Bedingungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen.

Was nicht jeder unbedingt weiß ist, dass es völlig üblich ist, dass verschiedene Gesetzesänderungen aus verschiedenen Anlässen zusammengefasst werden. Wenn man da "eh mal ran muss" ändert man ggf. auch Dinge mit, die ohnehin mal bearbeitet werden sollen. So spart man sich ein separates Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Lesungen, Anhörungen und Beratungen in Ausschüssen und was sonst noch so dazu gehört.

Genauso ist es üblich, auch mehrere Gesetze gleichzeitig zu ändern. Dabei kann der Grund, warum man diese Gesetze ändert, der selbe sein, beispielsweise, um das Ziel, was Grund für die Änderung ist, überhaupt zu erreichen, oder es soll vermieden werden, dass sich mehrere Gesetze nach einer Änderung nicht widersprechen.

Teilweise ändert man in einem Gesetz sogar mehrere Gesetze, die gar nichts miteinander zu tun haben. Beispiel dafür wäre eine zwischenstaatlichen Vereinbarung, durch die mehrere Gesetze an die neue Lage angepasst werden müssen.

Im vorliegenden Fall hat man das PBefG in Bezug auf die VO 1370/2007 überarbeitet. Das schließt aber gar nicht aus, dass mit der selben Gesetzesänderung auch Änderungen erfolgen, die gar nichts mit der VO 1370/2007 zu tun haben, sondern eigener Wille des nationalen Gesetzgebers sind oder auf eine ganz andere Vorgabe zurückgehen.

Mit der VO 1370/2007 hat die hier besprochene Regelung zur Barrierefreiheit ab 2022 scheinbar gar nichts zu tun. Ob aber eine andere EU-Vorgabe das verlangt, kann ich jetzt spontan nicht sagen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2016 01:43 von Arec.
Zitat
Arec
Mit der VO 1370/2007 hat die hier besprochene Regelung zur Barrierefreiheit ab 2022 scheinbar gar nichts zu tun. Ob aber eine andere EU-Vorgabe das verlangt, kann ich jetzt spontan nicht sagen.

Im Jahre 2007 wurde zusammen mit der VO 1370 die "VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" beschlossen.
Hier finden sich ganz konkrete Grundsätze:
Zitat
EU VO 1371/2007
(10) Schienenpersonenverkehrsdienste sollten den Bürgern allgemein zugute kommen. Daher sollten Personen mit
Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unabhängig davon, ob die Ursache dafür eine
Behinderung, das Alter oder andere Faktoren sind, Bahnreisemöglichkeiten haben, die denen anderer Bürger
vergleichbar sind. Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben das gleiche Recht
auf Freizügigkeit, Entscheidungsfreiheit und Nichtdiskriminierung wie alle anderen Bürger. Unter anderem
sollte besonders darauf geachtet werden, dass Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Informationen über die Zugänglichkeit von Eisenbahnverkehrsdiensten, über die Bedingungen für den Zugang zu
den Fahrzeugen und über deren Ausstattung erhalten.
Damit auch Fahrgäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung bestmöglich über Verspätungen unterrichtet werden,
sollten gegebenenfalls akustische und optische Systeme genutzt werden. Personen mit Behinderungen und
Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten die Möglichkeit haben, Fahrkarten im Zug ohne Aufpreis zu kaufen.

(11) Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber sollten durch die Beachtung der TSI für Personen mit eingeschränkter
Mobilität die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen und von Personen mit eingeschränkter
Mobilität berücksichtigen, so dass entsprechend den für das öffentliche Auftragswesen geltenden Rechtsvorschriften
der Gemeinschaft dafür gesorgt wird, dass die Zugänglichkeit zu allen baulichen Strukturen und zu allen
Fahrzeugen durch die schrittweise Beseitigung physischer Hindernisse und funktioneller Behinderungen anlässlich
der Anschaffung neuen Materials sowie der Durchführung von Bau- oder umfangreichen Renovierungsarbeiten
gewährleistet ist.

TSI sind Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nach der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen Eisenbahnsystems.

In der EU steht der Begriff Eisenbahnverkehr im weiteren Sinne nicht nur für den Fernverkehr, sondern auch für den örtlichen und regionalen Schienenpersonenverkehr bis hin zu Straßenbahnen. Ich nehme an, dass die verbindlichen Regeln beider EU-Verordnungen in das deutsche PersBefG einflossen. Die Übergangszeit bis 2022 bemisst sich wahrscheinlich an der EU-üblichen Übergangsfrist von 15 Jahren ab Jahr des Beschlusses (2007).

Dazu nochmals zwei Zitate:
Zitat
EU VO 1371/2007
(25) In einigen Mitgliedstaaten könnte es für die Eisenbahnunternehmen mit Schwierigkeiten verbunden sein, sämtliche
Bestimmungen dieser Verordnung ab ihrem Inkrafttreten anzuwenden. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb
die Möglichkeit haben, vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung
auf inländische Schienenpersonenverkehrsdienste im Fernverkehr zu gewähren. Die vorübergehende Ausnahme
sollte sich jedoch weder auf die Bestimmungen dieser Verordnung erstrecken, die Personen mit Behinderungen und
Personen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu Bahnreisen gewähren, noch auf das Recht derjenigen, die
Bahnfahrkarten kaufen wollen, dies ohne unangemessene Schwierigkeiten zu tun, noch auf die Bestimmungen über
die Haftung der Eisenbahnunternehmen im Zusammenhang mit den Reisenden und ihrem Gepäck, das Erfordernis,
dass die Unternehmen ausreichend versichert sein müssen, und das Erfordernis, dass diese Unternehmen
geeignete Maßnahmen treffen, um die persönliche Sicherheit der Reisenden in Bahnhöfen und Zügen zu gewährleisten
und Risiken zu steuern.

(26) Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs unterscheiden sich ihrer
Art nach von Fernverkehrsdiensten. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Möglichkeit haben, Ausnahmen von der
Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung — mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste
in der gesamten Gemeinschaft gelten sollten —, für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs zu
gewähren.

Aus diesen Gründen wird die BVG ab 2022 keinesfalls noch hochflurige Straßenbahnwagen im öffentlichen Linienverkehr werwenden.
Die nach der Inspektion E3 für die 20 KT4D theoretisch mögliche Einsatz für volle 8 Jahre wird demnach nicht mehr genutzt werden. Immerhin verkaufen sich Gebrauchtwagen mit laufenden Fristen besser als ohne.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2016 13:27 von der weiße bim.
Aber auch in der 1371 ist nur von "sollten" nicht "müssen" die Rede. Die Pflicht zur Berrierefreiheit hat sich allein der deutsche Gesetzgeber aufgedrückt.

Es ist wie mit den Ausschreibungen, die werden auch nicht durch EU-Recht vorgeschrieben, sondern durch nationale Gesetzgebung.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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