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Einigung über die Regionalisierungsmittel / Fortführung des GVFG
geschrieben von Marienfelde 
Hallo,

ich weiß zwar nicht, was dieses Thema hier im Thread zu suchen hat, aber egal.

Zitat
Bw Steg
Betrübt habe ich von der Ausmusterung des 1322 (MB EN 02) gelesen, verärgert, weil dieses Fahrzeug m. E. zu denen gehört, die vor nicht allzu langer Zeit [...] erst mal noch rundum in den gelben Farbtopf getunkt werden mussten!

Vielleicht ist Dir ja auch unbekannt, dass eine Neulackierung den Verkaufserlös für ein Fahrzeug deutlich erhöhen kann. Vor ein paar Jahren wurden nach meiner Kenntnis einige der damals noch sandgelben Busse unmittelbar vor oder sogar nach deren Ausmusterung sonnengelb lackiert, weil das vom späteren Käufer dieser Fahrzeuge ausdrücklich so gewünscht wurde.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.12.2015 12:31 von Oberdeck.
Tut mir leid, Oberdeck: Eigentlich wollte ich einen neuen Thread aufmachen, hab's auch versucht - nicht gelungen! Mit der Technik hab ich's nicht so :-/

Womöglich eher mit der Logik - deine Information ist mir nicht unbekannt, erscheint mir aber in dem Zusammenhang unlogisch: 1322 ist ja nicht "unmittelbar vor oder sogar nach der Ausmusterung sonnengelb lackiert worden", sondern - laut B-V 3313 - vor 18 Monaten (tatsächlich schon so lange her?). Und beige war er da sowieso nicht mehr... Meinst du, zu dem Zeitpunkt hatte die BVG schon einen Käufer an der Hand? Genau für dieses Exemplar? Und kein - oder kaum ein - anderes? Und bei den wie viel auch anderen umlackierten Bussen scharren die Käufer auch schon mit den Hufen? Und die nicht Eingetunkten sind "iiiih", die will später keiner mehr haben?

Nee, selbst wenn es bei 1322 wirklich schon 18 Monate her sein soll - wäre ja auch keine üppig lange Zeit... : Beide Maßnahmen zusammen erscheinen mir etwas widersprüchlich!

Mal nischt for unjut, waa?

Bw Steg

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Gern fahr ich Bahn, gern fahr ich Bus, doch NIE, NIE KUTTA - da ist Schluss!
Zitat
Vogtland-Express
Zitat
Marienfelde
Eine Nachfrage des Deutschen Bahnkunden-Verbandes bei Enak Ferlemann (Mitglied des Bundestags für die CDU; Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) wurde mit der Ankündigung einer Antwort aus dem Bundesverkehrsministerium beantwortet:

[www.abgeordnetenwatch.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde

Klar die Antwort wird es geben in dem das Bundesverkehrsministerium eine Vorlage für den Bundestag und Bundesrat beschließt. Nur so ruhig wie es in letzter Zeit über das Thema geworden ist sehe ich darin das Problem, dass eine entsprechender Beschluss nicht mehr innerhalb der nächsten zwei Wochen geschieht, wo die letzte Sitzung des Bundesrates für 2015 ist und somit im nächsten Jahr der ÖPNV/SPNV bei weiterer Verzögerung spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 in erheblicher Schieflage geraten kann.

Dann werden solche Ausschreibungsentscheidungen wie in Thüringen immer mehr werden und dies bei immer weiter steigenden Fahrpreisen...

Die konkrete Verteilung der Mittel liegt wohl mit dem neuen RegG-Entwurf in der Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Sie wird dann durch Rechtsverordnung festgelegt, welche der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Die Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen vom 20. - 22.11.2015 in Halle (Saale) hat sich mit dem Thema beschäftigt. Hier der dazu gefaßte vorläufige Beschluß: [www.gruene.de]

Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit an 9 von 16 Landesregierungen beteiligt, die über 41 von 69 Stimmen im Bundesrat verfügen. Angenommen, die Grünen würden die hier entwickelten Positionen politisch geschlossen vertreten, wäre eine Ausgestaltung der anstehenden (im Bundesrat zustimmungspflichtigen) Rechtsverordnung in Richtung Bestandssicherung des SPNV in "Ostdeutschland" nicht ausgeschlossen.

Noch einen schönen Tag wünscht
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit an 9 von 16 Landesregierungen beteiligt, die über 41 von 69 Stimmen im Bundesrat verfügen. Angenommen, die Grünen würden die hier entwickelten Positionen politisch geschlossen vertreten, wäre eine Ausgestaltung der anstehenden (im Bundesrat zustimmungspflichtigen) Rechtsverordnung in Richtung Bestandssicherung des SPNV in "Ostdeutschland" nicht ausgeschlossen.

Also in den gesamten Vorhaben sehe ich ein Problem! Eine Stimme im Bundesrat muss einheitlich abgegeben werden. Sprich es bringt nichts wenn die SPD nicht der selben Meinung ist wie die Grünen. Gut Klaus Wowereit sah es als Bundesratspräsident etwas anders aber dies ist ja nun schon ganz (k)alter Kaffee.

Ich verstehe den Wunsch der Grünen so, dass auf Basis des Kieler Schlüssel die Verteilung stattfinden soll. Also entweder die SPD setzt sich noch einmal dafür ein, dass der Grundetat erhöht wird oder es müssen zugunsten der Bestandssicherung in den Neuen Bundesländern Abstriche bei den Alten Bundesländern gemacht werden denen man ja einen gewissen Mehrbedarf teilweise eingestand.
Zitat
Vogtland-Express
Zitat
Marienfelde
Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit an 9 von 16 Landesregierungen beteiligt, die über 41 von 69 Stimmen im Bundesrat verfügen. Angenommen, die Grünen würden die hier entwickelten Positionen politisch geschlossen vertreten, wäre eine Ausgestaltung der anstehenden (im Bundesrat zustimmungspflichtigen) Rechtsverordnung in Richtung Bestandssicherung des SPNV in "Ostdeutschland" nicht ausgeschlossen.

Also in den gesamten Vorhaben sehe ich ein Problem! Eine Stimme im Bundesrat muss einheitlich abgegeben werden. Sprich es bringt nichts wenn die SPD nicht der selben Meinung ist wie die Grünen. Gut Klaus Wowereit sah es als Bundesratspräsident etwas anders aber dies ist ja nun schon ganz (k)alter Kaffee.

Ich verstehe den Wunsch der Grünen so, dass auf Basis des Kieler Schlüssel die Verteilung stattfinden soll. Also entweder die SPD setzt sich noch einmal dafür ein, dass der Grundetat erhöht wird oder es müssen zugunsten der Bestandssicherung in den Neuen Bundesländern Abstriche bei den Alten Bundesländern gemacht werden denen man ja einen gewissen Mehrbedarf teilweise eingestand.


In Koalitionsvereinbarungen auf Länderebene wird regelmäßig vereinbart, daß sich das Land im Konfliktfall im Bundesrat der Stimme enthält (was dann wie ein "Nein" wirkt). Wenn also z.B. der Stimmführer (oder die Stimmführerin) des Landes Nordrhein-Westfalen (Regierung aus SPD und Grünen) der Rechtsverordnung gegen den Willen der Grünen zustimmt, wäre das eine Belastung dieser Koalition, die durchaus zu ihrem Ende führen könnte. Im Detail läßt sich das hier nachlesen:
[www.bundesrat.de]

Geht man davon aus, daß jedenfalls auch die "Großen Koalitionen" (gemeint sind Koalitionen von CDU und SPD) Ostdeutschlands und die "rosarote" Koalition in Brandenburg (Tschuldigung, gemeint ist das Bündnis von SPD und Linken) sich ja wohl für den Fortbestand des SPNV in ihren Ländern auf dem jetzigen Niveau einsetzen werden, dann würden 60 von 69 Stimmen im Bundesrat für eine Rechtsverordnung zusammenkommen, die den im Raum stehenden "Kieler Schlüssel" in Richtung Sicherung der bestehenden Angebote in den "Oststaaten" modifiziert.

Letztlich geht es hier ja auch nicht um "rechts" oder "links", sondern "nur" um Geld (bei dem die Freundschaft allerdings bekanntlich aufhört).

Nochmal: Warum soll es nicht möglich sein, sich im Bundesrat auf einen modifizierten "Kieler Schlüssel" zu einigen, der jedenfalls den jetzigen Standard im Osten absichert - wobei man in "Gewinner" und in "Gewonnene" abstimmt?!

Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
Zitat
Logital
(...) Es soll beispielsweise auch eine Infrastrukturpreisbremse geben. Die Infrastrukturkosten liegen bei rund 30 bis 50% der Kosten einer Zugfahrt. (...)

Ich habe diese Frage weitergegeben. Vielleicht ergibt sich ja im Rahmen der morgigen Petitionsübergabe die Chance, dies anzusprechen.

Noch einen schönen Tag wünscht
Marienfelde


Dazu gibt es etwas aus dem Vermittlungsausschuss vom 15.10.2015:

[www.vermittlungsausschuss.de]

In diesem Dokument finden sich folgende Sätze (Kursivdruck durch mich):

"Außerdem einigten sich die Vermittler darauf, insbesondere den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr der bundeseigenen Eisenbahnunternehmen künftig zu begrenzen. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt."


Allseits eine gute Nacht wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
In Koalitionsvereinbarungen auf Länderebene wird regelmäßig vereinbart, daß sich das Land im Konfliktfall im Bundesrat der Stimme enthält (was dann wie ein "Nein" wirkt). Wenn also z.B. der Stimmführer (oder die Stimmführerin) des Landes Nordrhein-Westfalen (Regierung aus SPD und Grünen) der Rechtsverordnung gegen den Willen der Grünen zustimmt, wäre das eine Belastung dieser Koalition, die durchaus zu ihrem Ende führen könnte. Im Detail läßt sich das hier nachlesen:
[www.bundesrat.de]

Ich weiß sehr gut wie die Stimmenabgabe im Bundesrat zu erfolgen hat. Nicht nur durch den Verfassungsbruch vom Ex-Regierenden, nein sondern auch durch meine berufliche Laufbahn um es mal so auszudrücken. Nordrhein-Westfalen ist ehe ein heißen Pflaster, da es sich um eine durch die Linken tolerierte (unterstützte) Minderheitsregierung handelt.

Zitat
Marienfelde
Geht man davon aus, daß jedenfalls auch die "Großen Koalitionen" (gemeint sind Koalitionen von CDU und SPD) Ostdeutschlands und die "rosarote" Koalition in Brandenburg (Tschuldigung, gemeint ist das Bündnis von SPD und Linken) sich ja wohl für den Fortbestand des SPNV in ihren Ländern auf dem jetzigen Niveau einsetzen werden, dann würden 60 von 69 Stimmen im Bundesrat für eine Rechtsverordnung zusammenkommen, die den im Raum stehenden "Kieler Schlüssel" in Richtung Sicherung der bestehenden Angebote in den "Oststaaten" modifiziert.

...

Nochmal: Warum soll es nicht möglich sein, sich im Bundesrat auf einen modifizierten "Kieler Schlüssel" zu einigen, der jedenfalls den jetzigen Standard im Osten absichert - wobei man in "Gewinner" und in "Gewonnene" abstimmt?!

Das Zündlein an der Waage werden nun einmal bei dieser Entscheidung die Neuen Bundesländer sein und ggf. auch die Grünen, da deren Regierungstätigkeit sich auf die Alten Bundesländer beschränkt. Ein modifizierter "Kieler Schlüssel" ist halt nicht mehr der "Kieler Schlüssel", da durch deren Neuverteilung der Mehrbedarf der Länder Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gedeckt werden sollte. Und mit den zur Verteilung bereitstehenden Mitteln ist dies nicht zu decken. Sprich es wird so oder so einen Verlierer geben.

Entweder in den Neuen Bundesländern ist das heute vorhandene ÖPNV- und SPNV-Angebot ohne Einschnitte nicht finanzierbar oder in den Mehrbedarfsländer sind weit geplante ÖPNV- und SPNV-Projekte gefährdet oder Fahrpreise sind nicht mehr ohne entsprechende Anpassungen stabil zu halten.

Wiederum wird es irgendwann eine Einigung geben müssen, da es nach der alten Verteilung nicht lange weiter gehen kann. Nur die Frage ist wer wird dieses Problem länger aussitzen.

Thema Preisbremse Stations- und Trassengebühren: Diese wurde im beschlossenen Gesetz erneut genannt und auch abgesegnet genaue Zahlen sind allerdings nicht bekannt bzw. nicht beschlossen worden bis dato, deshalb erneut der Nachdruck von den Grünen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.12.2015 23:57 von Vogtland-Express.
Öhm Vogtland...
das war wohl ein Eigentor mit NRW...
die Zeit der Minderheitsregierung ist schon länger vorbei, als es noch zur nächsten Wahl dauert...
Stimmt irgendwie in Vergessenheit geraten... Dann kann man nur hoffen, dass die Grünen nicht schnell wieder auf Frieden setzen und das Ergebnis ist große Klappe und nichts dahinter wie so häufig es schon der Fall war.
Zitat
Vogtland-Express
...

Ein modifizierter "Kieler Schlüssel" ist halt nicht mehr der "Kieler Schlüssel", da durch deren Neuverteilung der Mehrbedarf der Länder Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gedeckt werden sollte. Und mit den zur Verteilung bereitstehenden Mitteln ist dies nicht zu decken. Sprich es wird so oder so einen Verlierer geben.

Entweder in den Neuen Bundesländern ist das heute vorhandene ÖPNV- und SPNV-Angebot ohne Einschnitte nicht finanzierbar oder in den Mehrbedarfsländer sind weit geplante ÖPNV- und SPNV-Projekte gefährdet oder Fahrpreise sind nicht mehr ohne entsprechende Anpassungen stabil zu halten.

Wiederum wird es irgendwann eine Einigung geben müssen, da es nach der alten Verteilung nicht lange weiter gehen kann. Nur die Frage ist wer wird dieses Problem länger aussitzen.
...


Ja. Im Grunde "müßten eigentlich" alle Länder eine Initiative starten, mit der sie sich erneut für die Erfüllung ihrer Ausgangsforderungen (8,5 Mrd. € + 2% Dynamisierung p.a.; die Frage der Begrenzung von Stations- und Trassenpreisen lasse ich hier weg) gegenüber dem Bund einsetzen. Bis die Länder damit durchkommen, geht es um eine "solidarische Mängelverwaltung" von insgesamt vermutlich zu knappen Mitteln.

Wenn ich in dieser Frage einen Wunsch frei hätte, dann wäre es dieser: Die 41 Mitglieder des "Verkehrsausschusses" im Bundestag erklären, daß sie einem Bundeshaushalt nur dann zustimmen, wenn die berechtigten Forderungen der Bundesländer hinsichtlich der Regionalisierungsmittel im Haushaltsentwurf voll berücksichtigt werden. Mit so einer Herangehensweise könnte man beachtlichen Druck aufbauen, und die Kompromißlinien in Richtung "mehr Eisenbahn" verschieben.

Klar, das ist alles unrealistisch. Aber eine Mail an einen Bundestagsabgeordneten aus dem "eigenen" Wahlkreis mit einer "Anfrage" zu diesem Thema, das würde ich nicht wenigen Leuten in diesem Forum durchaus zutrauen. Der stete Tropfen höhlt den Stein.

Noch einen schönen Sonntag wünscht Euch
Marienfelde
Auch wenn es unrealistisch ist bringst du das Problem zu 100% auf den Punkt. Genau darum geht es und nichts anderes.
1. In der Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 18.12.2015 ist ein Tagesordnungspunkt zum Entwurf einer Rechtsverordnung zum RegG bisher nicht enthalten: [www.bundesrat.de]

2. EVG im DGB und SPD haben eine gesetzliche Begrenzung von Stations- und Trassenpreisen in der letzten Legislaturperiode verhindert. Allgemein meint die EVG in ihrer "Stellungnahme der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zum Entwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ (Stand Januar 2015)":

"Aus Sicht der EVG kann eine nachhaltige Förderung des Schienenverkehrs nur durch eine Beseitigung der Benachteiligung dieses Verkehrsträgers insbesondere in der Wegekostenfrage gelingen. Nicht etwa die Schieneninfrastrukturnutzung ist zu teuer und deswegen im Wege der Regulierung künstlich zu verbilligen, sondern die Nutzung der konkurrierenden Verkehrsträgerinfrastruktur ist zu billig und deshalb nach Maßgabe der wahren Kostenentstehung zu verteuern – und zwar in einem Umfang, der die Gleichbehandlung aller Verkehrsträger (endlich) sicherstellt. Die EVG fordert seit geraumer Zeit einen umfassenden Masterplan Verkehr, in welchem eine verkehrsträgerübergreifende Regulierung unter Einbeziehung ebenso der durch die einzelnen Verkehrsträger verursachten externen Kosten ihren Platz finden muss." (S. 15 des unten verlinkten Dokuments)

Zur konkreten Frage einer Bindung der Nutzungsgebühren an die Erhöhungen der Regionalisierungsmittel der jeweiligen Region (!) wird folgendes ausgeführt:

"Weiterhin fordert der Gesetzesentwurf von den Betreibern der Schienenwege und der Personenbahnhöfe, das Marktsegment „Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Schienenpersonennahverkehr)“ nach den Ländern oder Aufgabenträgern weiter zu untergliedern (§§ 35+36 ERegG-E). Damit der Markt dies tragen könne, soll sich die Höhe der Aufschläge nach den für die jeweilige Fahrplanperiode gemäß Regionalisierungsgesetz pro Bundesland zur Verfügung stehenden Mitteln richten.

Diese Regelung lehnt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) entschieden ab. Ohne Frage wirken sich Kostenerhöhungen im Zusammenhang mit der Leistungserstellung im bestellten Schienenpersonennahverkehr auf die Fähigkeit der Bestellerorganisationen aus, ein bestimmtes quantitativen und qualitatives Maß an Schienenverkehrsleistungen im jeweiligen Raum bieten zu können. Diese Fähigkeit dauerhaft sicherzustellen, ist jedoch zweifelsfrei Aufgabe des Bundes, der den Bundesländern im Zuge der Bemühungen um deren Zustimmung zur Bahnreform entsprechende Zusagen gegenüber getätigt hat.

Eine Regelung wie nun im Gesetzesentwurf vorgesehen, überträgt diese Verantwortung jedoch auf die Betreiber der Schienenwege und Personenbahnhöfe, die den „ärmeren“ Bestellern mit „weniger tragfähigen“ Verkehrsdiensten faktisch preisliche Zugeständnisse machen sollen. Da die Unternehmen jedoch verpflichtet sind, ihre Kosten insgesamt zur Deckung zu bringen, würden andere Marktsegmente des SPNV stärker belastet werden. Eine stärkere Belastung des Ballungsraumverkehrs ist dann wahrscheinlich.

Mit dieser Regelung entsteht allerdings auch Druck auf die anderen Verkehrsbereiche des Schienenverkehrs, da die mit Finanzmitteln besser ausgestatteten Bundesländer auf eine überdurchschnittliche Anhebung der Infrastrukturentgelte mit Abbestellungen drohen bzw. reagieren könnten. Um eine solche Entwicklung seitens des Infrastrukturunternehmens zu verhindern, könnte dies in eine stärkere Belastung des Schienengüterverkehrs und insbesondere des Schienenpersonenfernverkehrs münden.

Aber auch diese Marktfelder weisen als denkbare Träger zusätzlicher Fixkostenanteile keine verbesserte Tragfähigkeit auf. Im Gegenteil. Durch die jüngsten verkehrs- und bahnpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung haben beide Bereiche an Wettbewerbsfähigkeit und in der Folge an Kostentragfähigkeit im Sinne des Gesetzesentwurfs eingebüßt." (S. 19 und 20)

Ein anderes Mitglied von Pro Bahn kommentierte : " ... dass kann schon rechnerisch nicht funktionieren, einem Unternehmen vorzugeben, dass (a) das Netz in Ordnung zu halten ist aber (b) bitteschön maximal diese oder jene Kostenerhöhung möglich ist."

Hier noch der Link zum gesamten Dokument der EVG:
[www.evg-online.org]


Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.05.2017 21:07 von Marienfelde.
Hallo,

endlich hat man sich mit den Ostländern einigen können. Der Osten bekommt nun 200 Mio. € mehr und damit sollten die Engpässe hoffentlich beseitigt sein.

Artikel: http://www.dnn.de/Mitteldeutschland/News/Einigung-bei-Regionalisierungsmitteln-Erfolg-fuer-den-Osten
Zitat
TomSpeedy
Hallo,

endlich hat man sich mit den Ostländern einigen können. Der Osten bekommt nun 200 Mio. € mehr und damit sollten die Engpässe hoffentlich beseitigt sein.

Artikel: http://www.dnn.de/Mitteldeutschland/News/Einigung-bei-Regionalisierungsmitteln-Erfolg-fuer-den-Osten

Vielen Dank für die Information. Auf der der Seite der BAG SPNV habe ich noch dieses gefunden:
[bag-spnv.de]

Eine Vorabzuweisung von 200 Mio. € zusätzlicher Bundesmittel p.a., die zudem dynamisiert werden - ich glaube, das ist ein deutlicher Schritt in Richtung Bestandssicherung der Eisenbahn in den "Oststaaten".

Allseits ein schönes Wochenende wünscht Euch
Marienfelde
In der heutigen Ausgabe der "Berliner Zeitung" (S. 10) beschäftigt sich Peter Neumann unter der Überschrift (in der Printausgabe) "Auf alten Routen ins Umland" mit evtl. Verbesserungen im Umlandverkehr. Der relative Erfolg bei den Regionalisierungsmitteln könnte dies vielleicht ermöglichen:
[www.berliner-zeitung.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
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