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Kurzstrecke (Berlin) - Immernoch zeitgemäß? Überhaupt fair geregelt?
geschrieben von Anonymer Benutzer 
Zitat
Alter Köpenicker
Ich sehe das ähnlich wie Du, würde jedoch eine Kurzstrecke zeitlich begrenzen, etwa 15 oder 20 Minuten.

Fände ich nicht gut... was ist, wenn du entwertest und ganz urplötzlich, wie es ja manchmal ist, fällt der nächste Bus/Zug/etc. aus und du darfst dann nochmal 10 oder 20 Minuten warten? Oder wenn es nach dem Einsteigen zu einem langwierigen Stau/Verkehrsbehinderung oder einer Fahrzeugstörung kommt und du somit nach ggf. nur einer Station somit schon wieder aussteigen musst?

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MfG, S5M



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.04.2016 13:18 von S5 Mahlsdorf.
Das gleiche kann dir beim normalen Fahrschein mit 2 Stunden Gültigkeit auch passieren.

Deshalb wäre es rein rechnerisch angemessen die Kurzstrecke auf eine Stunde zu begrenzen und den halben Preis vom 2 Std.-Ticket zu nehmen mit 1,35 EUR oder aufgerundet zu 1,40 / 1,50 EUR.
Eine (kurze) zeitliche Begrenzung von wenigen Minuten lässt sich meines Erachtens nicht umsetzen.
Allein bei einer Kontrolle ist Fahrgast 1 Schwarzfahrer, weil ortsunkundig, nicht ganz tarifbewandert und er 3 Minuten vor Ankunft den Fahrschein zieht oder stempelt und Fahrgast 2 hat bis kurz vor Abfahrt gewartet und ist noch legal oder kann eine Station mehr fahren.
Es wird dann auch zu Szenen kommen, bei denen Fahrgäste bis kurz vor Abfahrt warten wollen. Wenn es mehrere betrifft, ist Frust oder Tumult vorprogrammiert.
Zitat
micha774
Das gleiche kann dir beim normalen Fahrschein mit 2 Stunden Gültigkeit auch passieren.

Ist aber sehr selten mal 2 Stunden im Fahrzeug "gefangen" zu sein oder solange auf die nächste Fahrt warten zu müssen. Bei nur 15min Gültigkeit dürfte die Wahrscheinlichkeit um einiges höher sein...

Edit: Deine Empfehlung von 60min klingt da schon besser!

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MfG, S5M



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.04.2016 13:28 von S5 Mahlsdorf.
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
Alter Köpenicker
würde jedoch eine Kurzstrecke zeitlich begrenzen, etwa 15 oder 20 Minuten.

Fände ich nicht gut... was ist, wenn du entwertest und ganz urplötzlich, wie es ja manchmal ist, fällt der nächste Bus/Zug/etc. aus und du darfst dann nochmal 10 oder 20 Minuten warten? Oder wenn es nach dem Einsteigen zu einem langwierigen Stau/Verkehrsbehinderung oder einer Fahrzeugstörung kommt und du somit nach ggf. nur einer Station somit schon wieder aussteigen musst?

Da bei Bus und Straßenbahn erst im Fahrzeug entwertet wird, fällt der Grund mit dem Ausfall hier schonmal weg. Außerdem kann man doch 15 oder 20 Fahrplanminuten zugrunde legen und nicht die Echtzeit. Wie wird denn das anderswo gehandhabt, wo es eine zeitlich begrenzte Kurzstrecke gibt?
Zitat
Trittbrettfahrer
Eine (kurze) zeitliche Begrenzung von wenigen Minuten lässt sich meines Erachtens nicht umsetzen.

Viele Verkehrsbetriebe bieten aber genau so einen Fahrschein an. Also muß es ja irgendwie umsetzbar sein. Vielleicht stimmt da mit Deinem Erachten etwas nicht?
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
micha774
Das gleiche kann dir beim normalen Fahrschein mit 2 Stunden Gültigkeit auch passieren.

Ist aber sehr selten mal 2 Stunden im Fahrzeug "gefangen" zu sein oder solange auf die nächste Fahrt warten zu müssen. Bei nur 15min Gültigkeit dürfte die Wahrscheinlichkeit um einiges höher sein...

Edit: Deine Empfehlung von 60min klingt da schon besser!

Es gibt auch tagsüber in Berlin Linien mit Halbstunden oder gar 40-Minutentakt
wo ein Ausfall verheerend sein kann bei Nutzung des Einzelfahrscheins.
Zitat
Alter Köpenicker
Da bei Bus und Straßenbahn erst im Fahrzeug entwertet wird, fällt der Grund mit dem Ausfall hier schonmal weg. Außerdem kann man doch 15 oder 20 Fahrplanminuten zugrunde legen und nicht die Echtzeit.

Dann würde man mit der Kurzstrecke nachts von der Lützowstraße zum Rathaus Steglitz kommen, am Nachmittag aber nur bis zur Kaisereiche.
Nicht praktikabel.

Zitat

Wie wird denn das anderswo gehandhabt, wo es eine zeitlich begrenzte Kurzstrecke gibt?

In Basel macht man es möglichst kompliziert:
Das Kurzstrecken-Billett hat eine Gültigkeitsdauer von 30 Minuten inkl. Umsteigen in eine Richtung. Das Billett ist ab Einsteigeort für vier Haltestellen gültig.
Zitat
Nahverkehrsplan
Eine Anmerkung noch:
Es müssten noch einige Sonderfälle in die Regelungen aufgenommen werden.

Das ist ja schon Gerechtigkeitsfanatismus.

Zitat

Wie greift die Kurzstrecken-Regelung bei den U-Bahn-Ersatzlinien, die an Haltestellen planmäßig durchfahren?

Im Schienenersatzverkehr gelten natürlich die gleichen Regeln, die bei normalem U-Bahnbetrieb angewendet werden.
Wenn du zwei Stationen mit der U-Bahn fahren willst, aber nach einer Station auf den SEV verwiesen wirst, dann musst du auch kein neues Ticket lösen.

Zitat

Beispiel:
N7, Zitadelle Spandau und Weichselstraße

Es steht nicht auf der Perlschnur, also zählt es nicht als Haltestelle.
Man kann schließlich nicht ernsthaft verlangen, dass der Fahrgast sämtliche Haltestellenmasten, die irgendwo herumstehen, kennt. Schon gar nicht nachts um halb drei im N7.
Deshalb steht auf den Fahrplänen der X-Linien auch explizit, bis zu welcher Station ein Kurzstrecken-Ticket ausreicht.

Zitat

Das betrifft aber auch die MetroBuslinie M85, die in Steglitz planmäßg an zwei Haltestellen hintereinander durchfährt(!).
Laut Regelung zählen bei diesen Linien die nicht angefahrenen Haltestellen ja nicht mit, da N7 und M85 keine ExpressBuslinien sind.
Insgesamt finde ich, dass die Kurzstrecke Berlin eine nicht wirklich "faire" Kurzstrecke ist.

Es ist eine praxistaugliche Regelung, die auch für Gelegenheitsnutzer nachvollziehbar ist.
Man kann das natürlich alles furchtbar ungerecht finden, sich benachteiligt fühlen und sich furchtbar darüber aufregen. Es geht schließlich um einen ganzen Euro Ersparnis gegenüber dem regulären Fahrschein.

Zitat

Dies führt mich zu meiner nächsten Frage:
Warum ist die Kurzstrecke Berlin haltestellengebunden und nicht entfernungsgebunden (wie Frankfurt am Main)?

Damit es jeder versteht und der Fahrscheinverkauf im Bus nicht eine halbe Ewigkeit dauert.

Zitat

Im Jahr 2016 müsste man mal einen Schritt weiter gehen und die Bedürfnisse der Menschen in der Stadt neu berücksichtigen.

Das ist absolut richtig, allerdings dürften die wenigsten Berliner die Frage nach den drängendsten politischen Problemen mit der "unfairen Kurzstrecke" beantworten.

Zitat

Auch ein Zwischen-Ticket zwischen Kurzstrecke und Einzelfahrausweis wäre angebracht. Niemand zahlt für 8 Stationen hin und zurück 5,40(!).
#Schwarzfahrerqoute

Doch, doch. Mir fallen da spontan die älteren Mitbürger mit schmaler Rente ein, die in Ermangelung einer Alternative auf den Bus angewiesen sind. Manch einer überlegt sich da, ob der Arztbesuch wirklich sein muss, weil 5,40€ ein spürbares Loch in die Haushaltskasse reißen.

Dass 2004 der Fahrpreis für einen großen Teil der Gelegenheitsnutzer über Nacht von 2,20 auf 4 Euro gestiegen ist (mittlerweile sind wir bei den besagten 5,40), war tatsächlich ein Vorgang, den auch ich als "unfair" oder "sozial ungerecht" bezeichnen würde.
Darüber konnte und kann man sich auch tatsächlich aufregen - und nicht über angebliche Ungerechtigkeiten beim Kurzstreckentarif.


Zitat

Wie seht ihr das?

Kein Handlungsbedarf.
Zitat
Nicolas Jost
Zitat

Auch ein Zwischen-Ticket zwischen Kurzstrecke und Einzelfahrausweis wäre angebracht. Niemand zahlt für 8 Stationen hin und zurück 5,40(!).
#Schwarzfahrerqoute

Doch, doch. Mir fallen da spontan die älteren Mitbürger mit schmaler Rente ein, die in Ermangelung einer Alternative auf den Bus angewiesen sind. Manch einer überlegt sich da, ob der Arztbesuch wirklich sein muss, weil 5,40€ ein spürbares Loch in die Haushaltskasse reißen.

Geht doch auch für 4,50, sofern mehr als die eine Fahrt im Jahr durchgeführt wird.

Viel ungerechter empfinde ich z.B., dass Ahrensfelde - Ahrensfelde Friedhof 3 Euro kostet, Ahrensfelde Friedhof - Blumberg aber nur 1,50...
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Nahverkehrsplan

Wie greift die Kurzstrecken-Regelung bei den U-Bahn-Ersatzlinien, die an Haltestellen planmäßig durchfahren?

Im Schienenersatzverkehr gelten natürlich die gleichen Regeln, die bei normalem U-Bahnbetrieb angewendet werden.
Wenn du zwei Stationen mit der U-Bahn fahren willst, aber nach einer Station auf den SEV verwiesen wirst, dann musst du auch kein neues Ticket lösen.

Die Handhabung beim Übergang zum SEV ist mir natürlich bekannt. Ich schrieb aber explizit "U-Bahn-Ersatzlinien", womit die Nachtbuslinien im Zuge der U-Bahnlinien bezeichnet werden.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.04.2016 01:40 von Nahverkehrsplan.
Zitat
Nahverkehrsplan
Die Handhabung beim Übergang zum SEV ist mir natürlich bekannt. Ich schrieb aber explizit "U-Bahn-Ersatzlinien", womit die Nachtbuslinien im Zuge der U-Bahnlinien bezeichnet werden.

Daran ist auch nichts ungerecht. Schließlich bekommt man nachts Verbindungen geboten, die man tagsüber nicht fahren kann z.B. (Moritzstraße - U Haselhorst).

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Bitte nicht den ÖPNV mit einem Schwimmbad oder einem Solarium verwechseln, wo man einfach nach einer bestimmten Zeit wieder raus muss. Das Ziel vom ÖPNV ist eine Entfernung zurückzulegen. Daher werden die Tarife auch nach Entfernungen aufgestellt. Dass die Einzelfahrt Berlin zusätzlich noch die Begrenzung von 2 Stunden hat ist eine reine Erleichterung für die Kontrolle. Man könnte die 2 Stundenbegrenzung auch absxhaffen und es gleichzeitig zur Pflicht machen stets den nächsten Anschluss nehmen zu müssen. Das fände ich aber kundenfeindlicher.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Trittbrettfahrer
Eine (kurze) zeitliche Begrenzung von wenigen Minuten lässt sich meines Erachtens nicht umsetzen.

Vielleicht stimmt da mit Deinem Erachten etwas nicht?

Was hast'n du quersitzen?
Wie ist das eigentlich im Regionalverkehr?

Wenn ich von Jungfernheide mit dem RE4 nach Hbf fahren möchte, dann fahre ich ja genau drei (zukünftige) S-Bahnhöfe lang: Beusselstraße - Westhafen - Hauptbahnhof

Oder zählen dabei nur existierende S-Bahnstrecken?
Die Kurzstrecke gilt nur bei BVG und S-Bahn.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Trittbrettfahrer
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Trittbrettfahrer
Eine (kurze) zeitliche Begrenzung von wenigen Minuten lässt sich meines Erachtens nicht umsetzen.

Vielleicht stimmt da mit Deinem Erachten etwas nicht?

Was hast'n du quersitzen?

Das gilt es noch zu erforschen.
Aber wenn sich Deines Erachtens nach etwas real existierendes nicht umsetzen läßt, dann kann doch da etwas nicht stimmen, oder?
berlin ist mit 6 haltestellen gut aufgestellt

rostock hat nur 4 haltestellen, bzw. 1 s-bahnstation
Zitat
B-V 3313
Schließlich ist die Kurzstrecke ein Haustarif der BVG.

Wenn ich "Kurzstrecke" in den VBB-Tarifverstimmungen nachschlage, finde ich unter
5.3.2 Einzelfahrausweise Kurzstrecke,
Einzelfahrausweise Kurzstrecke Ermäßigungstarif
was anderes:

Zitat
VBB-Tarif 5.3.2
Einzelfahrausweise für Kurzstrecken und Einzelfahrausweise für Kurzstrecken Ermäßigungstarif (nachfolgend Einzelfahrausweise für Kurzstrecken genannt) gelten unabhängig von den befahrenen Flächenzonen und werden mit regional an den Aushangfahrplänen bekannt gemachter Gültigkeit ausgegeben. Außerhalb des Tarifbereiches Berlin (Teilbereiche AB) gelten sie nur bei dem jeweils ausgebenden Verkehrsunternehmen. Eine Übersicht über die Kurzstreckenregelungen im Tarifgebiet enthält Anlage 7.

Einzelfahrausweise für Kurzstrecken gelten nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr

Das ist also wie alles im VBB ein VBB-Tarif.


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