Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Gesamtübersicht T6/A2mod., KT4Dtmod., KT4Dmod. für Stettin, für Dnepropetrovsk, für Norrköping, für FF/O, für Magdeburg, für Ischewsk-RU, für Almaty und Bestand. II
geschrieben von Tramy1 
Hallo,

Zitat
der weiße bim
Immerhin verkaufen sich Gebrauchtwagen mit laufenden Fristen besser als ohne.

Hier würde mich eine genauere Definition des Begriffs "besser" interessieren. Bedeutet das, dass die Züge ohne Fristablauf leichter einen Abnehmer finden oder dass die BVG einen höheren Verkaufserlös dafür erzielt? Möglicherweise trifft ja sogar beides zu.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Zitat
Oberdeck
Hallo,

Zitat
der weiße bim
Immerhin verkaufen sich Gebrauchtwagen mit laufenden Fristen besser als ohne.

Hier würde mich eine genauere Definition des Begriffs "besser" interessieren. Bedeutet das, dass die Züge ohne Fristablauf leichter einen Abnehmer finden oder dass die BVG einen höheren Verkaufserlös dafür erzielt? Möglicherweise trifft ja sogar beides zu.

Viele Grüße vom Oberdeck...

Das kann man sicher grob mit dem Verkauf / Kauf eines Gebrauchtwagens vergleichen: Ein Wagen ohne "TÜV" (HU) wird kaum zum selben Preis den Besitzer wechseln wie ein Wagen mit neuer oder wenigstens Rest-HU, weil man den Wagen gleich fahren kann und ihn nicht erst womöglich kostenintensiv reparieren muss.

Bei Straßenbahnen wird das ähnlich sein: Im Rahmen der HU werden viele Teile erneuert, die dann wieder für 8 Jahre oder 500.000 km gut sind. Da kann ich dann als Käufer schon davon ausgehen, dass ich Wagen mit Rest-HU noch ein paar Jahre fahren kann ohne sie als erstes in die Werkstatt zu stellen.
Ein Beispiel für solch einen Rest-HU-Deal war die Abgabe von 6 T6A2 nach Norrköping, wo die Wagen einen Engpass im eigenen Fuhrpark überbrücken sollten. Dass sich die Wagen in Norrköping nicht so gut bewährten, steht auf einem anderen Blatt.

Die meisten Straßenbahnen werden jedoch bis zum Fristablauf (oder wenigstens zu einer anstehenden Inspektion) eingesetzt und dann verkauft. Ob der Käufer die Wagen dann einer Inspektion unterzieht oder sie einfach so weiterfahren lässt, hängt sicher auch von den jeweils gültigen Vorschriften ab.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2016 19:54 von Incentro.
Zitat
der weiße bim
Aus diesen Gründen wird die BVG ab 2022 keinesfalls noch hochflurige Straßenbahnwagen im öffentlichen Linienverkehr werwenden.
Die nach der Inspektion E3 für die 20 KT4D theoretisch mögliche Einsatz für volle 8 Jahre wird demnach nicht mehr genutzt werden. Immerhin verkaufen sich Gebrauchtwagen mit laufenden Fristen besser als ohne.

Wenn nach 2022 Hochflurwagen diverser Betriebe in Massen auf den Markt geworfen werden, dürfte der Verkauf nicht profitabel, sondern eher mühsam werden.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!
Ich habe zu der Diskussion mal ein neues Thema eröffnet: [www.bahninfo-forum.de]
Zitat
der weiße bim
Zitat
Arec
Mit der VO 1370/2007 hat die hier besprochene Regelung zur Barrierefreiheit ab 2022 scheinbar gar nichts zu tun. Ob aber eine andere EU-Vorgabe das verlangt, kann ich jetzt spontan nicht sagen.

Im Jahre 2007 wurde zusammen mit der VO 1370 die "VERORDNUNG (EG) Nr. 1371/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" beschlossen.
Hier finden sich ganz konkrete Grundsätze:
Zitat
EU VO 1371/2007
(10) Schienenpersonenverkehrsdienste sollten den Bürgern allgemein zugute kommen. Daher sollten Personen mit
Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unabhängig davon, ob die Ursache dafür eine
Behinderung, das Alter oder andere Faktoren sind, Bahnreisemöglichkeiten haben, die denen anderer Bürger
vergleichbar sind. Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität haben das gleiche Recht
auf Freizügigkeit, Entscheidungsfreiheit und Nichtdiskriminierung wie alle anderen Bürger. Unter anderem
sollte besonders darauf geachtet werden, dass Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Informationen über die Zugänglichkeit von Eisenbahnverkehrsdiensten, über die Bedingungen für den Zugang zu
den Fahrzeugen und über deren Ausstattung erhalten.
Damit auch Fahrgäste mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung bestmöglich über Verspätungen unterrichtet werden,
sollten gegebenenfalls akustische und optische Systeme genutzt werden. Personen mit Behinderungen und
Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten die Möglichkeit haben, Fahrkarten im Zug ohne Aufpreis zu kaufen.

(11) Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber sollten durch die Beachtung der TSI für Personen mit eingeschränkter
Mobilität die Bedürfnisse von Personen mit Behinderungen und von Personen mit eingeschränkter
Mobilität berücksichtigen, so dass entsprechend den für das öffentliche Auftragswesen geltenden Rechtsvorschriften
der Gemeinschaft dafür gesorgt wird, dass die Zugänglichkeit zu allen baulichen Strukturen und zu allen
Fahrzeugen durch die schrittweise Beseitigung physischer Hindernisse und funktioneller Behinderungen anlässlich
der Anschaffung neuen Materials sowie der Durchführung von Bau- oder umfangreichen Renovierungsarbeiten
gewährleistet ist.

TSI sind Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nach der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen Eisenbahnsystems.

In der EU steht der Begriff Eisenbahnverkehr im weiteren Sinne nicht nur für den Fernverkehr, sondern auch für den örtlichen und regionalen Schienenpersonenverkehr bis hin zu Straßenbahnen. Ich nehme an, dass die verbindlichen Regeln beider EU-Verordnungen in das deutsche PersBefG einflossen. Die Übergangszeit bis 2022 bemisst sich wahrscheinlich an der EU-üblichen Übergangsfrist von 15 Jahren ab Jahr des Beschlusses (2007).

Dazu nochmals zwei Zitate:
Zitat
EU VO 1371/2007
(25) In einigen Mitgliedstaaten könnte es für die Eisenbahnunternehmen mit Schwierigkeiten verbunden sein, sämtliche
Bestimmungen dieser Verordnung ab ihrem Inkrafttreten anzuwenden. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb
die Möglichkeit haben, vorübergehende Ausnahmen von der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung
auf inländische Schienenpersonenverkehrsdienste im Fernverkehr zu gewähren. Die vorübergehende Ausnahme
sollte sich jedoch weder auf die Bestimmungen dieser Verordnung erstrecken, die Personen mit Behinderungen und
Personen mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu Bahnreisen gewähren, noch auf das Recht derjenigen, die
Bahnfahrkarten kaufen wollen, dies ohne unangemessene Schwierigkeiten zu tun, noch auf die Bestimmungen über
die Haftung der Eisenbahnunternehmen im Zusammenhang mit den Reisenden und ihrem Gepäck, das Erfordernis,
dass die Unternehmen ausreichend versichert sein müssen, und das Erfordernis, dass diese Unternehmen
geeignete Maßnahmen treffen, um die persönliche Sicherheit der Reisenden in Bahnhöfen und Zügen zu gewährleisten
und Risiken zu steuern.

(26) Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs unterscheiden sich ihrer
Art nach von Fernverkehrsdiensten. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb die Möglichkeit haben, Ausnahmen von der
Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung — mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die für alle Schienenpersonenverkehrsdienste
in der gesamten Gemeinschaft gelten sollten —, für Schienenpersonenverkehrsdienste des Stadtverkehrs, Vorortverkehrs oder Regionalverkehrs zu
gewähren.

Aus diesen Gründen wird die BVG ab 2022 keinesfalls noch hochflurige Straßenbahnwagen im öffentlichen Linienverkehr werwenden.
Die nach der Inspektion E3 für die 20 KT4D theoretisch mögliche Einsatz für volle 8 Jahre wird demnach nicht mehr genutzt werden. Immerhin verkaufen sich Gebrauchtwagen mit laufenden Fristen besser als ohne.

Beide zitierten Verordungen sind hochinteressant. Danke für die Recherche und das Zitieren. Dennoch finde ich darin keine Aussage dazu, dass ein Einsatz von 20 Hochflurfahrzeugen völlig ausgeschlossen ist, vor allem nicht, wenn informiert wird, wann diese wenigen Züge zu Verstärkerzwecken verkehren. Desweiteren wird die Möglichkeit von Ausnahmen ausdrücklich erwähnt.
Zitat
Wutzkman
Desweiteren wird die Möglichkeit von Ausnahmen ausdrücklich erwähnt.

Richtig. Dazu müssen jedoch Ausnahmen politisch gewollt sein und im Nahverkehrsplan niedergeschrieben werden.
Bei dem sich abzeichnenden Finanzierungs-Szenario für Neufahrzeuge wird es dazu nicht kommen.

Eher wird der eine oder andere Aufzug im Schnellbahnnetz nicht rechtzeitig fertig.

so long

Mario
Hallo,

Zitat
Incentro
Das kann man sicher grob mit dem Verkauf / Kauf eines Gebrauchtwagens vergleichen: Ein Wagen ohne "TÜV" (HU) wird kaum zum selben Preis den Besitzer wechseln wie ein Wagen mit neuer oder wenigstens Rest-HU, weil man den Wagen gleich fahren kann und ihn nicht erst womöglich kostenintensiv reparieren muss.

Bei Straßenbahnen wird das ähnlich sein: Im Rahmen der HU werden viele Teile erneuert, die dann wieder für 8 Jahre oder 500.000 km gut sind. Da kann ich dann als Käufer schon davon ausgehen, dass ich Wagen mit Rest-HU noch ein paar Jahre fahren kann ohne sie als erstes in die Werkstatt zu stellen.
Ein Beispiel für solch einen Rest-HU-Deal war die Abgabe von 6 T6A2 nach Norrköping, wo die Wagen einen Engpass im eigenen Fuhrpark überbrücken sollten. Dass sich die Wagen in Norrköping nicht so gut bewährten, steht auf einem anderen Blatt.

Die meisten Straßenbahnen werden jedoch bis zum Fristablauf (oder wenigstens zu einer anstehenden Inspektion) eingesetzt und dann verkauft. Ob der Käufer die Wagen dann einer Inspektion unterzieht oder sie einfach so weiterfahren lässt, hängt sicher auch von den jeweils gültigen Vorschriften ab.

Dass ein Fahrzeug nicht über eine gültige HU verfügt, bedeutet ja nicht automatisch, dass es kostenintensiv repariert werden muss. Eine kurze Rest-HU von 1-2 Jahren wird für ein Schienenfahrzeug mit maximalen 8-Jahres-Fristen nicht gerade der große Bringer sein - erst recht vor dem Hintergrund, dass die hochflurigen KTs ohnehin schwer absetzbar sein dürften. Das bringt allerhöchstens in Fällen wie dem von Norrköping irgendetwas - dort war ja von Anfang an noch nicht einmal angedacht, die Restzeit vor Fristablauf vollständig auszunutzen. Der Kauf der Wagen war als reine Übergangslösung bis zur bereits absehbaren Lieferung der eigenen Neufahrzeuge vorgesehen.

By the way: Was ist das eigentlich für eine KT4D-Schlange, die seit Monaten unbewegt hinten auf dem Hof Marzahn herumsteht? Im Oktober hatte ich nachts ein Foto davon aufgenommen...


Berlin-Marzahn (Betriebshof Marzahn), 2015

...der die Schlange am vorderen Ende anführende Wagen ist zwischenzeitlich von dort verschwunden. Ist das ein Teil der Wagen, die für eine erneute HU vorgesehen sind oder ausgemusterte Wagen, die jetzt entweder auf einen Verkauf oder ihre Verschrottung warten?

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Nach einer Info sollen nach dem Verkauf von 14 Triebwagen T6A2 (alle die außer dem Museumszug noch da sind) nach Alexandria/Ägypten nun 5 Beiwagen B6A2 nach Polen (Stettin oder Posen) verkauft werden. Die Rede ist von 5502, 5505, 5510, 5524 und 5529.
Gibt es dazu irgendwo weitere Erkenntnisse, ob die Wagen als Ersatzteillager oder als Beiwagen verwendet werden sollen?

so long

Mario



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2016 17:52 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Nach einer Info sollen nach dem Verkauf von 14 Triebwagen T6A2 (alle die außer dem Museumszug noch da sind) nach Alexandria/Ägypten nun 5 Beiwagen B6A2 nach Stettin verkauft werden. Die Rede ist von 5502, 5505, 5510, 5524 und 5529.
Gibt es dazu irgendwo weitere Erkenntnisse, ob die Wagen als Ersatzteillager für die T6A2 der Stettiner Straßenbahn dienen sollen, oder wollen die polnischen Kollegen etwa doch noch Großzüge einsetzen?

So wie ich hörte brauchten die Stettiner die Türen samt Steuerung-und die gabs nur mit dem Wagenkasten drumrum.

Die Ägypter stehen vor dem Problem, das es den Transport in die Wüste nicht für umsonst gibt
und suchen verzeifelt Geld für eine Karawane...

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
So wie ich hörte brauchten die Stettiner die Türen samt Steuerung-und die gabs nur mit dem Wagenkasten drumrum.

Ägypten ist schon spannend, da sollen aber erst mal die Potsdamer liefern.
Bei der Info mit den Beiwagen war nicht schlüssig, welcher Betrieb gemeint war, daher die Korrektur oben. Ersatzteile mit Verpackung ist natürlich eine gute Erklärung.

so long

Mario
Zitat
T6Jagdpilot
Die Ägypter stehen vor dem Problem, das es den Transport in die Wüste nicht für umsonst gibt und suchen verzeifelt Geld für eine Karawane...

Solln se halt 'n paar Faß Öl ausgraben...
Im Grenzbereich zu Libyen gibt's doch genug davon -- die Felder sind halt nur nicht erschlossen.

Tante EDITh hat gemeckert...

--- --- ---
Wer will, daß ich den Neuen Rechtschreibblödsinn konsequent anwende, wird mich verklagen müssen.

Gruß Ingo



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.03.2016 00:38 von INW.
Wenn schon, dann ist in der Nähe Libyens immer nur ein Fass Öl zu finden... :-))

Nächtliche Grüße und Hummel-Hummel
Bw Steg
Die 5 Beiwagen B6A2mod gingen nicht nach Stettin, sondern nach Posen, dort zu Modertrans. Dort benötigt man die Ersatzteile für die Türsteuerung.

Gruß Blnstrabi



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.2016 22:25 von Blnstrabi.
Zitat
Blnstrabi
Die 5 Beiwagen B6A2mod gingen nicht nach Stettin, sondern nach Posen, dort zu Modertrans. Dort benötigt man die Ersatzteile für die Türsteuerung.

Gruß Blnstrabi

Wie jetzt? 5502, 5505, 5510, 5524 und 5529 sind nach Posen? Ist das sicher? Hast du dafür eine sichere Quelle? Geht jetzt mir darum, wegen meiner Homepage [kt4dt.lima-city.de] . Danke für deine Info.
Trotzdem frage ich mich damit, was Posen mit der Türsteuerung möchte, wenn die diese Wagen gar nicht haben? Danke auch hier für, für deine Info.

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Trotzdem frage ich mich damit, was Posen mit der Türsteuerung möchte, wenn die diese Wagen gar nicht haben?

Bei Modertrans warten noch 5 Tatra RT6N auf ihre Modernisierung, einer davon der jahrelang als ETS genutzte ex Brünner # 1804.

Andererseits schafft Modertrans es auch, neue Moderus Beta zu bauen, ohne dafür auf gebrauchte Teile zurückgreifen zu müssen, weshalb ich Stettin noch immer für das plausiblere Ziel von B6 halte.
Zitat
Incentro
Bei Modertrans warten noch 5 Tatra RT6N auf ihre Modernisierung, einer davon der jahrelang als ETS genutzte ex Brünner # 1804.

Hallo Incentro!

ETS = Ersatzteilspender, oder was meinst Du damit?

Danke und viele Grüße
Manuel
Zitat
manuelberlin
ETS = Ersatzteilspender, oder was meinst Du damit?
Ja, das war gemeint. RT6N 1801 - 1803 wurden über die Jahre immer wieder für den Linienverkehr fit gemacht, während man # 1804 seit 1999 abgestellt ließ.
War mal gestern am Zaun vom Betriebshof Marzahn. Alle T6/A2mod. sind weg. Jetzt stehen da nur noch 3 B6/A2mod und 6001.

GLG.................Tramy1
Wo sind die T6 alle hin? Unbemerkt verschwunden?
Zitat
Tramy1
War mal gestern am Zaun vom Betriebshof Marzahn. Alle T6/A2mod. sind weg.

Wurden die Wagen für Stettin nicht alle vom Hof Lichtenberg abtransportiert? Dementsprechend wäre es möglich, dass die dorthin überführt wurden?
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen