Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 22.10.2016 13:58 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 22.10.2016 15:08 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 22.10.2016 16:53 |
Zitat
TobiBER
Wieder dicke Lut bei der NEB.
RB35 für 60 Stunden lahmgelegt.
Rheinsberg wie jedes Wochenende nur per Bus erreichbar.
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 04:48 |
Zitat
Joe
Auf was ich aber auf der Seite der NEB gestoßen bin:
Die Mitnahme von Fahrrädern im Bus-Ersatzverkehr ist laut VBB-Tarif nicht möglich.
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 14:35 |
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Joe
Auf was ich aber auf der Seite der NEB gestoßen bin:
Die Mitnahme von Fahrrädern im Bus-Ersatzverkehr ist laut VBB-Tarif nicht möglich.
Der VBB-Tarif toleriert aber die Fahrradmitnahme auf den BVG-Linien N1 bis N9.
Genauer gesagt, der VBB-Tarif befasst sich mit dieser Thematik eigentlich gar nicht.
Weshalb auch?
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 14:36 |
Aber nur auf einem Teilabschnitt (nämlich Beeskow-Frankfurt - es wird einfach der Winterfahrplan gefahren), so fair sollte man schon sein. Schön ists natürlich trotzdem nicht.Zitat
TobiBER
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 19:56 |
Zitat
JeDi
Ich würde davon ausgehen, dass als SEV ganz normale Busse, und keine Busse, die für die Fahrradmitnahme hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind eingesetzt werden.
Zitat
Dem ist übrigens auch beim S-Bahn-SEV in der Regel so. Insofern ist "nur eingeschränkt möglich" schon richtig - ist nämlich möglich, wenn sich ein entsprechender Bus auf den SEV verirrt.
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 19:59 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 20:56 |
Zitat
B-V 3313
"Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht."
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 20:57 |
Zitat
JeDi
Aber nur auf einem Teilabschnitt (nämlich Beeskow-Frankfurt - es wird einfach der Winterfahrplan gefahren), so fair sollte man schon sein. Schön ists natürlich trotzdem nicht.Zitat
TobiBER
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 21:43 |
Es fällt im - rein von den Fahrgastzahlen her - wichtigen Abschnitt gar nichts aus. Es sind also deutlich weniger Reisende (und Reiseketten) betroffen, als die Urmeldung "Auf der RB36 entfällt nahezu fast zweite Fahrt" vermuten lässt. Da gebietet es die Fairness schon (gegenüber dem EVU und gegenüber allfälligen anhand dieses Threads umplanenden Reisenden) die Einschränkungen nicht schlimmer zu machen, als sie sind.Zitat
Harald Tschirner
Was ist daran fair wenn Fahrten und damit u. U. Teile von angezeigten Reiseketten wegen der Unfähigkeit von EVU ausfallen?
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 23:06 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 23:07 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 23:10 |
Zitat
Harald Tschirner
Sind diese Einschränkungen in der Online Fahrplänen enthalten?
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 23:18 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 23.10.2016 23:23 |
Zitat
Harald Tschirner
Dann bleiben trotz Schönreden die Einschränkungen unfair und sind unakzeptabel
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 24.10.2016 12:26 |
Zitat
Harald Tschirner
Dann bleiben trotz Schönreden die Einschränkungen unfair und sind unakzeptabel
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 24.10.2016 18:11 |
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
"Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht."
Ja, na und? Anspruch hat doch im ÖPNV sowieso keiner auf irgendwas. Nicht mal der Fahrgast. Wenn voll, dann voll. Auch der Satz "Fahrradmitnahme begrenzt möglich" ist so richtig wie sinnfrei. Das jedes Verkehrsmittel nur eine endlich Menge an Platz hat, wird es irgendwo eine Grenze haben. In dem Sinne wäre auch die Fahrgastmitnahme nur begrenzt möglich.
Zitat
§ 2 Anspruch auf Beförderung
Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben ist. Sachen werden nur nach Maßgabe der §§ 11 und 12 befördert.
Zitat
§ 11 Beförderung von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 24.10.2016 20:36 |
Re: Aktueller Betrieb der NEB in B/BB 25.10.2016 20:19 |