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Gestaltung der S-Bahn-Neubaufahrzeuge vorgestellt - Thema beendet (Überlänge)
geschrieben von DonChaos 
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Flexist
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Wutzkman
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Paul1405
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Flexist
Wenn man schon nicht aufs Piepen verzichten kann, dann hätte ich noch die Variante der neue U-Bahnzüge aus München als Vorschlag.
Ab Minute 1:09 Klick

Hört sich in jeden all besser an.

Nein, das tut es nicht. Es pfeift fürchterlich in den Ohren, wahrscheinlich weil es ein fürchterlicher Pfeifton ist.
#
Aber es hetzt nicht.

Töne können nicht hetzen. Niemand wird ernsthaft getrieben davon.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.10.2016 07:58 von Wutzkman.
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Wutzkman
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Flexist
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Wutzkman
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Paul1405
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Flexist
Wenn man schon nicht aufs Piepen verzichten kann, dann hätte ich noch die Variante der neue U-Bahnzüge aus München als Vorschlag.
Ab Minute 1:09 Klick

Hört sich in jeden all besser an.

Nein, das tut es nicht. Es pfeift fürchterlich in den Ohren, wahrscheinlich weil es ein fürchterlicher Pfeifton ist.
#
Aber es hetzt nicht.

Töne können nicht hetzen. Niemand fühlt sich ernsthaft getrieben davon.

1. Ansichtssache
und 2. muss es ja nicht auf körperlich bezogen sein
Hallo,

auch ich war heute bei der Besichtigung. Neu für mich: Der Türöffner soll eine "Erinnerung" Funktion erhalten, merkt sich also ob man bereits gedrückt hat oder nicht.

Und dann hieß es auch noch, dass die Tür am Triebkopf mir einer Technik ausgestattet werden soll, die z.B. Rollifahrer bei der Annäherung erkennt und automatisch die Tür öffnet. Ich vermute das gilt für jede Person die sich dieser Tür annähert.

Ich war heute etwas enttäuscht von der "Bürgerbeteiligung". Die S-Bahn sieht genauso aus wie die Visualisierungen die seit nun mehr (sind es?) zwei Jahren in Foren herumgeistert. Der Fragebogen war sehr kurz und Entscheidungen über Halteschlaufe erschienen eher irrelevant.

Die neue S-Bahn besteht ausschließlich aus DB Standartbauteilen, man erkennt kein besonderes Design im Innenraum. Alles was die Gemüter erregt ist nicht oder nur kaum änderbar auf Grund von EU/EBA Richtlinien.

Die Balkblende wird nicht eingesetzt weil es immer so umständlich ist. Die zusätzlichen Halterungen werden nicht ästhetisch angenehm an den senkrechten Stangen montiert (weil es so leichter ist sie auszutauschen), sondern in U-Format in die Decke - da sieht man kaum noch die Werbungssticker (sieben Arretierungen pro "Abteil"), für die es bereits Aussparungen gibt.

Chance verpasst mal wirklich etwas neues im Innenraum zu machen, ich meine so Dinge wie Fußbodenfarbe, ein paar Formen, durchgängige und durchdachte Lichtkonzepte. der Einzelplatz am Balk ist auch komisch, zwei Plätze wären nötig aber wer sitzt schon gerne mit stehenden Passagieren im Rücken. Generell wurde mir das Gefühl vermittelt, dass diese Bürgebeteiligung sein muss, denn sie war so in der Ausschreibung festgelegt. Doch hatte ich heute nicht das Gefühl, dass sich an dem neuen Design noch viel ändern wird oder soll bzw. kann.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.10.2016 23:40 von bensberg.
Die Türen bei den neuen S-Bahnbaureihen 422 und 430 funktionieren auch so wie bei dieser neuen Berliner S-Bahn. Die Türen bei der neuen Nürnberger und Münchner U-Bahn haben keine Türschließautomatik, da sie keine Klimaanlage besitzen. Züge mit Klimaanlagen haben eine Türschließautomatik, weil sonst der Innenraum zu heiß oder zu kalt wird und der Energieverbrauch enorm ist.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.10.2016 23:58 von Henning.
Zitat
Paul1405
Wieso wird diesbezüglich keine Umfrage gestartet ? also seitens der S Bahn

Was willst du denn da befragen? In der TSI PRM ist der Spaß festgelegt und die S-Bahn meint diese hier anwenden zu müssen, um eine Zulassung für das Fahrzeug zu bekommen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
DIe TSI PRM ist verpflichtend anzuwenden für Transeuropäische Netze, siehe Artikel 2, Absatz 2 der TSI PRM.

In Absatz 3 steht dann noch: "Die TSI gelten nicht für die in Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fälle.

Und dort steht:

"a) Untergrundbahnen, Straßenbahnen und andere Stadt- und
Regionalbahnsysteme
;
b) Netze, die vom übrigen Eisenbahnsystem funktional
getrennt sind und die nur für die Personenbeförderung im
örtlichen Verkehr, Stadt- oder Vorortverkehr
genutzt
werden, sowie Unternehmen, die ausschließlich derartige
Netze nutzen;
c) Eisenbahninfrastrukturen im Privateigentum und aus-
schließlich auf diesen Infrastrukturen genutzte Fahrzeuge,
die ausschließlich zur Nutzung durch den Eigentümer für
den eigenen Güterverkehr bestehen;
d) Infrastrukturen und Fahrzeuge, die ausschließlich für den
lokal begrenzten Einsatz oder ausschließlich für historische
oder touristische Zwecke genutzt werden."

TSI PRM: [eur-lex.europa.eu]

RICHTLINIE 2008/57/EG: [eur-lex.europa.eu]

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.10.2016 10:28 von Logital.
Ich wiederhole: Die S-Bahn behauptet sie anwenden zu müssen, um die (schnelle) Zulassung vom EBA zu erhalten.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
Paul1405
Wieso wird diesbezüglich keine Umfrage gestartet ? also seitens der S Bahn

Was willst du denn da befragen? In der TSI PRM ist der Spaß festgelegt und die S-Bahn meint diese hier anwenden zu müssen, um eine Zulassung für das Fahrzeug zu bekommen.

Das meint nicht die S-Bahn, sondern das EBA. Und diese Ansicht ist, da hier öffentliche Eisenbahninfrastruktur des Bundes befahren wird und Situationen wie Karow, Birkenwerder, Strausberg oder Königs Wusterhausen (oder künftig wieder Tegel) existieren, bei enger Auslegung der hier zitierten Vorschrift zumindest nicht von der Hand zu weisen. :-(

Damit sage ich mitnichten, dass ich die Anwendung der TSI-PRM auf die S-Bahn Berlin für zweckmäßig und geboten halte. Die Barrierefreiheit wird hier nämlich bereits heute sehr gut umgesetzt...

Viele Grüße
Arnd
Logital, zum Verständnis wäre nun schön, wenn für die Ausnahmefälle Beispiele gebracht werden. Bei U-Bahnen und Anschluß-Güterbahnen, sowie Werksbahnen ist mir das klar, aber bei der S-Bahn ist es eben ein Grenzfall, weil es Übergänge zur Eisenbahn gibt. Die Regionalbahn in Berlin wiederum fährt auf Fernbahninfrastruktur. Einige Bahnhöfe, wo S-Bahn und Regiobahnen gemeinsam halten, sind ja schon genannt. Allerdings keine Fernbahn. Also ganz eindeutig sind die Fälle wohl nicht, daher wären Beispiele gut.
Zitat
Heidekraut
Logital, zum Verständnis wäre nun schön, wenn für die Ausnahmefälle Beispiele gebracht werden.

Dafür muss man eben in die Gerichtsurteile gucken, wo die Richter über Ausnahmefälle zu entscheiden hatten. Hm, gibt es noch keine Urteile? – dann eben in die Kommentare zur Vorschrift, wo drin steht, wie Richter es nach Meinung der Kommentatoren sehen könnten.
Aus dem Satz "Die TSI gelten nicht für die in Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2008/57/EG genannten Fälle." kann man m.E. keineswegs schließen, dass die TSI PRM nie für die genannten Ausnahmefälle gilt. Ich lese da nur heraus, dass die genannte EU-Richtlinie keine verbindliche Vorgabe für diese Ausnahmefälle trifft (z.B., weil die EU für diese Netze überhaupt nicht zuständig und damit nicht weisungsbefugt ist, sondern nur für die Strecken der TEN). Davon unbenommen kann aber natürlich der nationale Gesetzgeber oder auch der Aufgabenträger im Zuge der Ausschreibung die Anwendung der TSI PRM vorschreiben bzw. fordern. Nun könnte man mal die Ausschreibungsunterlagen durchschauen, ob sich dort so etwas findet.

Viele Grüße
André
Zitat
Flexist

Zitat
Wutzkman

Zitat
Flexist

Aber es hetzt nicht.

Töne können nicht hetzen. Niemand fühlt sich ernsthaft getrieben davon.

1. Ansichtssache
und 2. muss es ja nicht auf körperlich bezogen sein

Nein, da gibt es keine unterschiedlichen Meinungen. Hetze ist körperlich. Sie beschreibt das getrieben sein, nicht das getrieben fühlen. Was du vermutlich meinst heißt animieren.
Zitat
andre_de
...Davon unbenommen kann aber natürlich der nationale Gesetzgeber oder auch der Aufgabenträger im Zuge der Ausschreibung die Anwendung der TSI PRM vorschreiben bzw. fordern. Nun könnte man mal die Ausschreibungsunterlagen durchschauen, ob sich dort so etwas findet.

Dies hat der Aufgabenträger getan und das sogar bewusst. Auf Seite 15 (ID 117) von Anhang T zum Verkehrsvertrag Teilnetz Ring steht:
"Genereller Hinweis: zur technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI):
Nach einer Entscheidung des BMVBS finden die TSI keine Anwendung auf die Infrastruktur und Fahrzeuge des Berliner S-Bahn-Systems, da dieses nicht zum Transeuropäischen Netz (TEN) gehört und von diesem funktional getrennt ist. Alle Fahrzeuganforderungen durch Verweis auf die TSI sind daher freiwillig durch die AG gestellte Forderungen."

An mehreren Stellen dieser Anlage wird explizit auf die TSI-PRM verwiesen, unter anderem zu den hier diskutierten Tönen unter ID 161 auf Seite 21:
"Bei dem durch den Tf ausgelösten Zwangsschließen und beim automatischen Schließen der Türen muss für den Fahrgast - optisch durch rotes Dauerlicht, beginnend mindestens eine Sekunde vor Start des Schließvorgangs, und akustisch entsprechend TSI-PRM - ein Signal sowohl innerhalb wie auch außerhalb des Fahrzeugs wahrnehmbar sein. Die genaue Umsetzung ist im Designprozess mit den AG abzustimmen (vgl. Anhang P)."
Zitat
andre_de
Davon unbenommen kann aber natürlich der nationale Gesetzgeber oder auch der Aufgabenträger im Zuge der Ausschreibung die Anwendung der TSI PRM vorschreiben bzw. fordern. Nun könnte man mal die Ausschreibungsunterlagen durchschauen, ob sich dort so etwas findet.

Viele Grüße
André

Könnte "man", Loopi2000 hat dankenswerterweise bereits angefangen, ich mach mal weiter:

Bitteschön:
Anhang T, ID157:

"An jeder Fahrgasttür ist eine Einrichtung anzubringen, die sehbehinderte Fahrgäste beim Auffinden der Tür unterstützt. Wenn hierzu vorgesehen wird, dass Außenlautsprecher (siehe ID 199) - außer wenn die Tür defekt oder gesperrt ist (vgl. auch ID 108) - während der Türfreigabezeit ein Taktsignal (gemäß ID 201) ausstrahlen, darf dies nur nach Anforderung durch einen Fahrgast erfolgen.
Die Anforderung der Unterstützung bei der Türauffindung muss für den Fahrgast einhändig in weniger als 2 Sekunden aktivierbar sein. Falls eine spezielle Ausstattung seitens des Fahrgastes (z. B. Sender, Transponder, Software) hierfür vorausgesetzt wird, dürfen die dafür anfallenden Kosten (die nicht vom EVU getragen werden müssen) zehn Euro je Nutzer nicht überschreiten. Zur Ausstattung des Fahrgastes ggf. erforderliche allgemein verbreitete Geräte, wie z. B. Smartphones, fallen nicht unter diese Kostenbeschränkung.Soweit einschlägig, sind die IP-KOM ÖV-Standards (http://www.vdv.de/ip-kom-oev.aspx) einzuhalten.Die technische Ausführung ist während der Konstruktion mit den AG und den entsprechenden Fahrgastverbänden abzustimmen."

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Arnd Hellinger

Das meint nicht die S-Bahn, sondern das EBA.
Quelle?

Zitat
Arnd Hellinger

Und diese Ansicht ist, da hier öffentliche Eisenbahninfrastruktur des Bundes befahren wird und Situationen wie Karow, Birkenwerder, Strausberg oder Königs Wusterhausen (oder künftig wieder Tegel) existieren, bei enger Auslegung der hier zitierten Vorschrift zumindest nicht von der Hand zu weisen. :-(

Klar, und die Berliner U-Bahn ist ab jetzt dann auch ein TEN-Netz weil es in Wuhletal eine Verbindungsweiche gibt?!
Es geht um die Aufgabe der Verkehre und nicht darum ob irgendwo soch ein paar Gleise berühren.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Wutzkman
Nein, da gibt es keine unterschiedlichen Meinungen. Hetze ist körperlich. Sie beschreibt das getrieben sein, nicht das getrieben fühlen. Was du vermutlich meinst heißt animieren.


Dann einigen wir uns auf unruhig. Was übrigens auch unter den Synonymen für "hetzen" steht, sowohl genauso wie aufgeregt etc.
Aber nun gut, hauptsache ist du hast es schon beim ersten Mal verstanden was ich meinte.
Zitat
Flexist
Zitat
Wutzkman
Nein, da gibt es keine unterschiedlichen Meinungen. Hetze ist körperlich. Sie beschreibt das getrieben sein, nicht das getrieben fühlen. Was du vermutlich meinst heißt animieren.

Dann einigen wir uns auf unruhig. Was übrigens auch unter den Synonymen für "hetzen" steht, sowohl genauso wie aufgeregt etc.
Aber nun gut, hauptsache ist du hast es schon beim ersten Mal verstanden was ich meinte.

Unruhig und aufgeregt können keine Synonyme von hetzen sein, es sind ja nicht einmal die gleichen Wortarten.

Aber gut, ich habe jetzt verstanden, was du ausdrücken wolltest und stimme dir zu.
Selbst wenn der Aufgabenträger nicht die TSI PRM zitieren würde und diese mangels TEN auch nicht zwingend anzuwenden wäre sollte man sich folgendes vor Augen halten:

Es handelt sich hierbei um das sensible Thema Barrierefreiheit. Diese umzusetzen ist gesetzlich festgeschrieben! Der Hersteller hat also im Zweifel nachzuweisen, dass seine Fahrzeuge diesen gesetzlichen Anforderungen genügt. Mangels einheitlicher Vorgaben im EBO Geltungsbereich muss man andere adäquate Quellen heranziehen um eine hinreichende Umsetzung nachzuweisen. Es bietet sich somit durchaus an die Regelungen der TSI PRM anzuwenden auch wenn man dies aus Gründen der Zulassung nicht brauchte. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes können dies erfordern. Klick mich zum ProdHaftG
Zitat
bensberg

Die Balkblende wird nicht eingesetzt weil es immer so umständlich ist.
Sorry für die dumme Frage, aber was ist eine Balkblende?
LG Rekowagen
Damit meinte ich die Innen-"Verschalung" des Verbindungsbalks zwischen Wagenteilen.
Dieses Thema wurde beendet.