Re: WS barrierefrei? 17.02.2016 18:18 |
Zitat
Landstalker
Dann oute ich mich mal als langjähriger (aber bisher) stiller Mitleser aus Woltersdorf. :-)
Zitat
Landstalker
Was die Entwicklung der Gemeinde angeht, so gibt es einen sehr starken Zuzug von vor allem jungen Familien nach Woltersdorf, die sich hier den Traum vom Eigenheim erfüllen. Da es auch noch freie Grundstücke gibt (zum Beispiel am Berliner Platz), denke ich, dass das auch noch ein Weilchen anhalten und die Einwohnerzahl weiter steigen wird ...
Ich bin mir sehr sicher, dass sämtliche Stilllegungspläne auf so heftigen Widerstand in der Gemeinde stoßen würden, dass irgendeine Lösung gefunden werden wird. Wäre es denn vielleicht möglich, Niederflurbeiwagen zu verwenden? Und muß denn jede Fahrt barrierefrei sein oder würde vielleicht auch jede zweite reichen?
Re: Stilllegung fast aller Strassenbahnen in Brandenburg ab 2022? 17.02.2016 18:22 |
Zitat
Jumbo
Der Vorschlag sieht vor, nur den vorderen Zugteil mit dem Führerstand weiter zu nutzen, den Rest (also wohl den bisher zumindest in Schöneiche, Cottbus und Brandenburg schon vorhandenen Niederflurteil und den hinteren Teil) durch einen niederflurigen Neubau zu ersetzen.
Re: Stilllegung fast aller Strassenbahnen in Brandenburg ab 2022? 23.12.2017 10:58 |
Zitat
Philipp Borchert
Die Kirnitzschtalbahn hat einen ganz wichtigen Unterschied zu unserer Woltersdorfer Straßenbahn: Sie ist "nur" eine Ergänzung im ÖPNV, jede ihrer Haltestellen wird durch eine (?) parallel geführte Buslinie bedient. Als einziger ÖPNV im Bereich Woltersdorf/Schönblick dürfte ein Museumsbetrieb als Lösung nicht reichen.
Zitat
linie50
(...)
Und Woltersdorf wäre aus meiner Sicht ein echter Kandidat für einen offiziellen "Museumsbetrieb" und würde dann sicher wie die Kirnitzschtal-Bahn ohne Barrierefreiheit Bestandssicherheit genießen.
Allen frohe Weihnachten.
MP
Zitat
Marienfelde
Allerdings ist meine Freude darüber deswegen etwas getrübt, weil eine Hälfte der Förderung (also 24 Mio. €) weitergereichte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz sein werden - die ja eigentlich für die Bestellung von Eisenbahnleistungen bereitgestellt werden. Eine Quelle dazu habe ich auch (Seite 4 ganz unten): [www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de]
Straßenbahnen und Obus "gerettet" - und wer zahlt mit: Die Eisenbahn.
Zitat
VDV
Das Entflechtungsgesetz wurde im Zuge der Föderalismusreform geschaffen. Es soll die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, die bis dahin sowohl vom Bund als auch von den Ländern wahrgenommen wurden, sicherstellen, indem die hierfür bis dahin vom Bund verausgabten Mittel auf die Länder übertragen werden.
Das Entflechtungsgesetz löst das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ab, das seit 1971 den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ermöglicht hat. Die Zweckbindung in § 5 Entflechtungsgesetz gemäß § 6 Absatz 2 des Entflechtungsgesetzes lief allerdings bis Ende 2013. Die Mehrzahl der Flächenländer - mit Ausnahme von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - hat jedoch inzwischen per Landesgesetz festgelegt, die investive Zweckbindung der Entflechtungsmittel für den Verkehrsbereich beizubehalten.
Eine mildere Form der Zweckbindung besteht im Verkehrsbereich gemäß § 6 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG): Danach ist „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren. Somit können in geringerem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (Bus- und Bahnverkehre nach § 4 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) aus diesen Beträgen finanziert werden. Bei der Neuregelung des RegG für den Zeitraum von 2015 bis 2031 bleibt die Zweckbindung der Regionalisierungsmittel für den SPNV und ÖPNV aufrechterhalten.
Re: Keine Stilllegung von Strassenbahnen in Brandenburg ab 2022? 24.12.2017 20:23 |
Zitat
der weiße bim
Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.
Zitat
fatabbot
Zitat
der weiße bim
Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.
Regionalisierungsmittel fließen aber nicht an DB-Fernverkehr oder direkt an DB-Regio, sondern in den Regionalverkehr. Und der wird von den Ländern, in Berlin und Brandenburg in deren Auftrag durch den VBB, bestellt.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Marienfelde
Allerdings ist meine Freude darüber deswegen etwas getrübt, weil eine Hälfte der Förderung (also 24 Mio. €) weitergereichte Bundesmittel aus dem Regionalisierungsgesetz sein werden - die ja eigentlich für die Bestellung von Eisenbahnleistungen bereitgestellt werden. Eine Quelle dazu habe ich auch (Seite 4 ganz unten): [www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de]
Straßenbahnen und Obus "gerettet" - und wer zahlt mit: Die Eisenbahn.
Bezüglich der Fördermittel und deren Zweckbindung sind deine Sorgen etwas übertrieben.
Die Meinung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zur Zweckbindung kann hier nachgelesen werden: [www.mobi-wissen.de]
Dort lesen wir:
Zitat
VDV
(...)
Eine mildere Form der Zweckbindung besteht im Verkehrsbereich gemäß § 6 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG): Danach ist „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren. Somit können in geringerem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (Bus- und Bahnverkehre nach § 4 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) aus diesen Beträgen finanziert werden. Bei der Neuregelung des RegG für den Zeitraum von 2015 bis 2031 bleibt die Zweckbindung der Regionalisierungsmittel für den SPNV und ÖPNV aufrechterhalten.
Die Eisenbahn steht hauptsächlich im Eigentum des Bundes, nicht der Länder. Deren Erhalt ist nun nicht primär Ländersache, die haben zunächst den Bestand der landeseigenen Verkehrsmittel sicher zu stellen.