Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 08.02.2016 17:23 |
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JeDi
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Logital
Sind DB-Fahrradkarten nicht grundsätzlich Tagesnetzkarten?
Nein. Die fragliche Fahrradkarte hätte aber problemlos vor dem 1. Geltungstag in eine bis Hoppegarten umgetauscht werden können.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 08.02.2016 17:27 |
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VvJ-Ente
Beim letzten Mal ging es um eine Tageskarte Nahverkehr der DB, die in DB-Zügen geduldet wird, aber nicht von Odeg und Co. Hier hatte ich eine Karte für Nah- und Fernverkehr mit Start "Bonn" und Ziel "Berlin".
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 08.02.2016 18:17 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 08.02.2016 20:35 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 10.02.2016 21:29 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 10.02.2016 22:04 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 01:46 |
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B-V 3313
Seid ihr denn über die Glienicker Brücke gelaufen?
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 07:29 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 07:31 |
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Lopi2000
Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 07:44 |
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Philipp Borchert
60€ für eine Vergesslichkeit, die problemlos hätte verhindert werden können - hätten wir doch bloß nicht nach fachkundigem Rat gefragt.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 08:20 |
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Lopi2000
Den Regeln des VBB-Tarifs, das Ticket vor (oder spätestens bei) Fahrtantritt zu entwerten und dafür Entwerter innerhalb des VBB-Gebiets zu nutzen, wäre man auch mit der Entwertung in Berlin eindeutig nachgekommen. Eine Regelung, dass die Entwertung innerhalb des Geltungsbereichs des Fahrscheins zu erfolgen hat, gibt es nicht. Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 08:39 |
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Oberdeck
Hallo,
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Lopi2000
Den Regeln des VBB-Tarifs, das Ticket vor (oder spätestens bei) Fahrtantritt zu entwerten und dafür Entwerter innerhalb des VBB-Gebiets zu nutzen, wäre man auch mit der Entwertung in Berlin eindeutig nachgekommen. Eine Regelung, dass die Entwertung innerhalb des Geltungsbereichs des Fahrscheins zu erfolgen hat, gibt es nicht. Bei einer Tageskarte ist es ohnehin unkritisch, wenn diese am Nutzungstag, jedoch deutlich vor Einfahrt in den Geltungsbereichs erfolgt, da die Geltungsdauer nach hinten eindeutig festgelegt ist.
Genau das ist die Frage, um die es hier geht: Darf ein Fahrausweis auch außerhalb seines Gültigkeitsbereiches entwertet werden?
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 09:20 |
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willi79
Weshalb sollte das nicht erlaubt sein? Anschlussfahrausweise werden z.B. regelmäßig außerhalb des Gültigkeitsbereiches entwertet, niemand steigt dafür an der Tarifgrenze aus.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 09:30 |
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willi79
Es müsste irgendwo explizit stehen, dass das Stempeln außerhalb des Gültigkeitsbereiches verboten ist und selbst wenn es da stünde, glaube ich nicht, dass diese Regelung rechtlich zulässig ist. Der Fahrgast hat ja bezahlt und den Fahrschein auch entwertet, das wäre definitiv eine überraschende Klausel und damit ungültig.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 09:42 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 09:49 |
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 09:58 |
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Logital
@Philipp
Fakt ist, dass du falsch beraten wurdest und da würde ich bei meinem Schreiben an das Verkehrsunternehmen, das die den 60er ausgestellt hat erstmal anfangen und die die Aufhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes beantragen.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 10:11 |
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micha774
Ich glaube nicht, das der VBB hier Kulanz walten läßt, da du das Ticket ja hattest nur nicht entwertet hat.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 10:26 |
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Lopi2000
zumal es ja in §6 (3) der Beförderungsbedingungen eine Regelung dazu gibt, wo ein Fahrschein nicht entwertet werden darf: "Die Entwertung ist nur an Fahrausweisentwertern im VBB-Verbundgebiet gestattet."
Diese Regelung klingt zwar auf den ersten Blick sinnvoll und plausibel, wirft aber im ein- und ausbrechenden Verkehr auch neue Fragen auf.
Re: Fragen zum Tarifdschungel VBB 11.02.2016 11:11 |
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Matthias
Ich fürchte, dass der zuständige Verkehrsbetrieb in Potsdam (ViP) rechtlich erfolgreich damit argumentieren wird, dass zwischen der verkehrten Auskunft im Bhf. Friedrichstr. und der Vergesslichkeit des Fahrgastes beim Einstieg in das erste Verkehrsmittel des ViP kein kausaler Zusammenhang besteht.