Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Einigung über die Regionalisierungsmittel / Fortführung des GVFG
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
INW
2. SFS = SchnellFahrStrecke, aber: Wer oder was ist KRM? Ich finde nur KRM...

Das ist die Schnellfahrstrecke Köln-Rhein-Main.
Zitat
INW
[…]
2. SFS = SchnellFahrStrecke, aber: Wer oder was ist KRM? Ich finde nur KRM...

Da musst du wohl einen unzutreffenden Artikel in der Übersicht ausgewählt haben. Schau doch noch mal hier nach:
[de.wikipedia.org]
Wegen der nach wie vor drohenden Kürzungen im "ostdeutschen" SPNV erwägen zumindest die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht:

[www.ostsee-zeitung.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Global Fisch
In Cottbus Hbf. halten stündlich RE/RB in sieben Richtungen, also sieben RE/RB-Paare pro Stunde. Das ist von der Zugzahl durchaus vergleichbar mit den RE/RB(+Fernzug)-Halten an den meisten Berliner Stationen (außer Hbf und vielleicht Spandau). Durch die S-Bahnen haben die Berliner Stationen mehr.

In Brandenburg dürften nur in Potsdam Hbf, Schönfeld und (knapp) in Griebnitzsee + Erkner mehr Züge halten als in Cottbus.

Hier muss ich doch noch mal reingretschen. In Cottbus enden 7 Linien pro Stunde. Die Stationsgebühren fallen aber nur je Personenabfahrt an! Das heißt in Cottbus werden je Stunde 7x Stationsentgelte erhoben, während in Potsdam Hbf je Stunde 18 Abfahrten stattfinden. Griebnitzsee 17 Abfahrten.
Von daher ist das Verhältnis aus Bahnhofsgröße und Anzahl preisrelevanter Abfahrten in Cottbus vergleichsweise schlecht.
Zitat
Marienfelde
Wegen der nach wie vor drohenden Kürzungen im "ostdeutschen" SPNV erwägen zumindest die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht...

Das wird interessant! § 6 (1) Regionalisierungsgesetz sagt nämlich die Verwendung von den sogenannten Regionalisierungsmittel aus und mit der ersten neuen Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel sind die Bundesländer verpflichtet entsprechende Nachweise über die Verwendung zu veröffentlichen. Und genau daran werden dann Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern durch ihre Zweckentfremdung erheblich niedrige Erfolgschancen haben. Wie heißt das Sprichwort: "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen!"
Na dann beschreibe das Glashaus doch mal etwas konkreter.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
In einen weiteren Artikel in der Mitteldeutschen Zeitung ist zu entnehmen, dass Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt bereits ohne Einigung bei der Verteilung mit weiteren SPNV-Einstellungen und Angebotskürzungen im SPNV rechnen, da für den Schulbusverkehr erneut erhebliche Geldmittel fehlen und diese von den Regionalisierungsmittel bezahlt werden sollen. In Mecklenburg-Vorpommern wurden in der Vergangenheit Angebotskürzungen und SPNV-Einstellungen durchgeführt um diese durch Busverkehre günstiger zu betreiben.

Zwar nennt sich das Regionalisierungsgesetz Gesetz zur Regionaliserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) aber unter dem genannten § 6 (1) steht nichts weiter als, dass "Mit dem Betrag nach § 5 ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren."

Und genau dies wird im rechtlichen Sinne durch die Finanzierung von Schulbussen im Fall von Sachsen-Anhalt nicht getan. Somit sollte man vorsichtig solch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen, weil das Ergebnis könnte ja auch am Ende heißen Sachsen-Anhalt kann weniger Geld vertragen, weil man die Mittel zweckentfremdet und dann steht auch die weitere Finanzierung des Schulbusse mehr als in Frage.
Zitat
Logital
Na dann beschreibe das Glashaus doch mal etwas konkreter.

Würde mich auch interessieren.
Na gerade, weil da "insbesondere" steht, bedeutet das, dass sie eben auch auch anderweitig das Geld ausgeben dürfen. Es nuss eben nur dem ÖPNV zugute kommen. Und dazu gehört auch der Schulbusverkehr.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Die Auslegung des Gesetzes gibt etwas anderes her, wenn ich mich richtig entsinne kann man das Wort "insbesondere" bei vielen auch mit "ausschließlich" zum Beispiel gleichstellen. Bei einer Verkehrsministerkonferenz gab es deshalb schon Streitigkeiten ob Schulbusse zum ÖPNV gehören, da es in Sachsen-Anhalt wohl noch reguläre Schulbusse gibt die nur für Schüler freigegeben sind. Durch die neue Aufstellung der Verbrauchsnachweise kann man auch leicht auf das Ergebnis "Zweckentfremdung" kommen, da es dort kaum Aufstellungen für ÖPNV-Aufgaben gibt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.11.2015 11:10 von Vogtland-Express.
Zitat
Vogtland-Express
Die Auslegung des Gesetzes gibt etwas anderes her, wenn ich mich richtig entsinne kann man das Wort "insbesondere" bei vielen auch mit "ausschließlich" zum Beispiel gleichstellen. Bei einer Verkehrsministerkonferenz gab es deshalb schon Streitigkeiten ob Schulbusse zum ÖPNV gehören, da es in Sachsen-Anhalt wohl noch reguläre Schulbusse gibt die nur für Schüler freigegeben sind. Durch die neue Aufstellung der Verbrauchsnachweise kann man auch leicht auf das Ergebnis "Zweckentfremdung" kommen, da es dort kaum Aufstellungen für ÖPNV-Aufgaben gibt.

Du irrst. Die Regelungen im RegG geben nur vor, dass mindestens 50,x% der zur Verfügung gestellten Mittel für den SPNV eingesetzt werden. Den Rest der Mittel können (und dürfen) die Länder nach Belieben "zweckentfremden". Eine Änderung dieser Vorgabe wurde nicht beschlossen. Sie gilt also auch weiterhin. Natürlich ist das die Venusfliegenfalle des Bundes, um Zwietracht zwischen den Ländern zu erzeugen und sich selbst eine gute Ausgangsposition für die Verhandlungen zu verschaffen. Hat ja auch wunderbar funktioniert.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
Vogtland-Express
Die Auslegung des Gesetzes gibt etwas anderes her, wenn ich mich richtig entsinne kann man das Wort "insbesondere" bei vielen auch mit "ausschließlich" zum Beispiel gleichstellen. Bei einer Verkehrsministerkonferenz gab es deshalb schon Streitigkeiten ob Schulbusse zum ÖPNV gehören, da es in Sachsen-Anhalt wohl noch reguläre Schulbusse gibt die nur für Schüler freigegeben sind. Durch die neue Aufstellung der Verbrauchsnachweise kann man auch leicht auf das Ergebnis "Zweckentfremdung" kommen, da es dort kaum Aufstellungen für ÖPNV-Aufgaben gibt.

Du irrst. Die Regelungen im RegG geben nur vor, dass mindestens 50,x% der zur Verfügung gestellten Mittel für den SPNV eingesetzt werden. Den Rest der Mittel können (und dürfen) die Länder nach Belieben "zweckentfremden". Eine Änderung dieser Vorgabe wurde nicht beschlossen. Sie gilt also auch weiterhin. Natürlich ist das die Venusfliegenfalle des Bundes, um Zwietracht zwischen den Ländern zu erzeugen und sich selbst eine gute Ausgangsposition für die Verhandlungen zu verschaffen. Hat ja auch wunderbar funktioniert.

Eine 50%+x-Regel kann ich da nicht erkennen. Wie schon geschrieben, steht im Gesetz nur "insbesondere". Das bedeutet keinesfalls wie von Vogtland-Express geschrieben "ausschließlich", aber auch nicht "mehr als die Hälfte". Soweit ich weiß ist eine Auflistung, welche mit insbesondere eingeleitet wird, nicht abschließend. "Insbesondere" bedeutet dann im Gegensatz zu "beispielsweise", dass diese nicht abschließende Auflistung nur durch gleichrangige bzw. ähnlich schwere Sachverhalte erweitert werden kann.

Das liegt dann sicher im Auge des Betrachters, in welchem Umfang langfristiger Schienenersatzverkehr daraus finanzierbar ist. Die Vergleichbarkeit der Bundesländer wird dann noch dadurch erschwert, dass die Länder den Stellenwert des straßengebundenen ÖPNV selbst in ihren Gesetzen festlegen, sie also durchaus die Möglichkeit hätten, ihn ranggleich mit dem Schienenverkehr zu setzten.
Im Namen der ostdeutschen Ministerpräsidenten hat Brandenburgs Ministerpräsident Woidke an die Bundeskanzlerin geschrieben:
[www.svz.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Logital
Na gerade, weil da "insbesondere" steht, bedeutet das, dass sie eben auch auch anderweitig das Geld ausgeben dürfen. Es nuss eben nur dem ÖPNV zugute kommen. Und dazu gehört auch der Schulbusverkehr.

Der Schulbusverkehr ist meiner Meinung nach nur dann ÖPNV, wenn die Fahrten ohne jede Einschränkung für die allgemeine Nutzung freigegeben ist.
Das ist längst noch nicht überall der Fall.

So sind in Hamburg die beiden Buslinien 792 und 793, welche für die Rudolf-Steiner-Schule in Nienstedten verkehren, nicht für den gemeinen Fahrgast freigegeben.

Gruß Ingo
Eine Nachfrage des Deutschen Bahnkunden-Verbandes bei Enak Ferlemann (Mitglied des Bundestags für die CDU; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) wurde mit der Ankündigung einer Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium beantwortet:

[www.abgeordnetenwatch.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Betrübt habe ich von der Ausmusterung des 1322 (MB EN 02) gelesen, verärgert, weil dieses Fahrzeug m. E. zu denen gehört, die vor nicht allzu langer Zeit nach Kutters neuem Konzept erst mal noch rundum in den gelben Farbtopf getunkt werden mussten! Hatte ich nicht an anderer Stelle gelesen, wie der BVG an allen Ecken und Enden Geld für Grundreinigungen fehlt? Oder gab's da einen Totalschaden, von dem ich nichts mitbekommen habe? Dann, aber nur dann: 'tschuldigung!

Schönen Tag noch
Bw Steg


-------------------------------------------------------------------------------------------
Gern fahr ich Bahn, gern fahr ich Bus, doch NIE, NIE KUTTER - da ist Schluss!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.12.2015 08:44 von Bw Steg.
Naja, die Lackierung liegt 18 Monate zurück.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Und man stellt ja auch jetzt fest, dass eben doch nur noch in Ausnahmefällen neu lackiert wird, sonst hätten doch schon deutlich mehr Busse älterer Reihen das neue Outfit. So kann man doch auch weiterhin die neu lackierten Busse der Solaris-Reihe (41XX - 44XX), sämtlicher Citaro-Serien (12XX - 14XX, 16XX, 21XX - 22XX) und der Doppeldecker (30XX - 35XX) an zwei Händen abzählen. Auch unter den mittlerweile ausgemusterten LN (15XX) gab's ja nur ein oder zwei Wagen in neuem Farbschema.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Marienfelde
Eine Nachfrage des Deutschen Bahnkunden-Verbandes bei Enak Ferlemann (Mitglied des Bundestags für die CDU; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) wurde mit der Ankündigung einer Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium beantwortet:

[www.abgeordnetenwatch.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde

Klar die Antwort wird es geben in dem das Bundesverkehrsministerium eine Vorlage für den Bundestag und Bundesrat beschließt. Nur so ruhig wie es in letzter Zeit über das Thema geworden ist sehe ich darin das Problem, dass eine entsprechender Beschluss nicht mehr innerhalb der nächsten zwei Wochen geschieht, wo die letzte Sitzung des Bundesrates für 2015 ist und somit im nächsten Jahr der ÖPNV/SPNV bei weiterer Verzögerung spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 in erheblicher Schieflage geraten kann.

Dann werden solche Ausschreibungsentscheidungen wie in Thüringen immer mehr werden und dies bei immer weiter steigenden Fahrpreisen...
Zitat
Philipp Borchert
Und man stellt ja auch jetzt fest, dass eben doch nur noch in Ausnahmefällen neu lackiert wird, sonst hätten doch schon deutlich mehr Busse älterer Reihen das neue Outfit.

Stimmt. Da hätte man sich auch das ganze Trara mit "Das spart ja soooo viel Geld!" gleich mit sparen können.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen