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2016 wieder Güterverkehr auf dem Südring
geschrieben von Tradibahner 
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Arnd Hellinger
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drstar
Elektrifizierung wird so schnell nicht kommen, da müßte wohl erst ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Was jetzt gemacht wurde, war ja nur Instandsetzung bzw. Wiederaufbau; die Strippe drüberzuhängen ist aber Ausbau, das geht dann nicht so einfach.

Deswegen hoffe bzw. wünsche ich mir ja inständig, die neue Bundesregierung möge das AEG und VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz) in einer Weise modifizieren, dass für reine Elektrifizierung von Bestandsstrecken (also nur Wäscheleinen Masten und Zubehör ohne Spurplanänderungen etc.) statt eines kompletten PFV ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren ausreicht.

Realistisch betrachtet wird man aber eher weiterhin öffentlich viel über "Elektromobilität" erzählen, eine solche Rechtsanpassung allerdings nicht vornehmen... :-(


Dein Wunsch scheint Gehör zu finden:

Zitat
BMVI Pressemitteilung

Schneller Bauen an der Schiene

Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören:

  • die Elektrifizierung von Bahnstrecken,
  • die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik,
  • der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen,
  • die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Vorprüfung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können.

Quelle: [www.bmvi.de]

(Bleibt abzuwarten, ob Herr Scheuer nicht doch noch einen Weg findet, die Änderung zu verk****n.)

Gruß w.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.08.2020 22:32 von willi79.
Vielen Dank für den Link
Für Berlin könnte auch noch dieser Teil interessant werden:
Zitat

Sofortiger Vollzug von Baurecht

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet.
Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.
Etwas OT, aber könnte den 17. BA der A100 betreffen.
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