488001 schrieb:
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> die B6 wurden abgestellt, weil sie zu laut sind.
> Besonders dann, wenn sie Flachstellen aufwiesen.
> Außerdem ist es teurer einen Beiwagen mitzuschleppen als einen Triebwagen.
Diese Thesen sind nicht schlüssig.
Zum Lärm: Fahrgastseitig sind Beiwagen immer angenehmer, es gibt weder Motor- noch Getriebegeräusche, kein Summen der Thyristorsteuerung, vor allem die beim T6 innenliegende und sehr nervende Kühlluftansaugung fehlt.
Dazu kommt ein größeres Fassungsvermögen und mehr Sitze, keine fußraumeinschränkenden Sandkästen und Sichtkontakt zum Triebwagen und bedingt zum Fahrer für größere subjektive Sicherheit.
Solange die Räder halbwegs rund liefen, zog ich die Beförderung im Beiwagen regelmäßig vor.
Für die Radsatzbearbeitung dürfte jedoch besonders zur Herbstzeit höherer Aufwand als bei Triebwagen nötig sein. Zur Erreichung der laut BOStrab geforderten Bremsverzögerungen muss beim Beiwagenzug die Bw-Bremse trotz geringerer Wagenmasse stärker als die der Triebwagen verzögern, was bei herbst- und winterlich geringen Haftreibungsbeiwerten das Überbremsen der Beiwagen sehr fördert. Besonders wenn dieselben Durchfahrzeiten gelten wie im Doppeltraktionsbetrieb erliegt das Personal leicht der Versuchung, die schlechtere Beschleunigung durch höhere Bremsverzögerungen zu kompensieren, was zwangsläufig zu Flachstellen führt.
Energetisch sind die Beiwagen günstiger, allerdings auf Kosten der Anfahrbeschleunigung und damit auch der Reisezeit. Schon das geringere Gewicht des Beiwagens sorgt für eine bessere Energiebilanz des Minizuges gegenüber einer Doppeltraktion. Die Kosten für die laufende Wartung der Traktionsausrüstung des zweiten Triebwagens dürften die für die Instandhaltung der Bw-Bremsausrüstung wohl auch übersteigen.
Bleibt noch der Punkt Störanfälligkeit. Das spricht eindeutig für die Traktion (oder Großzug), denn mit zwei Triebwagen im Zugverband gibt es nur wenige Störungen, wo man mit eigener Kraft nicht mehr von der Strecke kommt.
Fassen wir zusammen:
Betriebliche Vorteile der Beiwagenabstellung - leichte Entstörung, höhere Reisegeschwindigkeit, höhere Effektivität der Wartung durch Wegfall einer Wagentype
Betriebliche Nachteile - Höhere Energiekosten (gleich ein Grund für die Erhöhung der Fahrpreise), geringeres Fassungsvermögen, mehr Lärm im Wageninneren - gehen alle zu Lasten des Fahrgastes
Damit ist die betriebliche Entscheidung eindeutig und nachvollziehbar.
so long
Mario