Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Fragen VIII 2016-1 - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von Sasukefan86 
Da das alte Fragen-Thema wohl wegen Überlänge demnächst Geschlossen wird, ist hier das neue Thema.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.07.2016 00:42 von Forummaster Berlin.
Und was war jetzt nochmal Deine Frage? Wie Dein Satz richtig geschrieben wird? Bitteschön:

Da das alte Fragen-Thema wohl wegen Überlänge demnächst geschlossen wird, ist hier das neue Thema.
Re: Fragen VIII 2016-1
01.01.2016 13:01
Ich hab auch ne Frage: Wieso schaffen es einige immer, Threads ohne Inhalt aufzumachen, aber wenn sie mal ein gehaltvolles neues Thema haben, dieses stattdessen in irgend einen Thread reinpappen, wo es nicht dazu passt?
Re: Fragen VIII 2016-1
01.01.2016 13:01
Verstossen nicht eigentlich alle Unternehmen im VBB vom 29.-31.Dezember gegen ihre eigenen Beförderungsbedingungen zwecks Fahrgästen die im Besitz von Feuerwerk sind?

Im §11 steht (2) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe,
2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder beschmutzt werden können,
3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.


[www.bvg.de]
Auslegungsache. Papier ist auch leicht entzündlich und dürfte bei mindestens der Hälfte aller Fahrgäste das ganze Jahr über zum Gepäck gehören.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Re: Fragen VIII 2016-1
01.01.2016 17:32
Zitat
micha774

3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

Sind wir denn in den USA? Was nicht reinpasst darfst du nicht mitnehmen... ja nee, echt?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.01.2016 17:33 von gt670dn.
In Fahrzeugen (besonders Bus und Straßenbahn im Straßenverkehr/Oberflächenverkehr) gibt es ja die Hinweisschilder:

zugelassen für:
xx Sitzplätze
xx Stehplätze

Was passiert eigentlich bei Überfüllung z.B. in der HVZ ja nicht unüblich? Verliert das Fahrzeug dann die Zulassung? Was ist dann mit dem Versicherungsschutz bei einem Unfall? Mehere Fahrgäste erhöhen ja auch das Gesamtgewicht.

Ein PKW verliert ja bei Überfüllung auch die Zulassung und den Versicherungsschutz ?
Das kann gar nicht passieren. In einem überfüllten Gelenkbus befinden sich nie im Leben die zugelassenen 150 Leute. In keinem noch so überfüllten Eindecker befinden sich 70 Leute.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Re: Fragen VIII 2016-1
01.01.2016 20:39
Zitat
gt670dn
Zitat
micha774

3. Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

Sind wir denn in den USA? Was nicht reinpasst darfst du nicht mitnehmen... ja nee, echt?

Dieser Passus stammt noch aus Zeiten, als die Türen bei Bus und Straßenbahn teilweise offen waren.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: Fragen VIII 2016-1
01.01.2016 20:40
Zitat
Hechtwagen
In Fahrzeugen (besonders Bus und Straßenbahn im Straßenverkehr/Oberflächenverkehr) gibt es ja die Hinweisschilder:

zugelassen für:
xx Sitzplätze
xx Stehplätze

Was passiert eigentlich bei Überfüllung z.B. in der HVZ ja nicht unüblich? Verliert das Fahrzeug dann die Zulassung? Was ist dann mit dem Versicherungsschutz bei einem Unfall? Mehere Fahrgäste erhöhen ja auch das Gesamtgewicht.

Ein PKW verliert ja bei Überfüllung auch die Zulassung und den Versicherungsschutz ?

Diese Angabe stellt nur dar, was gewichtsmäßig rein dürfte, nicht was rein darf bzw. auch wirklich passt.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Diese Angabe stellt nur dar, was gewichtsmäßig rein dürfte, nicht was rein darf bzw. auch wirklich passt.

Mit Verlaub, diese Antwort ist mir etwas zu lapidar und widersprüchlich. Könntest Du das bitte genauer ausführen? Wann gilt denn der Bus nun als überladen und erlöschen dabei tatsächlich Zulassung und/oder Versicherungsschutz oder nicht?
Re: Fragen VIII 2016-1
02.01.2016 10:35
Zitat
B-V 3313
Diese Angabe stellt nur dar, was gewichtsmäßig rein dürfte, nicht was rein darf bzw. auch wirklich passt.
Zitat
Alter Köpenicker
Mit Verlaub, diese Antwort ist mir etwas zu lapidar und widersprüchlich. Könntest Du das bitte genauer ausführen? Wann gilt denn der Bus nun als überladen und erlöschen dabei tatsächlich Zulassung und/oder Versicherungsschutz oder nicht?

Faktisch nie. Das hat Philipp Borchert weiter oben bereits beantwortet:

Zitat
Philipp Borchert
Das kann gar nicht passieren. In einem überfüllten Gelenkbus befinden sich nie im Leben die zugelassenen 150 Leute. In keinem noch so überfüllten Eindecker befinden sich 70 Leute.
Re: Fragen VIII 2016-1
03.01.2016 00:13
Kleines Rätsel: Was hat die U1 mit der Zahl 38,5 % (für die ganz genauen: 0,384615Periode) zu tun? Meine Vermutung ist, dass diese Beziehung weltweit einzigartig ist und keine andere Linie mit mehr als 2 Stationen einen höheren Wert erreicht...
Re: Fragen VIII 2016-1
06.01.2016 18:45
Guten Abend,

seit einiger Zeit sind häufig bei den Gt6-U die Informationen in dem großen Display beschränkt, heute viel es mir auch in einer Flexity auf.
Weiß jemand, was das für ein Fehler ist und warum er nicht behoben wird?


Viele Grüße
Zitat
berliner
Weiß jemand, was das für ein Fehler ist

Kein Fehler, sondern etwas Rätselspaß zum Feierabend. Ich würde sagen, die Bahn nähert sich gerade der Haltestelle "Spandauer Straße/Marienkirche"
Re: Fragen VIII 2016-1
06.01.2016 20:11
Hallo,
Ich hätte mal eine Frage: Wie oft reinigt die BVG eigentlich die Hintergleiswände ihrer Bahnhöfe? An manchen Stationen hat man ja das Gefühl, daß diese seit Jahren nicht mehr gesäubert wurden.
LG Rekowagen
Mit HD-Reiniger, Handarbeit oder evtl. auch Trockeneis. Das Problem.dürfte, wie bei der Bahn, hauptsächlich der Bremsstaub in Verbindung mit Luftfeuchtigkeit sein.

Es grüßt - der Fuchs ;-)
Zitat
Rekowagen
Wie oft reinigt die BVG eigentlich die Hintergleiswände ihrer Bahnhöfe?

In der Regel jährlich durch Reinigungsfirmen, wird vor anstehenden Renovierungen oder Grundinstandsetzung auch mal verschoben.

so long

Mario
Dieses Thema wurde beendet.