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Aktueller Betrieb der NEB in B/BB
geschrieben von TomSpeedy 
Wieder dicke Lut bei der NEB.

RB35 für 60 Stunden lahmgelegt.
Rheinsberg wie jedes Wochenende nur per Bus erreichbar.
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.
Was für ein Trauerspiel...

Auf was ich aber auf der Seite der NEB gestoßen bin:
Die Mitnahme von Fahrrädern im Bus-Ersatzverkehr ist laut VBB-Tarif nicht möglich.

Bei der DB (Regio sowie S-Bahn) steht dann allerdings:
In den Bussen des Ersatzverkehrs ist die Beförderung von Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich.

Hmm, bei den einen ist es "laut VVB Tarif nicht" möglich ein Fahrrad mitzunehmen, bei den Anderen ist der VBB Tarif dagegen völlig irrelevant?
Seltsam.
Zitat
TobiBER
Wieder dicke Lut bei der NEB.

RB35 für 60 Stunden lahmgelegt.
Rheinsberg wie jedes Wochenende nur per Bus erreichbar.
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.

Und es scheint wohl kein Ende in sicht.
Eine Neverending Story...

Früher konnte man sich drauf verlassen das ein Zug fährt,
heute muss man gucken OB und WAS fährt.

Tom
Zitat
Joe
Auf was ich aber auf der Seite der NEB gestoßen bin:
Die Mitnahme von Fahrrädern im Bus-Ersatzverkehr ist laut VBB-Tarif nicht möglich.

Der VBB-Tarif toleriert aber die Fahrradmitnahme auf den BVG-Linien N1 bis N9.
Genauer gesagt, der VBB-Tarif befasst sich mit dieser Thematik eigentlich gar nicht.

Weshalb auch?
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Joe
Auf was ich aber auf der Seite der NEB gestoßen bin:
Die Mitnahme von Fahrrädern im Bus-Ersatzverkehr ist laut VBB-Tarif nicht möglich.

Der VBB-Tarif toleriert aber die Fahrradmitnahme auf den BVG-Linien N1 bis N9.
Genauer gesagt, der VBB-Tarif befasst sich mit dieser Thematik eigentlich gar nicht.

Weshalb auch?

Die Beförderungsbedingungen sagen dazu:

Fahrräder werden in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs, der S-Bahn und der U-Bahn sowie auf Fähren über den gesamten Verkehrszeitraum befördert, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. [...] Die Mitnahme von Fahrrädern in Omnibussen, Obussen und Straßenbahnen ist nicht gestattet, es sei denn, dass diese Verkehrsmittel dafür hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für den Bahn- Ersatzverkehr. Die Entscheidung über die Mitnahme von Fahrrädern obliegt bei allen Verkehrsmitteln letztlich dem Betriebspersonal.

Ich würde davon ausgehen, dass als SEV ganz normale Busse, und keine Busse, die für die Fahrradmitnahme hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind eingesetzt werden. Dem ist übrigens auch beim S-Bahn-SEV in der Regel so. Insofern ist "nur eingeschränkt möglich" schon richtig - ist nämlich möglich, wenn sich ein entsprechender Bus auf den SEV verirrt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.10.2016 14:37 von JeDi.
Zitat
TobiBER
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.
Aber nur auf einem Teilabschnitt (nämlich Beeskow-Frankfurt - es wird einfach der Winterfahrplan gefahren), so fair sollte man schon sein. Schön ists natürlich trotzdem nicht.
Zitat
JeDi
Ich würde davon ausgehen, dass als SEV ganz normale Busse, und keine Busse, die für die Fahrradmitnahme hergerichtet und entsprechend gekennzeichnet sind eingesetzt werden.

Wir können uns ja noch ein wenig im Kreis drehen:
Die BVG setzt auf den Nachtlinien N1, N2, N3, N5, N6, N7, N8 und N9 auch ganz normale Stadtbusse ein. Trotzdem darfst du dein Bike mitnehmen. Zumindest wenn dem Fahrer diese Regelung bekannt ist.

Sollte natürlich ein 5-Sterne-Reisebus mit Ledersitzen und getönten Scheiben eingesetzt werden (eher unwahrscheinlich, aber auf dem SEV Röthenbach im Allgäu -Lindau hab ich das tatsächlich schon erlebt), könnte es schwierig werden.

Zitat

Dem ist übrigens auch beim S-Bahn-SEV in der Regel so. Insofern ist "nur eingeschränkt möglich" schon richtig - ist nämlich möglich, wenn sich ein entsprechender Bus auf den SEV verirrt.

So einer?
"Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht."

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.10.2016 20:01 von B-V 3313.
Zitat
B-V 3313
"Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht."

Ja, na und? Anspruch hat doch im ÖPNV sowieso keiner auf irgendwas. Nicht mal der Fahrgast. Wenn voll, dann voll. Auch der Satz "Fahrradmitnahme begrenzt möglich" ist so richtig wie sinnfrei. Das jedes Verkehrsmittel nur eine endlich Menge an Platz hat, wird es irgendwo eine Grenze haben. In dem Sinne wäre auch die Fahrgastmitnahme nur begrenzt möglich.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.10.2016 21:20 von Logital.
Zitat
JeDi
Zitat
TobiBER
Auf der RB36 fällt fast jede 2. Fahrt aus.
Aber nur auf einem Teilabschnitt (nämlich Beeskow-Frankfurt - es wird einfach der Winterfahrplan gefahren), so fair sollte man schon sein. Schön ists natürlich trotzdem nicht.

Was ist daran fair wenn Fahrten und damit u. U. Teile von angezeigten Reiseketten wegen der Unfähigkeit von EVU ausfallen?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Harald Tschirner
Was ist daran fair wenn Fahrten und damit u. U. Teile von angezeigten Reiseketten wegen der Unfähigkeit von EVU ausfallen?
Es fällt im - rein von den Fahrgastzahlen her - wichtigen Abschnitt gar nichts aus. Es sind also deutlich weniger Reisende (und Reiseketten) betroffen, als die Urmeldung "Auf der RB36 entfällt nahezu fast zweite Fahrt" vermuten lässt. Da gebietet es die Fairness schon (gegenüber dem EVU und gegenüber allfälligen anhand dieses Threads umplanenden Reisenden) die Einschränkungen nicht schlimmer zu machen, als sie sind.
Sind diese Einschränkungen in der Online Fahrplänen enthalten?

Beste Grüße
Harald Tschirner
n/t

Beste Grüße
Harald Tschirner



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2016 04:01 von Harald Tschirner.
Zitat
Harald Tschirner
Sind diese Einschränkungen in der Online Fahrplänen enthalten?


Negativ.
Dann bleiben trotz Schönreden die Einschränkungen unfair und sind unakzeptabel

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Harald Tschirner
Dann bleiben trotz Schönreden die Einschränkungen unfair und sind unakzeptabel

Affirmative.
Zitat
Harald Tschirner
Dann bleiben trotz Schönreden die Einschränkungen unfair und sind unakzeptabel

Wer redet was schön? Und: Was soll die NEB machen, wenn DB Vertrieb 10 Tage braucht, um neue Daten in die Fahrplanauskunft einzuspielen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2016 12:27 von JeDi.
Zitat
Logital
Zitat
B-V 3313
"Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht."

Ja, na und? Anspruch hat doch im ÖPNV sowieso keiner auf irgendwas. Nicht mal der Fahrgast. Wenn voll, dann voll. Auch der Satz "Fahrradmitnahme begrenzt möglich" ist so richtig wie sinnfrei. Das jedes Verkehrsmittel nur eine endlich Menge an Platz hat, wird es irgendwo eine Grenze haben. In dem Sinne wäre auch die Fahrgastmitnahme nur begrenzt möglich.

Das Personenbeförderungsgesetz, auf dem der gesamte öffentliche Personennahverkehr beruht, kennt sowohl den Begriff "Betriebspflicht" (§21) als auch "Beförderungspflicht" (§22). [www.gesetze-im-internet.de]
Die gesetzlichen Pflichten beziehen sich jedoch immer nur auf die Beförderung von Personen.

Der von B-V 3313 genannte Satz steht fast wörtlich in der "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen", nachzulesen hier: [www.gesetze-im-internet.de]
Zitat
§ 2 Anspruch auf Beförderung
Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben ist. Sachen werden nur nach Maßgabe der §§ 11 und 12 befördert.
Zitat
§ 11 Beförderung von Sachen
(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgasts und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

so long

Mario
Ja, na sicher. Aber Anspruch aif Beförderung kann immer nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bestehen und die sind sowohl von der Stehplatz und Sitzplatzfläche sowie von der Anzahl der Stellplätze für Sachen und anderes Gerümpel endlich. Das einzige was klar ist, dass Personen Vorrang vor Sachen hat.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Bad Saarow bleibt bis zum Wochenende nur per Bus erreichbar.
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