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Stilllegung fast aller Strassenbahnen in Brandenburg ab 2022?
geschrieben von Regio Team 
Zitat
Landstalker
Dann oute ich mich mal als langjähriger (aber bisher) stiller Mitleser aus Woltersdorf. :-)

Sehr schön Jens, eine gute Entscheidung, denn Meinungsaustausch lebt von der Vielfalt. Und stille Mitleser werden einfach nicht wahrgenommen.

Zitat
Landstalker
Was die Entwicklung der Gemeinde angeht, so gibt es einen sehr starken Zuzug von vor allem jungen Familien nach Woltersdorf, die sich hier den Traum vom Eigenheim erfüllen. Da es auch noch freie Grundstücke gibt (zum Beispiel am Berliner Platz), denke ich, dass das auch noch ein Weilchen anhalten und die Einwohnerzahl weiter steigen wird ...
Ich bin mir sehr sicher, dass sämtliche Stilllegungspläne auf so heftigen Widerstand in der Gemeinde stoßen würden, dass irgendeine Lösung gefunden werden wird. Wäre es denn vielleicht möglich, Niederflurbeiwagen zu verwenden? Und muß denn jede Fahrt barrierefrei sein oder würde vielleicht auch jede zweite reichen?

Das Wachstum der Einwohnerzahl und Verkehrsbedürfnisse generiert natürlich kein nach heutigen Maßstäben straßenbahnwürdiges Verkehrsaufkommen.
Wenn aber eine Gemeinde einen eigenen Verkehrsbetrieb besitzt und über ein Jahrhundert durchgebracht hat, sollte er bleiben. Leichter wird das aber auch künftig nicht.

Inwiefern alle Fahrten barrierefrei sein müssen, kann EU-konform nur der Aufgabenträger im Nahverkehrsplan festschreiben. Hier gibt es sicher Spielräume. Mittelfristig wird man um niederflurige Fahrzeuge nicht herumkommen. Die Alternative wäre die Errichtung von Hochbahnsteigen mit entsprechend langen Rampen, was technisch bei der Lage der Strecke am Straßenrand kein großes Problem darstellen dürfte, dem Ortsbild aber nicht gut tun würde.

so long

Mario
Die Fahrzeugwerke Miraustraße haben eine Lösung für das Dilemma präsentiert: man könnte die Tatabahnen so umbauen, dass sie ca. zu 70% niederflurig werden, Kosten pro Zug: ca. 1,5 Millionen EUR (statt bis zu 3 Mio für einen neuen Zug). Der Vorschlag sieht vor, nur den vorderen Zugteil mit dem Führerstand weiter zu nutzen, den Rest (also wohl den bisher zumindest in Schöneiche, Cottbus und Brandenburg schon vorhandenen Niederflurteil und den hinteren Teil) durch einen niederflurigen Neubau zu ersetzen.

Link zur Märkischen Onlinezeitung: [www.moz.de]
Zitat
Jumbo
Der Vorschlag sieht vor, nur den vorderen Zugteil mit dem Führerstand weiter zu nutzen, den Rest (also wohl den bisher zumindest in Schöneiche, Cottbus und Brandenburg schon vorhandenen Niederflurteil und den hinteren Teil) durch einen niederflurigen Neubau zu ersetzen.

Warum sollte man Niederflurteile durch ein neues Niederflurteil ersetzen?
Es geht hier um den Umbau alter Hochflurer. Für Zweirichter ist das kaum geeignet, denn voranlaufende Kleinrad-Laufgestelle sind entgleisungsgefährdet.

Die Leipziger Hauptwerkstatt hat sowas unter dem Namen "Leoliner" zu ähnlichen Preisen auch schon neu gebaut. Sonderlich bewährt hat sich das Konzept nicht. Nur die stilllegungsbedrohte Halberstädter Straßenbahn hat damit bis heute überlebt.

Potentielle Kunden wären nicht Cottbus und Brandenburg, sondern eher Frankfurt, Görlitz oder Plauen. Nur wären deren Tatrawagen nun schon 30 Jahre und älter. Ein grundlegender Umbau wird sich kaum noch lohnen.

so long

Mario
Das Land Brandenburg hat sich nun doch zu einer Förderung der Barrierefreiheit und der Anschaffung neuer Straßenbahnen im Land entschlossen, sh. hier: [www.lok-report.de]

Allerdings ist meine Freude darüber deswegen etwas getrübt, weil eine Hälfte der Förderung (also 24 Mio. €) weitergereichte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz sein werden - die ja eigentlich für die Bestellung von Eisenbahnleistungen bereitgestellt werden. Eine Quelle dazu habe ich auch (Seite 4 ganz unten): [www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de]

Straßenbahnen und Obus "gerettet" - und wer zahlt mit: Die Eisenbahn.

Noch einen schönen Sonnabend wünscht Euch
Marienfelde
Wenn ich mich recht erinnere, hat in der vergangenen Woche der Brandenburgische Landtag seine Verweigerungshaltung aufgegebenen zunächst 48 Mio. € für die Förderung bei der Beschaffung von neuen Straßenbahnen im Land Brandenburg bewilligt. Damit ist ein erster Schritt getan und deshalb würde ich auch vorsichtig sein mit den Horror-Szenarien, am Ende hat (meist) die Vernunft gesiegt...siehe Linien 61 und 68 in Berlin. Wenn Sie denn dazu gedacht sind, die Sensibilität zu erhöhen, Bitteschön.
Und Woltersdorf wäre aus meiner Sicht ein echter Kandidat für einen offiziellen "Museumsbetrieb" und würde dann sicher wie die Kirnitzschtal-Bahn ohne Barrierefreiheit Bestandssicherheit genießen.
Allen frohe Weihnachten.
MP
Die Kirnitzschtalbahn hat einen ganz wichtigen Unterschied zu unserer Woltersdorfer Straßenbahn: Sie ist "nur" eine Ergänzung im ÖPNV, jede ihrer Haltestellen wird durch eine (?) parallel geführte Buslinie bedient. Als einziger ÖPNV im Bereich Woltersdorf/Schönblick dürfte ein Museumsbetrieb als Lösung nicht reichen.

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Zitat
Philipp Borchert
Die Kirnitzschtalbahn hat einen ganz wichtigen Unterschied zu unserer Woltersdorfer Straßenbahn: Sie ist "nur" eine Ergänzung im ÖPNV, jede ihrer Haltestellen wird durch eine (?) parallel geführte Buslinie bedient. Als einziger ÖPNV im Bereich Woltersdorf/Schönblick dürfte ein Museumsbetrieb als Lösung nicht reichen.

Meine Idee war ja eigentlich schon immer, die 87 in Rahnsdorf, Waldschänke, mit der 61 infrastrukturell zu verknüpfen und sodann verkehrlich/betrieblich in Letzterer aufgehen zu lassen. Die Betriebsführung könnte damit der BVG (mit GTZ. F6Z oder der dann verfügbaren neuen ZR-Baureihe) übertragen werden, während die WS ggf. als reiner Infrastrukturbesitzer und Konzessionsinhaber fortgeführt würde.

Die so entfallenden Kosten für eigenen Betriebshof etc. dürften mittelfristig die Investitionen des Lückenschlusses durchaus kompensieren.

Viele Grüße
Arnd
Diese krude Idee geistert mit schöner Regelmäßigkeit durchs Forum.
Und Du hast schonmal gefragt, was getan werden müßte das..
Meine Antwort war, ausser dem Gleisbau/Umbau usw. ein Neubau einer Brücke am S-Rahnsdorf nötig wär.
Ehe sich das amortisiert, ist Pflaumenpfingsten- abgesehen davon das dann immer noch der Bedarf der Fahrgäste
an der dann angedachten Linienführung gewaltig vorbeigeht.

Also ab damit in den Keller, und hakt ganz einfach ab, das für 3km eben mal nix ebenerdiges fährt,
wie gesagt wer unbedingt nach WoDo will und keine Treppen steigen kann nimmt den Bus.
Die Variante eines Rufbusses für Behinderte etc.dürfte um Längen, auch auf Jahrzehnte, billiger sein als ein Brückenneubau in einer Trasse,
die eh grad umgebaut wird und sicher in den nächsten 20 Jahren nicht nochmal angefasst wird.

T6JP
Zitat
linie50
(...)
Und Woltersdorf wäre aus meiner Sicht ein echter Kandidat für einen offiziellen "Museumsbetrieb" und würde dann sicher wie die Kirnitzschtal-Bahn ohne Barrierefreiheit Bestandssicherheit genießen.
Allen frohe Weihnachten.
MP

Die Kirnitzschtalbahn selbst hat die Bahnsteige der beiden aktuellen Endstellen Bad Schandau Kurpark und Lichtenhainer Wasserfall ja behindertengerecht erhöht und für den "Rest" gibt es mobile Rampen, die aber vom Personal bedient werden, sh. hier: [www.ovps.de]
Allerdings soll man sich 7 Werktage im Voraus anmelden.

Auch von mir frohe Weihnachten,
Marienfelde



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.12.2017 20:32 von Marienfelde.
Zitat
Marienfelde
Allerdings ist meine Freude darüber deswegen etwas getrübt, weil eine Hälfte der Förderung (also 24 Mio. €) weitergereichte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz sein werden - die ja eigentlich für die Bestellung von Eisenbahnleistungen bereitgestellt werden. Eine Quelle dazu habe ich auch (Seite 4 ganz unten): [www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de]

Straßenbahnen und Obus "gerettet" - und wer zahlt mit: Die Eisenbahn.

Bezüglich der Fördermittel und deren Zweckbindung sind deine Sorgen etwas übertrieben.
Die Meinung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Zweckbindung kann hier nachgelesen werden: [www.mobi-wissen.de]

Dort lesen wir:
Zitat
VDV
Das Entflechtungsgesetz wurde im Zuge der Föderalismusreform geschaffen. Es soll die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, die bis dahin sowohl vom Bund als auch von den Ländern wahrgenommen wurden, sicherstellen, indem die hierfür bis dahin vom Bund verausgabten Mittel auf die Länder übertragen werden.

Das Entflechtungsgesetz löst das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ab, das seit 1971 den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ermöglicht hat. Die Zweckbindung in § 5 Entflechtungsgesetz gemäß § 6 Absatz 2 des Entflechtungsgesetzes lief allerdings bis Ende 2013. Die Mehrzahl der Flächenländer - mit Ausnahme von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - hat jedoch inzwischen per Landesgesetz festgelegt, die investive Zweckbindung der Entflechtungsmittel für den Verkehrsbereich beizubehalten.

Eine mildere Form der Zweckbindung besteht im Verkehrsbereich gemäß § 6 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG): Danach ist „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren. Somit können in geringerem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (Bus- und Bahnverkehre nach § 4 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) aus diesen Beträgen finanziert werden. Bei der Neuregelung des RegG für den Zeitraum von 2015 bis 2031 bleibt die Zweckbindung der Regionalisierungsmittel für den SPNV und ÖPNV aufrechterhalten.

Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim

Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.

Regionalisierungsmittel fließen aber nicht an DB-Fernverkehr oder direkt an DB-Regio, sondern in den Regionalverkehr. Und der wird von den Ländern, in Berlin und Brandenburg in deren Auftrag durch den VBB, bestellt.
Zitat
fatabbot
Zitat
der weiße bim

Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.

Regionalisierungsmittel fließen aber nicht an DB-Fernverkehr oder direkt an DB-Regio, sondern in den Regionalverkehr. Und der wird von den Ländern, in Berlin und Brandenburg in deren Auftrag durch den VBB, bestellt.

Das ist zwar richtig, hier geht es aber nicht um den ehemaligen Bundesbahn-Nahverkehrs-Defizitausgleich, sondern um die Investitionshilfen nach dem Entflechtungsgesetz . früher GVFG. Beiden Töpfen ist nur gemein, dass sie den ÖPNV verbessern sollen, allerdings auf unterschiedliche Art und Weise.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
der weiße bim
Zitat
Marienfelde
Allerdings ist meine Freude darüber deswegen etwas getrübt, weil eine Hälfte der Förderung (also 24 Mio. €) weitergereichte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz sein werden - die ja eigentlich für die Bestellung von Eisenbahnleistungen bereitgestellt werden. Eine Quelle dazu habe ich auch (Seite 4 ganz unten): [www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de]

Straßenbahnen und Obus "gerettet" - und wer zahlt mit: Die Eisenbahn.

Bezüglich der Fördermittel und deren Zweckbindung sind deine Sorgen etwas übertrieben.
Die Meinung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Zweckbindung kann hier nachgelesen werden: [www.mobi-wissen.de]

Dort lesen wir:
Zitat
VDV
(...)
Eine mildere Form der Zweckbindung besteht im Verkehrsbereich gemäß § 6 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG): Danach ist „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren. Somit können in geringerem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (Bus- und Bahnverkehre nach § 4 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) aus diesen Beträgen finanziert werden. Bei der Neuregelung des RegG für den Zeitraum von 2015 bis 2031 bleibt die Zweckbindung der Regionalisierungsmittel für den SPNV und ÖPNV aufrechterhalten.

Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.

Alle Länder sind sicher zufrieden damit, diese mildere Form der Zweckbindung im RegG gegen den Bund erreicht zu haben. Auf diese Weise wird ihnen ja die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der Zweckbestimmung ÖV mit einem Teil dieser Mittel zu machen, was sie wollen - wenn auch mit Berichtspflicht.

Es geht mir aber nicht um irgendwelche sinnlosen rechtlichen Debatten. 24 Mio. € aus dem RegG werden in den kommenden Jahren nicht für die Bestellung von Zugleistungen zur Verfügung stehen, weil sie vom Land Brandenburg u. a. für neue Straßenbahnen (bei einer Anschlußförderung über 2022 hinaus dann wohl auch für neue Obusse) verwendet werden.

Die Fertigstellung eines zweigleisigen Begegnungsabschnitts nebst Aufnahme des 20-Minutenverkehrs nach Strausberg Nord liegt noch nicht sehr lange zurück. Die dortigen Mehrleistungen wurden zu einem Teil durch die Reduzierung von Verstärkerfahrten zwischen Mahlsdorf und Hoppegarten finanziert. Diese Art "Förderung" des ÖV in Brandenburg ist nicht gerade zielführend, und sie hat selbstverständlich auch Rückwirkungen auf Berlin.

Bei aller Freude über die besseren Perspektiven der kommunalen Bahnen (und des "gleislosen" Betriebs) in Brandenburg bleibt bei mir ein fader Beigeschmack zurück,

Marienfelde
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