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Fragen zum Tarifdschungel VBB
geschrieben von VvJ-Ente 
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Sind DB-Fahrradkarten nicht grundsätzlich Tagesnetzkarten?

Nein. Die fragliche Fahrradkarte hätte aber problemlos vor dem 1. Geltungstag in eine bis Hoppegarten umgetauscht werden können.

DB Fahrradkarten für den Regionalverkehr sind grundsätzlich Tagesnetzkarten.

DB Fahrradkarten für den Fernverkehr nicht, aber was hätte das genützt?

Er wäre doch immer noch mit einer VBB-Personenfahrkarte und einer DB Fahrradkarte nach Hoppegarten unterwegs gewesen. Da ist doch kein Unterschied in der Gültigkeit.
Zitat
VvJ-Ente
Beim letzten Mal ging es um eine Tageskarte Nahverkehr der DB, die in DB-Zügen geduldet wird, aber nicht von Odeg und Co. Hier hatte ich eine Karte für Nah- und Fernverkehr mit Start "Bonn" und Ziel "Berlin".

Ich wüsste nicht, dass es einen Unterschied in der Anerkennung zwischen DB und ODEG gäbe. Zu DB-Personenfahrkarten der passenden Relation (einschließlich SWT, Ländertickets) gilt die Fahrrad-Tageskarte-Nahverkehr auch genauso bei der ODEG. Das Problem ist die Anerkennung der Fahrrrad-Tageskarte Nahverkehr zu Personenfahrausweisen des VBB. Das geht offiziell nicht, liegt dann an der Kulanz des jeweiligen Schaffners. Mag sein, dass Du bei einem ODEG-Schaffner Pech hattest, hätte bei einem DB-Schaffner aber genauso passieren könenn und umgekehrt.

Es ist eigentlich völlig hanebüchen, denn auch die Fahrkartenautomaten der S-Bahn (die sonst nur VBB-Karten verkaufen) verkaufen die Fahrradtageskarte Nahverkehr ohne jeglichen Warnhinweis. Da könnte man es durchaus mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.02.2016 17:28 von Global Fisch.
Es gibt ja auch keinen Unterschied in der Anerkennung zwischen DB und ODEG. Deswegen schrieb vvj ja auch "geduldet".

Was den S-Bahnautomaten anbelangt: Guter Hinweis. Es ist vermutlich sogar der häufigere Fall dass das Leute in Kombi mit einer VBB Fahrkarte kaufen.

Es wird allerdings noch das Berlin Brandenburg Ticket verkauft.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.02.2016 18:25 von Logital.


Ich habe bislang die Erfahrung gemacht, dass das ODEG-Personal stets freundlich und sehr kooperativ ist. Paragraphenreiterei habe ich noch nie erlebt. Beim DB-Personal ist das anders, hier ist man meist unflexibel und legt die Regeln im Zweifel gegen den Fahrgast aus. Ausnahmen gibt es glücklicherweise aber auch bei der DB, leider jedoch nur selten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.02.2016 20:36 von DaniOnline.
Eine Frage: Ich war heute mit einem Freund in Potsdam. Für Berlin haben wir unsere Karten, aber für Potsdam wurde eine Tageskarte in Erwägung gezogen. Da ich den Weg über die Glienicker Brücke bevorzugt hatte, haben wir uns das Ticket (Potsdam AB) bereits im Kundenzentrum am Bahnhof Friedrichstraße gekauft. Ich hätte sie da auch gleich entwertet. Aus Unsicherheit fragten wir den Verkaufsmenschen, der diese Möglichkeit kategorisch ausschloss.

Tatsächlich haben wir beim Eintritt in Potsdam dann vergessen, das Ticket zu entwerten. Uns fiel es erst wieder ein, als eine WISAG-Mitarbeiterin vor uns einstieg, die uns dann auch gleich das 60-Euro-Ticket ausgestellt hat.

Ich wusste schon, weshalb ich die Karte in Berlin entwerten wollte.

Es mag zwar unlogich erscheinen, aber der Tarifbereich steht ja gedruckt auf dem Schein, das Datum wäre dann aufgestempelt gewesen. Hätte zwar Friedrichstraße drauf gestanden - aber inwiefern könnte das als Betrug gewertet werden?

Einmal mehr zeigen sich die diversen Schwächen dieses Tarifsystems, welches vermutlich erst abgeschafft werden, wenn den Verantwortlichen die Pistole auf die Brust gesetzt wird. 60€ für eine Vergesslichkeit, die problemlos hätte verhindert werden können - hätten wir doch bloß nicht nach fachkundigem Rat gefragt. Für das Geld kann man sich als Autofahrer einiges mehr "leisten".

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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.02.2016 21:30 von Philipp Borchert.
Seid ihr denn über die Glienicker Brücke gelaufen?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Seid ihr denn über die Glienicker Brücke gelaufen?

Die Frage ist eher, ob man auf dem Abschnitt zwischen Gleinicker Lake und Gleinicker Brücke erwischt wird. Für den "Grenzübertritt" gilt das Ticket nämlich nicht. Solange aber nicht nachgewiesen werden kann, dass dieser "illegale Grenzübertritt" mit dem Bus und ohne Ticket erfolgte, spricht aber nichts gegen die Lösung mit der Tageskarte. Im Nachhinein kann niemand nachweisen, ob dies zu Fuß oder mit dem Bus der Fall war.

Den Regeln des VBB-Tarifs, das Ticket vor (oder spätestens bei) Fahrtantritt zu entwerten und dafür Entwerter innerhalb des VBB-Gebiets zu nutzen, wäre man auch mit der Entwertung in Berlin eindeutig nachgekommen. Eine Regelung, dass die Entwertung innerhalb des Geltungsbereichs des Fahrscheins zu erfolgen hat, gibt es nicht. Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.

Kritisch wird es höchstens bei Anschluss- und Einzelfahrausweisen. Ein Anschlussfahrausweis gilt nur 120 Minuten ab Entwertung. Im Extremfall kann es daher passieren, dass ein zu Beginn der Reisekette entwerteter Anschlussfahrausweis schon ungültig ist, bevor das Tarifgebiet C überhaupt erreicht ist. Bei Einzelfahrausweisen ist dagegen die Regelung nicht so eindeutig auf den Entwertungszeitpunkt festgelegt. Wer also um 15:00 Uhr im äußersten Osten Berlins im Besitz einer Monatskarte Berlin AB startet und beim Einsteigen seinen Einzelfahrschein Potsdam AB entwertet, aber auf dem verkehrsüblichen Weg (zzgl. fußläufiger Überquerung der Stadtgrenze) erst um 17:00 Uhr das Potsdamer Stadtgebiet erreicht, kann an sich noch bis 18:00 zu seinem Ziel in Potsdam fahren. Man könnte im Zweifel aber in eine gewisse Erklärungsnot kommen, nicht nicht jeder Mitarbeiter nachvollziehen kann.
Nein, wir sind nicht gelaufen. Wir hatten einen Mitarbeiterfahrausweis. Der gilt bei BVG und S-Bahn.

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Lopi2000
Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.

Und genau das habe ich mir eben auch gedacht. Selbst wenn das nicht ganz sauber gewesen wäre, wären wir somit allenfalls hellgrau gefahren. Wir haben uns davon abbringen lassen und schlussendlich nicht mehr dran gedacht, als es nötig gewesen wäre.

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Philipp Borchert
60€ für eine Vergesslichkeit, die problemlos hätte verhindert werden können - hätten wir doch bloß nicht nach fachkundigem Rat gefragt.

Einmal das - und letztlich 60 Euro für ein Versäumnis des VBB, dass es noch immer keine Tages-Anschlusskarten gibt. Auch das ist eigentlich eine bodenlose Frechheit gegenüber den Stammkunden, die, wenn sie sich in Tarifzone A oder C einen Tag lang frei bewegen wollen, im Regelfall eine Tarifzone mitbezahlen müssen, für die sie schon viel Geld ausgegeben haben (Potsdam mit seinen eigenen Tageskarten ist da ja schon eine Ausnahme, aber selbst da müsste man ja noch eine ergänzende Kurzstrecke lösen.)

In Deinem konkreten Fall wäre es ja schon ein Fortschritt, wenn Potsdam AB zumindest in Verbindung mit einer Berlin-AB-Karte schon ab Wannsee gelten würde.
Hallo,

Zitat
Lopi2000
Den Regeln des VBB-Tarifs, das Ticket vor (oder spätestens bei) Fahrtantritt zu entwerten und dafür Entwerter innerhalb des VBB-Gebiets zu nutzen, wäre man auch mit der Entwertung in Berlin eindeutig nachgekommen. Eine Regelung, dass die Entwertung innerhalb des Geltungsbereichs des Fahrscheins zu erfolgen hat, gibt es nicht. Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.

Genau das ist die Frage, um die es hier geht: Darf ein Fahrausweis auch außerhalb seines Gültigkeitsbereiches entwertet werden?
Mit den tariflichen Regelungen zur Überfahrt der Tarifgrenze B-C hat die Frage nichts zu tun. Nehmen wir einmal an, ich will gemeinsam mit einem Freund einen Tagesausflug nach Potsdam unternehmen. Wir treffen uns morgens am Bhf. Friedrichstr., ich beschaffe mir dort eine Tageskarte Berlin ABC, mit der ich die Tarifgrenze B-C ohne Anschlussfahrschein überfahren darf und der Freund erwirbt dort eine Tageskarte Potsdam AB. Der Freund, mit dem ich unterwegs bin, ist Mitarbeiter der BVG und nutzt zur Fahrt innerhalb des Tarifgebiets Berlin AB den Mitarbeiterfahrausweis. Dieser gilt innerhalb Berlins nur bei BVG und S-Bahn, außerhalb Berlins ausschließlich in Fahrzeugen der BVG. Ohne zusätzlich zur Potsdamer Tageskarte einen Anschlussfahrausweis lösen zu müssen, können wir also nur mit den Buslinien 118 oder 316 nach Potsdam gelangen. Und da müssen wir dann auch nicht an der letzten Haltestelle vor der Tarifgrenze aussteigen und diese zu Fuß überqueren, denn ich habe ja meine Tageskarte Berlin ABC und der Freund darf die beiden Buslinien auf der gesamten Strecke nutzen. Nehmen wir nun an, er hätte seine Potsdam-Tageskarte bereits unmittelbar nach dem Kauf im Bahnhof Friedrichstr. entwerten wollen, damit er das später, nach dem Einstieg in das erste Potsdamer Verkehrsmittel, nicht vergisst, ist sich aber nicht ganz sicher, ob das zulässig ist. Er fragt deshalb den Fahrkartenverkäufer, ob er die Karte bereits hier entwerten könne und der antwortet ihm: "Nein, nein und nochmals auf gar keinen Fall!". Wir fahren also mit der S1 nach Wannsee, steigen dort in den 316er, fahren damit (völlig legal) zur Haltestelle Glienicker Brücke, steigen dort in die Tram um, sind dabei mitten in ein Gespräch vertieft, der Freund vergisst dadurch, seine Tageskarte für Potsdam zu entwerten, wir setzen uns, der Zug fährt los und plötzlich heißt es: "Die Fahrausweise, bitte!". Um ehrlich zu sein, da würde ich mich auch ärgern, wenn ich, nur weil ich aufgrund der (verkehrten) Auskunft eines Fahrkartenverkäufers meinen Fahrschein nicht sofort abgestempelt hätte und dadurch 60 Euro los wäre.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Zitat
Oberdeck
Hallo,

Zitat
Lopi2000
Den Regeln des VBB-Tarifs, das Ticket vor (oder spätestens bei) Fahrtantritt zu entwerten und dafür Entwerter innerhalb des VBB-Gebiets zu nutzen, wäre man auch mit der Entwertung in Berlin eindeutig nachgekommen. Eine Regelung, dass die Entwertung innerhalb des Geltungsbereichs des Fahrscheins zu erfolgen hat, gibt es nicht. Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.

Genau das ist die Frage, um die es hier geht: Darf ein Fahrausweis auch außerhalb seines Gültigkeitsbereiches entwertet werden?

Weshalb sollte das nicht erlaubt sein? Anschlussfahrausweise werden z.B. regelmäßig außerhalb des Gültigkeitsbereiches entwertet, niemand steigt dafür an der Tarifgrenze aus.

Es müsste irgendwo explizit stehen, dass das Stempeln außerhalb des Gültigkeitsbereiches verboten ist und selbst wenn es da stünde, glaube ich nicht, dass diese Regelung rechtlich zulässig ist. Der Fahrgast hat ja bezahlt und den Fahrschein auch entwertet, das wäre definitiv eine überraschende Klausel und damit ungültig.

Gruß w.
Hallo,

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willi79
Weshalb sollte das nicht erlaubt sein? Anschlussfahrausweise werden z.B. regelmäßig außerhalb des Gültigkeitsbereiches entwertet, niemand steigt dafür an der Tarifgrenze aus.

Abgesehen davon, dass ich selbstverständlich schon an der letzten Haltestelle vor der Tarifgrenze ausgestiegen bin, um den Anschlussfahrausweis zu einer ausgeliehenen Berlin AB-Umweltkarte zu entwerten, damit ich die maximale Gültigkeitsdauer des Anschlussfahrausweises weitgehend ausnutzen kann, stimme ich Deinen Ausführungen ja zu. Nur: Warum verbreitet der Fahrkartenverkäufer im Bahnhof Friedrichstr. dann das Märchen, die Potsdamer Tageskarte dürfe keinesfalls bereits an der Friedrichstr. entwertet werden?

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
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willi79
Es müsste irgendwo explizit stehen, dass das Stempeln außerhalb des Gültigkeitsbereiches verboten ist und selbst wenn es da stünde, glaube ich nicht, dass diese Regelung rechtlich zulässig ist. Der Fahrgast hat ja bezahlt und den Fahrschein auch entwertet, das wäre definitiv eine überraschende Klausel und damit ungültig.

Das sehe ich auch so, zumal es ja in §6 (3) der Beförderungsbedingungen eine Regelung dazu gibt, wo ein Fahrschein nicht entwertet werden darf: "Die Entwertung ist nur an Fahrausweisentwertern im VBB-Verbundgebiet gestattet."

Diese Regelung klingt zwar auf den ersten Blick sinnvoll und plausibel, wirft aber im ein- und ausbrechenden Verkehr auch neue Fragen auf.
@Philipp

Fakt ist, dass du falsch beraten wurdest und da würde ich bei meinem Schreiben an das Verkehrsunternehmen, das die den 60er ausgestellt hat erstmal anfangen und die die Aufhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes beantragen.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.02.2016 09:42 von Logital.
Ich glaube nicht, das der VBB hier Kulanz walten läßt, da du das Ticket ja hattest nur nicht entwertet hat.

Nebenbei: Auf meinem Weg nach Potsdam nutze ich ab Steglitz meist die S1 mit umsteigen in Wannsee zur S7. Als ich anfangs nicht wußte wo in Wannsee die Entwerter standen, habe ich den Anschlußfahrschein schon in Steglitz abgestempelt
zumal ja häufig zwischen Wannsee und Griebnitzsee kontrolliert wird, was auf dem 316er dagegen ziemlich selten geschieht.
Hallo,

Zitat
Logital
@Philipp

Fakt ist, dass du falsch beraten wurdest und da würde ich bei meinem Schreiben an das Verkehrsunternehmen, das die den 60er ausgestellt hat erstmal anfangen und die die Aufhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes beantragen.

Ich fürchte, dass der zuständige Verkehrsbetrieb in Potsdam (ViP) rechtlich erfolgreich damit argumentieren wird, dass zwischen der verkehrten Auskunft im Bhf. Friedrichstr. und der Vergesslichkeit des Fahrgastes beim Einstieg in das erste Verkehrsmittel des ViP kein kausaler Zusammenhang besteht. Vermutlich kann hier nur auf Einsicht und Kulanz beim das erhöhte Beförderungsentgelt erhebenden ViP gehofft werden.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
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micha774
Ich glaube nicht, das der VBB hier Kulanz walten läßt, da du das Ticket ja hattest nur nicht entwertet hat.

Der VBB ohnehin nicht. Das machen die Verkehrsunternehmen. Von welchem er diese Information erhielt und von welchem er das EBE bekommen hat uns Phlilpp bisher noch nicht verraten.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Lopi2000

zumal es ja in §6 (3) der Beförderungsbedingungen eine Regelung dazu gibt, wo ein Fahrschein nicht entwertet werden darf: "Die Entwertung ist nur an Fahrausweisentwertern im VBB-Verbundgebiet gestattet."

Diese Regelung klingt zwar auf den ersten Blick sinnvoll und plausibel, wirft aber im ein- und ausbrechenden Verkehr auch neue Fragen auf.

Wird jetzt ein bisschen akademisch, aber die Frage ist, wo konkret. Einerseits betrifft es sowieso nur den Bahnverkehr, denn in Bussen gibt es ja Entwerter im Fahrzeug.

Prinzipiell ist es ansonsten so: eigentlich gelten im ein/ausbrechenden Verkehr keine Verbundfahrausweise. Stückeln wird freilich toleriert, teilweise sogar (etwa am Übergang VBB-ZVON an der Bahn nach Görlitz) sogar explizit vom Personal so ausgegeben. Aber wenn Du von der VBB-Außengrenze irgendwo in den Verbund hinein mit VBB-Fahrkarten fährst, so sind dies Relationsfahrscheine. Und Relationsfahrscheine im VBB sind nicht zu entwerten.

Zu entwerten sind nur Fahrscheine innerhalb der ABC-Tarifgebiete. (Und da Du, wenn Du in von außen in ein AB-Gebiet fährst, das sowieso mitbezahlen musst, selbst wenn Du für das Gebiet eine Monatskarte hast), wüsste ich nicht, wo.

Der einzige Fall, der mit einfällt, wo man von außen kommend, entwerten müsste, wäre eine Dreifachstückelung, wenn man etwa für einen Mittelteil eine Monatskarte hat.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.02.2016 10:27 von Global Fisch.
Fehlinformation: S-Bahn-Kundenzentrum Friedrichstraße.
EBE: ViP, vertreten durch die WISAG.

Zitat
Matthias
Ich fürchte, dass der zuständige Verkehrsbetrieb in Potsdam (ViP) rechtlich erfolgreich damit argumentieren wird, dass zwischen der verkehrten Auskunft im Bhf. Friedrichstr. und der Vergesslichkeit des Fahrgastes beim Einstieg in das erste Verkehrsmittel des ViP kein kausaler Zusammenhang besteht.

Ich auch, zumal WIR das ja auch vergessen haben. Der Fehler liegt leider "nur" darin, dass ich dem vorbeugen wollte und aufgrund der recht eindeutigen Aussage des Verkaufsmenschen davon abgebracht wurde. Er hätte ja auch sagen können, dass er sich da nicht sicher wäre oder dass ER das nicht machen würde, aber so klang es nicht. Ansonsten hast du, Matthias, den Fall im Prinzip genauso geschildert, wie er passiert ist.

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